Meine Damen und Herren, an diesem Vorgang ist nichts normal, und schon gar nicht kann man einfach zur Tagesordnung übergehen!
Die öffentliche Bekanntgabe, dass gegen Herrn Lüttig ein Tatverdacht wegen Geheimnisverrats bestand, war ein schwerer Fehler und ist nicht entschuldbar.
Sie, Frau Ministerin, haben aus politischem Kalkül gehandelt und somit die Politik über das Recht, dessen Schutz Ihnen als Justizministerin in besonderer Weise anvertraut ist, gestellt.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Unglaublich! - Dr. Max Matthiesen [CDU]: Genau!)
Sie hätten angesichts der vagen Verdachtsmomente gegenüber Herrn Lüttig nicht theatralisch die große Bühne suchen dürfen. Sie hätten die Vernehmung der weiteren Zeugen abwarten müssen, um zu klären, ob sich der Verdacht erhärtet. Sie hätten allenfalls den Rechtsausschuss oder vielleicht die Fraktionsvorsitzenden vertraulich unterrichten dürfen. Und Presseanfragen hätten Sie wegen überwiegend schutzwürdiger Interessen des Beschuldigten zurückweisen müssen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zurufe von der CDU: Genau so! - Zu- ruf von Mechthild Ross-Luttmann [CDU])
All das haben Sie aber nicht getan, sondern Sie haben die Persönlichkeitsrechte von Herrn Lüttig mit den Füßen getreten.
Aber die Umstände sprechen eine deutliche Sprache. Am Tag vor der Unterrichtung stand die Landesregierung erheblich unter Druck. Der Chef der Staatskanzlei Mielke und Ministerin Rundt kamen über die Angelegenheit Ritterhude ins Trudeln. Da kam das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Lüttig als Ablenkung gerade recht.
Im Übrigen war es eine gute Gelegenheit, in den Reihen der CDU eine Bombe zu platzieren. Schließlich gilt Herr Lüttig als CDU-Mitglied und als Vertrauter des heutigen Landtagspräsidenten Busemann. Das erklärt auch, warum Sie auf die Nen
Frau Ministerin, für den Moment war Ihnen das Manöver ja durchaus auch gelungen. Aber um welchen Preis!?
Heute stehen Sie vor einem Scherbenhaufen. Das Vertrauen in die Justiz und das Ansehen eines leitenden Beamten haben Sie aus politischem Kalkül ohne Rücksicht auf Verluste beschädigt. Und bis heute zeigen Sie keinerlei Einsicht oder Bedauern.
Es gibt viele offene Fragen: Wann war die Hausspitze des MJ über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens wirklich informiert? Ist auf die Entscheidung, das Ermittlungsverfahren einzuleiten, in irgendeiner Weise Einfluss ausgeübt worden? Wer war aus der Staatskanzlei eigentlich zu welchem Zeitpunkt in die Entscheidung eingebunden? Und, Herr Ministerpräsident, was halten eigentlich Sie von diesen Vorgängen?
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Lutz Winkelmann [CDU]: Ja, das wäre einmal spannend zu hören!)
Ungeachtet dessen steht aber schon heute fest: Frau Niewisch-Lennartz ist als Justizministerin nicht mehr tragbar;
denn sie hat die persönliche Integrität, Glaubwürdigkeit und Autorität verspielt, die eine Justizministerin haben muss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Ermittlungsverfahren gegen den Generalstaatsanwalt aus Celle eingestellt. Er wurde beschuldigt, Geheimnisse aus prominenten Ermittlungsverfahren an die Öffentlichkeit gegeben zu haben. Ein Vorwurf, der zu Unrecht erhoben wurde!
Das Verfahren reiht sich damit ein in eine Reihe von prominenten Verfahren, bei denen sich die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden schwerer Kritik ausgesetzt sahen.
Beispielsweise das Verfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff, in dem schwere Fehler gemacht wurden. Immer und immer wieder gelangten in diesem Verfahren vertrauliche Dokumente aus den Akten der Staatsanwaltschaft an das Licht der Öffentlichkeit. Die Indiskretionen erreichten ein Ausmaß, das einen fairen Prozess nicht mehr möglich machte. Der Bundespräsident a. D. wurde freigesprochen, doch das Verfahren hat ihn sein Amt gekostet.
Auch im Verfahren gegen Herrn Edathy sind schwere Fehler gemacht worden. Niemand bezweifelt heute mehr, dass Herr Edathy über die Ermittlungsschritte der Strafverfolgungsbehörden informiert war.
Lange, viel zu lange hat es gedauert, bis das endlich zugegeben wurde. Erst vor 14 Tagen hat der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover vor dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages eingeräumt, dass er in diesem Verfahren anders hätte agieren müssen.
Zu groß war wohl die Versuchung, die Pannen und Indiskretionen der CDU anhängen zu können und dabei auch noch einen ungeliebten Beamten loswerden zu können.
Deshalb haben Sie am 20. Februar 2015 die Vorwürfe gegen diesen leitenden Beamten von diesem Pult aus öffentlich gemacht. Deshalb haben Sie eine maximale öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses Verfahren gelenkt.
„Wulff-Ermittler steht nun selbst am Pranger“, „Verriet Staatsanwalt Geheimnisse?“, „Sind Sie ein Verräter, Herr Generalstaatsanwalt?“ und „Ankläger am Pranger“ - das sind die Überschriften der bundesweiten Presse, die Sie, Frau Ministerin, wollten und bekommen haben.
Dafür, Frau Ministerin, waren Sie bereit, einen nachgeordneten Beamten, für den Sie die Fürsorge tragen, an den Pranger zu stellen.
Im Ergebnis haben Sie aber einen unschuldigen Generalstaatsanwalt und damit die niedersächsische Justiz grundlos einer völlig unangemessenen bundesweiten Belastung ausgesetzt.
Frau Ministerin, Sie haben vorgestern im Zusammenhang mit diesem Verfahren von einem allgemeinpolitischen Vorgang gesprochen. Aber, Frau Ministerin, allgemeinpolitische Erwägungen dürfen in einem Strafverfahren keine Rolle spielen. So etwas darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.
Durch Ihr Verhalten haben die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden erneut an Reputation und Vertrauen verloren. Und deshalb müssen Sie für Ihr Verhalten die Verantwortung übernehmen, Frau Ministerin.