Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

Auch Regelungen zu V-Personen, Dokumentationspflichten und klarer strukturierte Regelungen etwa zum Bereich der Datenerhebung sind zu begrüßen. Sie spiegeln sich auch zahlreich in dem Entschließungsantrag zum Verfassungsschutz

wider, den wir frühzeitig eingebracht haben.

Dritte Bemerkung: Schon heute ist Erörterungsbedarf im Einzelnen erkennbar.

Die erste Frage, die sich stellt, ist: Warum kann der Ausschuss nicht schon über die Verdachtsgewinnungsphase und die Verdachtsphase, die sich im Entwurf wiederfinden, unterrichtet werden? Warum kann die Unterrichtung also nicht schon in einer vorgelagerten Phase erfolgen, sondern erst, wenn die Entscheidung tatsächlich ergehen soll? - Das, meine ich, wird zu diskutieren sein.

Die zweite Frage ist: Warum sollen die Mitglieder des Verfassungsschutzausschusses ihre Stellvertreter nicht informieren dürfen, wenn diese ihre Aufgaben im Ausschuss wahrnehmen sollen? - Eine vernünftige Stellvertretung ist nicht möglich, wenn ich nicht die Möglichkeit habe, mit dem Stellvertreter die Dinge vorzubesprechen und vielleicht zu erörtern, und wenn ich nicht die Möglichkeit

habe, die Dinge nachzubesprechen, wenn ich in diesem Ausschuss vertreten worden bin. Es ist mir wichtig, darüber nachzudenken, welche Bedenken dagegen bestehen.

Die dritte Frage hat schon die Kollegin RossLuttmann angesprochen. Ich denke, wir sollten noch einmal in aller Ruhe und Gründlichkeit darüber nachdenken, ob und inwieweit es unter Berücksichtigung des Minderjährigenschutzes möglich ist, klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu definieren, unter denen in Einzelfällen, in denen dies doch notwendig ist, die Möglichkeit bestehen soll, Daten auch über Jugendliche in der Phase zwischen 14 und 16 Jahren zu erheben und zu speichern, und ob und inwieweit die Möglichkeit erweitert werden soll, Daten über Jugendliche in der Phase zwischen 16 und 18 Jahren zu erheben und zu speichern. Ich denke nur an radikalisierte Salafisten, die es, wie wir den Berichten entnehmen können, auch in diesen Altersstufen durchaus gibt. Wir sollten hierüber noch einmal sehr sachlich und ruhig diskutieren und Lösungen zu den Problemen finden.

Diese drei Bemerkungen sind das, was wir als FDP-Fraktion zunächst einmal zu dem Gesetzentwurf zu sagen haben. Ich denke, er ist eine gute Basis für eine gemeinsame Beschlussfassung. Bei den parlamentarischen Beratungen im Ausschuss werden wir sehen, ob es gelingt, den sich abzeichnenden Konsens zu realisieren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Herr Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich dem Lob und dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums und des niedersächsischen Verfassungsschutzes für die geleistete Arbeit an diesem Gesetzentwurf ausdrücklich anschließen. Er ist eine sehr gute Grundlage für die Beratungen in diesem Parlament. Vielen Dank dafür!

(Zustimmung von Julia Willie Ham- burg [GRÜNE])

In der Debatte ist schon auf viele Einzelaspekte eingegangen worden. Ich möchte dennoch einige

betonen, die auch aus grüner Sicht sehr wichtig sind.

Da ist zum einen - der Kollege Brunotte hat es gesagt - die Streichung des sogenannten Großen Lauschangriffs. Ja, mit diesem Mittel ist in den letzten Jahren sehr verantwortungsbewusst umgegangen worden. Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach zu Recht festgestellt, dass die Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in Deutschland nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es ist ein richtiges und wichtiges Signal für die Bürgerrechte, dass dieser Gesetzentwurf dieses Mittel streichen möchte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Angesprochen worden ist die Frage des Datenschutzes. Der Gesetzentwurf stärkt - auch das begrüße ich ausdrücklich, Herr Innenminister - die Rolle des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Denn neben der parlamentarischen Kontrolle und in einigen wenigen Fällen den Gerichten trägt vor allem der Landesbeauftragte für den Datenschutz dazu bei, im Verfassungsschutz die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und damit die Einhaltung von Bürgerrechten zu gewährleisten. Und darum ist es ein gutes und richtiges Signal, gerade nach den Debatten in der Vergangenheit, dass die Rolle des Datenschutzbeauftragten gestärkt wird.

