Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wegen der Zeitdisposition weise ich darauf hin, dass die Fraktion der Grünen für die Debatte über die strittigen Eingaben jetzt keine Redezeit mehr hat.

Ich rufe dann, da es zu der laufenden Nr. 20 keine Wortmeldungen mehr gibt, die laufende Nr. 36 der Eingabenübersicht auf. Hier geht es um das Feiertagsgesetz.

Dazu hat sich der Kollege Bernd-Carsten Hiebing gemeldet, dem ich das Wort erteile. Bitte, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Petition eines Herrn Ralf Possenriede aus Mulsum. Der Petent setzt sich mit den Folgen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes auseinander und sagt, dass der Ostersonntag und der Pfingstsonntag im Feiertagsgesetz nicht zu Feiertagen bestimmt worden sind.

Selbstverständlich sind das für uns Feiertage. Gleichwohl stehen sie, weil sie Sonntage sind, nicht explizit im Feiertagsgesetz. Das hat - so hat der Petent, wie ich glaube, zu Recht gesagt - für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insoweit durchaus Konsequenzen, als tariflich vereinbarte und zugesicherte Feiertagszuschläge an diesen zwei Tagen nicht gezahlt werden.

Wir meinen, man solle diese Petition der Landesregierung zur Erwägung überweisen. Ich werbe dafür, dass Sie dem alle folgen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hiebing. - Zur selben Eingabe spricht jetzt der Abgeordnete Ulrich Watermann von der SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Stellungnahme zu der Eingabe schreibt die Landesregierung, dass nur im Bundesland Brandenburg, und zwar nach der Wiedervereinigung, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag zu Feiertagen erklärt worden sind.

Der Petent hebt auf die Feiertagszuschläge ab. Wir votieren dafür, ihn über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Das wurde im Petitionsausschuss übrigens auch von der CDU-Fraktion mitgetragen. Wir wollen hier nicht in die Tarifautonomie eingreifen. Vielmehr wollen wir eine Tradition in diesem Bundesland aufrechterhalten, nämlich dass die Feiertagszuschläge von den Tarifpartnern geregelt werden. Das ist auch in vielen Tarifverträgen geschehen. Sollten wir hier jetzt eine Veränderung vornehmen, würden wir in diesen Bereich eingreifen. Ich habe das bis dato auch immer so verstanden, dass gerade CDU und FDP, die das hier jetzt befürworten, darauf mit Argusaugen achten.

Wir sagen: „Sach- und Rechtslage“ ist in Ordnung. Wir wollen Brandenburg in diesem Punkt nicht folgen, sondern treten dafür ein, dass das, was in diesem Land seit der Gesetzgebung nach dem Krieg der Fall ist, auch so bleibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Watermann. - Zu dieser Eingabe gibt es keine weiteren Wortmeldungen, sodass ich jetzt die laufende Nr. 38 mit dem Stichwort „Erhalt der Geburtshilfe im Klinikum Region Hannover an den Standorten Burgwedel und HannoverNordstadt“ aufrufe.

Dazu hat der Abgeordnete Rainer Fredermann, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Petition von Niels Thomsen aus der Wedemark zum Erhalt der Geburtshilfe im Klinikum Region Hannover an den Standorten Burgwedel und Hannover-Nordstadt zur Berücksichtigung an die Landesregierung zu überweisen. Die Schließung der Geburtsklinik in Burgwedel wurde mit der durch die Regionsversammlung beschlossenen Medizinstrategie 2020 zwar vorläufig zurückgestellt, aber diese Strategie stellt den Bestand der Geburtskliniken mit einem Neubau für die Krankenhäuser Großburgwedel und Lehrte erneut infrage.

Dann wird es für werdende Mütter im Osten der Region keine Geburtsklinik mehr geben. Das ist Bettenabbau zulasten des Umlandes in der Region Hannover. Wie die Bewohner dieses Umlandes

das empfinden werden, das brauche ich, glaube ich, an dieser Stelle gar nicht weiter zu sagen.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung von gestern für den 1. Mai beantragte Schließung der Geburtsklinik im Nordstadt-Krankenhaus ist anders gelagert.

