In der Musterklage eines Schaustellers, unterstützt von den Schaustellerverbänden, die das Verwaltungsgericht Hannover im Oktober 2014 verhandelt hat, ist es zu einem Urteil gekommen, das diesen Bestandsschutz wiederherstellt und die Notwendigkeit einer permanenten zusätzlichen Genehmigung durch den TÜV verneint. Ich verweise auf die sehr umfassende Urteilsbegründung und will nur den Kernsatz zitieren, den die Kammer auch der Öffentlichkeit mitgeteilt hat: Sie hat keine Erkenntnisse gewonnen, dass strengere Vorgaben zu einer Reduktion von Gefahren führt. - Aus diesem Grund konnten wir uns dieses Themas auch parlamentarisch annehmen.
Der Niedersächsische Landtag soll heute beschließen - so besagt die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses -, dass wir die Landesre
gierung bitten, über die Bauministerkonferenz eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen, dass entsprechende landesrechtliche Normen anzupassen sind und dass eine Sicherung für den Altbestand herbeizuführen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir in diesem Punkt einen einstimmigen Beschluss gefasst haben und einen gemeinsamen Antrag vorlegen, ist ein gutes Beispiel für die sehr sachorientierte Zusammenarbeit, die wir im Sozialausschuss pflegen. Vielen Dank auch der Kollegin Sylvia Bruns, die hier Vorarbeit geleistet hat. Ich weiß, dass alle Fraktionen von den Schaustellern angesprochen wurden. Aber es braucht immer auch jemanden, der den Entwurf eines Antrags formuliert und damit die Debatte anheizt.
Wir haben uns zusammengetan und einen gemeinsamen Antrag erstellt. Wir hegen die Hoffnung, dass er mit dazu beiträgt, dass die Volksfeste in Niedersachsen mit ihrem besonderen Charme bewahrt werden - und das in einem sicheren Rahmen. Wir sind gespannt auf die Umsetzung durch die Bauministerkonferenz.
Vielen Dank, Herr Kollege Brunotte. - Ich darf im Rahmen der Aussprache für die CDU-Fraktion dem Kollegen Burkhard Jasper das Wort geben. Herr Kollege, Sie haben das Wort. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Volksfeste gehören zu Deutschland. Etwa 12 000 werden in jedem Jahr durchgeführt und locken fast 150 Millionen Besucher an. Für die Schausteller sind die Volksfeste eine Basis für ihre Existenz. Die Volksfeste haben oft eine sehr lange Tradition. Ursprung sind beispielsweise Kirchweihfeste, von denen ja der Name „Kirmes“ kommt. Es handelt sich somit um ein Kulturgut.
Auch dieser Antrag zielt darauf ab, zu sagen, wie wichtig die Volksfeste sind. Sie fördern den Tourismus.
Ich möchte gerne auch noch darauf hinweisen: Volksfeste sind auch ein Freizeitvergnügen für viele. Jung und Alt vergnügen sich dort. Das heißt, dass Generationen zusammengeführt werden. Menschen aus allen Schichten sind dort. Diese Feste unterstützen somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Schließlich besuchen Zugezogene und Einheimische die Volksfeste, folglich wird auch die Integration gefördert. Volksfeste sind somit Orte gemeinsamer Freizeitgestaltung, sozialen Miteinanders, der Integration und Identifikation.
Volksfeste leben von der Vielfalt. Dazu gehören auch Fahrgeschäfte. Sie müssen sicher sein. Deshalb sind Kontrollen notwendig. Diese müssen aber auch in einem doppelten Sinne bezahlbar sein: Die Kosten für die Schausteller dürfen keine existenzielle Bedrohung darstellen, und Volksfestbesucher müssen die Preise bezahlen können.
Hier setzt nun der vorliegende Antrag an. Denn durch die Umsetzung einer neuen europäischen Norm gab es keinen Bestandsschutz für Altanlagen. In einem Urteil stellte zwar das Verwaltungsgericht Hannover fest, dass das Sozialministerium bei seiner Bekanntmachung über die fliegenden Bauten das notwendige Ermessen nicht richtig ausgeübt habe. Aber das löste das Problem nicht grundsätzlich, zumal Berufung eingelegt wurde. Wir brauchen eben auch eine bundeseinheitliche Regelung - darauf hat Frau Bruns eben schon hingewiesen -; denn die Fahrgeschäfte werden natürlich nicht nur in Niedersachsen aufgestellt.
Nach einer Unterrichtung und Diskussion im Sozialausschuss haben wir uns auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Ich möchte auch das herausstellen, was Herr Brunotte eben sagte, dass es sicherlich sinnvoll ist, in solchen Situationen einen gemeinsamen Antrag einzubringen, um die Sache voranzutreiben. Das zeigt auch, dass der Niedersächsische Landtag durchaus zusammenarbeitet und dass die Fraktionen hier nicht nur ein eigenes Profil verdeutlichen - aber das sollen sie natürlich auch.
Der Landtag bittet nun die Landesregierung, entsprechend auf der Bauministerkonferenz tätig zu werden. Dabei sollen drei Vorgaben beachtet werden: dass ein Normenwechsel grundsätzlich keinen Einfluss auf den Altbestand hat, dass Genehmigungen mindestens längerfristig erteilt werden und dass natürlich die Sicherheit gewährleistet bleiben muss.
