Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich will ganz besonders betonen: Unabhängig davon, welche Rolle wir hier im Parlament wahrnehmen, ob es sich um die Opposition oder um die die Regierung tragenden Fraktionen handelt - allen obliegt in diesem Gremium die Kontrolle der Landesregierung und die Kontrolle des Verfassungsschutzes. Deswegen war es uns ein Anliegen, die Minderheitenrechte zu stärken, Sachverständige dem Ausschuss zugänglich zu machen und auch eine Unterstützung der Abgeordneten durch eigene Mitarbeiter bei dieser Kontrolle mit darzustellen.

Herr Minister, gestatten Sie mir ein Wort zum Thema Parlamentsbericht. Ich glaube, dass eine selbstbewusste Landesregierung ein selbstbewusstes Parlament mit einem eigenen Verfassungsschutzbericht aushält. Ich freue mich auf die inhaltlichen Diskussionen. Wir werden Sie davon überzeugen, dass sich die Qualität dieses Berichtes sehen lassen kann.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das vorliegende Gesetz ist nur ein Baustein in der Reform des Verfassungsschutzes. Aber aus der Sicht des Parlamentes ist es der wichtigste Baustein, weil wir an dieser Stelle unsere Beteiligung definieren. Es soll ein Gesetz sein, das über eine

Legislaturperiode hinaus gilt. Deswegen ist es uns ein Anliegen, dieses Gesetz auf breite Schultern zu stellen. Wir haben die Erklärung von CDU und FDP dazu mit Interesse zur Kenntnis genommen und sind zuversichtlich, dass wir einen Verfassungsschutz bekommen werden, der mit mehr Transparenz, Vertrauen und einer parlamentarischen Kontrolle ausgestattet wird und der einen Neustart und einen Paradigmenwechsel an diesem Gesetz deutlich machen wird.

Um diesen Paradigmenwechsel besonders hervorzuheben, darf ich für unsere Fraktion und auch die Fraktion der Grünen beantragen, dass das vorgelegte Gesetz nicht, wie es der Ältestenrat vorgeschlagen hat, federführend im Innenausschuss behandelt wird, sondern dass die Federführung - um auch die Rolle der parlamentarischen Kontrolle deutlich zu machen; es gibt dafür einen eigenständigen Fachausschuss - dem Ausschuss für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes übertragen und dort die Beratung durchgeführt wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Brunotte. - Nun hat für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Ross-Luttmann das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute erstmals den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Der Innenminister hatte dieses Gesetz im Mai für September angekündigt. Im September haben wir freundlich angefragt, und siehe da: Im Oktober liegt der Gesetzentwurf vor.

Es ist höchste Zeit, dass wir im Landtag über die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes parteiübergreifend beraten. Dies ist mir an dieser Stelle ganz besonders wichtig: parteiübergreifend beraten. Wenn wir die Nachrichten verfolgen, dann erkennen wir schnell, dass ein effektiver Nachrichtendienst als Frühwarnsystem zum Schutz unserer Freiheit unverzichtbar ist. Hierüber besteht weitgehend Einigkeit, es sei denn, man befindet sich auf Grünen-Parteitagen oder liest ihr Wahlprogramm, wo noch die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern begrüßen wir ausdrücklich, dass sich bei den Koalitionsgesprächen an dieser Stelle einmal die SPD durchsetzen konnte. Entgegen dem Grünen-Wahlprogramm wird der Verfassungsschutz weiterhin bestehen. Das ist für eine wehrhafte Demokratie auch gut so. Niedersachsen braucht einen gut aufgestellten Verfassungsschutz als effektives Frühwarnsystem.

(Ulf Thiele [CDU]: Nicht nur im Ge- setz, sondern auch in der Praxis!)

Eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes

stand aber infolge der Aufarbeitung der Mordserie des NSU an. Der Umfang und die Hintergründe der Morde dieser Terrorbande wurden im November 2011 bekannt und erschütterten die deutschen Sicherheitsbehörden. Sie haben gezeigt, dass eine ständige Anpassung der Arbeitsweise an aktuelle Herausforderungen nötig und erforderlich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUgeführte Landesregierung hat in den Arbeitsgruppen der Innenministerkonferenz zu den Konsequenzen aus dem Fall NSU eine Führungsrolle übernommen. Die Vorschläge, die dort im August 2012 vorgestellt wurden, sind im Wesentlichen niedersächsische Vorschläge. Ein herzliches Dankeschön auch an dieser Stelle noch einmal an unseren ehemaligen Innenminister Schünemann!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist an der Zeit, dass diese Vorschläge auch in Niedersachsen in das Gesetz aufgenommen werden. Die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs spricht von einem Versagen der Sicherheitsarchitektur im Fall NSU, an dem der Verfassungsschutz seinen Anteil hatte. Für Niedersachsen sehe ich das nicht so. Das sollte auch deutlich gesagt werden.

