Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Meyer von der CDU-Fraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal das Gesetzgebungsverfahren in Erinnerung rufen; denn das scheint bei Ihnen etwas verloren gegangen zu sein. Natürlich ging es zunächst um Zwangsbehandlung und Zwangsmedikation. Aber wir waren es, die diese Punkte auf den Bereich der Zwangsuntersuchung erweitert haben. Wir haben Ihnen im Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht weit genug gehen. Nur: Uns ging es darum, im Sinne der Bediensteten und gerade auch im Sinne der Sicherheit diese Dinge zunächst umsetzen zu können und das Gesetz nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Daher haben wir diesem Gesetzentwurf zugestimmt.

Sie sollten sich das Maßregelvollzugsgesetz einmal genau ansehen und auch einmal nachschauen, ob in den §§ 62 und 63 des Strafgesetzbuches denn das Wort „Patient“ genannt wird. Nein, das Wort „Patient“ wird dort nicht genannt. Vielmehr geht es um Straftäter, die eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen, bzw. um untergebrachte Personen.

(Dr. Christos Pantazis [SPD]: Das sind keine Straftäter! Das sind Patien- ten!)

Darauf sollten Sie bei Ihren Überlegungen bitte auch abstellen. Ich kann Sie nur eindringlich bitten, Ihren Standpunkt noch einmal von Grund auf neu zu überdenken.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Herr Kollege Schremmer antwortet Ihnen auf die Kurzintervention. Bitte!

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Meyer, die Antwort steht in den Protokollen des Sozialausschusses und auch im Bericht in der Drucksache 17/3454:

„Angeschlossen hat sich die Ausschussmehrheit hingegen den Änderungsvorschlägen der CDU-Fraktion zur Kameraüberwachung ,kritischer Patientinnen und Patienten‘, zur Wiederaufnahme von bereits entlassenen Patientinnen und Patienten auf freiwilliger Grundlage, zur Nutzung von Datenträgern und Internet sowie - teilweise - zur Ergänzung der Vorschriften über zwangsweise Untersuchungen.“

Das, was Sie hier beklagen, ist nicht Bestandteil dessen, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Das ist das, was ich gesagt habe. Sie haben diese Sachen schlichtweg vergessen. Sie sind Ihnen irgendwann eingefallen. Dann haben Sie sich gedacht: Vor dieser Sommerpause mache ich hier im Parlament noch einmal richtig Krawall und ein bisschen Presse zulasten der Patientinnen und Patienten. - Und das nehme ich ein bisschen übel.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Nun hat für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Bruns das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ehrlich gesagt, ging es mir ein bisschen wie meinem Vorredner. Ich war total verwundert, als wir plötzlich diesen Antrag vorgefunden haben, weil wir gerade beim vorletzten Plenum das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz beschlossen haben und auch über Ihren Änderungsvorschlag in der Vorlage 16 ganz lange mit dem GBD gesprochen haben. Natürlich haben wir uns an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehalten. Es ist ja sehr lange ausgeführt worden, in welchen Rahmenbedingungen wir uns bewegen. Deswegen fand ich es wichtig, genau das umzusetzen.

(Beifall)

Als das über dpa lief, hat mich am meisten das Bild, das gezeichnet wurde, irritiert, dass nämlich davon eine enorme Gefahr ausgehe. Das sugge

riert in der Öffentlichkeit, dass es unglaublich viele Entweichungen gibt und unglaublich viele Straftäter nicht gefunden werden. Das ist nicht der Fall, und dafür sprechen auch die Zahlen. Das bitte ich schon zu bedenken. Die Maßregelvollzugseinrichtungen, die wir uns angeguckt haben, befinden sich mitten in der Stadt. Deswegen sind wir darauf angewiesen, dass keine Panik gemacht wird, wo es keine geben darf.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Natürlich muss das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wahrgenommen werden. Da Sie in Ihrem Gesetzentwurf etwas über Lichtbilder schreiben, habe ich mich als Allererstes gefragt, wie oft denn die Fotos gemacht werden sollen. Volker Meyer hat dazu ausgeführt: Es gibt ja keine aktuellen Lichtbilder. - In den Maßregelvollzug kommt man tatsächlich nur, wenn man polizeilich und erkennungsdienstlich behandelt worden ist und dann per richterlichem Beschluss in den Maßregelvollzug geschickt wird. Sie behaupten, man verändere sich, und in vier, fünf Jahren sehe man ganz anders aus als damals. Deshalb reiche ein Lichtbild nicht aus, sondern man müsse in Intervallen ständig neue Lichtbilder machen, wenn man sich verändert hat. - Das fand ich sehr unbefriedigend, und diese Regelung in dem Gesetzentwurf erklärt sich mir nicht.

