Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen zwei Wortmeldungen seitens der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Kurzinterventionen vor. Zunächst hat der Abgeordnete Jens Nacke das Wort. Sie haben 90 Sekunden.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Onay, Sie argumentieren wieder in die Richtung: Es bringt ja gar nicht wirklich etwas, es verhindert nichts, und es dient auch nicht wirklich der Aufklärung.

Ich will an der Stelle sagen: Ich finde, dass die Argumentation, die von Ihnen hier angeführt wird „Die Anschläge in Paris auf Charlie Hebdo haben nicht verhindert werden können, obwohl es dort Vorratsdatenspeicherung gibt; also bringt Vorratsdatenspeicherung nichts“,

(Anja Piel [GRÜNE]: Ja, das ist auch so!)

den Opfern eines solchen Anschlags schlicht und einfach nicht gerecht wird.

(Zustimmung bei der CDU)

Es ist unredlich, so etwas zu tun.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie haben nicht zugehört!)

Niemand behauptet, dass jede Straftat verhindert werden kann, auch diese nicht. Ich behaupte auch nicht, dass das, was wir gestern in den Zeitungen lesen konnten, dass ein Anschlag in Frankreich verhindert werden konnte, allein über Vorratsdatenspeicherung möglich geworden ist. Ich sage nur: Das ist ein probates zusätzliches Mittel, um möglicherweise Informationen zu bekommen, die notwendig sind, um die Dinge aufzuklären.

Ich behaupte auch nicht, dass man so im Familien- und Bekanntenkreis einen Kindesmissbrauch aufklären kann. Aber Sie können sich doch nicht der Überlegung verschließen, dass in Rumänien die Armut von Kindern ausgenutzt wird, indem dort Bilder gemacht werden, die von internationalen Konzernen über das Internet - und nur über das Internet - vertrieben werden.

Es geht darum, diese Straftaten aufzuklären. Sie sagen, Daten, die nicht erhoben werden, seien die sichersten. Sie mögen recht haben. Aber es sind eben auch die sichersten Daten für Straftäter. Dem

werden Sie mit einer solchen Argumentation nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Nacke. - Jetzt hat für eine Kurzintervention der Abgeordnete Oetjen, FDPFraktion, das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich gemeldet, weil der Kollege Onay die Anschläge auf Charlie Hebdo genannt hat.

Aber ich möchte als Erstes dem Kollegen Nacke sagen: Charb, Wolinski und all die anderen, die dort gestorben sind - - -

Herr Kollege Oetjen, Kurzinterventionen müssen sich auf den Redner beziehen. Das ist der Kollege Onay. Sie können jetzt nicht auf eine andere Kurzintervention antworten.

Mit Verlaub, Herr Präsident, das tue ich. Denn ich bin überzeugt, dass der Kollege Onay mit mir einer Meinung ist,

(Heiterkeit bei der FDP - Belit Onay [GRÜNE]: Ich höre!)

dass Charb, Wolinski und die anderen, die dort für die Freiheit gestorben sind, sich im Grabe umdrehen würden, wenn sie diese Argumentation von Herrn Nacke hören würden.

(Zustimmung bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wenn wir das, was damals alle gesagt haben - „Je suis Charlie“ -, die auf die Straße gegangen sind - übrigens auch Angela Merkel - und für Freiheit und Meinungsäußerung gestritten haben,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

wirklich ernst meinen, dann müssen wir auch Monate danach, in der Retrospektive, weiter sagen: Je reste Charlie! - Ich gucke darauf, dass Freiheitsrechte nicht eingeschränkt werden

(Zustimmung bei der FDP und bei den GRÜNEN)

und dass in der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit eben Freiheit hochgehalten wird und wir dafür sorgen, dass solche Anschläge und solche Situationen nicht dafür missbraucht werden, staatliche Regelungen einzuführen, die nachher die Freiheit einschränken.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Onay möchte auf die beiden Kurzinterventionen erwidern. Sie haben 90 Sekunden. Bitte!

Sehr geehrter Herr Nacke, ich möchte zunächst einmal sagen: Ich finde es echt unerträglich, dass Sie hier in den Raum stellen, mir würde nichts am Leid der Kinder in Rumänien liegen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Unverschämtheit! - Jens Nacke [CDU]: Das habe ich gar nicht gesagt!)

- Sie erwecken mit Ihren Einlassungen zumindest den Eindruck. Das finde ich nicht in Ordnung.

(Jens Nacke [CDU]: Sie müssen schon zuhören!)

Ich habe die Zahlen hinsichtlich der Aufklärungsquote aus der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages genannt. Ich stelle Ihnen das gern zur Verfügung.