Kollege Limburg führte hier im letzten Jahr aus, dass insbesondere der niedersächsische Verfassungsschutz nur am Rande mit dem NSU zu tun hatte und dass das Versagen bei Staatsanwaltschaft und Polizei wesentlich eklatanter gewesen sei.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Deutsch- landweit!)

- Richtig, Herr Limburg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mich gefreut, wenn wir für Niedersachsen in einer Enquetekommission fraktionsübergreifend und mit Experten über notwendige Änderungen hätten

beraten können. Leider haben der Innenminister und die Fraktionen von SPD und Grünen unsere Angebote hierzu nicht angenommen. Der Innenminister sah dazu keinen Bedarf, und Versprechungen seitens der SPD hier im Plenum waren schnell vergessen. Das ist nach wie vor schade.

Wir waren dadurch gezwungen, eine eigene Expertenkommission einzusetzen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass einige Vorschläge unserer Kommission in den Gesetzentwurf mit aufgenommen wurden. Die Einsetzung von Sachverständigen durch den Verfassungsschutzausschuss, die genauere Regelung der Datenspeicherung, die Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle und das Bekenntnis zur Prävention und zu Aussteigerprogrammen finden sich im Gesetzentwurf wieder. Das begrüßen wir ausdrücklich, Herr Innenminister.

(Beifall bei der CDU)

Insbesondere die Aufnahme der Prävention verfassungsfeindlicher Bestrebungen und von Aussteigerprogrammen in den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes überrascht uns fast, weil wir nicht geglaubt hätten, dass dies mit den Grünen möglich gewesen wäre. Die ideologische Auseinandersetzung um die politische Information und Bildung durch den Verfassungsschutz gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an. Sie bringen uns auch nicht weiter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung steht heutzutage vor vielfältigen Bedrohungen aus den verschiedensten Richtungen. Insbesondere beim Salafismus stehen wir vor großen Herausforderungen. Ich denke, wir alle sind erschrocken vom Ausmaß der Gewalt, des Terrors und der Barbarei im Irak und in Syrien namens eines angeblich Islamischen Staates. Erschreckend ist auch, dass diese Terrororganisation auch hier in Niedersachsen Anhänger hat und ihr Fußvolk rekrutiert. Wir müssen dem entschieden entgegentreten.

Mich macht es sehr betroffen, dass sich inzwischen acht Personen aus Deutschland dort als Selbstmordattentäter in die Luft gesprengt und dabei über 100 Menschen umgebracht haben. Es muss uns ganz besonders betroffen machen, wenn sich Jugendliche - eigentlich noch Kinder - diesem Terror anschließen. Was geht in den Köpfen dieser Kinder nur vor? - Hier sind Prävention und Aufklärung ganz besonders wichtig.

(Zustimmung bei der CDU und von Dr. Stefan Birkner [FDP])

Zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, aber auch im Interesse einer wehrhaften Demokratie, im Interesse möglicher Opfer, der Eltern der Jugendlichen und der Jugendlichen selbst ist ein starker Verfassungsschutz unabdingbar.

Der Verfassungsschutz muss aber diese 13-, 14-, 15-Jährigen mit auf dem Schirm haben dürfen. Dass dies im Gesetzentwurf ausdrücklich verboten ist und für 16- und 17-Jährige nahezu auch, erscheint nicht sinnvoll und muss in den Beratungen weiter erörtert werden. Es ist nicht zu verstehen, warum ein 15-Jähriger für begangene Straftaten wie Nazischmierereien vor Gericht gestellt werden darf, aber der Verfassungsschutz diesen Bestrebungen nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln entgegenwirken kann. Das Verbot ist gut gemeint, schadet aber letztlich denen, denen es helfen soll. Es ist auch ein Akt staatlicher Fürsorge, die Radikalisierung von Jugendlichen und Kindern zu verhindern. In begründeten Ausnahmefällen muss dies rechtlich möglich sein.

