Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

nen. Das ist ein Garant für die Steigerung von Attraktivität.

Ich will einige positive Punkte aus dem Gesetzentwurf ansprechen, die ausdrücklich genannt werden müssen. Die Gewerkschaften und die Personalräte fordern seit Langem die Möglichkeit, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Das stärkt die Informationsrechte der Personalräte. Man kann dort mit dem Hauptverwaltungsbeamten und der Verwaltung über Investitionen, auch über Privatisierungen, über die finanzielle Lage reden.

Ich meine, dass auch die gesetzlichen Regelungen zur Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung gut gemacht sind und positiv konnotiert werden sollten.

Es gibt weitere einzelne Verbesserungen in den Mitbestimmungsregelungen, die der Minister schon genannt hat.

Mit 15 Jahren Personalratserfahrung will aber auch ganz deutlich sagen: Es gibt durchaus noch Potenzial in diesem Gesetzentwurf. Das möchte ich an zwei Beispielen deutlich machen.

Erstens. Im öffentlichen Dienst gibt es knappe Kassen, sodass weiterhin häufig eine Privatisierung, eine Ausgliederung von Leistungen ins Spiel gebracht wird. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Das wird am Ende nicht besser, sondern meistens teurer. Viele Dinge sind auch Luftnummern. Wir hatten ständig Diskussionen darüber, wie man z. B. den Bau von Schulen privatisiert. Wir haben in Hannover Erfahrungen mit der Privatisierung von Bädern gemacht. Das war hinterher zum Teil dreimal so teuer.

Wir haben als Personalrat seinerzeit immer darauf hingewirkt, dass diejenigen angehört werden, die etwas von der Sache verstehen. Das sind in erster Linie die Beschäftigten, die in diesem Bereich arbeiten. Sie können die Folgen gut abschätzen. Insofern ist eine „Prüfung auf Echtheit“ solcher Vorhaben in der Verwaltung geboten. Ich glaube, das können Personalräte leisten. Deswegen bin ich sehr dafür, hierbei eine Mitbestimmung vorzusehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Karl-Heinz Klare [CDU] sitzt in den Reihen der FDP-Fraktion)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege Schremmer! - Herr Kollege Klare, Sie sorgen für erhebliche Unruhe in der FDP-Fraktion.

(Heiterkeit)

Ich habe Sie fest im Blick.

Ich darf noch einmal alle um Aufmerksamkeit bitten. - Herr Kollege Schremmer, fahren Sie fort!

Kollege Klare beteiligt eben gerne. Das möchte ich hier ausdrücklich festhalten.

Ein zweiter Punkt ist mir wichtig - der Kollege Oetjen hat das angesprochen -: Alle Untersuchungen zeigen, dass prekäre Beschäftigung nicht nur etwas mit dem Gehalt zu tun hat - auf dem Gebiet haben wir etwas getan -, sondern es geht insbesondere auch darum, ob die Arbeitsplätze unsicher oder befristet sind. Denn wann sind junge Leute bereit - darüber haben wir oft diskutiert -, eine Familie zu gründen? - Natürlich dann, wenn sie eine Perspektive für ihr Arbeitsleben haben.

Es steht auch überhaupt nicht infrage, dass auch in einer Kommunalverwaltung weiterhin sachlich begründbare Befristungen der Arbeitsverträge erfolgen können. Das halte ich für absolut richtig; denn z. B. Krankheitsvertretungen sind immer nötig. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Verträge befristet werden. Es gibt aber auch andere Befristungen, nämlich sogenannte sachgrundlose Befristungen. Wenn die nicht mitbestimmungspflichtig sind, wird gerade in den Kommunen zum Teil aus Gründen der Haushaltskonsolidierung sehr gerne mit solchen Arbeitsverhältnissen gearbeitet. Das sorgt dafür, dass diese Beschäftigung insgesamt weniger Qualität hat, weil es Unregelmäßigkeiten und keine Kontinuität gibt.

