Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, meine Damen und Herren, werden die Bürger unseres Landes die Möglichkeit verlieren, vertraulich zu kommunizieren. Das ist ein erheblicher Verlust an Freiheit.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Auf der anderen Seite hat sich gezeigt, dass sie damit keinesfalls sicherer vor Terroranschlägen oder vor Schwerkriminellen sein werden.

Meine Damen und Herren, mein Kollege hat es eben schon gesagt: Die Franzosen waren sehr erschrocken, dass dort trotz Vorratsdatenspeicherung die Anschläge in Paris möglich waren. Daher wird dort jetzt eine Verschärfung diskutiert. So sollen insbesondere die Geheimdienste Ausländer total überwachen dürfen. Es sollen Gespräche abgehört, Mikrofone in Hotelzimmern installiert und Festplatten kopiert werden dürfen.

Meine Damen und Herren, ausgerechnet die Amerikaner haben dafür die passende Weisheit geprägt: The way to hell is paved with good intentions.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Mit der Vorratsdatenspeicherung hätte man auch in Deutschland den Fuß in der Tür. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit, wann die Tür ganz aufgestoßen wird.

Es mag ja sein, dass die Arbeit der Polizei durch die Vorratsdatenspeicherung an der einen oder anderen Stelle tatsächlich erleichtert wird. Es sind aber viele Maßnahmen denkbar, die die Arbeit der Polizei erleichtern würden. Denken Sie z. B. an den kürzlich aufgedeckten Fall von Kindesmissbrauch in einem kirchlichen Kindergarten! Die komplette Videoüberwachung von Kindergärten würde solche Fälle verhindern und Kindern ein derartiges Trauma ersparen. Auch Pflegeheime könnten permanent videoüberwacht werden, um die immer wieder vorkommenden Vernachlässigungen von hilflosen Menschen zu verhindern.

Bei Piloten, Lokführern, Busfahrern usw. könnte eine inhaltliche Speicherung des Datenverkehrs offenbaren, ob jemand z. B. im Internet nach Selbstmordmethoden sucht oder gar eine Selbsthilfegruppe anruft.

Aber ist das denn wirklich der richtige Weg? - Das Ziel ist es doch, unsere freiheitliche bürgerliche Gesellschaftsform zu erhalten und jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, menschenwürdig und nach seinem persönlichen Lebensentwurf zu leben.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Die Arbeit der Sicherheitsbehörden muss diesem Ziel dienen. Sie ist doch kein Selbstzweck!

Meine Damen und Herren, die Freiheit stirbt scheibchenweise, und die Vorratsdatenspeicherung ist eine sehr dicke Scheibe.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. Auch auf Ihre Rede möchte der Kollege Nacke kurzintervenieren. - 90 Sekunden! Bitte, Herr Kollege!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Genthe, ich danke Ihnen für den Beitrag. Denn ich finde, dass dadurch deutlich geworden ist, auf welch tönernen Füßen die Argumentation bei Ihnen steht.

Ich kann nicht nachvollziehen - vielleicht können Sie das gleich noch erläutern -, warum Sie sagen: Wenn eine Straftat begangen wurde und man tatsächlich einen potenziellen Täter ermittelt hat, dann ist es selbstverständlich kein Problem, dessen Telekommunikationsdaten zukünftig zu überwachen und zu schauen, wohin er fährt, wo er sich aufhält, was er anschließend macht. - Damit haben Sie kein Problem.

Die aktuelle Rechtslage sagt übrigens: Wenn der Telekommunikationsanbieter dieses Täters die Daten aus der vorangegangenen Zeit noch gespeichert hat, dürfen sie selbstverständlich abgefragt und selbstverständlich zur Aufklärung genutzt werden. Auch damit haben Sie kein Problem.

Sie sagen aber: Wenn es jetzt ein Gesetz gibt, dass derselbe Telekommunikationsanbieter diese Daten für zehn Wochen speichern soll, dann ist das eine ganz dicke Scheibe an Freiheitsverlust. - Das können Sie den Menschen nicht ernsthaft erklären wollen!

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie anschließend hier irgendwelche Schreckensszenarien malen, die niemand fordert und niemand will, dann hilft das doch bei der Argumentation über eine sehr konkrete Maßnahme und eine sehr konkrete Frage nicht wirklich weiter.

Wenn ein Mensch aus Niedersachsen nach Syrien ausreist - das passiert tatsächlich -, sich dort in den bewaffneten Kampf einschleust und wir befürchten müssen, dass er wieder kommt, warum um alles in der Welt wollen Sie den Sicherheitsbehörden nicht die Möglichkeit geben, zu prüfen, mit

wem er, bevor er dorthin gefahren ist, telefoniert hat, um die Hintermänner zu finden, die junge Menschen dazu treiben, in Selbstmordkommandos in den bewaffneten Kampf nach Syrien zu gehen? Das will ich aufgeklärt wissen! Dafür benötigen wir diese Informationen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Genthe wird erwidern. 90 Sekunden! Bitte, Herr Kollege!

Herr Kollege Nacke, auch Ihnen vielen Dank für diese Frage. Das erlaubt mir, noch etwas klarzustellen: Der Unterschied zwischen der geltenden Rechtsprechung und der Vorratsdatenspeicherung ist ganz einfach. In der aktuellen Situation werden die Daten anlassbezogen erhoben. Man hat einen mutmaßlichen Täter, und anlassbezogen werden die Daten ausgewertet.

