(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Vielleicht noch in einer anderen Farbe! Ich glaube, Sie wollen damit in die „heute- show“!)
hinstellen und sich auch einmal entschuldigen. Dadurch hätten Sie tatsächlich Größe gezeigt. Aber diese Gelegenheit hätten Sie auch jetzt noch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiter fordere ich den niedersächsischen Umweltminister auf, den Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht, den er heute erstmals als wichtig dargestellt hat, umzusetzen, sich vor seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stellen und sie vor dem Kollegen Bajus und seiner Verschleierungstaktik in Schutz zu nehmen.
Meine Damen und Herren, der Kollege Bode ist langjähriger, erfahrener Parlamentarier. Er wird mit mir einig sein, dass ein Antrag, eine Fußnote nachträglich in das Protokoll aufzunehmen, in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist.
Sehr wohl ist Ihr Beitrag, Herr Bode, in das Protokoll aufgenommen und ergänzt insofern diese Debatte.
Ihren Beitrag kann ich aber nicht als Wortmeldung zur Geschäftsordnung, sondern in aller Großzügigkeit, weil Sie in dieser Debatte betroffen waren, als persönliche Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung werten. Das habe ich jetzt zu Ihren Gunsten einfach gemacht, weil zu Recht auch schon von hinten der Hinweis kam: Ist das eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung? - Kurzum: Es ist im Protokoll. Sie haben das zu Protokoll gegeben.
Nichtsdestotrotz gibt es jetzt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung, die ich aufrufe, und das ist die vom Kollegen Helge Limburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wäre versucht, wenn es nicht den Hinweis des Herrn Präsidenten gegeben hätte, Ihnen als Kompromiss anzubieten, Herr Kollege Bode, dass wir Ihren grandiosen Beitrag gerade als Fußnote an den Beitrag von Herrn Bajus von heute Morgen anfügen.
Aber das geht nach der Geschäftsordnung leider nicht. Insofern bleibt uns dieser Kompromissweg bedauerlicherweise verwehrt.
Ich stelle fest, liebe Kolleginnen und Kollegen: In der Tat, der Kollege Bode hat vorgegeben, einen Geschäftsordnungsantrag zu stellen. Er hat die Debatte stattdessen missbraucht, um den Vorwürfen, die FDP und CDU gegen Mitarbeiter dieser Landesregierung, gegen Mitarbeiter unterer Behörden erhoben haben, jetzt noch genauso unverschämte und genauso unbewiesene Vorwürfe gegen ein Mitglied dieses Hohen Hauses hinzuzufügen. Ihr Verhalten ist eine Unverschämtheit, Herr Kollege Bode!
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Herr Ba- jus beschimpft doch die Verwaltung!)
Herr Kollege Bode, ich habe im Pferdeland Niedersachsen durchaus Sympathien für Pferdemetaphern. Aber so viel Zeit für Entschuldigungsreden Ihrerseits für die vielen Herden von Pferden, die Ihnen in den letzten Wochen und Monaten in diesen Debatten durchgegangen sind, haben wir hier überhaupt nicht. Aber eine einzige Entschuldigung, Herr Bode, wäre spätestens an dieser Stelle endlich angemessen.
Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung vom Kollegen Jens Nacke, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege!
(Maximilian Schmidt [SPD]: Der ist auch nur eine Fußnote! - Weitere Zu- rufe von der SPD - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was Sie hier machen, ist nicht in Ordnung. Was Herr Bode hier vorgetragen hat, ist eindeutig. Herr Bajus hat sich hier hingestellt und in einer persönlichen Erklärung den Eindruck erweckt, als sei das, was er hier vorgetragen hat, vollständig zitiert. Die Wahrheit ist - ein Blick in das Protokoll zeigt das -: Den entscheidenden Satz, den ent
scheidenden Angriff auf die Gewerbeaufsichtsämter hat Herr Bajus hier einfach weggelassen. Und da sagen Sie jetzt, das alles muss doch so in Ordnung sein!
Wenn man hier spricht, dann wird das in das Protokoll aufgenommen. Das ist nicht nur eine Täuschung dieses Parlaments, das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit, die hier versucht wird.
Dass Sie so etwas an diesem Redepult dann auch noch verteidigen, das passt 1 : 1in die Vertuschungstaktik Ihres Ministerpräsidenten.
Meine Damen und Herren, es ist das gute Recht der Abgeordneten und der Fraktionen, unterschiedlicher Meinung sein zu können. Ich stelle jedenfalls für den Sitzungsvorstand fest, dass geschäftsordnungsrelevante Anträge hier nicht gestellt worden sind, weil es die Hinweise in der Geschäftsordnung nicht gibt.
