Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung, so wie sie jetzt ausgestaltet ist, müssen sich fragen lassen: Warum hört man dazu keine Kritik? Beim Mindestlohn oder beispielsweise bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung - die Grünen haben eine internationale Vernetzung und den Kontendatenaustausch gefordert - gibt es kein Problem, aber bei der Bekämpfung von Kinderpornografie soll der Datenschutz zum Täterschutz werden. Das werden wir auf gar keinen Fall mitmachen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Belit Onay [GRÜNE]: Das ist aber ein schiefer Vergleich, Herr Nacke! Das ist schon ziemlich polemisch!)

Wir haben nun die Daten vorgelegt bekommen. Ich finde, die Antwort ist sehr lesenswert und hilfreich. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Aber bei der entscheidenden Frage, Frau Ministerin, drücken Sie sich dann doch um die Antwort: Wie steht denn nun die Landesregierung zu der Vorratsdatenspeicherung? Erkennbar ist, dass der Innenminister

von ihr überzeugt ist. Ja, der Innenminister folgt nämlich seiner Polizei, er folgt den Richtern, die sagen: Wir benötigen diese Informationen für die Strafverfolgung. - Auch der Ministerpräsident äußert sich positiv zu dem seitens der Bundesregierung vorgelegten Entwurf.

Die Gegner behaupten gerne, außerdem bringe das alles nichts. Diesbezüglich helfen uns die Daten aus dieser Statistik doch weiter. Schauen wir uns nur einmal die Straftaten von erheblicher Bedeutung, also die nach § 100 a StPO, an: Seit 2010 bis Mitte Mai dieses Jahres, in diesen fünf Jahren, konnten 241 Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, Erpressung, Bandendiebstahl, aber auch die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie nicht geklärt werden. Allein in den letzten anderthalb Jahren waren es 56 Fälle. In zahlreichen weiteren Fällen - das sagt die Antwort auf die Große Anfrage - wurde die Aufklärung verzögert oder geschah verspätet.

Man mag jetzt noch in Zweifel ziehen, dass die Erhebung, die Prognose der Polizei hilfreich ist, aber selbst wenn von den 25 unaufgeklärten Fällen von Kinderpornografie nur die Hälfte durch die Verwendung dieser Daten hätte aufgeklärt werden können, dann lohnte es sich, diese Mittel einzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Da, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, kann ich Ihnen auch den Verweis auf das Strafverfahren gegen Herrn Edathy nicht ersparen, weil es uns allen so deutlich vor Augen geführt hat, wie das läuft und was da passiert.

Da hebt die kanadische Polizei in Kanada eine Bande aus, die diese Bilder von kleinen Kindern, die missbraucht werden, verbreitet, und sie meldet der deutschen Polizei die entsprechenden Daten, welche Computer das sind. Aber die Internetprotokolle dürfen hier nicht gespeichert werden, und deswegen können wir nicht ermitteln, welcher Computer tatsächlich dahintersteckt. Hier wird - ich wiederhole es - Datenschutz zum Täterschutz. Das darf es nicht geben in Deutschland!

(Beifall bei der CDU)

Die Täter sitzen in Deutschland. Wir müssen sie ermitteln und verurteilen können.

Schließlich werden Sie mir möglicherweise entgegenhalten: Man hat doch Herrn Edathy und all die, die gehandelt haben wie er, am Ende gefunden. - Ja, wie denn? Das ist kurios: Weil sie mit Kredit

karten bezahlt haben. Das, was Sie für die Daten fordern, dass nicht herauskommen darf, dass er sich mit seinem Computer dort eingeloggt hat, gilt nicht für seine Kreditkartendaten. Weil er mit der Kreditkarte bezahlt hat, konnte selbstverständlich herausgefunden werden, von wem diese Informationen stammen. Das passt nicht zusammen. Deswegen gilt es, die Speicherung zu regeln und zu organisieren.

