Protokoll der Sitzung vom 03.06.2015

Wir schlagen vor, so zu beschließen, wie es der Ausschuss empfohlen hat.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. - Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Thomas Adasch für die CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich mich recht kurz fassen. Der Kollege Becker hat die Inhalte dieses Gesetzentwurfes eben schon dargelegt. Das ist, denke ich, unstrittig.

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass wir das Gesetzgebungsverfahren in einem Schweinsgalopp durchziehen mussten, weil die Frist abgelaufen wäre. Natürlich ist klar: Wo Menschen arbeiten, können auch Fehler entstehen. In diesem Falle ist eine Frist schlichtweg versäumt worden. Ohne dem betreffenden Mitarbeiter nun einen persönlichen Vorwurf zu machen, kann ich dennoch feststellen, dass das nicht unbedingt das beste Licht auf das Innenministerium wirft. Vielleicht kann man einmal darüber nachdenken, inwieweit man die Organisationsstrukturen etwas ändert oder Möglichkeiten schafft, um sicherzustellen, dass solche Termine nicht versanden. Immerhin geht es um wichtige Themen, bei der Bestandsdatenabfrage nämlich darum, mögliche Suizide zu vermeiden oder Vermisstenfälle aufzuklären.

Wir hätten schon damals, als wir das Gesetz 2013 gemeinsam verabschiedet haben, auf eine Befristung verzichten können. Wir sehen auch jetzt keine Notwendigkeit für eine Befristung. Darin bin ich mir mit dem Kollegen Becker einig.

Wir werden dieses Gesetz mittragen, auch wenn es natürlich ärgerlich ist, dass wir hier etwas in aller Schnelle reparieren müssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Adasch. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich dem Abgeordneten Belit Onay das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist schon alles gesagt, nur nicht von mir. Deshalb versuche ich, mich kurz zu fassen.

Die Kurzfristigkeit wurde ja schon angesprochen. Es ist leider so. Auch in Ministerien arbeiten nur Menschen. Auch dort kommt es vor, dass man Fristen einmal verpasst. Outlook hat eigentlich eine sehr gute Funktion zur Wiedervorlage. Das sollte man vielleicht einmal in Betracht ziehen.

Dennoch haben wir uns, so meine ich, richtig entschieden, schnellstmöglich zu handeln, weil es, wie uns das Ministerium dargelegt hat, hier vor allem um Suizide und Vermisstenfälle geht. Wenn man die Frist verstreichen ließe, ergäbe sich ein Zeitraum, in dem man nicht darauf zurückgreifen könnte.

Die FDP-Fraktion hat zunächst drei und dann im Ausschuss sechs Monate für eine Befristung vorgeschlagen, also nicht ein Jahr, wie wir es hier vorsehen. Dem können wir erst einmal nicht folgen. Das Ministerium hat das, wie ich finde, sehr gut dargelegt. Zu den einfachen Bestandsdaten - wer verbirgt sich hinter einem Anschluss, Name, Anschrift usw.? - gibt es wohl genug Zahlenmaterial. Bundesweit wurde, statistisch gesehen, alle fünf Sekunden eine solche Abfrage durchgeführt, also mehrere Millionen Abfragen 2013 und 2014 sogar fast 7 Millionen Abfragen, natürlich für ganz Deutschland, nicht nur für Niedersachsen.

Aber für die anderen Daten - also IP-Adressen oder Zugangsdaten, sprich: Passwörter, PUK und PIN - fehlt noch das Zahlenmaterial. Ich glaube, dass es für uns sehr sinnvoll ist, das Zahlenmaterial abzuwarten, weil wir es in den Gesetzesberatungen brauchen werden, um eine gute Entscheidung zu treffen. Insofern glaube ich, dass es sich lohnt, ein Jahr zu warten. Selbst wenn die Gesetze vorher in die Beratung und dann auch zum Abschluss kommen sollten, würde die Frist unterboten werden. Insofern schließe ich mich meinen Vorrednern an und plädiere für Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als eines der ersten Gesetze dieser Legislaturperiode wurde das SOG, nämlich die Neuregelung der Bestandsdaten, im Juni 2013 beschlossen.

Ich kann mich gut daran erinnern, dass sich der Kollege Becker damals darüber mokiert hat, dass Schwarz-Gelb es am Ende der vorherigen Legislaturperiode nicht geschafft hat, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in entsprechender Zeit umzusetzen. Anderthalb Jahre hatten wir damals am Ende einer Legislaturperiode.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist ja etwas ganz anderes!)

Diejenigen, die schon etwas länger hier im Hause sind, wissen, wie es am Ende einer Legislaturperiode zugeht.

Großspurig wurde damals gesagt: Wir setzen jetzt erst einmal die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Aber ob wir die Eingriffsmöglichkeiten für die Polizei und den Verfassungsschutz beibehalten, wissen wir noch gar nicht. Deswegen machen wir nach zwei Jahren eine Evaluation und befristen diese Regelung.

Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen, was ist in den zwei Jahren passiert? - Nichts. Es wurde nicht evaluiert. Es wurde schlicht und einfach versäumt, die Evaluierung, die Rot-Grün selber in das Gesetz geschrieben hat, tatsächlich durchzuführen. Der Kollege Onay hat ja recht: Eine einfache OutlookFunktion macht es möglich, dass so etwas auf Wiedervorlage kommt. Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, vielleicht können Sie für Ihr Haus ein paar Outlook-Schulungen anordnen.

(Lachen und Beifall bei der FDP)

Interessant ist bei dem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, Folgendes - der Kollege Adasch hat es gerade gesagt -: Der Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, ist dem Landtag am 18. Mai zugegangen. Drei Tage später, am 21. Mai, haben wir die abschließende Beratung im Innenausschuss durchgeführt. Der Herr Präsident, der über mir im Präsidium sitzt, hat uns in der vergangenen Legislaturperiode bei solchen Gelegenheiten immer einen „Schweinsgalopp“ vorgeworfen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, bei drei Tagen kann man in der Tat von Schweinsgalopp reden.

Herr Kollege, das ist zwar richtig, aber das habe ich als Abgeordneter getan.

(Heiterkeit)

Ich glaube, Landtagspräsidenten sind auch Abgeordnete.

Ich bin seit 2003 Mitglied dieses Landtags. Mir ist es noch nicht untergekommen, dass eine Gesetzesberatung innerhalb von drei Tagen abgeschlossen werden konnte.

Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, herzlichen Glückwunsch! Sie haben hier einen neuen Rekord aufgestellt.

(Beifall - Helge Limburg [GRÜNE]: Der Ausschuss hat den Rekord auf- gestellt!)

Warum beraten wir das Ganze jetzt, Herr Kollege Limburg? - In der Tat ist es so, dass die Regelungen in § 33 c Abs. 1 bis 3 auf zwei Jahre befristet waren. Diese Befristung läuft demnächst aus. Es ist schon interessant, mit welcher Begründung gesagt wird, dass diese Befristung verlängert werden müsste: Die Evaluierung sei noch nicht durchgeführt. Dabei liegen uns im Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen diese ganzen Daten eigentlich vor. Insofern sollte eine Evaluierung unserer Sicht zumindest nicht ein Jahr dauern.

Herr Kollege Onay, dass, wie Sie gerade hier gesagt haben, Bestandsdaten 7 Millionen Mal abgefragt wurden, zeigt, dass es sich dabei nicht nur um Suizidfälle handelt. Denn 7 Millionen Suizidfälle haben wir nicht. Vielmehr wird die Bestandsdatenabfrage auch in allen möglichen anderen Fällen angewandt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir halten deswegen eine zeitnahe Evaluierung dieser Instrumente für dringend notwendig. Wir haben deshalb eine kürzere Frist vorgeschlagen. Diese liegt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass alle Daten vorliegen, im Rahmen des Möglichen. Dass Sie jetzt ein Jahr wollen, zeigt nur, dass Sie sich in die Beratung des SOG hineinretten wollen, weil Sie sich nicht einig sind, wie Sie mit § 33 c Abs. 1 bis 3 in Zukunft umgehen werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Oetjen. - Das Wort hat jetzt für die Landesregierung Herr Innenminister Pistorius. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde einmal sagen: Wir sind quitt. Sie haben anderthalb Jahre gebraucht, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht umzusetzen, und bei uns hat die OutlookWiedervorlage nicht funktioniert. Das ist gewissermaßen die Reinkarnation von Murphys Gesetz, das wir alle kennen: Was schief gehen kann, geht schief. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.

Es gibt auch noch ein schönes Fußballzitat dazu, das aber nicht parlamentarisch ist. Das lasse ich jetzt weg.

(Heiterkeit - Thomas Schremmer [GRÜNE]: Das war von Andi Brehme!)

- Ja, ich weiß. Genau das meine ich. Aber es wäre unparlamentarisch, das hier zu zitieren. Also lasse ich das.

Ich kann nur sagen: Es tut mir leid, dass das geschehen ist. Ich habe dem zuständigen Mitarbeiter versprochen, es kriegt von mir persönlich einen Kalender oder eben eine Einweisung in das Outlook-Programm.

Solche Dinge passieren eben. Ich kann nur sagen, es tut mir leid, und danke für die konstruktive Zusammenarbeit bei diesem Gesetz.

Ich kann Herrn Oetjen nur beruhigen: Es gibt beim neuen SOG überhaupt keine Dissonanzen. Sie werden es in Kürze vorgestellt bekommen. Es wird ein wunderbares Gesetz, und es wird alles so sein, wie Sie es sich wünschen. So sehe ich meine Aufgabe als Innenminister.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Da wir alle das mit Humor ertragen haben, wäre es gar nicht schlecht gewesen, wenn Sie dieses Zitat zum ersten Mal gebraucht hätten. Dann hätte ich Ihnen auch zum

ersten Mal eine Rüge erteilen können, Herr Minister; denn Ordnungsrufe gibt es ja nicht für Regierungsmitglieder. Aber Sie sind ja mit der Andeutung geschickt darum herumgekommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.