Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

(Beifall bei der CDU)

Des Weiteren hatten wir angeregt, zu prüfen, ob es nicht hilfreich ist, eine Regelung ins Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz aufzunehmen, wonach forensisch-psychische Kliniken verpflichtet sind, untergebrachte Personen der forensischen Ambulanz vorübergehend wieder aufzunehmen, wenn untergebrachte Personen dies freiwillig wünschen.

Zu guter Letzt hatten wir bereits zu diesem Zeitpunkt die Einbringung einer Vorschrift zur Kameraüberwachung von untergebrachten Personen und weitere Sicherungsmaßnahmen in die Diskussion eingebracht. Die von uns in die Diskussion eingebrachten Punkte wurden in der Anhörung im Oktober vergangenen Jahres von allen Experten begrüßt. Sie, Frau Ministerin, haben sich jedoch zunächst nur auf die Erweiterung der Vorschriften des Maßregelvollzugsgesetzes im Bereich der

Zwangsuntersuchung, auf die Definition der Erreichung - - -

(Ministerin Cornelia Rundt spricht mit mehreren Personen - Zuruf: Sie hört gar nicht zu!)

- Das zeigt: Es interessiert Sie nicht. Wie beim letzten Mal!

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

- Sie unterhält sich doch. Das sehen wir doch. Gucken Sie doch einmal richtig hin, Herr Kollege Limburg!

Ich bitte Sie alle um Ihre Aufmerksamkeit! - Herr Kollege Meyer, bitte fahren Sie fort!

Sie, Frau Ministerin, haben sich jedoch zunächst nur auf die Erweiterung der Vorschriften des Maßregelvollzugsgesetzes im Bereich der Zwangsuntersuchung, auf die Definition der Erreichung des Vollzugsziels - sprich: die Herstellung der Entlassungsfähigkeit der untergebrachten Personen als weiteres Behandlungsziel -, auf die Schaffung einer Möglichkeit der Behandlung neu auftretender oder bereits bestehender psychischer oder somatischer Erkrankungen und auf die Kameraüberwachung eingelassen.

Alle Punkte, die weitere Sicherungsmaßnahmen betrafen, wurden von Ihnen abgelehnt. Dies ist im Interesse der untergebrachten Personen, der Bediensteten des niedersächsischen Maßregelvollzuges und des Schutzbedürfnisses der Bevölkerung deutlich zu wenig.

Zu guter Letzt mussten wir jetzt im Zusammenhang mit der Antwort auf unsere Kleine Anfrage feststellen, dass jedes Fotografieren als erkennungsdienstliche Maßnahme zu werten ist, zu der die Maßregelvollzugseinrichtungen nicht berechtigt sind, weil es im Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetz keine Vorschrift hierfür gibt.

Wenn eine Person entflohen ist, Frau Ministerin, reicht es eben nicht aus, zu sagen: Wir müssen alles dafür tun, dass diese Person schnellstmöglich in den Maßregelvollzug zurückgeführt wird. - Es müssen vielmehr bereits vorher Maßnahmen getroffen werden, damit diese Person schnellstmöglich in die Maßregelvollzugseinrichtung zurückgeführt werden kann.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Anders geht das nicht!)

Aber was macht Frau Ministerin Rundt? - Sie lässt über dpa mitteilen, dass es hier eine Regelungslücke gibt und eine gesetzliche Regelung geschaffen werden muss. Anstatt dann aber schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, wird via Presse mitgeteilt, dass die Frage der Schaffung einer gesetzlichen Regelung zuerst einmal politisch diskutiert wird. Dies wird dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in keinem Falle gerecht.

(Beifall bei der CDU)

Daher können Sie sich glücklich schätzen, dass es in diesem Hause eine CDU-Fraktion gibt, die sich nicht nur ernsthaft im Interesse der untergebrachten Personen und der Bediensteten für ein modernes Maßregelvollzugsgesetz eingesetzt hat, sondern die sich darüber hinaus für die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen einsetzt.

Wie dringend geboten diese Gesetzesänderung ist, wird auch an den Äußerungen des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Dietmar Schilff, deutlich, der dies für absolut angebracht hält. Sie sollten sich einmal fragen: Warum haben 11 von 16 Bundesländern eine Regelung zur erkennungsdienstlichen Behandlung in ihre Maßregelvollzugsgesetzen aufgenommen? - Ich kann Ihnen eine Antwort darauf geben: Die Daten werden vorsorglich erhoben, damit im Falle der Entweichung die Fahndung erleichtert wird. - Genau dies ist auch hier in Niedersachsen erforderlich.