Mit diesem Antrag wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die Existenz von Schaustellern nicht durch hohe Prüfungskosten gefährdet wird und dass Volksfeste weiterhin bezahlbar bleiben, damit sie ein Freizeitvergnügen für alle Schichten bleiben.
Vielen Dank, Herr Jasper. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich jetzt der Kollege Thomas Schremmer zu Wort gemeldet. Herr Schremmer, bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Sache ist alles gesagt. Die Kollegin Bruns hat einen guten Vorschlag gemacht, an dem sich die anderen Fraktionen beteiligen. Ich als gebürtiger Ostwestfale und eifriger Kirmesgänger - jedenfalls in meiner Kindheit - kann bestätigen, dass das in jedem Ort, wo so etwas stattfindet, ein zentrales Fest sein kann, insbesondere für Kinder.
Eine Sache muss ich noch aufklären. Herr Kollege Brunotte hat gesagt, es gebe ein kleineres Schützenfest in Goslar. Ich habe eben nachgesehen: Das Schützenfest in Goslar ist das zweitgrößte in Europa. Welches das größte ist, muss ich wohl nicht sagen, das ist nämlich das Schützenfest in Hannover. Auch da spielt das, was wir hier diskutiert haben, eine große Rolle.
Ich finde es richtig, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung anstreben, dass es unbefristete Ausführungsgenehmigungen gibt. Ich als eifriger Kirmesgänger werde mich nicht in solche Riesenfahrgeschäfte setzen. Ich fahre gerne Autoscooter. Mit diesem Antrag und den Aktivitäten, die die Ministerin anstrebt, werden wir es schaffen, dass
Auch wenn ich nicht Auto auf normalen Straßen fahre, macht mir Autoscooterfahren aber richtig Spaß. Deswegen finde ich Volksfeste auch in dieser Hinsicht ganz hervorragend, genauso wie diesen Antrag.
Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. Dieser Auflistung könnte man noch einige bedeutende Märkte hinzufügen, z. B. den Großmarkt in Diepholz.
Herr Brunotte, ich habe Sie so verstanden, dass es eine Aufzählung einiger Märkte war, die man ergänzen könnte. Jetzt muss aber nicht jeder Kollege herkommen und für seinen Markt werben.
Schönen Dank für Ihren Beitrag. - Jetzt hat sich die Ministerin zu Wort gemeldet. Frau Ministerin Rundt, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte jetzt noch einiges zum Jahrmarkt in Walsrode beitragen, will das aber an dieser Stelle lassen.
Ja, wir sind uns einig, wie wichtig die Volksfeste sind. Unser Problem liegt ja im Kleingedruckten. Es ist so, dass die Fahrgeschäfte und früher auch die Zelte nach der DIN 4112 geprüft wurden, die aus dem Jahr 1983 stammte. Mit Fertigstellung der Europäischen Norm EN 13814 im Jahr 2005 war das Deutsche Institut für Normung in Berlin verpflichtet, die alte Deutsche Industrienorm zurückzuziehen und eine neue herauszugeben.
Es hat dann, wie immer, eine Abstimmung mit den Bauministerien der Länder zusammen mit dem Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin gegeben, ob diese neuen Normen den Bauordnungen entsprechen und die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Das Ganze hat seinen Ausfluss in einer Liste der Technischen Baubestimmungen gefunden, in der das Kleingedruckte dafür zugrunde gelegt ist.
Diese Liste der Technischen Baubestimmungen führt genau zu dem jetzigen Problem, weil die Schausteller fürchten, dass die Nachweise in neu
Diese Befürchtungen sind auch bei der Bauministerkonferenz im Herbst des Jahres 2013 angesprochen worden. Die damalige Vorsitzende der Bauministerkonferenz hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2013 Verständnis für den Schaustellerverband geäußert und Entgegenkommen signalisiert, soweit es sicherheitstechnisch vertretbar ist.
Unser praktisches Problem ist, dass diese Genehmigungen bundesweit gelten und auch gelten müssen. Deswegen sollte es keine unterschiedlichen Länderregelungen geben und müssen wir das Ganze auf Länderebene einheitlich regeln, weil die Schausteller nun einmal mit ihren Fahrgeschäften fahren und die Ländergrenzen überschreiten.
In einer Einzelfallentscheidung hat es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover gegeben, das durchaus auch Kritik an der Sorgfalt der Arbeit aller obersten Bauaufsichtsbehörden äußert. Deshalb wurde mit dem Urteil Berufung bei dem OVG Lüneburg zugelassen.
Für uns in Niedersachsen ist der TÜV Nord derjenige, der hier die Prüfungen durchführt. Er ist damit Beklagter und derjenige, der in die Berufung gegangen ist.
werden vielmehr eine bundeseinheitliche Regelung brauchen. Nun haben wir das Phänomen, dass die übrigen Bundesländer, in denen keine Klagen entschieden worden sind, wenig Neigung haben, eine neue Regelung nach einem erstinstanzlichen Urteil im Einzelfall herbeizuführen. Wir gehen davon aus, dass wir zumindest dieses Berufungsurteil abwarten müssen, um dann eine ländereinheitliche Regelung auf den Weg zu bringen. Denn es ist klar: Alles, was wir hier in Niedersachsen tun würden, hilft den Schaustellern nicht weiter. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, wie es auch dieser Antrag vorsieht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.