Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Dürr, auch die CDUFraktion wird den Antrag der FDP ablehnen. Ich gestehe gerne zu, dass Sie mit der Frage des Rundfunkrechts und der Frage der Gestaltung insbesondere auch des Rundfunkbeitrages sehr wichtige Punkte angesprochen haben. Das ist ohne Zweifel so. Gleichwohl ist das, was Frau Kollegin Emmerich-Kopatsch angeführt hat, richtig. Es gibt ganz bewusst die Regelung, dass Teile des Rundfunkbeitragsaufkommens, nämlich 2 %, den Ländern zur Verfügung gestellt werden, damit diese dann in eigener Zuständigkeit entscheiden können, wofür diese Mittel verwendet werden, beispielsweise in Niedersachsen u. a. zur Finanzierung der Landesmedienanstalt.

Wenn das so ist, wenn man das so gewollt hat und wenn die Länder dieses kleine Element des Föderalismus und auch des Wettbewerbs so vereinbart haben, ist es zwar in der Tat denkbar, dass Nordrhein-Westfalen mit seiner Entscheidung gegen Recht verstoßen hat - vielleicht gegen Verfassungsrecht; Sie haben die Diskussion angesprochen, gleichwohl ist es nicht Aufgabe des Niedersächsischen Landtages, diese Fragestellung zu begleiten.

Es ist Aufgabe des nordrhein-westfälischen Landtages, es ist vielleicht Aufgabe derjenigen, die über die Verwendung der Rundfunkbeiträge zu wachen haben. Das wird dann auch entsprechend passieren.

Das ist vor dem Hintergrund dieser sehr systematischen Folge der Grund, aus dem sich die CDUFraktion entschieden hat, keine entsprechende Bitte an die Landesregierung, sich hier einzubringen, zu richten. Wir würden uns Gleiches von Nordrhein-Westfalen verbitten. Wir möchten auch - das sage ich ausdrücklich - den CDU-Kollegen im nordrhein-westfälischen Landtag keine entsprechende Empfehlung als Grußbotschaft aus Niedersachsen zukommen lassen.

Ich will an der Stelle ein Zweites sagen - ganz ehrlich: Ich traue es dem Ministerpräsidenten auch nicht zu, eine solche Fragestellung ernsthaft zu regeln. Er schafft es ja nicht einmal, die Probleme in Niedersachsen zu lösen, geschweige denn die Interessen Niedersachsens auf Bundesebene zu vertreten. Wie sollte er da in der Lage sein, sich bei einer so angesehenen

(Beifall bei der CDU)

Ministerpräsidentin wie Hannelore Kraft auch nur ansatzweise Gehör zu verschaffen? Der Ministerpräsident fühlt sich jetzt schon - das sagt er an allen Ecken und Enden - vollständig überfordert.

(Christian Dürr [FDP]: Das ist ein Punkt, den ich zu wenig beachtet ha- be!)

Bitte belasten Sie ihn nicht auch noch mit den Problemen Nordrhein-Westfalens. Das schafft er dann wirklich nicht mehr.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Nacke. - Jetzt hat sich der Kollege Gerald Heere zu Wort gemeldet.

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir die Punkte 18, 19, 21 und 22 noch vor der Mittagspause behandeln. Es wird so verfahren.

Herr Heere, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Ach, wärst du doch in Düsseldorf geblieben“, ist mehr oder weniger das Einzige, was mir zu diesem Antrag eingefallen ist.

Liebe Freidemokraten, Sie möchten, dass Nordrhein-Westfalen eine bestimmte Verwendung der Rundfunkbeitragsmittel unterlässt. Für den Niedersächsischen Landtag gilt: Thema und Adressat

verfehlt. Wenn wir NRW das vorschreiben wollten, wäre das in etwa so, als wollte uns Bayern Vorschriften über die Höhe unserer Deiche machen. Das ist einfach nur absurd.

Sie sprechen in Ihrem Antrag von gemeinsamen Mitteln. Das ist nicht ganz richtig. Herr Nacke hatte es gerade angesprochen. Es gibt einen Schlüssel, in dem aufgeführt ist, wie viel Geld die Sender, also ARD, ZDF, Deutschlandradio etc., und wie viel Geld die Landesmedienanstalten bekommen. Dieser Schlüssel ist in den §§ 9 und 10 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages festgelegt. Wie NRW diese Mittel verwendet, ist, wie bereits gesagt wurde, deren Sache. Wir haben weder ein Mitspracherecht noch Vor- oder Nachteile bei einer bestimmten Verwendung.

