Artikel 5/3. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Artikel 5/4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1487 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/2526
Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Kollegen Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Änderung der Geschäftsordnung unseres Landtages soll es auch dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes ermöglichen, öffentlich zu tagen. Wohlgemerkt: Es geht hier um eine zusätzliche Möglichkeit. Der Regelfall wird selbstverständlich auch zukünftig die nicht öffentliche oder die vertrauliche Sitzung sein. Das muss bei diesem besonderen Ausschuss natürlich so bleiben.
Ich muss sagen, dass ich ein bisschen überrascht bin, dass wir in dieser Frage zu einer kontroversen Abstimmung kommen müssen. Die Argumente, die die CDU im Rechtsausschuss gegen die öffentliche Tagung vorgetragen hat, waren aus meiner Sicht widersprüchlich und in Teilen rückständig. Sie haben sinngemäß gesagt, dieser besondere Ausschuss müsse auch weiterhin vertraulich tagen, und öffentliche Sitzungen würden die Aufgabenwahrnehmung gefährden.
Es ist schon erstaunlich, dass Sie, meine Damen und Herren, im Jahr 2014 ernsthaft die Auffassung vertreten, dass ausnahmslos alles, was mit dem Verfassungsschutz zu tun hat, nicht öffentlich oder vertraulich sein muss. Das erinnert doch sehr an
Der Verfassungsschutz selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in Niedersachsen schon viel weiter, und auch Rot-Grün ist schon viel weiter als Sie. Wir wollen so viel Geheimhaltung wie nötig. Aber wir wollen eben auch so viel Transparenz wie möglich.
Zum anderen haben Sie angeregt, die Gesetzesberatungen zum Verfassungsschutzgesetz, die ja der konkrete Anlass für diese Neuregelung sind, im Innenausschuss stattfinden zu lassen, damit sie öffentlich sein könnten. Das aber wäre doch in etwa so, als würden wir die Beratungen zum Schulgesetz federführend in den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur überweisen. Es wäre eine Durchbrechung der Ausschusszuständigkeiten, die wir ausdrücklich nicht wollen. Der Verfassungsschutz hat zu Recht einen eigenen Ausschuss, und der muss sich dann auch federführend mit diesem Gesetzeswerk befassen.
Schließlich setzen wir mit dieser Änderung der Geschäftsordnung eine weitere Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Verfassungsschutzreform des Innenministers um. Der Reformzug des niedersächsischen Verfassungsschutzes rollt unaufhörlich weiter Richtung Zukunft, und die CDU bleibt immer noch herzlich eingeladen, mitzufahren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg, nun hängen Sie das mal nicht ganz so hoch auf. Worüber hier heute abgestimmt wird, ist eine Scheintransparenz. In der Tat: Man hätte darüber nachdenken können, dem zu folgen, was der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst daraus gemacht hat. Sie wollten einen öffentlichen Ausschuss. Den kriegen Sie im Grunde genommen nicht; denn in der Beratungsgrundvor
Es sind nur ein paar Punkte, für die Sie jetzt die Öffentlichkeit herstellen wollen. Das ist gar nicht so unproblematisch. Sie wissen, dass der Ausschuss ab und zu in den Räumen des Verfassungsschutzes tagt. Wie Sie da Öffentlichkeit herstellen wollen, können Sie ja den Verfassungsschützern einmal erklären.
Insgesamt hätte man diese Punkte natürlich durchaus im Innenausschuss verhandeln können. Das ist immer so gehandhabt worden, und das ist auch vernünftig. Der zuständige Minister ist der Innenminister. Der Verfassungsschutz ist - ob Ihnen das nun gefällt oder nicht - organisatorisch eine Abteilung des Innenministeriums. Also hätte einer Zuständigkeit des Innenausschusses, beispielsweise für die Beratung des neuen Verfassungsschutzgesetzes, überhaupt nichts im Wege gestanden,
Nein, es gibt einen anderen Grund, aus dem wir nun gesagt haben, dass wir auch der Vorlage des GBD - letzten Endes hat er ja Ihren Vorschlag vollständig kassiert - nicht zustimmen wollen. Das ist der Grund, dass Sie mit dem Anliegen insgesamt, dass die Ausschüsse in diesem Haus öffentlich tagen, eine große Transparenzoffensive, was die Beratungen in diesem Haus angeht, angekündigt haben. Diese große Transparenz ist jedoch nicht entstanden.
