Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

Für uns ist das Programm Soziale Stadt unser Leitprogramm. Es ist das wichtigste Programm, weil es gerade in benachteiligten Quartieren die Möglichkeit bietet, deutliche Verbesserungen in der Substanz der Städte vorzunehmen - in dem Bereich der Wohnungen,

(Christian Dürr [FDP]: Darüber hatten wir auch Diskussionen mit dem Bund! Da haben Sie vollkommen recht!)

aber insgesamt auch in dem Bereich dessen, was darum herum an sozialen Projekten oder Ähnlichem typischerweise initiiert wird. Aus diesem Grund haben wir das Programm Soziale Stadt auch zu unserem Leitprogramm gemacht. Das heißt, dass wir primär dieses Programm bedienen - auch in 2014.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Schöpfen Sie die 14 Millionen Euro aus, Frau Ministerin? Es wäre schön gewesen, wenn Sie die Frage beant- wortet hätten! Jetzt sitze ich ganz traurig hier und habe immer noch kei- ne Antwort!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion Kollege Dr. Matthiesen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Frau Ministerin Rundt, dass Kommunen Mittel nicht abrufen und dass die Landesregierung Ausgabereste in Grenzen halten bzw. vermeiden will, dass Mittel verfallen, frage ich: Warum sind dann bestimmte Anmeldungen nicht berücksichtigt worden, warum sind keine Bewilligungsbescheide erteilt worden, und warum hat das dann zu Zwangspausen beim Fortgang der Städtebauförderung geführt?

Ich nenne als Beispiel die Stadt Gehrden in meinem Wahlkreis. Sie hatte für dieses Jahr 2014 500 000 Euro Städtebaumittel für das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren beantragt und muss eine Zwangspause einlegen. Die Stadt Os

nabrück ist ein anderes Beispiel. Sie hatte 600 000 Euro beantragt, die auch nicht - - -

Zur Frage, Herr Kollege!

Die Frage ist: Wie ist zu erklären, dass von Kommunen gestellte Anträge nicht bewilligt werden, obwohl das an sich gar nicht sein dürfte, weil keine Ausgabereste verfallen sollen?

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin Rundt, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns natürlich sehr genaue Gedanken darüber gemacht, in welchen Bereichen es ganz wichtig ist, die wenigen Kommunen, die in 2014 nicht bedient werden und auch nicht auf alte Mittel zurückgreifen konnten, die sie hätten abrufen können, in welcher Reihenfolge zu gewichten. Das ist schon deutlich abgewogen worden. Ich kann im Moment bei den einzelnen Beispielen, die Sie genannt haben, spontan nicht nachvollziehen, warum das so ist. Sicherlich können Sie dazu Antworten von mir auch bilateral bekommen.

Ich möchte sagen, dass ich sehr interessant fand, wie die kommunalen Spitzenverbände mit diesem Thema umgegangen sind. Es hat zumindest öffentliche Kritik gegeben. Wie gesagt: Ansonsten bin ich dafür gelobt worden, dass wir das alles 2015 sehr gut aufgestellt haben. Ich selbst komme ja aus der Verbandsarbeit und fand dies sehr interessant, weil es natürlich zum Verbandsgeschäft gehört, für die Mitglieder, die man hat, etwas Gutes zu tun und dafür zu sorgen, dass sie ihre Wünsche weitestmöglich umsetzen können.

Natürlich gibt es Verbandspolitik, die sagt: Ihr müsst jetzt mal gemeinsam Druck an dieser Stelle machen.

Ich will aber sagen, dass es mir ein leichtes Lächeln in das Gesicht gezaubert hat, als ich Briefe von Kommunen bekommen habe, die sich bitterlich über ihren Stillstand beklagen, aber in Wahrheit keinen einzigen Antrag bei uns gestellt hatten. Insofern ist das wohl nicht ganz so ernst zu nehmen.

Es gibt auch Kommunen - - -

(Reinhold Hilbers [CDU]: Können Sie mal die Kommunen nennen, die Sie da jetzt meinen? - Weitere Zurufe)

Lieber Kollege, keine Zwischenrufe, keine nachgeschobenen Zwischenfragen! Die Ministerin antwortet zu der eben gestellten Frage und hat das Wort. Bitte sehr!

(Unruhe)

- Und Ruhe!

Das war die Frage, auf die ich gewartet habe. Vielen Dank. Ich fange einmal damit an, dass der Rechnungshof in 2013 deutlich mitgeteilt hat, dass ein integriertes Stadtentwicklungskonzept vorliegen muss, damit die Mittel ausgeschöpft werden dürfen. Das ist die Voraussetzung.

Zum Zeitpunkt der Einplanungen bei uns - das war der 3. September 2014 - waren von den geforderten 48 Netzwerken lediglich 12 wirklich umgesetzt, sodass die Förderung hier erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht kommt. Ich nenne z. B. Barnstorf/Goldenstedt.

(Detlef Tanke [SPD]: Oh!)

