Man möchte das auch noch mit der Rücknahme von Flüchtlingen verknüpfen. Das hat in diesem Kontext allerdings nichts zu suchen.
Sehr geehrter Herr Onay, vielen Dank für den Hinweis, den Sie gerade in Bezug auf die jüngste Rechtsprechung gegeben haben. Aber unabhängig davon ist es doch so, dass dem Ganzen eine subjektive Einschätzung zugrunde liegt. Ich habe ganz klar gesagt, dass es Dinge im Verwaltungsablauf gibt, die wir überprüfen müssen und bei denen wir auch dafür sorgen müssen, dass die
Ob iDATA als Dienstleister eingeschaltet werden kann oder nicht, ist eine Entscheidung, die wir hier in Niedersachsen nicht treffen werden. Wir können allerdings überprüfen, wie iDATA arbeitet und ob die Transparenz tatsächlich gewahrt bleibt.
Was Unklarheiten angeht, so will ich einen Punkt anführen. Ich habe gerade am Ende meiner Rede gesagt, dass ich mich auf die Beratung insbesondere der Punkte 2 und 4 freue. Da werden wir auch darüber reden müssen, was Familie bedeutet. Sie haben von Tanten, Neffen usw. gesprochen. Da geht es natürlich auch um den Kreis der Menschen, die sich angesprochen fühlen und die dann tatsächlich gänzlich ohne Hürden einreisen dürfen. Das sind Dinge, die noch der Klärung bedürfen. Dazu haben Sie in Ihrer Rede nichts weiter ausgeführt. Insofern, denke ich, ist es legitim, wenn ich sage: Wir freuen uns auf die Beratungen. Wir werden uns wahrscheinlich in einigen Punkten - vielleicht nicht in allen - einig sein. Aber wir werden schauen, wie es weitergeht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Meine Damen und Herren! Die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union wurden 1963 durch das Assoziierungsabkommen in einem völkerrechtlichen Vertrag festgehalten. In den vergangenen Jahrzehnten sind die Beziehungen zu Europa, aber insbesondere zwischen Deutschland und der Türkei, gewachsen, und sie haben sich stetig vertieft. Ich glaube, das wissen wir alle.
Gestern Abend waren viele von uns auf dem einen oder anderen Parlamentarischen Abend, beispielsweise auf dem Parlamentarischen Abend der EWE. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß, dass die EWE tiefgreifende Wirtschaftsbeziehungen in die Türkei unterhält. Von daher betrifft uns das
Wie es die Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen haben, gibt es aufgrund dieser gewachsenen und vertieften Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei natürlich auch viele Familienverhältnisse, die beide Länder betreffen und bei denen wir zu Erleichterungen kommen müssen, wenn man sich gegenseitig besuchen will. Das gilt eben nicht nur für Wirtschaft, sondern auch für Familienangehörige. Darüber werden wir sprechen müssen.
Ich bin der Kollegin von der FDP besonders dankbar für den Hinweis, dass wir das differenzierter betrachten müssen. Wir wollen uns da sehr weit bewegen, uns darüber austauschen und vielleicht auch zu einem gemeinsamen Weg kommen. Da ich meinen Kollegen Belit Onay kenne, weiß ich, dass er sehr kompromissbereit ist und dass man, wenn man vernünftig miteinander redet, auch zu einem Kompromiss kommen kann.
Wir als CDU haben unsere Position festgelegt, wie der Kollege Erkan es für sich getan hat. Wir haben uns zum jetzigen Zeitpunkt dagegen entschieden, dass die Türkei in die Europäische Union aufgenommen wird. Das sind verschiedene Positionen. Aber gleichzeitig sagen wir: Wer eine privilegierte Partnerschaft will, der muss auch mehr Reisefreiheit gewähren. Das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille.
Im Übrigen - das steht in Ihrem Antrag auch, liegt aber auch auf dem Tisch - hat der Europäische Gerichtshof diesbezüglich Handlungsbedarf festgestellt.
Das heißt, wir sind hierbei auf einer guten Zeitschiene. Wir sollten uns dem Thema widmen und nach Möglichkeit zu einem fraktionsübergreifenden Antrag, zu einer fraktionsübergreifenden Lösung kommen.
Lassen Sie mich aber bitte abschließend einen Hinweis geben: Da wir uns hier mit der Visafreiheit beschäftigen und versuchen wollen, dass sich die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei vermehrt auch in der Visafreiheit ausdrücken, will ich die Gelegenheit nutzen, auch zu sagen, dass ich mir wünsche - ich hoffe, dass das alle Parlamentarier teilen -, dass auch von einem deut
schen Parlament gesagt werden kann und in diesem Sinne auch ein Signal in die Türkei geht, dass wir uns wünschen, dass die Menschenrechte in der Türkei mehr gewahrt werden, dass die Grundrechte mehr gewahrt werden; denn das ist ein wichtiger Beitrag zu einer privilegierten Partnerschaft und einem ähnlichen Wertefundament. Das wünschen wir uns, und das haben, so denke ich, die Menschen in der Türkei auch verdient. Das gehört auch dazu.
Vielen Dank, Herr Kollege Focke. - Zu einer Kurzintervention hat nun Herr Kollege Belit Onay das Wort. Bitte sehr!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Focke, Ihre Bemerkung zur Kompromissbereitschaft kann ich nur zurückgeben. Ich hoffe, wir finden fraktionsübergreifend einen guten Kompromiss in der Frage dieses Antrags.
Sie haben zuletzt noch die politische Situation in der Türkei angesprochen. Dies will ich nicht unkommentiert lassen. Sie haben natürlich recht, dass es Schwierigkeiten in der Türkei gibt. Das haben wir alle in den letzten Jahren und Monaten verfolgen können.
