Sehr geehrter Herr Präsident! Zu dem stilistischen Niveau Ihres Beitrags möchte ich jetzt eigentlich nichts sagen.
Zunächst zu dem Vorwurf, ich hätte zu Unrecht der DBE vorgeworfen, dass die Führungen dort unten nicht neutral stattfinden. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal eine Führung dort unten mitgemacht haben. Ich habe mit Menschen gesprochen, die gestern gerade unten vor Ort waren und denen von der DBE erzählt wurde, es gebe keine Gasmigration in diesem Salzstock. Das konnte dann durch BGR-Studien widerlegt werden. Ich muss sagen, da kann ich nichts anderes tun, als heute den Vorwurf zu erneuern, dass diese Führungen dort nicht neutral stattfinden. Deswegen ist es, was die Informationspolitik angeht, definitiv kein Verlust, wenn sie eingestellt werden.
Dann noch zur Ablehnung: Uns ist der Antrag der FDP-Fraktion in etlichen Punkten nicht weitgehend genug gewesen. Wir haben die Geschichte mit der Veränderungssperre. Das habe ich in meiner Rede vorgetragen. Wir haben die Kritik am Planfeststellungsantrag, an der Aufrechterhaltung eingefügt. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag geschrieben.
Ich hoffe sehr, dass Sie das, was Sie hier vorgetragen haben, noch einmal überdenken und unserem Änderungsantrag zustimmen, weil wir damit letztendlich die Transparenz herstellen. Ich möchte Sie auch noch einmal bitten, zu überprüfen, ob Sie schon einmal auf die Seite des BfS gesehen haben, wo inzwischen die Varianten der Offenlegung veröffentlicht wurden, nachdem wir den Vortrag im Ausschuss gehört haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Gelegenheit werde ich doch wohl nicht auslassen!
Frau Kollegin Staudte, was meinen Vorwurf angeht, dass Sie den Mitarbeitern der DBE Parteinahme vorgeworfen haben, haben Sie vorhin ja bestätigt, dass ich damit recht gehabt habe. Vielen Dank dafür!
Das haben Sie deutlich getan. Ich finde das an dieser Stelle nicht in Ordnung, weil ich nämlich die gleichen DBE-Mitarbeiter, die Sie beschimpft haben, als diejenigen erlebt habe, die das ganz nüchtern und sachlich vorgestellt haben und mit denen man sich super unterhalten konnte. Aber Sie machen deren Arbeit schlecht. Ich weiß nicht, wie sich solche Mitarbeiter am Ende des Tages, wenn sie von Hannover nach Hause fahren, vorkommen sollen. Ich muss schon sagen: Das ist schon eine harte Nummer, was Sie mit denen gemacht haben.
Dann werden Sie ja nicht müde, diese Mär zu erzählen, der FDP-Antrag habe so viele Punkte erhalten, denen Sie nicht zustimmen konnten. Das Gegenteil ist der Fall. Darin waren ganze zwei Punkte, denen man hätte zustimmen können. Der erste Punkt war das Thema, dass man diese Ergebnisse veröffentlichen soll, und der zweite Punkt war das Thema der öffentlichen Anhörung. Herr Dr. Hocker und ich haben Ihnen im Ausschuss gesagt, über die Anhörung kann man reden. Das heißt, Sie hätten dem Thema „Veröffentlichen“ im Umweltausschuss in aller Ruhe zustimmen können, wenn Sie nur gewollt hätten.
Was Ihren Antrag angeht, können wir dem allein schon deswegen nicht zustimmen, weil ich gesehen habe - sonst hätte ich ja vorhin nicht darüber reden können -, dass das BfS die gesamten Varianten veröffentlicht hat. Man kann sich das in aller Ruhe durchlesen. Man kann darin auch lesen, was die unter Offenhaltung verstehen.
Wenn Sie aber in dem Punkt 2 fordern, den Umfang des Offenhaltungsbetriebes deutlich zu reduzieren, um weitere Vorfestlegungen auf den Standort Gorleben zu vermeiden, dann können wir an dieser Stelle nicht mitgehen, weil das über das hinausgeht, worauf man sich im vergangenen Jahr vereinbart hat. Sie wollen - ich sage es noch einmal - aus Gorleben eine grüne Wiese machen. Das machen wir nicht mit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antragsteller von der FDP hat gefordert, dass vor einer Entscheidung über Art und Umfang der künftigen Offenhaltung die Grundlagen und Ergebnisse der Variantenbetrachtung vollständig veröffentlicht werden und dass dazu eine öffentliche Erörterung oder Anhörung stattfindet. Aus der Sicht der Landesregierung ist festzustellen, dass diesem Anliegen zwischenzeitlich Rechnung getragen ist. Anders als in der vergangenen Wahlperiode ist ja mittlerweile die Fachausschusssitzung hier im Landtag öffentlich. In der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses am 30. Juni haben Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bundesamt für Strahlenschutz umfassend zu den betrachteten Varianten ausgeführt und Fragen der Abgeordneten beantwortet. Ich freue mich ausdrücklich, dass das in öffentlicher Sitzung stattfindet und nicht wie früher in nicht öffentlicher Sitzung.