In Wirklichkeit ist das Gegenteil dessen entstanden. Die Landesregierung nutzt nämlich die Öffentlichkeit der Ausschüsse zunehmend dazu, zu sagen, dass etwas leider in den Ausschüssen nicht vorgetragen werden kann und dass erst Nichtöffentlichkeit oder Geheimhaltung vereinbart werden müsste. Eine solche Intransparenz der Landesregierung gegenüber diesem Parlament, der Sie damit auch noch Vorschub geleistet haben, hat es in diesem Land überhaupt noch nie gegeben.
Deswegen lassen Sie doch diese Versuche, hier permanent eine Scheintransparenz herstellen zu wollen! Was wir in dem für Verfassungsschutz zuständigen Ausschuss bereden, ist der Natur nach geheim. Es ist der Zweck eines Verfassungsschutzausschusses, solche Informationen zu
Wenn wir eine ordnungsgemäße, eine vernünftige und eine brauchbare parlamentarische Kontrolle wollen, dann ist es geradezu die Verpflichtung des Parlaments, die Geheimhaltung der Fragen des Verfassungsschutzes zu gewährleisten. Ich räume ein, der GBD-Entwurf stellt das natürlich sicher; das ist ja völlig klar. Insofern können wir damit auch leben. Gleichwohl gibt es keine Notwendigkeit. Ihrer Idee, dass dieser Ausschuss öffentlich tagen könnte, um mehr Transparenz in die Arbeit des Verfassungsschutzes zu bringen, nachdem Sie als Grüne beim Verfassungsschutzgesetz vom Innenminister derart kassiert worden sind, wird dieses jedenfalls nicht mehr gerecht. Deswegen hätten wir die paar öffentlichen Dinge durchaus im Innenausschuss lassen können - dahin gehört es -, und wir hätten den Verfassungsschutzausschuss weiterhin so tagen lassen können wie bisher.
Wir haben aus gutem Grund zu Anfang dieser Legislaturperiode die Fragen des Verfassungsschutzes aus der Öffentlichkeit herausgenommen. Warum das nun geändert werden musste, kann ich Ihnen sagen: Ein kleines Bonbon an die Grünen, nachdem sie eine so schwere Niederlage beim Verfassungsschutzgesetz haben einstecken müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages steht sicherlich im Kontext mit den Änderungen, die wir schon seit längerer Zeit beim Verfassungsschutz diskutieren. Durch die Änderung, auch durch das, was der GBD vorgeschlagen hat, werden am Ende die parlamentarischen Rechte gestärkt. Insofern
kann ich für meine Fraktion ankündigen, dass wir dieser Änderung zustimmen werden; denn es kann natürlich bei bestimmten Tagesordnungspunkten und bei bestimmten Sachverhalten notwendig sein, die Öffentlichkeit herzustellen, um so den gesamten Prozess zu stärken. Insofern würden wir vorschlagen, zu einen sachlichen Debatte zu kommen. Es geht am Ende nur um eine Änderung der Geschäftsordnung. Wir werden dem Antrag auf jeden Fall zustimmen.
Ich würde mich natürlich freuen - den Satz würde ich schon noch gerne verlieren -, wenn wir auch bei den anderen Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung, die im Verfahren sind, zu einem Fortschritt kommen würden. Dazu gab es ja Gespräche zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern. Dabei ist ausgelotet worden, wo es gegebenenfalls Einigungsmöglichkeiten gibt. Ich würde mich freuen, wenn wir jenseits dieser Änderung auch bei den anderen Fragen zeitnah zu Lösungen kommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Tage werden wir eine quantitativ in der Tat überschaubare Änderung der Geschäftsordnung vornehmen. Es beschränkt sich auf einen einzigen Punkt. Qualitativ jedoch nehmen wir mit der Ermöglichung von öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eine, wie ich finde, mutige und richtungsweisende und damit auch richtige Änderung vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass Rot-Grün zu Beginn dieser Wahlperiode umgehend die Geschäftsordnung des Landtages verändert und dafür Sorge getragen hat, dass die Ausschüsse des Landtages grundsätzlich öffentlich tagen. Das war ein Paradigmenwechsel, auch und insbesondere im Vergleich zu schwarz-gelben Mehrheiten hier im Parlament, die sich einer solchen Öffnung stets widersetzt haben.