Ich hoffe jetzt, ich bekomme es richtig zusammen: Lenin hat einmal gesagt, das Vorurteil sei von der Wahrheit weiter entfernt als die Unkenntnis. Ich denke, das gilt nicht nur in Bezug auf die Türkei, sondern für viele Länder. Wir müssen uns, damit wir uns gegenseitig besser kennenlernen können, damit wir die freiheitliche Gesellschaft, wie wir sie hier in Deutschland haben, auch anderen Menschen - jungen Menschen vor allem und in diesem Fall in der Türkei - vermitteln können, gegenseitig treffen, uns austauschen. Dafür sind die Städtepartnerschaften und auch die Partnerschaften, die wir auf Landesebene anstreben, hervorragend geeignet.
Der Antrag ist eine Unterstützung, um sich genau in diesem Sinne besser auszutauschen und sich besser kennenzulernen.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Onay, ich finde es gut, dass Sie aufgegriffen haben, dass es klar ist, dass die Menschen in der Türkei nicht in Gänze in irgendeiner Form nicht rechtsstaatlich sind, sondern dass es diese Bewegung hin zu mehr Freiheit, diese Bewegung hin zu mehr Meinungsäußerung gibt. Das sollten wir unterstützen. Wir alle haben es bei Facebook, im Internet genau verfolgen können.
Mir war es einfach wichtig, auch noch einmal ein Signal zu senden, dass wir das als deutsche Parlamentarier wahrnehmen und das auch gut finden. Das sollten wir unterstützen, auch damit die Regierung in der Türkei weiß, dass Europa auf sie schaut.
Sehr verehrte, liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf einen Punkt eingehen, der schon angesprochen worden ist, der aber durchaus wichtig ist für die historische Betrachtung und für den Blick darauf, wo wir heute stehen.
Die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Türkei haben bereits im Jahr 1963, also vor über 50 Jahren, ein Assoziierungsabkommen geschlossen. Es eröffnete der Türkei u. a. die Möglichkeit eines späteren Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum.
Dazu ist es, wie wir alle wissen, bis heute nicht gekommen. Es wurde aber zumindest im Laufe der Jahre damit begonnen, die Freizügigkeit schrittweise auszubauen. Die hierfür maßgeblichen Regelungen wurden in verschiedenen Abkommen und Beschlüssen festgelegt. Dazu gehört auch eine sogenannte Stillhalteklausel. Sie verbietet die Einführung aufenthaltsrechtlicher Verschlechterungen für türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien. - Das nur vorweg, weil es in der öffentlichen Debatte über einen EUBeitritt der Türkei regelmäßig vergessen wird.
Die Themen Visapolitik und Visafreiheit, jedenfalls was die Türkei angeht, sind gerade im Kontext des europäisch-türkischen Assoziationsrechts zu sehen. So hat sich der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach mit der Frage befasst, ob die 1980 in Deutschland eingeführte Visapflicht gegen die bereits seit Anfang der 1970er-Jahre bestehende Stillhalteklausel verstößt. Er hat dazu differenzierte Antworten gefunden. Ganz aktuell - Sie werden sich alle erinnern - hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Sprachtests beim Ehegattennachzug, die 2007 eingeführt wurden, gegen ebendieses Verschlechterungsverbot verstoßen. Ich begrüße diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Deutschland hat keine eigene Regelungskompetenz im Visarecht. Das wissen wir. Es obliegt vielmehr der EU, diesen Bereich auszugestalten, soweit es, wie im Entschließungsantrag, um maximal dreimonatige Kurzaufenthalte geht. Deutschland kann aber seinen Einfluss auf der EU-Ebene geltend machen. Ich würde das sehr begrüßen und werde das im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen.
Es gibt schließlich von der türkischen Seite immer wieder Kritik an der Visumpraxis der deutschen Vertretungen in der Türkei. Diese sind, wie Sie wissen, dem Auswärtigen Amt unterstellt. So sollen etwa Visa trotz Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht erteilt werden, weil die Rückkehrbereitschaft angezweifelt werde.
Ich will darauf hinweisen: Als Osnabrücker, als Einwohner einer niedersächsischen Stadt, die seit 20 Jahren eine eigene Partnerschaft mit der Stadt Çanakkale am Bosporus unterhält, weiß ich sehr wohl, welch skurrile Verwerfungen der Schüleraustausch bisweilen ausgelöst hat, wenn es um die Frage ging, wer wann kommen kann. Insoweit müssen wir deutlich flexibler werden.
Außerdem empfinden die Betroffenen die Unannehmlichkeiten, die mit der Visumpflicht an sich verbunden sind, auch deshalb als ungerecht, weil die Türkei deutschen Staatsgehörigen die visumfreie Einreise ermöglicht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass - das ist mehrfach und zu Recht gesagt worden - unsere Praxis die falschen Signale sendet. Die EU,
Deutschland und auch wir in Niedersachsen profitieren von den partnerschaftlichen Beziehungen, die wir mit der Türkei pflegen. Das wird in dem Entschließungsantrag bereits zutreffend und sehr präzise dargestellt.
Ich begrüße es deshalb sehr, dass sich bei diesem Thema schon heute auf europäischer Ebene etwas zu bewegen scheint. Unabhängig von den Beitrittsverhandlungen hat die EU nämlich Ende letzten Jahres mit der Türkei ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet und im Gegenzug den Dialog über eine Visaliberalisierung eröffnet. Die Verhandlungen haben das Ziel, die Visapflicht abzuschaffen. Die EU-Kommission hat dazu einen Fahrplan erstellt, der alle Anforderungen auflistet, die von der Türkei vor einer Visaliberalisierung erfüllt werden sollen. Wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, müssen noch das Europäische Parlament und der Europäische Rat dieser Liberalisierung zustimmen.