Wenn ein Minister aufgefordert wird, sich zu entschuldigen, dann kommt das an. Das hat er gehört. Das kann er tun, er kann es lassen. Es steht im Stenografischen Bericht. Nachträglich eine Fußnote zu Reden in den Stenografischen Bericht aufzunehmen, sieht die Geschäftsordnung nicht vor. Alles Gesagte steht im Stenografischen Bericht und damit auch die unterschiedlichen Auffassungen über den Sachverhalt.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Frage 1: Ausbrüche, Geheimnisverrat, umstrittene Ermittlungsverfahren - Zwei Jahre rot-grüne Justizpolitik
Fragesteller sind mehrere Abgeordnete der FDPFraktion. Ich sehe, dass Herr Dr. Birkner die Frage einbringen wird. Er hat dazu das Wort. Bitte schön!
Ausbrüche, Geheimnisverrat, umstrittene Ermittlungsverfahren - Zwei Jahre rot-grüne Justizpolitik. - Seit ihrem Amtsantritt im Frühjahr 2013 sieht sich Justizministerin Niewisch-Lennartz (GRÜNE) mit einer Reihe von Vorkommnissen konfrontiert, die geeignet sind, das Ansehen der niedersächsischen Justiz zu beschädigen und das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz zu beeinträchtigen:
So sind in den letzten zwei Jahren wiederholt Sicherungsverwahrte entwichen, ohne dass die Ministerin das nach den ersten Entweichungsfällen angekündigte Konzept zur Neuregelung des Ausgangsrechts der Sicherungsverwahrten vorgelegt hätte. So sind in dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy vertrauliche Informationen nicht nur an die Öffentlichkeit, sondern auch an den Beschuldigten gelangt.
Auch das von der Ministerin in der Plenarsitzung am 20. Februar in diesem Zusammenhang offenbarte Ermittlungsverfahren gegen den Generalstaatsanwalt in Celle war zuvor schon verschiedenen Medien bekannt geworden, die dementsprechend noch vor der Plenarsitzung darüber berichtetet hatten. Der mittlerweile zu einer Haftstrafe verurteilte korrupte Richter Jörg L. konnte noch, nachdem der Justizministerin erste Hinweise auf Geheimnisverrat vorlagen, Lösungen für das zweite juristische Staatsexamen an Prüflinge verkaufen oder anbieten und nach einem Gespräch mit dem Staatssekretär des Justizministeriums die Flucht ergreifen und sich ins Ausland absetzen.
Ferner beschäftigten sich die Staatsanwälte in Niedersachsen seit 2013 mit einer Reihe von vermeintlich unerlaubten Nutzungen von Dienstwagen. In diesem Zusammenhang wurde besonders intensiv gegen einen Beamten des Landes Niedersachsen, den Leiter der Landesschulbehörde,
ermittelt. Zum Einsatz kamen dabei 31 Polizeibeamte, Peilsender, Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen. Die Justizministerin rechtfertigte dieses Maßnahmenpaket im Juni 2014 im Parlament mit einer angenommenen Schadenshöhe von 50 000 Euro. Das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten wurde in der Zwischenzeit gegen eine Auflage in Höhe von 500 Euro eingestellt, was bedeutet, dass - wenn überhaupt - eine geringfügige Verfehlung vorgelegen hat.
1. Bleibt die Landesregierung dabei, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den Ermittlungen gegen den Leiter der Landesschulbehörde gewahrt wurde?
2. Welche Schritte hat sie wann unternommen, um aufzuklären, wie die Information bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen den Celler Generalstaatsanwalt vor der Verlautbarung im Plenum an die Medien gelangt ist?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um das Vertrauen in die niedersächsische Justiz und ihr Ansehen wiederherzustellen?
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner, für das Einbringen der Mündlichen Anfrage der Gruppe der Abgeordneten.
Ich weise Sie noch einmal - ich weiß ja, dass es hier wieder sehr emotional zugehen kann - auf die Regularien hin: Alle Mitglieder des Hauses haben jetzt die Gelegenheit, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen; diese bitte schriftlich anmelden. Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Fragen nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Einleitende Bemerkungen sind ebenfalls nicht erlaubt. - So die Regularien zu Mündlichen Anfragen in unserer Geschäftsordnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In der Vorbemerkung Ihrer Frage sprechen Sie diverse Vorgänge an. Diese waren allesamt bereits mehrfach Gegenstand ausführlicher parlamentarischer Befassung, sei es in Mündlichen Anfragen, Dringlichen Anfragen, Schriftlichen Anfragen oder schriftlichen wie mündlichen Unterrichtungen im Rechtsausschuss. Ich hatte in der Vorbereitung eine ganz lange Liste mit all den Daten, an denen wir hier schon informiert haben. Die lasse ich jetzt aber weg, damit wir ein bisschen mehr Zeit haben.
Wir haben Sie gern und ausführlichst informiert. Wenn Sie diese Vorgänge erneut ansprechen und damit offenbar den Eindruck hervorrufen wollen, man könne der Justiz in Niedersachsen nicht mehr vertrauen, dann ist es allerdings dringlich geboten, Ihnen meine Antworten in aller Sachlichkeit noch einmal zu Gehör zu bringen.