(Zustimmung bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Enttäuschend ist jedoch nicht nur, dass bis heute kein Gesetzentwurf für die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vorgelegt wurde, sondern auch, dass es Ihnen während der letzten Beratung zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes nicht gelungen war, die Vorschriften des § 19 zum Besitz, Erwerb und zur Verwendung von Sachen, die Vorschriften des § 20 zu Besuchen und die Vorschriften des § 21 zu Postverkehr, Telekommunikation, Hörfunk und Fernsehen auf einen aktuellen Stand zu bringen. Nur auf unsere Initiative hin wurden in diesem Bereich noch Datenträger und Computer ins Gesetz aufgenommen.

Ich hoffe, dass wir auch diese offenen Punkte in dem neuen Gesetzgebungsverfahren mit erledigen können. Wir wünschen uns eine zügige und konstruktive Gesetzesberatung. Frau Ministerin, reden Sie nicht nur, sondern handeln Sie, und legen Sie

im Interesse der untergebrachten Personen, der Bediensteten und des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung den Entwurf eines modernen Maßregelvollzugsgesetzes vor!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Uwe Schwarz, SPD-Fraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Meyer, das, was Sie hier an angeblichen Versäumnissen dieser Landesregierung zum Maßregelvollzugsgesetz vorgetragen haben, ist, ehrlich gesagt, unerträglich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Sie sind in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht im Parlament gewesen.

(Ulf Thiele [CDU]: Was ist das denn? Was ist das denn für ein Argument? Was ist das denn für ein Argument? Das ist doch unverschämt!)

- Hören Sie doch erst einmal zu, bevor Sie sich äußern. Manchmal ist Nachdenken ja auch nicht schlecht.

Herr Kollege Thiele, jetzt hat Herr Kollege Schwarz das Wort.

(Ulf Thiele [CDU]: Was ist das für ein Benehmen?)

- Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit.

Sie sind noch nicht so lange im Parlament - - -

Nein, Herr Kollege Schwarz, wir fahren erst fort, wenn hier im Plenarsaal Ruhe eingekehrt ist.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das soll er mal zurücknehmen! - Weitere Zurufe von der CDU)

Bitte, Herr Kollege Schwarz!

Ich kann doch nicht meinen Hinweis darauf zurücknehmen, dass er noch nicht im Parlament war. Er war noch nicht im Parlament.

(Zurufe von der CDU)

- Das spielt schon eine entscheidende Rolle; denn ich kann ihm an dieser Stelle nachsehen, dass er die Historie nicht in voller Länge kennt.

(Ulf Thiele [CDU]: Das ist nämlich ge- nau der Punkt! Das ist arrogant!)

Ich möchte Sie nur freundlich darauf hinweisen: Es war Ihre Regierungsmehrheit, die das Maßregelvollzugsgesetz, das Psychiatriegesetz und das Therapieunterbringungsgesetz nicht angefasst hat. Sie haben das fünf Jahre liegen lassen, wie Sie sich um die Frage, wie z. B. Zwangsmaßnahmen in Niedersachsen geregelt werden, schlichtweg herumgedrückt haben.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das ist doch gar nicht wahr!)

Sie haben das Maßregelvollzugsgesetz der Diskontinuität anheimfallen lassen. Sie haben hier ein verfassungswidriges Therapieunterbringungsgesetz beschlossen. Das hat Ihnen der GBD bescheinigt. Wer sich dann hier hinstellt und mit einer solchen Historie versucht, dieser Landesregierung Vorwürfe zu machen, der hat - Entschuldigung - wirklich den Schuss nicht gehört.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Oh! bei der CDU - Ulf Thiele [CDU]: Das ist unparlamenta- risch! Das ist immer dasselbe! - Björn Thümler [CDU]: Das ist unerhört! - Weitere Zurufe)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz. Sie haben die Möglichkeit, sich für Ihre Schlussbemerkung zu entschuldigen.

(Zurufe)

Herr Kollege Schwarz möchte davon nicht Gebrauch machen. - Ich erteile Ihnen für diese Formulierung einen Ordnungsruf.

(Zustimmung bei der CDU)

- Das ist kein Grund für Applaus.

(Björn Thümler [CDU]: Das stimmt! Das ist eher schade! Ein schwarzer Tag!)