Zum anderen finde ich es doch wichtig zu sagen, dass es für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten - es sind auch meines Erachtens Patienten, obwohl die Diskussion relativ heiß geführt wurde - nicht gut und nicht förderlich ist, tatsächlich gleich zu Anfang Zwangsmaßnahmen durchzuführen und denjenigen zu fotografieren.

Der Grundrechtseingriff zu Anfang, bevor derjenige in den Maßregelvollzug kommt, ist für mich Grundrechtseingriff genug, das heißt, die erkennungsdienstliche Behandlung findet statt. Wenn so getan wird, als sei der Maßregelvollzug eine andere Kategorie und wesentlich angenehmer als der Justizvollzug, möchte ich dem deutlich widersprechen. Ich finde, das ist die wesentlich schlimmere Variante, da man nie weiß, ob man ihn jemals verlassen wird und immer auf die Meinung anderer angewiesen ist.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Genau!)

Deswegen bin ich gespannt auf die Ausschussberatung.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Christos Pantazis [SPD]: Vollkommen richtig, Frau Kollegin!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nun hat für die Landesregierung Frau Sozialministerin Rundt das Wort.

(Unruhe)

Ich darf Sie alle um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Das gilt auch für die fraktionsübergreifenden Gesprächskreise zu meiner Rechten. - Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Nach intensiven Beratungen im Sozialausschuss und den begleitenden Ausschüssen wurde das jetzige Maßregelvollzugsgesetz am 12. Mai 2015 hier im Plenum einstimmig beschlossen. Kern der Änderungen war die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 2011 zur Zwangsbehandlung von psychisch Kranken sowie die Umsetzung der hierauf aufbauenden Folgebeschlüsse. Insofern würde ich für mich ganz selbstbewusst in Anspruch nehmen, dass ich die einzige Sozialministerin bin, die sich überhaupt um das Thema gekümmert hat.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch ist das Gesetz nach den bisherigen Rückmeldungen gut gelungen. Deutlich wurde in den Sitzungen des Sozialausschusses aber auch, dass einige Paragrafen nicht mehr den heutigen Erfordernissen genügten und daher angepasst werden mussten.

Jetzt steht die Umsetzung der Änderungen an. Diskutiert werden muss dabei auch, ob und inwieweit die Ergebnisse bereits im Vorfeld von der Polizei durchgeführter erkennungsdienstlicher Maßnahmen genutzt werden können.

Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eine sehr enge am Zweck der Datenverarbeitung ausgerichtete Auslegung erfordert. Zum anderen handelt es sich - das ist sehr klar gesagt worden - bei den Personen, die sich im Maßregelvollzug befinden, um Patienten und nicht um Häftlinge. Daher ist eine Übernahme der gesetzlichen Rege

lungen aus dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, wie Sie von der CDU-Fraktion es in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen, weder sinnvoll noch erforderlich. Bisher werden die Fotos auf freiwilliger Basis gemacht, fast alle Patientinnen und Patienten lassen das zu.

Da es sich um rechtskräftig verurteilte Straftäter handelt, wurden allerdings im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei in fast allen Fällen ohnehin die entsprechenden Maßnahmen längst durchgeführt. In der Regel liegen bereits erkennungsdienstliche Unterlagen vor, sodass man sich im Maßregelvollzug auf veränderbare Merkmale wie z. B. aktuelles Aussehen oder Gewicht beschränken könnte.

Der von der CDU-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf entspricht diesen Überlegungen hingegen nicht.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratungen schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist so beschlossen worden.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - StGH 4/15 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/3736

Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/3737

Der Ausschuss empfiehlt, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof bzw. dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diese Punkte ohne Besprechung abgestimmt wird. Ich höre und sehe hierzu keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 17/3736 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen worden.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 17/3737 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen worden.

Somit sind wir für heute am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 18.57 Uhr.