(Beifall bei der CDU)

Der Vollständigkeit halber sei auch die Bekämpfung des Terrorismus an dieser Stelle genannt. Ich glaube, dass wir auch in diesem Falle - wir kennen inzwischen viele Fälle aus Niedersachsen, in denen sich islamistische Kämpfer Richtung Syrien auf den Weg gemacht haben - Informationen und Daten benötigen. Wir können auch an dieser Stelle zur Verhinderung von Straftaten und Anschlägen auf die Informationen aus den gespeicherten Vorratsdaten nicht verzichten.

Sigmar Gabriel, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat das erkannt. Er sagt: Das ist kein Allheilmittel. - Niemand behauptet, dass das so sei. Aber nur weil nicht jede Straftat aufgeklärt wird, kann es doch nicht sein, dass wir darauf verzichten und andere Straftaten, bei denen uns diese Informationen wertvolle Dienste leisten könnten, einfach ungesühnt lassen.

Ich sage Ihnen: Hören Sie auf die Polizeigewerkschaften, hören Sie auf den Deutschen Richterbund, oder hören Sie auf den schleswigholsteinischen Innenminister Breitner!

(Zustimmung von Uwe Schünemann [CDU])

Denn er hat laut shz.de am 11. Dezember 2014 Gegner von Vorratsdatenspeicherung als zynisch und menschenverachtend bezeichnet.

Deswegen möchten wir Sie jetzt an Ihren Taten messen. Der Ministerpräsident und der Innenminister haben sich eindeutig geäußert. Herr Ministerpräsident, ich spreche Sie direkt an. Sie müssen sich durchsetzen! In diesem Fall reichen keine Sprüche. Es müssen Taten folgen. Gerade bei diesem Thema wäre es ausgesprochen wichtig.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Entgegen dem Prozedere, dass zunächst die Landesregierung die

Große Anfrage mit einer Rede beantwortet, gibt es eine Wortmeldung zur Kurzintervention, die bei Großen Anfragen zulässig ist. Das ist nur ausgeschlossen bei der allgemeinen Fragestunde, bei Dringlichen Anfragen und bei der Aktuellen Stunde. Deswegen hat jetzt zunächst zu einer Kurzintervention der Kollege Helge Limburg das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident! - Eine Kurzintervention an dieser Stelle mag ungewöhnlich sein. Aber eine so polemische und unsachliche Rede wie die von Herrn Nacke kann einfach nicht unwidersprochen bleiben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dirk Toepffer [CDU]: Das war das Sachlichste, was er je gebracht hat!)

- Das hat Sie, Herr Kollege Toepffer, offensichtlich getroffen!

Zum einen zum Thema Steuerhinterziehung. Da ist es in der Tat genau umgekehrt, Herr Kollege Nacke. Sie sind es, die eine Bereichsausnahme bei der Strafverfolgung wollen, weil Sie den Strafverfolgungsbehörden das Instrument der Steuer-CD aus der Hand schlagen und damit die Strafverfolgung in diesem Bereich ganz erheblich erschweren wollen, Herr Kollege Nacke.

(Björn Thümler [CDU]: Das stimmt nicht! Das ist falsch!)

Zum Zweiten zum Thema Kinderpornografie. Unterschlagen haben Sie, dass es u. a. die Grünen waren, die sehr, sehr frühzeitig bundesweit darauf gesetzt haben, dass international, weltweit das Prinzip „löschen statt sperren“ gilt. Damals ist das von Ihnen abgelehnt worden. Heute erkennt selbst das Bundeskriminalamt an, dass das eine sehr effektive Methode ist, um diese Bilder weltweit aus dem Internet zu verbannen und zu bekämpfen. Tun Sie doch nicht so, als hätte irgendeine Fraktion hier im Landtag hierin Nachholbedarf.

(Christian Grascha [FDP]: Das war Leutheusser-Schnarrenberger! - Chri- stian Dürr [FDP]: Dazu haben die Grünen gar nichts gesagt!)

Drittens. Herr Kollege Nacke, Ihre Polemik zum Thema „Bürgerrechte und Datenschutz“. Hören Sie doch endlich auf mit dieser Mär! Der Schutz von Bürgerrechten in Deutschland ist kein Täterschutz, meine Damen und Herren. Der Schutz von Bürger

rechten ist Erfüllung der Aufträge des Grundgesetzes.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Angelika Jahns [CDU]: Unerträglich!)