Deswegen halte ich die Regelung, dass es bei sachgrundlosen Befristungen nach Teilzeitbefristungsgesetz von der ersten Minute an keine Mitbestimmung gibt, für falsch. Hierfür muss meines Erachtens eine Mitbestimmung vorgesehen werden. Denn gerade die Frage des Ob ist in einer Kommunalverwaltung von enormer Bedeutung.

Vielleicht noch ein dritter Punkt: Aus meiner Sicht muss auch im Bereich der Ressourcen für Personalratsarbeit etwas gemacht werden. Wir haben, wie Sie alle wissen, gerade im Polizeibereich viele Dienststellen zusammengelegt. Die GdP sagt oft, dass das zur Folge hat, dass von den Personalrä

ten viel mehr Arbeit mit gleichbleibenden Ressourcen zu erledigen ist. An der Stelle gibt es Verbesserungsbedarf.

Lassen Sie mich abschließen: Wir werden diesen Gesetzentwurf im Ausschuss noch sehr intensiv beraten. Da ich, wie gesagt, auf der Seite der „Guten“ stehe, werde ich mich natürlich sehr intensiv an diesen Beratungen beteiligen. Ich gehe davon aus, dass das auch die Kolleginnen und Kollegen tun.

Wir fordern im gesellschaftlichen Diskurs überall Zweitmeinungen, Bürgerbeteiligungen usw. In diesem Zusammenhang halte ich mehr Mitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Expertise im besten Sinne für sinnvoll.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich bin ganz sicher, dass das Struck’sche Gesetz auch hier seine Geltung entfalten wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Herr Kollege Watermann von der SPD-Fraktion hat nun das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man das Personalvertretungsgesetz berät, dann fragt man sich, was die Grundlage dafür ist und warum wir solche Regelungen brauchen.

Wir brauchen heute - ob im Bereich der öffentlichrechtlichen Beschäftigung oder im Bereich der betrieblichen Beschäftigung - gute Teams in den Betrieben. Es geht darum, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer konstruktiv zusammenarbeiten. Es geht auch darum, ein gutes Klima zu erzeugen. Denn jeder Betrieb - egal, wie er organisiert ist - weiß: Das ist die Grundlage, um gute Arbeit zu organisieren und gute Arbeit zu leisten. Regelungen wie das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz sind für Situationen ausgelegt, in denen es nicht so gut läuft. Deshalb brauchen wir diese Regelungen.

Es ist schon deutlich geworden, dass die unterschiedlichen vorhandenen Strömungen auf ganz unterschiedlichen Vorstellungen basieren. Ich habe durch den Wortbeitrag des Kollegen Oetjen festgestellt, dass er die Schraube aus unserer

Sicht in die falsche Richtung drehen will, nämlich weg von der Mitbestimmung und hin zu mehr Souveränität für die kommunale Entscheidung. Ich glaube, dass ist der wesentliche Punkt. Wir wollen mehr Mitbestimmung, wir wollen die Wirtschaftsausschüsse, wir wollen eine Situation herbeiführen, in der es gut funktioniert. Aus der Erfahrung kommunaler Verantwortung wissen wir, dass man dann, wenn man gut und konstruktiv mit den Personalräten zusammenarbeitet, Veränderungen durchaus vernünftig umsetzen kann.

(Zuruf von Jan-Christoph Oetjen [FDP])

Ich habe deutlich ausgeführt: Wo es freiwillig funktioniert, ist es gut. Es ist aber nicht überall gut, weil es auch durchaus Streitpunkte gibt. Dafür braucht man Regeln. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Regeln erforderlich sind und dazu beitragen, dass man enger zusammenarbeitet. Gerade wenn man umstrukturieren will oder muss, sind diese Grundlagen ganz wichtig.

