Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

(Björn Thümler [CDU]: Das stimmt! Das ist eher schade! Ein schwarzer Tag!)

Herr Kollege Meyer, möchten Sie antworten? - Herr Kollege Meyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzte Bemerkung des Kollegen Schwarz überhöre ich einfach einmal. Ich glaube, sie ist es nicht wert, kommentiert zu werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Sie zeugt eher davon, mit welchem Interesse nicht nur die Landesregierung, sondern auch die Koalitionsfraktionen dieses Thema hier im Hause wahrnehmen. Sie sagen, Sie hätten es angefasst. Ja, Sie haben es angefasst. Sie haben es aber nicht gut gemacht. Auch das müssen Sie einfach einmal akzeptieren.

(Beifall bei der CDU - Uwe Schwarz [SPD]: Sie haben gar nichts gemacht!)

Es gab von unserer Seite einen Katalog mit elf Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen, von denen Sie gerade einmal fünf akzeptiert haben. Ich habe es eben schon einmal gesagt: Alle Dinge, die Sicherungsmaßnahmen betrafen, wurden von Ihnen rigoros vom Tisch gefegt. Genau das ist der Punkt. Hier haben Sie einfach nachlässig gehandelt. Sie behindern die Arbeit gerade dann, wenn Personen flüchten. Sie behindern die Arbeit der Polizei, die nach diesen Personen fahndet und sie wieder zurückbringen soll. Genau das ist der Punkt, an dem wir ansetzen. Ich glaube, das, was der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei gesagt hat, sagt in dieser Frage alles.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Wir setzen die Beratung fort. Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort Herr Kollege Dr. Pantazis. Bitte, Herr Kollege!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg: Herr Kollege Meyer, zwischen „liegen lassen und später machen“ und „anpacken und besser machen“ besteht ein ziemlich großer Unterschied. Dementsprechend möchte ich sehr gern auch etwas zur Historie sagen. Die

rot-grüne Koalition hatte sich in ihrer Koalitionsvereinbarung 2013 darauf verständigt, das Maßregelvollzugsgesetz zu novellieren - Herr Schwarz hatte das eben gerade schon angesprochen -, um u. a. die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Anforderungen zur Zwangsmedikation umzusetzen. Das ist das, was Sie in all den Jahren halt nicht umgesetzt haben; das muss man an dieser Stelle einmal ganz offen festhalten.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Landtages vom Mai dieses Jahres hatte diese Regierung Wort gehalten und die seit 2011 bestehende Rechtsunsicherheit bei der Behandlung psychisch Kranker im Maßregelvollzug letztendlich beseitigt. Durch ihr entschlossenes Handeln beendete sie eine für Patienten und Klinikpersonal unerträgliche Situation, wo behandlungsbedürftige und -fähige Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung einsichts- und einwilligungsunfähig waren, unbehandelt und isoliert letztendlich ihrer Psychose ausgeliefert blieben.

Erlauben Sie mir daher in diesem Zusammenhang, Ihnen und Ihrem Haus, Frau Ministerin Rundt, für die Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes, das die beiden Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 sehr gut aufgenommen hat, herzlich zu danken.

Da kein Gesetz bei Einbringung ins Parlament dieses in seiner ursprünglichen Fassung verlässt, möchte ich heute auch die Gelegenheit nutzen, ferner dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - insbesondere Frau Brüggeshemke, aber auch Frau Dr. Schröder und Herrn Dr. Wefelmeier -, der den parlamentarischen Ablauf im federführenden Ausschuss maßgeblich begleitet hat, für seine Expertise und juristische Beratung meinen herzlichen Dank auszusprechen;

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

denn durch ihre gemeinsame Arbeit ist erreicht worden, dass die Zwangsbehandlung psychisch Kranker nur unter engen Voraussetzungen und streng nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2011 wieder möglich ist.

(Unruhe)

Moment bitte, Herr Kollege Pantazis. Es ist wirklich zu laut. Ich bitte alle Kollegen und Kolleginnen, die Gespräche im Plenarsaal einzustellen. - Bitte, Herr Pantazis!

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vorletzten Plenum haben wir die vom federführenden Ausschuss beratene Novelle lang und ausgiebig diskutiert. Das Ergebnis dieser Beratung war seinerzeit auch einstimmig zur Annahme empfohlen worden. Deshalb ist es abwegig, sich darüber zu beschweren, dass einige Punkte aus ihrem Änderungsvorschlag in der Vorlage 16 in der Ausschussberatung abgelehnt worden sind, gleichwohl aber der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Das macht keinen Sinn.