Ich würde mir auch nicht von anderen Ländern hereinreden lassen wollen, ob wir z. B. 5 % aus unserem niedersächsischen Anteil in die Musikförderung stecken sollen oder nicht - das tun wir, das ist richtig so. Man kann aber auch hier darüber diskutieren, ob das ein direkter Beitrag für Rundfunk ist: Ja oder Nein? Der in NRW zu fördernde Journalismus wird dann ja auch im Rundfunk ausgestrahlt.

Falls Sie aber eigentlich das Ziel hatten, die individuellen Länderquoten zu ändern, können Sie eine länderübergreifende Initiative zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages hier im

Niedersächsischen Landtag und über Ihre Kolleginnen und Kollegen auch in anderen Landtagen einbringen. Dann hätten Sie einen konkreten Adressaten gefunden. Aber ich bezweifele, dass Sie auch nur ein bisschen Unterstützung für dieses Vorhaben bekommen.

Die Höhe der Dreistigkeit sehe ich jedoch in drei der Forderungen, die Sie formuliert haben. Ich zitiere:

„… auf die regelkonforme Einsetzung von Rundfunkbeiträgen zu achten,

Nordrhein-Westfalen auf die Wahrung der Unabhängigkeit freier Presse hinzuweisen,

die Unabhängigkeit der freien Presse in Niedersachsen zu wahren.“

Ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Für die Einhaltung von Recht und Gesetz braucht dieser Landtag wirklich keinen Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die FDP hätte, wie wir das im Ausschuss bereits diskutiert haben, diese peinliche Initiative einfach zurückziehen sollen. Da dies nicht geschehen ist, lehnen wir den Antrag jetzt mit breiter Mehrheit ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/1612 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist dem so mit großer Mehrheit gefolgt.

Ich rufe, wie vereinbart, auf den

Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Benennung des niedersächsischen Mitglieds und dessen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen der EU für die 6. Mandatsperiode von Januar 2015 bis Januar 2020 - Antrag der Landesregierung - Drs. 17/1801 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/1970

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Zustimmung zur Benennung von Frau Staatssekretärin Birgit Honé als ordentliches Mitglied und Herrn Landrat Sven Ambrosy als stellvertretendes Mitglied zu erteilen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Damit wird so verfahren.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte und damit dem Antrag der Landesregierung, Drucksache 17/1801, folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen und auch Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist dem Antrag stattgegeben, und Frau Birgit Honé und Herr Sven Ambrosy sind nun unsere Vertreter im Ausschuss der Regionen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Kommunales Verfassungsbeschwerdeverfahren gemäß Art. 54 Nr. 5 NV, §§ 8 Nr. 10, 36 NStgGHG - StGH 2/14 - der Gemeinde Edewecht, vertreten durch Bürgermeisterin Petra Lausch, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, und weitere zwölf niedersächsische Gemeinden und Landkreise wegen: Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen mit dem Antrag festzustellen, dass §§ 4, 59, 183 c Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule im Land Niedersachsen vom

23.12.2012 (Nds. GVBl. Nr. 4/2012, S. 34) mit Art. 57 Abs. 1, Abs. 4 NV unvereinbar sind - hilfsweise festzustellen, dass § 4 Finanzverteilungsgesetz in der Fassung vom 13.09.2007 (Nds. GVBl. Nr. 30/2007 S. 461), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.12.2013 (Nds. GVBl. Nr. 23/2013 S. 310) mit Art. 57 Abs. 1, Abs. 4 unvereinbar ist - hilfsweise festzustellen, dass das Niedersächsische Gesetz über den Finanzausgleich in der Fassung vom 14. September 2007, zuletzt geändert durch Art. 1 HaushaltsbegleitG 2014 vom 16.12.2013 (GVBl. S. 310) mit dem Recht der Beschwerdeführer auf Selbstverwaltung mit Art. 57 Abs. 1, Abs. 4 NV unvereinbar ist - hilfsweise festzustellen, dass das Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften vom

19.06.2013 (GVBl. S. 165) mit Art. 57 Abs. 1, Abs. 4 NV unvereinbar ist - Verfahrensbevollmächtigte: DOMBERT Rechtsanwälte, Potsdam - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/1989

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht. - Damit ist dem entsprochen worden.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 - Anträge der Landesregierung - Drs. 17/1067 - Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs 2014 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2012 - Drs. 17/1570 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/1991

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen folgenden Beschluss:

„1. Der Landesregierung, dem Präsidenten des Landtages, dem Präsidenten des