Protokoll der Sitzung vom 05.06.2015

Herr Dr. Matthiesen, es ist ein bisschen peinlich, dass Sie sich wirklich weit hinter den Zug werfen, um mehrere Jahre. Vielleicht ist Ihnen auch peinlich, was Sie möglicherweise selbst noch gar nicht gesehen haben: Es gibt eine Pressemitteilung der Unternehmerverbände in Niedersachsen, die mit Ihrem Antrag ganz und gar nicht einverstanden sind und das Ganze mit großer Schelte überzie

hen. Lesen Sie das einmal - dann haben Sie auch wieder einmal etwas gelernt!

(Jens Nacke [CDU]: Geht es noch ein bisschen arroganter, Frau Ministerin?)

Die Niedersächsische Landesregierung wird den weiteren Weg zu einem Tarifvertrag Soziales unterstützen. Am Ende dieses Prozesses wird dann die Allgemeinverbindlichkeitserklärung stehen - und damit hoffentlich auch eine deutlich bessere Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege. Sie machen einen harten Job, sie machen einen guten Job, und sie haben es verdient, dass wir sie unterstützen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung: Wirksame Resozialisierung von Inhaftierten ermöglichen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3554

Zur Einbringung erteile ich dem Kollegen Marco Brunotte, SPD-Fraktion, das Wort. Bitte! - Alle anderen Kolleginnen und Kollegen darf ich wieder um ihre Aufmerksamkeit bitten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Morgen sind sie wieder unsere Nachbarn“ ist ein Leitmotiv, das sich viele Justizvollzugsanstalten gegeben haben - hier sei die JVA Oldenburg genannt -, es ist aber auch im Vollzug und in den Anlaufstellen durchaus eine Herausforderung, der man sich stellt. Es ist eine Aufforderung an uns alle - an die Gesellschaft, an den Vollzug, an staat

liche Stellen, an Inhaftierte und natürlich auch an den Niedersächsischen Landtag -, dafür zu sorgen, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wirksame Resozialisierung gelingen kann, dass wir dazu beitragen, dass Menschen wieder Teil unserer Gesellschaft werden können, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Niedersachsen einen gut funktionierenden Vollzug. Wir haben einen Vollzug, der einen sehr hohen Anspruch an sich hat, und wir haben eine freie Straffälligenhilfe, die mit einer hohen Qualität arbeitet. Wir wissen auch, welchen Wert diese Arbeit hat. Ich glaube, das ist etwas, was uns auch in der Arbeit im Unterausschuss eint.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aber: Das Gute ist der Feind des Besseren. Somit gilt es natürlich auch, zu hinterfragen, was man anders machen bzw. optimieren kann.

Dazu soll unser Antrag eine Leitlinie darstellen. Wir haben uns dabei auch an dem orientiert, was sich der Unterausschuss in diesem Jahr in der Schweiz im Bereich Case Management und Resozialisierung von Inhaftierten angeschaut hat. Diese Kenntnisse haben uns durchaus bereichert; das wollen wir auf Niedersachsen übertragen.

In verschiedenen Bereichen - das gilt auch für Niedersachsen - sind ja mehrere Akteure beteiligt, z. B. im Bereich Übergangsmanagement, Vollzug, AJSD, Anlaufstellen usw. Die Frage dabei ist, wie eine durchgängige Betreuung von Inhaftierten auch nach der Entlassung gewährleistet werden kann. Denn alle wissen, dass sich erst nach der Entlassung herausstellt, ob die guten Vorsätze im Vollzug mit Blick darauf, was man macht, wenn man draußen ist, tragen oder ob man nicht doch wieder in alte Verhaltensmuster und alte Problemlagen zurückfällt. Häufig stellt sich an der Stelle die Frage des Gelingens.

Wir wollen, dass genau dieser Bereich durch ein Übergangsmanagement verbessert wird - möglichst durch ein durchgängiges Arbeiten mit einheitlichen Ansprechpartnern sowohl für den Bereich Resozialisierung, aber auch für Fragen der medizinischen und psychiatrischen Versorgung.