Im Rahmen dieser Beratung hatten Sie auch Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf vorgelegt; Sie haben es ja erwähnt. Dem Schriftlichen Bericht und der Beschlussempfehlung können Sie entnehmen, dass sich die Ausschussmehrheit bei Kameraüberwachung kritischer Patientinnen und Patienten, der Wiederaufnahme bereits entlassener Patientinnen und Patienten auf freiwilliger Grundlage oder der Nutzung von Datenträgern bzw. dem Internet den Vorschlägen angeschlossen hatte.

Allerdings ging die CDU bereits in den Beratungen noch viel weiter und forderte seinerzeit die Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zum Einsatz von Fußfesseln oder auch zwangsweiser Untersuchungen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung.

Diese weitreichenden Ermächtigungsgrundlagen hatte die Ausschussmehrheit im Hinblick auf die Beratung durch den GBD aufgrund verfassungsrechtlicher Risiken abgelehnt. Neben rechtlichen Einwänden standen denen auch erhebliche Bedenken fachlicher Natur gegenüber, da es sich bei den straffällig gewordenen Menschen im Maßregelvollzug entsprechend §§ 63 und 64 StGB im Gegensatz zur Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB um Patienten und nicht originär um Häftlinge handelt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich erwähne diesen feinen, aber nicht unbedeutenden Unterschied, damit in diesem Zusammenhang deutlich wird, dass wir uns nicht auf dem Gebiet der Sicherungsverwahrung befinden, sondern auf dem des Maßregelvollzugs, also der forensischen Psychiatrie, einem Teilgebiet der Medizin. Dementsprechend handelt es sich zwar auch dort um straffällig gewordene Menschen. Aber in diesen Einrichtungen der forensischen Psychiatrie sind diese ausdrücklich aus ärztlicher Sicht zunächst einmal und zuallererst Patienten und auch als solche zu be

trachten. Und nicht nur das: Diese gilt es im Rahmen der Behandlung ihrer Anlasskrankheit in einem überschaubaren Zeitraum zu resozialisieren.

Diese im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zutage getretenen fachlichen wie auch verfassungsrechtlichen Bedenken scheinen bei Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Herr Meyer, offensichtlich nicht ganz angekommen zu sein; denn anders ist Ihr heutiger Antrag nicht zu erklären. Bar jeglicher Vorbehalte brechen Sie den hier von mir geschilderten Unterschied erneut auf und fordern nun auch die Aufnahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen und besonderer Sicherungsmaßnahmen im Maßregelvollzug.

Analog der Regelung in § 78 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes fordern Sie - ich zitiere - zur „Sicherung des Vollzugs der Unterbringung, zur Identitätsfeststellung und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder des geordneten Zusammenlebens in der Maßregelvollzugseinrichtung“ Maßnahmen wie die Aufnahme von Lichtbildern, aber auch und vor allem die Erfassung biometrischer Merkmale von Fingern, Händen und Gesicht, Stimmaufzeichnungen sowie die Feststellung weiterer körperlicher Merkmale. Man muss mir schon erklären, wie beispielsweise die Erfassung biometrischer Merkmale das geordnete Zusammenleben in der Maßregelvollzugseinheit verbessern soll.

Interessant finde ich aber vor allem den Hinweis in Ihrer Begründung und hier insbesondere den Anlass Ihres Antrags. Hier sprechen Sie von - Zitat - „im Jahr 2014 zu Tage getretenen Schwierigkeiten“. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wo sind Sie denn mit diesem Ansinnen während der Ausschussberatung gewesen? Wir haben doch die Novelle des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes bis einschließlich April 2015 im Ausschuss beraten. Sie hätten doch Ihrem damaligen Änderungsvorschlag in der Vorlage 16 einen weiteren Punkt 10 hinzufügen können. Warum machen Sie das also hier und heute? Warum dieses Vorgehen jetzt?

Wissen Sie, was ich vermute und was ich Ihnen in diesem Zusammenhang auch vorwerfe? Ich vermute, dass es Ihnen in Anbetracht der von mir bereits ausgiebig geschilderten Bedenken gar nicht um die Sache geht. Ich vermute - das werfe ich Ihnen auch vor -, dass Sie Schlagzeilen generieren wollen;

(Beifall bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Was?)

