Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der Presseerklärung des Niedersächsischen Richterbundes vom Februar dieses Jahres,
Herr Nacke, in der sich der Richterbund ausdrücklich gewünscht hat, dass die Politik doch wieder zur gebotenen Sachlichkeit und zum gebotenen Respekt im Umgang mit den Staatsgewalten zurückkommen möge, die heutige Debatte und diese Presseerklärung?
Bitte, Frau Ministerin! - Nur ein Hinweis: Wir führen heute keine Debatte, Frau Kollegin. Wir sind in der Fragestunde, wenn auch schon sehr lange.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe diese Stellungnahme des Deutschen Richterbundes sehr begrüßt. Es hat ja nicht nur die Presseerklärung gegeben, sondern der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes hat auch an einer Talkshow teilgenommen - sehr ungewöhnlich - und sich dort sehr eindeutig zu diesem Verfahren geäußert.
Auch ich teile dringend den Wunsch, den der Deutsche Richterbund dort geäußert hat, dass man zu einer sachlichen Debatte zurückkehrt. Ich hoffe, dass die Debatte mit der heutigen Fragestunde ein Ende findet.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das kann ich leider nicht in Aussicht stellen!)
berichtet, dass der Anwalt von Sebastian Edathy in den Wochen des Jahreswechsels dreimal beim zuständigen Staatsanwalt Klinge angerufen habe, um entsprechende Informationen abzufragen. Ich frage die Landesregierung: Trifft diese Aussage zu?
Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin Niewisch-Lennartz wird für die Landesregierung antworten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tatsächlich hat der Anwalt von Herrn Edathy mehrmals angerufen. Er hatte offensichtlich ein lebhaftes Interesse daran, herauszufinden, ob gegen ihn ermittelt wird.
Eine Zusatzfrage - die zweite, wenn ich das richtig sehe - von Frau Ross-Luttmann. Bitte schön! - Ja, es ist Ihre zweite Zusatzfrage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage - ich kann sie im Moment nur sinngemäß wiedergeben -, der Bundestagspräsident habe alles getan, damit der Verzicht des Herrn Sebastian Edathy zum 7. Februar erfolgt, zitiere ich aus dem Schreiben des Deutschen Bundestages vom 28. Mai 2014:
„Der Bundestagspräsident hat die Verzichtserklärung von Herrn Edathy am 10. Februar 2014 bestätigt. Herr Edathy ist daher mit Ablauf dieses Tages aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden, und seine Immunität ist damit erloschen.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Schreiben des Herrn Bundestagspräsidenten liegt mir nicht vor. Ich kommentiere die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Hannover nicht, und ich werde sie auch nach weiteren Stunden nicht kommentieren. Ich bin sehr gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, ob Sie es glauben oder nicht: Ich schließe die Fragestunde, weil keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.
- Entschuldigung, diese Wortmeldung von Herrn Böhlke bekomme ich jetzt erst. Ihre zweite, Herr Böhlke!
- Dann ist hier beim Sitzungsvorstand ein Fehler passiert und das, was ich feststellte, richtig. Mir lag auch keine Wortmeldung vor. Also: Meine Feststellung war richtig: Die Fragestellung ist abgeschlossen.
Zum Zeitverlauf. Herr Präsident Busemann hat die Fragestunde um 9.07 Uhr eröffnet. Dass das jetzt über eine Stunde her ist, ist nachvollziehbar.
Es ist 12.26 Uhr. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet. Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
Meine Damen und Herren, die Mittagspause war ursprünglich für 12.50 Uhr geplant. Wir hätten, wenn der weitere Zeitverlauf im Wesentlichen dem Plan entsprochen hätte, zum jetzigen Zeitpunkt ungefähr den nunmehr anstehenden Tagesord
(Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 76, die nicht in der 39. Sitzung des Landtages am 27.06.2014 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/1695 abgedruckt.)
nungspunkt 32 abgewickelt gehabt. Falls das Plenum wegen einer über zweistündigen Verzögerung gegenüber dem Zeitplan zu einer anderen Zeitplanung bezüglich Mittagspause und weiteren Sitzungsverlaufs kommen will, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer, das dem Sitzungsvorstand zu signalisieren. Ich würde sonst nach dem Tagesordnungspunkt 32 in die Mittagspause eintreten.
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1585
Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Frau Ministerin Niewisch-Lennartz. Jetzt haben Sie endlich einmal die Gelegenheit, heute Morgen an das Redepult zu treten. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche sehr, sehr gerne zu dem Gesetzentwurf. Er ist nämlich besonders bürgerfreundlich und verdient deswegen auch Ihre besondere Aufmerksamkeit.
Die landesrechtlichen Vorschriften, die für die niedersächsische Rechtspflege maßgeblich sind, befinden sich derzeit in zahlreichen zum Teil wenig bekannten und verstreuten Gesetzen. Die Vielzahl an Gesetzen erschwert den Rechtsanwendern das Auffinden von Rechtsnormen in unnötiger Weise. Um die Transparenz der Gesetzesvorschriften zu erhöhen, sollen im Justizgesetz insgesamt 14 unterschiedliche Gesetze zusammengeführt werden.
Das neue Gesetz betrifft zum einen die landesrechtlichen Vorschriften über die Gerichtsorganisation. Insofern übernimmt es die Funktion eines Organisationsgesetzes, das sowohl den Aufbau der Justiz als auch die Aufgabenzuweisung im Bereich der Justizverwaltung umfasst. Auf diese Weise wird die Organisation der gesamten Rechtspflege in Niedersachsen einschließlich der Staatsanwaltschaften erstmals einheitlich dargestellt.
zen des Bundes sowie weitere justizspezifische Vorschriften einschließlich des Landesjustizkostenrechts zusammengefasst, besser strukturiert und inhaltlich und sprachlich überarbeitet.
Es sind aber auch einige neue gesetzliche Regelungen vorgesehen. Als wichtige Neuerung sieht das Justizgesetz beispielsweise vor, dass das Widerspruchsverfahren, das die CDU/FDP-geführte Landesregierung mit Beginn des Jahres 2005 nahezu flächendeckend abgeschafft hatte, in einigen Bereichen wieder eingeführt wird: für Entscheidungen im Zusammenhang mit Abschlüssen von Nichtschülerinnen und Nichtschülern, für Kostenentscheidungen aus Anlass von umweltrechtlichen Überwachungsmaßnahmen, für Entscheidungen nach dem Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, die NBank.
Weitergehende Änderungen hätten einen Aufschub bedeutet und sind deswegen in einem eigenständigen zukünftigen Gesetzesvorhaben einzubringen.
Unabhängig von diesen Überlegungen soll das Gesetzesvorhaben zum Justizgesetz zeitnah - darum bitte ich sehr - vorangebracht werden. Das ist erforderlich etwa mit Blick auf kostenrechtliche Regelungen, die u. a. der Anpassung an das mit Wirkung vom 1. August 2013 geänderte Justizkostenrecht des Bundes dienen.
Im Interesse der zügigen Umsetzung dieser eilbedürftigen Gesetzesänderungen möchte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dringlich darum bitten, den Gesetzentwurf trotz seines Umfanges so zu beraten, dass das Gesetz baldmöglichst in Kraft treten kann.