Wir wollen, dass die vollzugslockernden Maßnahmen und der offene Vollzug nach dem Gegensteu

erungsgrundsatz des Vollzugsgesetzes stärker genutzt werden. Wir haben ja einen sehr prominenten Fall, der gezeigt hat, wie offener Vollzug funktioniert. Ich glaube, hier gilt es, deutlich zu machen, dass der offene Vollzug nicht nur ein Instrument für Fußballmanager aus Bayern ist, sondern auch ein Modell, das in Niedersachsen für jeden offen ist - nicht nur für Promis.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Unruhe - Glocke der Prä- sidentin)

Wir glauben, Haft löst nicht alle Probleme. Das gilt vor allem im Bereich der kurzen Freiheitsstrafen. Hier präferieren wir stark resozialisierende Sanktionsformen wie den offenen Vollzug, Programme wie „Schwitzen statt Sitzen“ und andere, die gezeigt haben, dass sie deutlich nachhaltiger und wirksamer sind und dazu beitragen, dass sich Menschen in ihren Sozialstrukturen zurechtfinden und sich ein Leben in Straffreiheit ermöglichen können.

Ganz besonders hervorheben möchte ich ein Instrument, auf das wir sehr stolz sind, und zwar die Anlaufstellen der freiwilligen Straffälligenhilfe in Niedersachsen, die seit mehr als 30 Jahren eine hervorragende Arbeit machen, die dazu beitragen, dass ehemalige Inhaftierte einen Ansprechpartner in ihren angestammten Sozialräumen haben, dass sie einen Partner an der Seite haben, der ihnen bei ihren ersten Schritten in Freiheit hilft. Wir glauben, dass es an der Zeit ist, einen 30-jährigen Projektstatus zu beenden und die wertvolle Arbeit, die im Rahmen der Subsidiarität ein Dritter für das Land durchführt, in eine dauerhafte institutionelle Förderung zu überführen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN und Zustimmung von Heinz Rolfes [CDU])

Ich finde es an der Stelle besonders wichtig - das zeigen die Haushalte der letzten Jahre -, dass wir uns quer durch die Fraktionen einig sind, dass das eine wichtige Arbeit ist, und wir in den letzten Jahren mit dazu beigetragen haben, dass die Förderung der Arbeit der Anlaufstellen deutlich erhöht wurde und die Arbeitsbedingungen sich deutlich verbessert haben. Ich glaube, die Qualität der Anlaufstellen hat alle überzeugt, diesen Weg gemeinsam zu gehen.

Wir wollen prüfen, ob ein Landesresozialisierungsgesetz als gesetzlicher Rahmen für diesen Bereich eine mögliche Option ist - Brandenburg und Hes

sen führen gerade eine Diskussion darüber - oder ob es einen anderen Weg gibt. Hierbei sind wir nicht festgelegt, aber wir wollen, dass die gesamte Kette genau angesehen und das, was optimiert werden kann, dann auch optimiert wird.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Dabei ist ein Bereich, über den wir in Niedersachsen nicht alleine entscheiden können, von besonderer Bedeutung, nämlich das Thema Sozialversicherung. Inhaftierte sind weder in der gesetzlichen Krankenversicherung, noch erwerben sie im Vollzug Rentenanwartschaften oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Das ist häufig ein Hemmnis bei Entlassungen. Deshalb meinen wir, es lohnt sich, eine Initiative auf Bundesebene auf den Weg zu bringen. Das wird Thema auf der Justizministerkonferenz im Juni 2015 sein. Wir sind hier in guter Gesellschaft mit anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, die einen sehr innovativen Vollzug leben und glauben, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Die Sozialversicherungspflicht für Inhaftierte sollte diskutiert und Verbesserungen sollten herbeigeführt werden.

Den letzten Punkt, den ich nennen will, ist eine Neuabgrenzung von Arbeit und Therapie. Arbeit hat im Vollzug einen hohen Wert und spielt sicherlich auch eine Rolle für die Tagesstrukturierung. Wir glauben aber, dass in der Gewichtung der Vollzugsziele der therapeutische Ansatz stärker werden sollte und Inhaftierte hier stärker in die Pflicht genommen werden sollten. Aber auch die Möglichkeiten für Inhaftierte, sich diesen Maßnahmen zu unterziehen, müssen verbessert werden. An der Stelle kann die Arbeit wahrscheinlich etwas in den Hintergrund rücken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen uns auf den Weg, Inhaftierten ein Leben in Straffreiheit zu ermöglichen. Wir sind überzeugt, dass dies Sicherheit für die Bevölkerung garantiert. Denn ein Inhaftierter, der entlassen wird und danach in der Lage ist, ein Leben zu führen, ohne wieder rückfällig zu werden, ist die beste Sicherheit. Das ist auch der beste Opferschutz.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir glauben auch, dass das eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Nur wenn wir bereit sind, eine zweite Chance zu geben, ermöglichen wir es Inhaftierten, die ihre Tat aufgearbeitet haben, wieder in die Gesellschaft zurückzukommen. Auch daran mangelt es leider manchmal.