Und zum Dritten möchte auf die Datenspeicherregelung insgesamt eingehen. Der Verfassungsschutz muss notwendigerweise Daten sammeln. Das ist völlig klar; das gehört zu seinen Kernaufgaben. Aber mit diesem Gesetzentwurf gelingt es in der Tat, dass diese Behörde nicht nur für Datenspeicherung, sondern eben auch für Datenschutz zuständig wird, dass die notwendige Sensibilität für den Datenschutz auch gesetzgeberisch festgeschrieben wird. Das sind sehr, sehr gute Aspekte dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Die parlamentarische Kontrolle ist angesprochen worden. Selbstverständlich begrüßen auch wir Grüne - wir haben es auch in der vergangenen Legislaturperiode gefordert - die Stärkung und Ausweitung.

Ich möchte insbesondere die Aufhebung der Geheimhaltungspflicht gegenüber Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführern hervorheben. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger

Vorschlag, gerade damit die Kontrolle auch durch kleinere Fraktionen in diesem Ausschuss erleichtert wird. In dieser Legislaturperiode sitzen wir Grünen zu zweit in diesem Ausschuss, in der letzten konnten wir lediglich einen Vertreter entsenden. In der Tat, Herr Kollege Dr. Birkner: Ich weiß, dass das nicht immer leicht ist, weil man niemanden hat, mit dem man reflektieren und sich austauschen kann. Darum ist gerade diese Erweiterung auch auf die Fraktionsspitze aus unserer Sicht der richtige Ansatz. Andere Länder zeigen ja schon länger, dass das gut funktioniert.

Es ist richtig, dass auch Einzelmitglieder im Ausschuss Akteneinsichtsrecht bekommen. Und es ist ausdrücklich richtig, dass sich das Parlament auch öffentlich stärker mit dem Verfassungsschutz, mit der Lage unserer Verfassung und unserer Grundrechte befassen soll. Darum begrüßen wir selbstverständlich den Bericht des Parlaments. Herr Kollege Brunotte hat das angesprochen.

Herr Innenminister, eine parlamentarische Debatte über die Lage der Verfassung kann doch jedem nur gut tun. Und auch Sie haben ja dann mindestens einmal im Jahr Gelegenheit, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Ich denke, auch Sie werden sich damit anfreunden können.

Ich meine jedoch, dass der Gesetzentwurf in diesem Bereich zwar wegweisend, aber noch nicht ausreichend ist. Wir haben in Deutschland einen Verfassungsschutzverbund. Wir haben regelmäßige Tagungen der Ämterchefs, und wir müssen uns schon die Frage stellen, ob wir neben dieser notwendigen Vernetzung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden nicht auch irgendeine Form von Vernetzung und Zusammenarbeit - länderübergreifend und zum Bund - der parlamentarischen Kontrollorgane brauchen. Das ist nichts, was Niedersachsen alleine entscheiden kann. Das muss in der bundesweiten Debatte eingeführt werden. Ich würde mich freuen, wenn von diesem Gesetzentwurf an dieser Stelle für die Ausweitung und die Vernetzung der parlamentarischen Kontrolle bundesweit Reformimpulse ausgehen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich habe es gerade gesagt, und der Innenminister hat es eingangs auch erwähnt: Der Gesetzentwurf ist, was die Tiefe der Reformen, die Tiefe der Erneuerung angeht, wegweisend. Er ist wegweisend nicht nur für Niedersachsen, sondern sicherlich auch bundesweit.

Und letztendlich - auch das muss klar sein - müssen wir auch die Europäische Union, die europäische Ebene im Blick haben. Die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste erfolgt natürlich und zu Recht europaweit. Wir müssen aus meiner Sicht die Reformbemühungen, die demokratische und die öffentliche Kontrolle zukünftig europaweit denken, europaweit vernetzen und verbessern. Der Gesetzentwurf gibt wichtige Anstöße für diese notwendige Debatte.