Ich bin ganz deutlich der Überzeugung, dass die Landesregierung einen Vorschlag unterbreitet hat, von dem wir denken, dass das Struck‘sche Gesetz zieht voll und ganz zieht. Wir werden nämlich in der Beratung dafür sorgen, dass die einen oder anderen Punkte, die noch weiterentwickelt werden können, auch weiterentwickelt werden. Es geht z. B. darum, dass man sich die Freistellung noch einmal genau anguckt. Es gibt aber einen weiteren Bereich, den wir geprüft haben wollen und der die Sparkassen betrifft: Wir halten es nach wie vor für eine kritische Situation, dass nach einem Schiedsverfahren in einem Gemeinderat, in einem Stadtrat oder in einem Kreistag der Hauptausschuss entscheidet. Wir finden es befremdlich, wenn bei den Sparkassen das die Vorstände tun. Auch darauf wollen wir noch einmal kritisch schauen.

(Zuruf von der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier einen Vorschlag, der genau die Mitte trifft. Wir werden in der Anhörung im Ausschuss noch hören, wo Kritikpunkte sind und wo wir noch Veränderungen herbeiführen können. Ich bin auf die Vorschläge der Opposition gespannt. Diese habe ich noch nicht wahrnehmen können. Der Kollege Oetjen hat in die Richtung von weniger Mitbestimmung gesprochen. Das habe ich wohl zur Kenntnis genommen. Dazu würde ich heute schon einmal sagen, dass das die falsche Richtung ist. In die Richtung wollen wir das Rad ganz bestimmt nicht drehen.

Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen, auch mit den Oppositionsfraktionen. Am Ende werden wir ein Personalvertretungsgesetz vorlegen, mit dem alle gleich zufrieden sind, weil es nur dann ein gutes Gesetz ist. Wenn eine Seite jubelt und die andere Seite weinen muss, ist das schlecht. Gut ist es, wenn die Unzufriedenheit auf beiden Seiten gleich verteilt ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Wir sind am Ende der Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/3762

Zur Einbringung erteile ich Herrn Kollegen Volker Meyer das Wort. Bitte!

(Unruhe)

- Diejenigen von Ihnen, die der Debatte nicht folgen möchten, haben jetzt die Chance, den Plenarsaal zu verlassen, sodass wir in Ruhe diese Debatte beginnen können. - Vielen Dank.

Bitte, Herr Kollege!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Bei der im Mai dieses Jahres beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes haben wir den Eindruck gewonnen, dass Sie lediglich Interesse daran haben, Ihre Pflicht zu erfüllen, indem Sie den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen strengen Rahmen zur Behandlung der Anlasskrankheit, zur Zulässig

keit der Behandlung der Anlasskrankheit bei einwilligungsfähigen und einwilligungsunfähigen Personen sowie die Vorschriften zur Behandlung einer in der Anlasskrankheit begründeten gegenwärtigen erheblichen Gefahr und zur Behandlung sonstiger Krankheiten regeln.

Dieser Eindruck wird auch bestätigt: Bei den Entweichungen in der Vergangenheit haben wir immer wieder einmal nachgefragt, ob für die Fahndung aktuelle Lichtbilder vorlagen. Selbst nach diesen Nachfragen ist von Ihnen keine Reaktion zum Gesetzgebungsverfahren gekommen.

Zur Kür eines modernen Maßregelvollzugsgesetzes gehört jedoch deutlich mehr, Frau Ministerin, um den Rechten der untergebrachten Personen, dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung und den Rechten der Bediensteten Rechnung zu tragen. Ihr Interesse hieran schien uns nach den bisher von Ihnen gemachten Vorschlägen nicht wirklich groß gewesen zu sein. Wir waren es, die Sie darauf hinweisen mussten, dass es bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht nur um den Bereich der Zwangsbehandlung gehen kann, sondern dass hier auch die Vorschriften der Zwangsuntersuchung einbezogen werden müssen.

(Zustimmung bei der CDU)

Weiterhin hatten wir Sie darauf aufmerksam gemacht, dass es keine Regelung für die Behandlung bereits bestehender psychischer und somatischer Erkrankungen gibt und dass die Selbstbestimmungsfähigkeit des Patienten nicht das alleinige Ziel der Behandlung sein kann.

(Beifall bei der CDU)