Aber ich sage an dieser Stelle auch ganz bewusst: Es geht um sensible, personenbezogene Informationen, und es geht um Grundrechtseingriffe. Hier muss in jedem Einzelfall genau abgewogen werden, in welchen Fällen der Verfassungsschutz welche Befugnisse haben soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen bedenken, dass mit den konkretisierten Vorgaben zur Datenspeicherung die Arbeit des Verfassungsschutzes kontrollierbarer und nachvollziehbarer, aber auch aufwendiger wird. Der Verfassungsschutz darf nicht an Bürokratie ersticken.

(Zustimmung bei der CDU)

Ohnehin scheint für mich nach der Auswertung des Berichts der Taskforce zur Datenspeicherung vor allem festzustehen, dass dem Verfassungsschutz schlicht die Zeit und das Personal fehlten, um die Erklärungen zu den Datenspeicherungen festzuhalten. Vor diesem Hintergrund, sehr geehrter Herr Innenminister, wäre es falsch, wenn die Landesregierung Stellen im Verfassungsschutz abbauen möchte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten. Hierzu enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen.

Aber, Herr Minister, nehmen Sie die Vorschläge aus Ihrem Gesetzentwurf ernst! Im Mai haben Sie in einer Regierungserklärung die Ergebnisse Ihrer Taskforce Verfassungsschutz vorgestellt. Tausende von Datensätzen sollen nach Ihren Aussagen gelöscht werden, weil sie nie oder nicht mehr rechtmäßig gespeichert waren. Wir haben sofort Akteneinsicht beantragt, weil es eine Pflicht der Opposition ist, dies zu kontrollieren. Bis heute haben wir keine Akten zur Datenspeicherung zur Einsicht erhalten. Das steht in direktem Widerspruch zu dem, was Sie mit dem Gesetzentwurf befördern wollen und was auch der Entschließungsantrag von SPD und Grünen, den wir im September beraten haben, fordert.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit es gelingen wird, parlamentarische Kontrolle effektiv auszuüben. Ich halte sie für unabdingbar und für zwingend geboten. Hier ist sicherlich auch eine Kultur des Vertrauens zwischen den Abgeordneten und dem Verfassungsschutz wichtig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist eine gute Diskussionsgrundlage. Er macht den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes die Arbeit nicht leichter, aber er macht sie auch nicht unmöglich, und er bringt Verbesserungen bei der parlamentarischen Kontrolle und beim Grundrechtsschutz. Manche Dinge sehen wir kritisch; sie sollten ausführlich beraten werden.

Ich habe mich sehr über die Aussage des Kollegen von der SPD gefreut, der auch darauf abgezielt hat, deutlich zu machen, dass ihm an einem breiten Konsens gelegen ist. Daran ist auch uns als Fraktion der CDU gelegen. Deswegen hoffe ich, dass es uns gelingen wird, die Reform des Verfassungsschutzes fraktionsübergreifend zu beschließen. Das ist 2009 schon einmal gelungen. Ich würde mich sehr freuen, wenn es auch diesmal gelänge. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass ein breiter politischer Konsens die Arbeit des Verfassungsschutzes erleichtert und zu mehr Akzeptanz des Verfassungsschutzes in der Bevölkerung beiträgt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Ross-Luttmann. - Nun hat für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Birkner das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte drei Anmerkungen zu diesem Gesetzentwurf machen.

Erste Anmerkung: Es ist gut, dass der Verfassungsschutz breit getragen wird. Auch im Hinblick auf die Beschlusslage der Grünen ist es ein gutes Signal, dass es hier gelungen ist, den Bestand des Verfassungsschutzes für die Zukunft zu sichern und anzuerkennen.

Ich denke aber, dass wir schon ein Stück weiter hätten sein können, gerade auch was die gemeinsamen Punkte angeht, wenn wir eine Enquetekommission eingesetzt hätten. Die Regierungsfraktionen haben sich dagegen entschieden. Nun müssen wir dies eben im weiteren parlamentarischen Verfahren versuchen zu erreichen.

Zweite Bemerkung: Grundsätzlich sehen wir als FDP-Fraktion in dem Gesetzentwurf eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen. Der Entwurf geht in die richtige Richtung.

Insbesondere ist uns die Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte ein besonderes Anliegen. Wir freuen uns, dass viele unserer Anregungen aufgenommen worden sind und sich im Entwurf wiederfinden.

Auch Regelungen zu V-Personen, Dokumentationspflichten und klarer strukturierte Regelungen etwa zum Bereich der Datenerhebung sind zu begrüßen. Sie spiegeln sich auch zahlreich in dem Entschließungsantrag zum Verfassungsschutz