Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

niedersächsischen Schulen schaffen, z. B. mit der Anrechnung von Unterricht im Ganztagsbereich, mit der Verkleinerung der Klassen oder mit der Reduzierung des Stresses durch das neue, moderne Abitur an den niedersächsischen Gymnasien. Ein großes Entlastungspaket ist auf dem Weg und wird bei den Lehrkräften ankommen. Ich bin sicher, dass sich die entsprechenden Positionen der Lehrkräfte in dem Moment in ein sehr positives Urteil wenden werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Obwohl einige Rednerinnen und Redner ihre Redezeit bei diesem Tagesordnungspunkt nicht komplett ausgeschöpft haben, hat die Landesregierung die vorgesehene Zeit um eine Minute überzogen. Das gibt mir Gelegenheit, dem Wunsch von Herrn Försterling auf zusätzliche Redezeit zu entsprechen. Herr Försterling, eine Minute!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, niemand hier hat etwas dagegen, dass Sie im Rahmen des Modells die Arbeit mit 70 % vergüten. Ich kritisiere jedoch, dass Sie Haushaltsgelder einsparen, indem Sie die Gymnasiallehrer mit einer Stunde Mehrarbeit belasten, indem Sie die von der SPD-Kultusministerin Renate Jürgens-Pieper versprochene Altersermäßigung einfach so einkassieren, dass Sie beide Maßnahmen im Wahlkampf nicht genannt haben, sondern erst in der Regierungszeit das den Lehrern sozusagen jetzt abnehmen, und dass Sie jetzt versuchen, das zu kompensieren, indem Sie Ausgaben in die Zukunft verlagern.

Das ist der eigentliche Skandal. Ich finde, das sollten Sie hier wirklich einmal benennen. Das ist „linke Tasche, rechte Tasche“, und bei den Lehrkräften kommt nicht viel an, sondern Sie machen sich die Welt so, wie sie Ihnen gefällt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Beratung sind alle Wortmeldungen, die zu Tagesordnungspunkt 13 vorlagen, abgearbeitet.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Wer den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/1983, wie vom Ältestenrat empfohlen, federführend dem Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie dem Kultusausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Das ist ausreichend unterstützt und so von Ihnen beschlossen.

Meine Damen und Herren, der planmäßig für die heutige Vormittagssitzung vorgesehene letzte Tagesordnungspunkt, der Tagesordnungspunkt 14, wird jetzt von mir aufgerufen. Trotz der eingeschobenen Aussprache über die Unterrichtung liegen wir so gut in der Zeit, dass es bei der Vereinbarung bleibt, im Anschluss an den Punkt 14 noch die Punkte 18, 19, 21 und 22 vor der Mittagspause zu behandeln.

Ich rufe also auf den

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: NRW darf sich nicht aus der Gemeinschaftskasse „Rundfunkbeiträge“ bedienen - „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ verhindern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1612 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/1826

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Für die ursprünglich antragstellende Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende, der Kollege Christian Dürr, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2014 im Rahmen ihres neuen Landesmediengesetzes die „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ ins Leben gerufen.

„Vielfalt und Partizipation“ klingt erst einmal toll. Dieser schöne Name verschleiert aber, was wirklich dahintersteckt. Rot-Grün installiert hier ein vermeintliches Journalistenrettungsinstrument, das u. a. Recherchestipendien für Lokal- und Regional

journalisten vergeben sowie digitale Publikationsstrukturen für lokale und regionale journalistische Angebote fördern soll. Im Herbst soll die Stiftung dann ihre Arbeit aufnehmen. Angesiedelt ist sie bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

Meine Damen und Herren, genau hier kommen wir auch zum Knackpunkt. 1,6 Millionen Euro sollen aus der Gemeinschaftskasse der Länder für diese Stiftung zur Verfügung stehen. Diese Kasse speist sich wiederum aus dem Rundfunkbeitrag.

Was NRW hier macht, ist nichts anders als ein verfassungswidriger Paradigmenwechsel.