Das zeigt ganz klar, dass bei der Argumentation, die Sie führen - das sehen wir ja auch bei der Großen Koalition im Bund -, eher das Gefühl eines Placebo-Effekts eintritt, nämlich: Lasst uns die Vorratsdatenspeicherung lieber machen, damit uns niemand etwas vorwerfen kann, wenn später irgendetwas passiert!

Was bringt uns das denn, wenn etwas passiert? - Dann lassen Sie uns doch lieber darüber diskutieren, dass wir effektive Maßnahmen zur Verhinderung dieser Straftaten bzw. zur Aufklärung finden. Denn um welchen Preis wollen Sie eine solche Vorratsdatenspeicherung, die die Grundrechte einschränkt, aber letztlich nichts bringt - die Zahlen sprechen für sich; auch die Zahlen in der Antwort auf diese Große Anfrage sprechen für sich; die lesen Sie zwar etwas anders -, einführen, wenn es nichts bringt und wenn es auch den Kindern in

Rumänien oder den Opfern solcher Terroranschläge im Endeffekt nichts bringt? Darüber müssen wir diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Jetzt hat für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Dr. Marco Genthe das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in diesem Landtag nun schon mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Es ist auch durchaus angemessen, darüber zu diskutieren. Denn wir haben hier eine sehr entscheidende gesellschaftliche Frage vor uns, nämlich: Wie viel Freiheit und am Ende auch wie viel Selbstbewusstsein will sich unsere bürgerliche Gesellschaft im Zeitalter der Digitalisierung erhalten?

Meine Damen und Herren, ich habe in meinen Beiträgen meine Skepsis hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung immer wieder deutlich gemacht. Damit stehe ich auch nicht allein. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs habe ich zitiert. Ich habe die Ergebnisse der Untersuchung des MaxPlanck-Instituts und des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vorgestellt - Herr Onay hat das eben noch einmal dezidierter gemacht -, ebenso die ernüchternden Erfahrungen aus der Schweiz und die nach den Terroranschlägen von Paris und Kopenhagen. Ich habe Ihnen auch dezidiert aufgezeigt, wie Terroristen oder auch Schwerkriminelle auf einfachem Weg die Vorratsdatenspeicherung umgehen können. Alles das, meine Damen und Herren, deutet darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung eben kein sicherheitspolitischer Gewinn ist.

(Zustimmung bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aber die Polizei ist ja nicht machtlos. Die Unterrichtung durch das Innenministerium in der letzten Sitzung des Innenausschusses bezüglich der Serie von Raubüberfällen auf Supermärkte in Niedersachsen hat gezeigt, dass unsere Polizei sehr wohl Möglichkeiten hat, die Daten von mutmaßlichen Tätern zu nutzen. Es wurden die Möglichkeiten nach den §§ 100 a ff. StPO, wie Funkzellenauswertung und -überwachung und Verbindungsdaten, erfolgreich genutzt. Am Ende wurde der Täter über sein Mobiltelefon lokalisiert und konnte fest

genommen werden. Alles ohne Vorratsdatenspeicherung!

Unserer Polizei sind also ganz sicher nicht die Hände gebunden. Das zeigt in Summe, Herr Kollege Nacke, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet und daher auch unverhältnismäßig ist.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der SPD)

Nun soll uns die Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion beweisen, dass wir dennoch in Deutschland unbedingt die Vorratsdatenspeicherung benötigen. Dabei fällt auf, dass die Antwort aus dem Justizministerium kommt, dass sich die Ministerin bisher aber immer gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Aber das hat sie hier in ihrer Stellungnahme gerade auch getan.

So enthält die Antwort Formulierungen wie z. B. „schwer vergleichbare Einschätzungen“, „mit Unsicherheiten belastet“, „ein Indiz“, „erscheint möglich“. Am Ende, meine Damen und Herren, sind die genannten Zahlen nicht mehr als das Ergebnis eines Blicks in die Kristallkugel: schlichte, individuelle Einschätzungen von verschiedenen Sachbearbeitern, die sicherlich alle unterschiedliche Kriterien zugrunde gelegt haben. Das kann nicht ernsthaft die Grundlage für eine solche Entscheidung sein, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Zudem fällt auf, dass die Antwort keine näheren Angaben zu den Daten enthält, mithilfe derer man die Taten tatsächlich aufklären könnte. Außerdem werden einige Taten genannt, die gar nicht in den Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung fallen.

Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung, meine Damen und Herren, werden die Bürger unseres Landes die Möglichkeit verlieren, vertraulich zu kommunizieren. Das ist ein erheblicher Verlust an Freiheit.