Sie wollen die anlasslose Speicherung von allen Daten aller Bürger - einfach nur so, falls mal irgendwo etwas passiert. Das ist ein ganz massiver Unterschied.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Ich erlaube mir, auf ein Weiteres hinzuweisen. Sie sind bisher jeden Beweis schuldig geblieben, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich zur Erhöhung der Sicherheit beiträgt. Aber ich habe Ihnen in meinen vorangegangenen Reden ebenso wie Herr Onay bewiesen, dass in anderen Ländern, die die Vorratsdatenspeicherung haben, kein Mehr an Sicherheit generiert werden konnte. Über dieses Argument sind Sie bisher immer gestolpert.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Jetzt hat für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Andrea Schröder-Ehlers das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt, glaube ich, der vierte Anlauf zu diesem Thema. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist gut. Das ist ein

wichtiges Thema. Jede Debatte zu diesem Thema lohnt auch.

Meine Damen und Herren, in der heutigen Anfrage geht es im Kern um die Frage, wie viel Einsicht der Staat in unsere Telefondaten haben soll. Diese Debatte hat eine sehr lange Tradition in Deutschland.

Gestatten Sie mir einen kleinen Ausflug in die Vergangenheit. Beginnen möchte ich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes sehr gute Regelungen fanden, um das Private zu schützen und demokratische Strukturen aufzubauen. Dazu zählen das Post- und Briefgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Vor welch schrecklichem Hintergrund dies geschah - das muss ich als Lüneburgerin an dieser Stelle jetzt auch noch einmal sagen -, ist gerade in den letzten Tagen wieder sehr deutlich geworden. Gestern hat das Landgericht Lüneburg nach einem weltweit beachteten Prozess ein sehr wichtiges Urteil gesprochen. 70 Jahre nach dem Ende des Krieges ist Herr Gröning verurteilt worden. Er ist verurteilt worden, weil er sich als Teil eines staatlichen Vernichtungssystems mitschuldig gemacht hat. Das ist übrigens eine Forderung, die der frühere Staatsanwalt Fritz Bauer oder auch unsere neue Namensgeberin für den Landtagsvorplatz, Hannah Arendt, schon vor vielen, vielen Jahren im Rahmen ihrer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema formuliert haben.

Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Schrecken des Zweiten Weltkrieges und die Rolle des Staates wurden die Rechte des Grundgesetzes geschaffen und im Laufe der Jahrzehnte gerade zum Schutz unserer Daten weiterentwickelt. Eine große Etappe in dieser Debatte war sicherlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde entwickelt.

Im Kern geht es ja gerade darum, dass jeder Mensch wissen soll bzw. beeinflussen können soll, welche Informationen über sein Verhalten gespeichert und vorrätig gehalten werden, welche Daten also dem Staat gegeben werden. Die Frage ist dabei, was der Staat wirklich wissen muss und was dann mit den Daten passiert.

Aktuell beschäftigen wir uns mit den Enthüllungen von Edward Snowden. Ich glaube, er hat mittlerweile wirklich jedem deutlich vor Augen geführt, dass ein Geheimdienst einen Brief nicht mehr aus

der Post fischen muss, um ihn dann über Wasserdampf zu öffnen und zu lesen.

Wir sind gefordert, eine Antwort darauf zu finden, was heute zum Schutz unserer Verfassung nötig ist. Hier in Niedersachsen gibt es gerade eine sehr intensive Debatte und eine sehr konstruktive Diskussion zum neuen Verfassungsschutzgesetz. Ich glaube, das gehört in diesen Zusammenhang.

(Christian Grascha [FDP]: Was ist ei- gentlich die Meinung der SPD?)

In diesen Kontext gehören natürlich auch die Fragen: Was dürfen Strafverfolgungsbehörden? Wie können, müssen und dürfen sie die neuen Möglichkeiten der digitalen Welt nutzen? Was ist nötig? Was stellt die Menschen unter einen unzulässigen Generalverdacht?

Vieles ist schon gesagt worden. Ich danke Frau Ministerin Niewisch-Lennartz sehr herzlich für ihre Worte. Ich will das hier nicht alles wiederholen.

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass der EuGH in seiner Entscheidung im letzten Jahr nicht nur die alten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, weil sie zu einem ständigen Gefühl der Überwachung des Privatlebens geführt haben. Er hat auch konkrete Hinweise gegeben, Herr Grascha, wie zukünftige Regelungen aussehen können. Das ist wirklich sehr lesenswert und gibt zum Nachdenken Anlass.

Meine Damen und Herren, wenn man jetzt über den neuen Gesetzentwurf diskutiert, muss man sich auch klarmachen, wie die Datenlage und die technischen Möglichkeiten heute tatsächlich sind. Schon heute regelt das Telekommunikationsgesetz den Umgang mit den Daten bei den Anbietern. Herr Nacke hat das vorhin auch kurz ausgeführt. Da die wenigsten ihren Anbietern untersagt haben, die Daten zu speichern, haben wir bei den Unternehmen sehr unterschiedliche Situationen: Das eine Unternehmen speichert gar nicht, das nächste speichert wenig und kurz. Die meisten Anbieter speichern alles, und zwar für eine lange Zeit.

Frau Kollegin, bevor Sie den nächsten Gedanken aufgreifen: Herr Kollege Dürr möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?

Ich würde das gerne erst im Zusammenhang ausführen.

(Christian Dürr [FDP]: Och!)

Ja, jetzt sind Sie traurig, Herr Dürr.

(Christian Dürr [FDP]: Ja!)