(Petra Emmerich-Kopatsch [SPD]: Das ist doch Quatsch!)

Es ist die Umwidmung des Rundfunkbeitrags durch ein einzelnes Bundesland in eine allgemeine Abgabe mit dem Ziel des Umbaus der deutschen Presselandschaft in ein öffentlich-rechtliches Mediensystem.

(Beifall bei der FDP)

Kein Wunder, dass die Stiftung schon deutliche Kritik hervorrief, z. B. vom Zeitungsverlegerverband. Er warnte, jegliche Form von staatlicher Subventionierung schaffe „wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten, die mit dem Konzept freier Medien nicht im Einklang stehen“. Und Wissenschaftler geben zu bedenken, „dass die journalistische Tätigkeit an Staatsferne und damit an kritischer Berichterstattung einbüßt, die ein zentrales Gebot der Medienverfassung darstellt“.

Erst im März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht Vorgaben zum ZDF-Staatsvertrag gemacht. Demnach ist der Einfluss staatlicher und staatsnaher Personen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsequent zu begrenzen. Das steht also im Widerspruch zum Konzept dieser Stiftung in Nordrhein-Westfalen. Beim Rundfunk soll staatlicher Einfluss begrenzt werden. Bei der Presse soll er jetzt aber verstärkt werden. Das, meine Damen und Herren, passt schlicht und einfach nicht zusammen.

Einmal abgesehen davon, hat die rot-grüne Landesregierung meiner Meinung nach das Problem nicht erkannt. Die Medienlandschaft leidet nicht unter einem Mangel an professionellen Journalisten, sondern an den Problemen bei der Refinanzierung regionaler und lokaler Angebote.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Halten wir also einmal fest: Hier wird eine Stiftung geschaffen, die Journalisten künftig erklärt, wie sie arbeiten sollen, und das finanziert durch Rundfunkbeiträge. Es ist aber nicht die Aufgabe des Staates, Journalisten auszubilden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

Medienrechtlicher sind sich übrigens einig: Die Rundfunkbeiträge dienen der Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - und nur der.

Auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, übt Kritik an der Verwendung der Haushaltsabgabe durch die Landesmedienanstalt. Sie hält sie wegen des nur noch „entfernten Zusammenhangs mit dem Rundfunk für problematisch“.

Jetzt können Sie sagen: Das alles geht uns hier nichts an, und es ist nicht üblich, sich an andere Landesregierungen zu wenden und sie zu etwas aufzufordern. - Das sehe ich ausdrücklich anders.

Meine Damen und Herren, es sind unsere Rundfunkbeiträge, die für die Stiftung ausgegeben werden. Ein unabhängiges Rechtsgutachten kommt daher auch zu dem Schluss, dass diese Stiftung verfassungswidrig ist. Auch für die Rundfunkbeiträge gilt der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens. Das ist Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Demnach sind die Länder untereinander zur gegenseitigen Abstimmung, Rücksichtnahme und Zusammenarbeit verpflichtet. Diese Stiftung hat aber nichts mit Rücksichtnahme gemein.

Deswegen gibt es nur eine Lösung. Herr Ministerpräsident, sagen Sie Ihrer Parteifreundin Frau Kraft, dass sie diese Stiftung stoppen muss und sich nicht länger Geld aus der Gemeinschaftskasse einverleiben darf, um eine staatliche Journalistenausbildung in Nordrhein-Westfalen zu finanzieren!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dürr. - Das Wort hat jetzt Petra Emmerich-Kopatsch, SPD-Fraktion.

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich rede heute stellvertretend für den erkrankten Kollegen Haase, dem ich von

hier aus - ich glaube, im Namen des ganzen Hauses - gute Besserung wünschen möchte.

