Deswegen werden wir mit dem Bundesinnenminister auf der Innenministerkonferenz in Mai auch darüber diskutieren und streiten, wie dieses Problem gelöst werden kann. Ich will den Diskussionen nicht vorgreifen, weil noch nichts verbindlich ist. Aber bislang sind die Signale nicht ermutigend, was diesen Tatbestand angeht. Deswegen müssen wir an dieser Stelle weiter den Rücken durchdrücken und klarmachen, dass es um eine humanitäre Lösung im Sinne der Menschen geht, die zu uns kommen und hier eine neue Heimat suchen wollen und finden werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin darüber hinaus froh, dass auch in diesem Haus Einigkeit darüber besteht, dass, wenn es schon darum geht, 5 000 Flüchtlinge aus den Flüchtlingslagern aufzunehmen, auch folgerichtig und zwingend ist - und nicht erklärbar wäre, wenn man es nicht täte -, dass man syrischen Staatsangehörigen, die hier seit vielen Jahren leben und integriert sind, oder auch Deutschen mit syrischem Migrationshintergrund erlaubt, ihre Angehörigen nachzuholen. Sie wollen für sie sorgen, sie wollen sie in Sicherheit haben. Ich finde, das ist ein Ansinnen, das wir alle nach Kräften unterstützen sollten.
Wir haben auf der A-Länder-Innenministerkonferenz vor 14 Tagen in Hamburg in dieser Frage im Grundsatz Einigkeit erzielt und werden dementsprechend auch die Innenministerkonferenz im Mai mit dieser Frage beschäftigen.
Erlauben Sie mir zum Schluss die herzliche Bitte an Sie alle, die Sie über Ihre Parteien und über die anderen Landesparlamente über politischen Einfluss verfügen: Helfen Sie mit, die Reihen zu
schließen für ein geschlossenes, ein plausibles Programm zur Rettung, zur Hilfe für syrische Flüchtlinge!
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen dem Sitzungsvorstand nicht vor. Deswegen beende ich die erste Beratung dieses Entschließungsantrags.
Ihnen ist vom Ältestenrat empfohlen worden, den Ausschuss für Inneres und Sport federführend und den Haushalt für Ausschuss und Finanzen mitberatend mit dem Entschließungsantrag zu befassen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Empfehlung zur Ausschussüberweisung wurde ausreichend unterstützt.
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Das Petitionswesen in Niedersachsen - angekommen im 21. Jahrhundert - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/77
Für die Einbringung hat sich die Kollegin Petra Tiemann von der SPD-Fraktion gemeldet, der ich das Wort erteile.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1949 gewährt das Grundgesetz in Artikel 17 jedem Mann und jeder Frau das Recht, Bitten und Beschwerden auf Bundes- und Landesebene einzureichen: Erwachsenen, Minderjährigen, Ausländern, Staatenlosen, aber auch Geschäftsunfähigen und Inhaftierten. Sie alle können sich in eigenem oder auch in allgemeinem Interesse an uns wenden.
Das Petitionswesen ist allerdings in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Art und Weise ausgestaltet.
Hier in Niedersachsen gab es im Jahr 2003 einen Beschluss zur Gründung eines Petitionsausschusses. Zu diesem Zeitpunkt haben wir bei dem, was
andere Bundesländer schon hatten, nachgezogen. Aber während sich in den anderen Ländern das Petitionswesen immer wieder verändert hat, war hier in Niedersachsen eher Stillstand zu verzeichnen. Es gab verschiedene parlamentarische Initiativen, die allerdings - zumindest in den beiden letzten Legislaturperioden - nicht die zweite Beratung in diesem Haus erreicht haben. Es gab und gibt Veränderungen, die im Zuge von Absprachen Einzug in die Arbeit des Ausschusses gefunden haben. Nun sollten diese Veränderungen aus unserer Sicht auch durch einen Beschluss dieses Hauses legitimiert werden.
Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD, finden, dass es Zeit wird, das Petitionswesen in Niedersachsen auf einen neuen Stand zu heben. Für uns ist es wichtig, dass jede Bitte, jede Anregung und jede Beschwerde problemlos an das Parlament herangetragen werden kann.
Denn letztlich sind Petitionen nicht nur ein Gradmesser für gesellschaftliche Probleme, sondern auch eine Mitwirkungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Angelegenheiten und auch bei Gesetzgebungsverfahren. Letztlich ist jede Einbringung gut für unsere Demokratie, meine Damen und Herren.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im September 2010 eine vergleichende Arbeit über mögliche besondere Befugnisse der Petitionsausschüsse der Länder vorgelegt. Für Niedersachsen erbrachte dies ein eher trauriges Ergebnis: Niedersachsen gewährt dem Petitionsausschuss keine besonderen Rechte.