Wir wollen einen Rahmen für wirksame Resozialisierung, möglichst aus einer Hand, schaffen und freuen uns daher auf gute Beratungen im Ausschuss, auf - gerne auch kontroverse - Diskussionen, auf einen Austausch in der Sache, um gemeinsam den besten Weg zu finden. Wir glauben, dass wir dafür einen guten Vorschlag auf den Tisch gelegt haben.

Jetzt wünsche ich allen Kolleginnen und Kollegen ein sonniges Wochenende.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Brunotte. Das ist sehr nett von Ihnen, aber wir müssen noch etwas arbeiten. - Jetzt hat das Wort für die CDU-Fraktion Herr Kollege Meyer. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig über die Vorgabe des § 5 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, dass es oberstes Ziel des Justizvollzugs sein muss, dass im Vollzug der Freiheitsstrafe die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Sicherheit in sozialer Verantwortung war daher das Leitbild der Justizvollzugspolitik der CDU-geführten Landesregierung in der 15. und 16. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags. Sicherheit für die Bevölkerung und eine erfolgreiche Resozialisierung der Straftäter waren der Maßstab und die Richtschnur für die Justizvollzugsgestaltung. Dabei waren Sicherheit und soziale Integration gleichwertige Vollzugsziele in Niedersachsen. Der Weg der Sicherheit bei gleichzeitiger sozialer Integration wurde von unserer ehemaligen Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann und dem heutigen Landtagspräsidenten Bernd Busemann erfolgreich gestaltet.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Gerade der Ambulante Justizsozialdienst in Niedersachsen, der am 1. Januar 2009 in Oldenburg seine Arbeit aufnahm, hat durch die Zusammenführung der ehemaligen Bewährungshilfe, der früheren Gerichtshilfe und der früheren Ausstiegshilfe Rechts dazu beigetragen, dass die qualifizierte Sozialtherapie in Niedersachsen weiter ausge

baut wurde und im Land Niedersachsen die durchgehende Betreuung der Straftäter in der Fläche ermöglicht wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde der Weg hin zu einer Generalität, wie er in Ihrem Antrag angesprochen wird, geebnet. Die Anstaltsleitungen wurden ermächtigt, alle Elemente der Steuerung im geschlossenen und offenen Vollzug sowie in der Sozialtherapie verantwortungsvoll durchzuführen.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege Meyer! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt im Endspurt. Damit das mit dem sonnigen Wochenende für uns alle etwas wird, bitte ich Sie jetzt wirklich noch einmal um Aufmerksamkeit. Machen Sie es dem Redner nicht unnötig schwer! Ich bitte noch einmal um Ruhe im Plenarsaal! Wenn diese eingekehrt ist, können wir fortfahren. - Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Hierfür wurden in der Vergangenheit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Gerade im Bereich des Übergangsmanagements hat es deutliche Verbesserungen gegeben. Die Strafgefangenen wurden mit allen Lockerungen, die denkbar sind, ab dem ersten Tag der Inhaftierung darauf vorbereitet, dass irgendwann der Tag der Entlassung kommt und der Weg zurück in die Gesellschaft, in die Nachbarschaft und in den Beruf führt. Daher ist der wichtigste Aspekt der Resozialisierung der Vorrang von Arbeit und Ausbildung in der Vollzugsgestaltung. Ich erinnere gerne daran, dass rund 80 % der Inhaftierten Ende 2012 einer Beschäftigung nachgingen. Das bedeutet nahezu eine Vollbeschäftigung. Zur Erinnerung, meine Damen und Herren von SPD und Grünen: Im Jahr 2002 betrug die Beschäftigungsquote lediglich 50 %.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an meinen Ausführungen und wohl auch an den Ausführungen von Herrn Brunotte ist deutlich geworden, dass der erste Satz Ihres Entschließungsantrags so nicht stehen bleiben kann und dahin gehend geändert werden muss, dass er lautet: „Niedersachsen hatte unter der CDU-geführten Landesregierung einen sehr gut funktionierenden Strafvollzug.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)