Der Bericht des BfS - die Kollegin Staudte hatte darauf hingewiesen - wurde zwischenzeitlich auch im Internet bereitgestellt und ist damit auch öffentlich zugänglich. Insofern sind die Punkte aus dem Antrag der FDP im Prinzip erledigt. Ich freue mich, dass der BfS-Bericht von daher auch tatsächlich für jeden und jede, die sich dafür interessiert, nachlesbar ist.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen geht noch einen Schritt weiter und bittet um weitere Informationen. Auch diese Forderung kann ich von meiner Seite sehr wohl unterstützen, da hierdurch ein weiterer Beitrag zur Transparenz in der Entscheidungsfindung des Bundes geleistet werden würde.
Meine Damen und Herren, Herr Bäumer und die Kolleginnen und Kollegen von der FDP, in gemeinsamer Anstrengung konnte der Weg zu einem Neubeginn bei der Standortsuche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung von hoch radioaktivem Müll gegangen werden. Grundlage soll der Stand von Wissenschaft und Technik sein, soll ein transparentes Verfahren sein, soll vor allen Dingen eine ganz neue Qualität von Öffentlichkeitsbeteiligung sein,
sollen auch in öffentlichen transparenten Verhandlungen festgelegte Sicherheitsanforderungen und Kriterien sein.
Das vom Bundestag fraktionsübergreifend verabschiedete Gesetz sieht die Offenhaltung des Bergwerks Gorleben unter Gewährleistung der rechtlichen und sicherheitstechnischen Erfordernisse vor. Dabei ist davon auszugehen, dass die Offenhaltung bis zu einer abschließenden Entscheidung über die Zukunft des Standortes durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es muss daher ein geordneter und sicherheitstechnisch vertretbarer Übergang in einen längerfristigen Offenhaltungsbetrieb organisiert werden. Dabei legen wir - ich habe es so wahrgenommen, dass auch der Bund entsprechendes Interesse hat -
die gesetzliche Regelung so aus, dass die künftige Offenhaltung auf der Grundlage der vom BfS betrachteten Varianten nur noch auf der Grundlage einer nachvollziehbaren und einer größtmöglichen Aufwandsverringerung des bisherigen Betriebes zulässig ist. Das, meine Damen und Herren, ist mir ein wichtiger Punkt. Es dürfen für den Standort Gorleben zudem keinerlei Vorfestlegungen mehr gemacht werden, die das Standortauswahlverfahren beeinflussen können. Dies ist eine hochsensible Frage. Sie berührt die Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses. Wir wissen, dass es vor Ort trotzdem erhebliche Sorgen, Ängste und Befürchtungen gibt, dass es hier am Ende zu einer Vorfestlegung kommt. Deswegen, glaube ich, ist es auch in Ihrem wohlverstandenen Interesse, dass alle Sonderrechte, die es hier noch gibt, aufgegeben werden. Ich hoffe, dass am Ende auch die Opposition in diesem Haus an dieser Stelle mitzieht.
Die hierfür notwendigen Gespräche mit den Institutionen des Bundes werden seitens der niedersächsischen Behörden derzeit geführt. Ich hoffe, dass wir hier möglichst kurzfristig zu Ergebnissen und zu einvernehmlichen Regelungen kommen werden, weil wir es mit einer Situation zu tun haben, in der der derzeit noch in Kraft befindliche Hauptbetriebsplan ausläuft und bis zum 30. September 2014 eine Folgeregelung getroffen werden muss. Von daher ist meine Hoffnung darauf gerichtet, dass das auch gelingt und dass wir in diesen Fragen in Zukunft an einer solchen Stelle an einem Strang ziehen können. Das wäre mein Anliegen. Sie, Herr Bäumer, hegen da tief greifende Befürch
tungen. Ich glaube, dass auch Sie wissen, dass wir am Ende am Buchstaben des Gesetzes überhaupt nicht vorbeikommen. Das wollen wir auch nicht.
Ich lese jetzt vor, was hier zum Abstimmungsverfahren steht: Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab. Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen.
(Jörg Bode [FDP]: Jetzt ist irgendet- was schiefgelaufen! - Heiterkeit - Christian Dürr [FDP] - zur SPD und zu den GRÜNEN -: Ihr seid auf dem rich- tigen Weg!)
Gibt es Gegenstimmen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses trotzdem nicht gefolgt worden.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/1793.