Wenn der Wissenschaftliche Dienst keine besonderen Befugnisse findet, sollten nach unserem Verständnis das Petitionswesen in Niedersachsen aus dieser Ecke herausgeholt und das Selbstbewusstsein und die Bedeutung dieses Ausschusses sollten deutlich gestärkt werden.
Petitionen werden hier in Niedersachsen von den Fachausschüssen behandelt. Das bisherige Aufteilen ist einfach überholt. Keinem Petenten kann plausibel gemacht werden, warum eine Petition in den Sozialausschuss kommt und sich eine ähnliche Petition im Petitionsausschuss wiederfindet. Das gilt übrigens für alle Fachbereiche. Alle Petitionen, alle Petenten haben das Recht auf gleiche Behandlung. Der Petitionsausschuss ist zukünftig für alle Petitionen zuständig.
Selbstverständlich muss und kann auch auf die Fachausschüsse verwiesen werden, wenn der Petitionsausschuss es so empfiehlt.
Wie können uns die Petitionen denn erreichen? - Bisher konnten sie es in schriftlicher Form und - seit dem letzten Jahr - auch über ein Onlineportal. Wir möchten das Angebot über das Onlineportal nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages ausbauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir finden, auch die Mitbürgerinnen und Mitbürger in Niedersachsen haben ein Recht auf das, was unseren Mitbürgerinnen und Mitbürger auf Bundesebene zur Verfügung steht.
Ein weiterer für uns wichtiger Punkt ist die Einführung einer öffentlichen Petition, also die Möglichkeit, die Eingabe bei Einverständnis des Petenten oder der Petentin auf die Internetseite des Landtages zu stellen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, diese Petition mitzuzeichnen. Ab einem Quorum von 5 000 Unterzeichnern wird es zudem eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema geben.
Es gibt auf Bundesebene hervorragende Beispiele, bei denen sich das als sehr gut und vor allen Dingen auch als lösend für die Aufgabe und für das Problem herausgestellt hat.
Diese Petition überschritt innerhalb von drei Tagen die für eine öffentliche Sitzung dieses Ausschusses erforderliche sichere Anzahl von 50 000 Unterstützerinnen und Unterstützern; denn diese Petition richtete sich gegen die steigenden Haftpflicht
Problem benannt, Problem erkannt, Problem unterstützt und Problem gelöst - ich denke, das ist direkte Mitwirkung unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen.
So eine öffentliche Petition bzw. die Anzahl der Mitzeichner ist auch ein Gradmesser für unsere Arbeit. Er kann einen deutlichen Hinweis auf Handlungsbedarf geben. Wir werden uns dem stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Petitionen sind ein guter Indikator für die Sorgen und die Bedürfnisse der Menschen. Bei der Bearbeitung von Petitionen erleben wir immer wieder, dass in den persönlichen Gesprächen mit den Petentinnen und Petenten ein großes Befriedungspotenzial liegt. Das kann jetzt schon bei Ortsterminen und von dem Berichterstatter gemacht werden, aber künftig - das wollen wir etwas verändern - kann und soll es auch durch die Einladung in den Petitionsausschuss geschehen können.
Meine lieben Damen und Herren, warum sollen wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Gelegenheit geben, ihr Problem noch einmal mit dem gesamten Ausschuss mündlich zu erörtern? - Das kann unsere Arbeit doch nur bereichern.
2009 legte das TAB - das Büro für TechnikfolgenAbschätzung beim Deutschen Bundestag - ein Ergebnis einer Befragung zum Petitionswesen in Deutschland im Hinblick auf Bekanntheit und Nutzung vor. Es stellte sich heraus, dass 67,1 % der Bevölkerung schon einmal gehört hatten, dass es ein Petitionsrecht gebe, und 21,4 % es schon einmal genutzt haben. Unter den möglichen Adressaten für eine Petition ist der Bund am bekanntesten. 52,4 % haben schon einmal davon gehört.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das Petitionswesen als Instrument der Bürgerinnen und Bürger verstehen, sich individuell um ihr individuelles Problem zu kümmern, dann müssen wir das Petitionswesen in Niedersachsen bekannter machen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Thiemann. - Für die CDU-Fraktion hat zu diesem Tagesordnungspunkt die Kollegin Editha Lorberg das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der 15. Wahlperiode nahm der erste Petitionsausschuss im Niedersächsischen Landtag seine Arbeit auf. Seit nunmehr zehn Jahren befassen sich die Mitglieder dieses Ausschusses mit den sehr unterschiedlichen Begehren und Anliegen der Menschen hier bei uns in Niedersachsen. Dabei stehen natürlich persönliche Belange, aber auch Belange von öffentlichem Interesse im Fokus.