Ich habe manchmal den Eindruck, bei der Haltung von Tieren regt sich Rot-Grün gern über Massentierhaltung, Legebatterien und Käfighaltung auf, aber werdende Mütter dürfen zukünftig in Massengeburtskliniken

(Kathrin Wahlmann [SPD]: Was ist denn das für ein Vergleich, Herr Fre- dermann?)

der Medizinischen Hochschule und der DiakonieKliniken in Hannover

(Kathrin Wahlmann [SPD]: Das kann doch nicht wahr sein! - Thomas Sch- remmer [GRÜNE]: Haben Sie eigent- lich Zeitung gelesen? - Glocke des Präsidenten)

ihre Kinder zur Welt bringen.

(Johanne Modder [SPD]: Was ist das für ein Vergleich? - Kathrin Wahlmann [SPD]: Wie kommen Sie auf solch ei- nen Unsinn? Das ist eine Unver- schämtheit! - Glocke des Präsidenten)

Anscheinend macht es Ihnen relativ wenig aus, wie es den Frauen dann gehen wird. Aber es gibt schon Mütter - - -

(Johanne Modder [SPD]: Unver- schämtheit!)

- Frau Modder, darf ich weitermachen?

(Petra Tiemann [SPD]: Wie kommen Sie auf solch ein schmales Brett, Herr Fredermann? Unverschämtheit!)

Herr Kollege Fredermann, die Uhr ist zwar im Moment angehalten worden. Aber ich glaube, Sie können Ihre Rede fortsetzen. Bitte!

Entschuldigung, Herr Präsident, ich dachte, Sie wollten eingreifen. Aber es gibt ja anscheinend - - -

Es ist ja mittlerweile ruhig. Davor hatten wir ja die Uhr angehalten. - Bitte schön!

Bei der Talkveranstaltung der HAZ war ganz deutlich von Müttern, die in der MHH entbunden haben, zu hören, für wie schrecklich die Zustände dort empfunden wurden.

(Zuruf von der SPD: Das war eine Un- terstellung!)

Also, liebe Kollegen von Rot-Grün, geben Sie sich einen Ruck, lassen Sie uns gemeinsam die Landesregierung auffordern, mit dem Klinikum Hannover über die den Menschen zugewandte Möglichkeit der Entbindung in der Region Hannover zu sprechen; und am besten gleich auch noch über die Medizinstrategie 2020 generell sowie über deren Finanzierung, die ja anscheinend nach wie vor nicht besprochen ist.

Über den Erhalt von Krankenhäusern kann man ja lange und heftig debattieren, wie wir das auch gestern gemacht haben. Aber bei dem Erhalt von regionalen Geburtsklinken kann es eigentlich keine zwei Meinungen geben, meine Damen und Herren.

Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Fredermann. - Zum selben Sachverhalt spricht jetzt die Abgeordnete Petra Tiemann, SPD-Fraktion. Bitte, Frau Kollegin!

Danke schön, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fredermann, irgendwann werden Sie mir noch einmal erklären müssen, wie Sie zu diesem Vergleich gekommen sind, und wie Sie auf dieses schmale Brett gekommen sind.

(Renate Geuter [SPD]: Besser nicht!)

Eigentlich wäre an dieser Stelle eine Entschuldigung sehr angebracht.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der Petent wünscht den Erhalt der Geburtshilfe im Klinikum Region Hannover an den Standorten Burgwedel und Hannover-Nordstadt. Seine Petition stützt sich auf Medienberichte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir plädieren für „Sach- und Rechtslage“. Warum? - Weil sich unsere Landesregierung dann damit auseinandersetzen wird, wenn diese Anträge - mittlerweile sind sie gestellt worden - die Landesregierung erreicht haben.

Ebenso wie anderen Regionen Niedersachsens hat unsere Landesregierung auch der Region Hannover angeboten, Regionalstrukturgespräche zu führen. Es hat sich auch in anderen Regionen Niedersachsens mehr als deutlich gezeigt, dass im Rahmen dieser Gespräche eine gute, flächendeckende Versorgung im Dialog mit den Menschen gesichert werden kann.

Das Votum „Berücksichtigung“ würde eine individuell auf die Region zugeschnittene und vor allem mit der Region abgestimmte Versorgung schon vor den Gesprächen einschränken. Allein vor diesem Hintergrund ist „Sach- und Rechtslage“ richtig.

Danke schön.