(Beifall)

Herr Dürr, zu diesem Antrag der FDP kann man nur Folgendes sagen: Wir hätten uns in weiten Teilen des Hauses sicherlich gewünscht und auch gehofft, dass Sie diesen Antrag heute noch zurückziehen, zumal Ihr Redebeitrag auch nicht zur Klärung beigetragen hat. Vielmehr haben Sie das, was im Antrag schon falsch erklärt wurde, nun noch weiter verfälscht.

Erstens ist Ihr Antrag überholt, weil das Gesetz zur Gründung der „Stiftung Partizipation und Vielfalt“ vom Landtag in NRW bereits verabschiedet wurde und sich die Stiftung in Gründung befindet. Viele Ihrer Aussagen sind einfach nicht ganz richtig und auch sehr einseitig. Zwar gibt es einige Verfassungsrechtler, die diese Auffassung vertreten. Es gibt aber sehr viel mehr Verfassungsrechtler, die etwas anderes sagen.

Zweitens hätte Ihr Antrag so niemals gestellt werden sollen, da sich die Einmischung in hoheitliche Angelegenheiten des Landtags NRW aus unserer Sicht verbieten sollte. Wir würden uns die Einmischung durch NRW oder andere Länder in unsere Angelegenheiten ebenfalls verbitten. Wenn sich Ihr Parteivorsitzender, Herr Lindner, in NRW nicht durchsetzen kann, können wir nicht die Probleme, die er dort hat, in unseren Landtag ziehen. Ich glaube, dass er genug Gelegenheit hat, seine Argumente als Abgeordneter in NRW vorzutragen.

Drittens geht Ihr Antrag von einer falschen Annahme aus, da es rechtmäßig ist, 1,9 % der Rundfunkbeiträge an die Länder zu zahlen. Dieser Teil fließt in alle Länder. Der Zweck der „Stiftung Partizipation und Vielfalt“ ist, anders als Sie sagten, aus unserer Sicht durchaus mit dem Rundfunkrecht vereinbar. Schließlich steht in § 40 des Rundfunkstaatsvertrags ausdrücklich, dass Projekte zur Förderung der Medienkompetenz zulässig sind. Dies betrifft die Stärkung sowohl der Mediennutzer - wir sprechen uns ja hier auch immer dafür aus, die Medienkompetenz insbesondere von Kindern zu stärken - als auch der Mediengestalter bzw. der Medienschaffenden. Diese 1,9 % sind eben keine Mittel aus einer sogenannten Gemeinschaftskasse, sondern werden nach Beitragsaufkommen zurückverteilt, sodass Niedersachsen von dieser Maßnahme in NRW überhaupt nicht betroffen ist. Die Verwendung der 1,9-prozentigen Mittelzuweisung ist allein Sache der Länder. Insofern verbietet sich für uns die Einmischung.

Viertens ist die Stärkung des Qualitätsjournalismus aus unserer Sicht, anders als Sie es darstellen, vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der ehemaligen WAZ-Gruppe durchaus nachvollziehbar - vor allem, weil es in NRW sehr viele Lokalteile gab, die nicht mehr erschienen sind und durch völlig fremde Inhalte ersetzt worden sind.

Fazit: Ihr Antrag war und ist inhaltlich falsch und überholt. Überflüssig war und ist er ohnehin. - Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Jens Nacke, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Nacke!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Dürr, auch die CDUFraktion wird den Antrag der FDP ablehnen. Ich gestehe gerne zu, dass Sie mit der Frage des Rundfunkrechts und der Frage der Gestaltung insbesondere auch des Rundfunkbeitrages sehr wichtige Punkte angesprochen haben. Das ist ohne Zweifel so. Gleichwohl ist das, was Frau Kollegin Emmerich-Kopatsch angeführt hat, richtig. Es gibt ganz bewusst die Regelung, dass Teile des Rundfunkbeitragsaufkommens, nämlich 2 %, den Ländern zur Verfügung gestellt werden, damit diese dann in eigener Zuständigkeit entscheiden können, wofür diese Mittel verwendet werden, beispielsweise in Niedersachsen u. a. zur Finanzierung der Landesmedienanstalt.