Der Bürgermeister von Goldenstedt hat dann entsprechend protestiert, obwohl er uns die Voraussetzung gar nicht vorgelegt hat.

Andere Netzwerke können keine Förderung bekommen, weil sich diese ausschließlich auf nicht investive Maßnahmen beziehen. Wer Artikel 104 b des Grundgesetzes kennt, weiß, dass Finanzhilfen des Bundes lediglich für Investitionen einzusetzen sind. Es können also nur investive Maßnahmen gefördert werden. Die Förderung einer nicht investiven Maßnahme kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn sie zur Vorbereitung einer investiven Maßnahme erforderlich ist. Eine konkrete investive Maßnahme im Programmanmeldungsjahr beispielsweise der Gemeinde Einbeck war nicht aufgeführt, sodass eine Förderung der nicht investiven Maßnahmen nicht möglich war.

Ich hätte noch eine ganze Liste, warum einzelne Kommunen nicht gefördert werden konnten.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Machen Sie mal weiter! - Björn Thümler [CDU]: Wir haben Zeit!)

Bei anderen Netzwerken lag das integrierte Entwicklungskonzept vor, erfüllte jedoch noch nicht die Anforderungen, die zur Durchführung einer investiven Gesamtmaßnahmen erforderlich waren, und musste überarbeitet werden, z. B. das Netzwerk Liebenau.

In dem Konzept war auch: Bei der Förderung kleinerer Städte und Gemeinden sind auch die bei der Städtebauförderung geltenden Vorschriften anzuwenden.

Im Rahmen der Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme ist insbesondere der Grundsatz der Nachrangigkeit der Städtebaufördermittel zu beachten. Dies hat dazu geführt, dass im Bereich Rosdorf der entsprechende Antrag nicht befürwortet werden konnte.

Sie sehen also: Es gibt eine Reihe von Fällen, bei denen es sehr gute Gründe für eine Ablehnung gibt. Das sind die Gemeinden, die durchaus protestiert haben. Einzelne Gemeinden davon hatten zu dem Zeitpunkt damals ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht. Ich bin mir sicher, dass sie das nachholen werden. Im Programmjahr 2015 stehen ja dann die erhöhten Mittel zur Verfügung, sodass das kein Problem sein sollte.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Hilbers von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie eben zugegeben haben, dass Sie 20 Millionen Euro in der Städtebauförderung gekürzt haben, um die globale Minderausgabe zu bedienen, frage ich Sie: Ist es richtig, dass diese 20 Millionen, die die Kommunen trotz vorhandener Haushaltsrechte nicht in Anspruch nehmen, ihnen unwiederbringlich verloren gehen?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Hilbers. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist genauso richtig, wie wenn die Mittel auf der anderen Stelle dadurch verloren gehen, weil sie nicht abgerufen werden und verfallen.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Dr. Thela Wernstedt von der SPD-Fraktion. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beabsichtigt die Landesregierung, Städtebaufördermittel auch zur Mitfinanzierung von Verfügungsfonds einzusetzen, um die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen zu stärken?

Danke schön. - Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir überarbeiten im Moment die entsprechende Richtlinie, weil wir vielfach gehört haben, insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen, dass es extrem sinnvoll wäre, solche Verfügungsfonds einrichten zu können. Das heißt, das überarbeitete Programm wird auch die Möglichkeit zur Schaffung eines solchen Verfügungsfonds auf kommunaler Ebene enthalten.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Bode von der Fraktion der FDP.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Ministerin aufgrund Ihrer Ausführungen, dass viele Kommunen die Anträge nicht vollumfänglich vorgelegt hatten, sodass sie nicht genehmigungsfähig waren und am Ende eine Ablehnung gekommen ist: Was hat denn das Sozialministerium getan, als die Kommunen auf Sie

zugekommen sind und Anträge stellen wollten, damit sie die fehlenden Dinge noch rechtzeitig nacherstellen können? Welche Beratungsleistung hat es da gegeben? Oder haben Sie sich gefreut, dass die Anträge abgelehnt werden konnten, um die Erbringung der globalen Minderausgabe sicherzustellen?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Rundt!

(Zuruf von der CDU: Kalt erwischt! - Reinhold Hilbers [CDU]: Da hat Herr Schneider mal wieder zugegriffen!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen ja, dass der Grundsatz des Sozialministeriums in allen Bereichen ist: Wir geben niemanden verloren. - Genau so ist es natürlich auch bei den Kommunen. Das heißt, die Kommunen haben in der Vergangenheit nicht nur umfängliche Beratungsleistungen bekommen.

Vielmehr werden auch Besuche vor Ort von den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemacht, die in diesem Bereich hoch sachkompetent sind. Die Beratung läuft dort wirklich sehr gut. Das ist auch das, was ich überall im Land höre, wenn ich mich mit den Bürgermeistern unterhalte, nämlich dass man voll des Lobes über die Beratungsleistungen ist, die das Haus zu bieten hat. Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)