Schlagzeilen - trotz der Tatsache, dass das Grundrecht auf Selbstbestimmung sehr enge Grenzen setzt und demnach juristische Risiken bestehen; trotz der Tatsache, dass die Übernahme von gesetzlichen Regelungen des Justizvollzugs im Maßregelvollzug fachliche Bedenken aufwirft; trotz der Tatsache, dass es sich um straffällig gewordene Menschen handelt, die bereits erkennungsdienstlich erfasst sind und im Maßregelvollzug bisher stets freiwillig haben Fotos von sich machen lassen; und zu guter Letzt trotz der Tatsache, dass es sich bei den straffällig gewordenen Menschen im Maßregelvollzug nicht um Häftlinge, sondern vor allem um Patienten handelt. Und man macht keine Schlagzeilen auf dem Rücken von Patienten!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das ist unanständig und mit uns auch nicht zu machen.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Ausschussberatung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Pantazis. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Schremmer das Wort. Bitte!

Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Meyer, auch ich bin ja neu im Landtag. Deswegen kenne ich auch nicht die ganze Geschichte von früher. Was hier vorgelegt worden ist, verstehe ich aber überhaupt nicht. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Ich habe mir noch einmal die Ausschussprotokolle angeguckt. Was Sie bisher gemacht haben, war, dass Sie im Ausschuss über Kameraüberwachung, über Fußfesseln und zuletzt über die Weiterbildung des Personals quasi zu Hilfspolizisten im Maßregelvollzug geredet haben - also alles das, was der Kollege Pantazis hier vorgetragen hat. Am Ende gab es - das kann ich Ihnen auch noch einmal vorlesen - im Sozialausschuss am 16. April 2015 einen einstimmigen Beschluss, im Rechtsausschuss am 22. April 2015 einen einstimmigen Beschluss und im Plenum am 12. Mai 2015 einen einstimmigen Beschluss.

Ich glaube, dass Sie einfach „vergessen“ haben, die Geschichte, die Sie noch einbringen wollten, bei den Beratungen einzubringen, damit sie dort nicht abgeschmettert wird und Sie dann zustimmen können.

Das lässt für mich nur einen einzigen Schluss zu: Sie wollen kurz vor der Sommerpause hier auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug noch Presse machen. Und das finde ich völlig daneben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir haben die Frage der Verhältnismäßigkeit zwischen Strafvollzug und Therapie mehrfach im Ausschuss - übrigens auch mit den Ärztinnen und Ärzten vor Ort - diskutiert. Dabei war immer klar, dass wir es, wie der Kollege Pantazis gesagt hat, ausschließlich mit Patientinnen und Patienten zu tun haben, die schwer erkrankt sind, die aber auch eine Straftat begangen haben. Erstes Ziel ihrer Behandlung ist und bleibt die weitgehende psychische Stabilisierung und die Rehabilitation. Dazu gehören natürlich auch - das haben alle bestätigt - Lockerung und begleiteter Ausgang.

Flucht und Entweichungen sind selten und die Ausnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie versuchen hier zu suggerieren, dass das häufig passiere und deswegen diese Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen seien. Ich halte das für komplett falsch. Das werde ich auch im Ausschuss in den Beratungen noch einmal deutlich machen. Sie tun so, als sei die Erkrankung quasi ein Nebenaspekt des Straftatbestandes.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Die Menschen sind erkrankt und haben ein Anrecht auf medizinische Behandlung. Ich finde, dass wir ihnen diese Behandlung geben sollten. Sie reden hingegen die ganze Zeit über erkennungsdienstliche Maßnahmen, Fußfesseln, Kameraüberwachung und andere Dinge.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Dr. Christos Pantazis [SPD])

Wie der Kollege Pantazis schon gesagt hat, werden Fotos heute schon mit Zustimmung der meisten Insassen gemacht. Über diese Frage können wir im Ausschuss noch einmal reden.

Ich sage Ihnen aber auch ganz ehrlich: Wir brauchen hier keine permanente Diskussion, nachdem wir uns schon einmal einstimmig auf ein Gesetz

festgelegt haben, über höhere Mauern, mehr Kameras und dauernde erkennungsdienstliche Maßnahmen. Was gebraucht wird, sind eine professionelle Therapie und anständige Rahmenbedingungen dafür. Und dafür sorgen wir - und nicht Sie.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Meyer von der CDU-Fraktion. Bitte!