Wir haben im letzten Plenum mit dem Entschließungsantrag auch eine Debatte über die Aufgabenbeschreibung, die Zuständigkeiten des Verfassungsschutzes gefordert. Ich bin sicher, dass eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen der richtige Weg sein wird, um auch in diesem Punkt den Empfehlungen diverser Untersuchungsausschüsse und Reformkommissionen gerecht zu werden, um die Aufgabenbeschreibungen aus der Zeit des Kalten Krieges herauszuholen und in das Jahr 2014 - in die Moderne - hinüberzuretten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen notwendigen Debatten um diese wichtige Sicherheitsbehörde muss uns allen aber klar sein, dass der beste Schutz einer Verfassung, der beste Schutz unserer Grundrechte und des Grundgesetzes nie eine Sicherheitsbehörde sein kann, der beste Schutz sind engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich hier im Land Niedersachsen für Demokratie, für Menschenrechte und Grundrechte engagieren. Diese Zivilgesellschaft verdient unser aller Unterstützung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung.

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass federführend der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, mitberatend der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein soll. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (LVergabeG) - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 17/2153

Zur Erbringung erteile ich Herrn Kollegen Bode das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das rot-grüne Landesvergabegesetz ist gerade erst seit Anfang dieses Jahres in Kraft, und doch ist es schon gescheitert.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Könnten die Kollegen, die noch Gespräche führen möchten, dieses bitte außerhalb des Plenarsaales tun? Es ist leider noch etwas zu laut. - Vielen Dank.

Nicht einmal ein Jahr hat es gedauert, bis das Landesvergabegesetz von Rot-Grün gescheitert ist. Der Europäische Gerichtshof hat die für RotGrün damals wohl wesentlichste Regelung, nämlich die zu den Mindestentgelten, weitgehend verworfen. Die Landesregierung selber ist bei dem Versuch gescheitert, Aufträge für den Ministerpräsidenten zu vergeben und sich dabei an das eigene Landesvergabegesetz zu halten. Selbst Wirtschaftsminister Lies hat das hier im letzten Plenum erklärt: Es - das Gesetz - ist nicht an jeder Stelle umsetzbar gewesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiter erklärt Minister Lies:

„… an der Stelle ist nicht das Wollen das Problem.“

Aha! Das Können ist also das Problem, das Problem dieser Landesregierung. Aber das haben wir auch schon vorher gewusst. Deshalb müssen wir jetzt handeln.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Diese Aussage, dass die Landesregierung am eigenen Können oder auch am Nichtkönnen gescheitert ist, ist ehrlich vom Minister Lies, aber sie

ist auch peinlich für Rot-Grün. Und die durch dieses Murksgesetz ausgelösten Folgen sind heute schon ein Desaster für das Land, für die Kommunen, für die Unternehmen und für die Menschen.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie konnte es überhaupt so weit kommen? War das nicht vermeidbar? Stimmt denn die Behauptung dieser Landesregierung, dass man erst einmal Erfahrungen sammeln muss, um dann festzustellen, welche Regelungen des Landesvergabegesetzes gehen und welche nicht funktionieren?

Es ist doch eigentlich der Auftrag an uns, an den Gesetzgeber, nur Gesetze zu verabschieden, von denen man vorher wusste, dass sie sowohl verfassungskonform als auch in der Praxis umsetzbar sind. Wir als Gesetzgeber und als Landesregierung können die Bürger Niedersachsens doch nicht zu Versuchskaninchen für einen Feldversuch „Vergabegesetz“ machen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Dieser Feldversuch, der nun leider seit Anfang dieses Jahres läuft, hat schon genügend Schaden angerichtet. Wir müssen ihn so schnell wie möglich beenden. Es ist natürlich Unsinn, wenn auch heute Morgen wieder gesagt wird, man sei ja vorher nicht darauf hingewiesen worden, dass es nicht funktioniert.