Ich sehe, dass der Kollege Nacke von der Möglichkeit der Antwort Gebrauch machen möchte. Die Möglichkeit haben Sie: 90 Sekunden. Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass es bei der Frage der Speicherung von Vorratsdaten ausdrücklich um eine Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Grundrechten geht und dass wir abwägen müssen, wie die Grundrechte zueinander stehen. Das können Sie, Herr Kollege Limburg, mit einer Steuer-CD nicht vergleichen.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie haben damit angefangen!)

- Ich habe von der Steuer-CD nicht gesprochen!

(Belit Onay [GRÜNE]: Vom Steuer- recht!)

Ich sage Ihnen auch warum. Weil eine Steuer-CD, also das, was Sie damit meinen, illegal erhobene Daten sind. Diese Daten stammen aus einer Straftat.

Das muss man doch völlig anders bewerten als Daten, über die das Telekommunikationsunternehmen, der Telekommunikationsbetreiber, selbst von dem Vertragspartner, der das Handy besitzt und nutzt, auswählt, verfügt. Das ist mein Kommunikationspartner. Die Daten haben die sowieso. Es ist nicht so, dass es diese Daten nicht gibt oder dass sie nicht gespeichert werden. Sie werden jetzt gespeichert, solange das Telekommunikationsunternehmen sie braucht. Wenn während dieses Zeitraums auch der Staat diese Informationen benötigt, dann bekommt er sie selbstverständlich. Es ist doch widersinnig, dass ich dann, wenn das Telekommunikationsunternehmen lange speichert, die Möglichkeit habe, die Daten zu nutzen, und ich sie plötzlich nicht mehr habe, wenn sie die Daten relativ früh löschen. Dafür muss es doch vernünftige und nachvollziehbare Regeln geben. Das ist für

mich der Hauptgrund. Dem sollten Sie sich nicht verschließen. Das ist doch kein Widerspruch.

Die Daten sind geschützt. Sie werden nur dann abgerufen und abgegriffen, wenn ein Richter - wie bei allen anderen Strafverfolgungsmöglichkeiten auch - sagt: Jawohl, hier ist ein begründeter Sachverhalt! Jetzt müssen wir diese Daten nutzen! - Nur dann werden sie dem Staat zur Verfügung gestellt. Nur dann werden sie zur Strafverfolgung genutzt. Das ist absolut angemessen. Das ist ein vernünftiger Ausgleich der Werte.

Herr Kollege Nacke, Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss kommen! Ich habe Ihnen ein bisschen mehr als die 90 Sekunden gelassen, weil es Zwischenrufe gab, bei denen Sie pausiert haben. Aber jetzt müssen Sie zum Schluss kommen.

Und das müssen Sie abwägen. Wenn Sie sich hier einfach nur hinstellen und etwas hektisch sagen, das sei alles extrem polemisch gewesen, dann haben Sie sich mit der Fragestellung noch nicht ausreichend befasst. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, das zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Von der Möglichkeit der Erwiderung haben Sie zu Recht Gebrauch gemacht.

Jetzt geht es nach dem üblichen Prozedere weiter mit der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage. Dazu hat Frau Justizministerin NiewischLennartz das Wort. Bitte, Frau Ministerin.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird sowohl auf der Bundesebene als auch im Land Niedersachsen kontrovers diskutiert - nicht nur kontrovers, sondern auch sehr emotional. Die Vorratsdatenspeicherung ist meines Erachtens kein Garant für eine absolute Sicherheit. Die Skeptiker müssen sich auch nicht den Vorwurf gefallen lassen, sie stünden einer effektiven Strafverfolgung im Weg und sie nähmen es billigend in Kauf, dass schwerste Straftaten nicht aufgeklärt werden könnten und damit ungesühnt blieben. Genau in diese Richtung zielten Ihre Fragen.

Auf der anderen Seite ist es natürlich auch nicht so, dass der Entwurf der Bundesregierung das Ende jeglichen Datenschutzes bedeutet.