Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

Ich darf auf einen Satz verweisen, der im Weißbuch zur Energiewende formuliert wurde - das liegt seit ein paar Tagen vor. Dort heißt es, dass es

darum geht, die Versorgungssicherheit kosteneffizient zu gewährleisten. Auch zu diesem Thema haben Sie gar nichts gesagt.

Was auch auffällt und wir überhaupt nicht verstehen - das habe ich auch im Ausschuss gesagt -, ist, dass Sie sich nicht beim Bund für die Umsetzung der Verordnungsermächtigung für die Grünstromvermarktung einsetzen. Aber auch diese Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren von Grünen und SPD, übernehmen wir gerne für Sie.

Es gibt also gute Gründe, unserem Antrag heute zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Miesner. - Jetzt hat sich Herr Minister zu Wort gemeldet. Herr Minister Wenzel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist schon eine interessante Debatte. Ich habe nicht verstanden, Herr Miesner, warum es nicht gelungen ist, hier am Ende auf einen Nenner zu kommen. Wenn ich mir die Anträge angucke, glaube ich, dass das eigentlich möglich sein müsste.

Zu dem von Ihnen genannten Beispiel, die Strompreise würden nicht angesprochen, sage ich Ihnen: Das ist natürlich ein ganz zentraler Punkt. Auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit ist es immer ein zentraler Punkt, dass soziale, ökonomische und ökologische Belange im Gleichgewicht sind, in der Balance stehen. Dazu gehört natürlich auch eine Preiswürdigkeit. Dazu gehört natürlich, dass der Strompreis am Ende immer mit im Blick gehalten wird.

Herr Miesner, Sie haben aber auch gesagt: Wir stehen zur Energiewende. - Das begrüße ich außerordentlich; denn das ist eines der großen, wichtigen Elemente und zeigt, dass es in diesem Punkt - bei aller Diskussion über die richtige Ausrichtung im Detail - Gemeinsamkeit gibt. Das ist mir bei diesem Punkt sehr wichtig.

Sie haben auch deutlich gemacht, dass Sie EUrechtskonform vorgehen wollen. Es ist natürlich keine Frage, dass das notwendig ist. Die Bundesregierung hat ja einerseits gesagt, sie akzeptiere nicht die Auffassung der EU-Kommission, dass die

Einspeisevergütung unter das Beihilferecht fällt. Deswegen hat die Bundesregierung am 2. Februar 2015 auch Klage erhoben und das infrage gestellt. Aber selbst wenn man der Meinung ist, dass es nicht so ist: Die Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Union lassen beispielsweise zu, dass man die De-minimis-Regeln nutzt und hier zugunsten der Akteursvielfalt auf Ausschreibungen verzichtet - für kleine Energiegenossenschaften, für einzelne Landwirte oder für einzelne Bürgerinnen und Bürger, die sich zusammengetan haben und sich wie in der Vergangenheit als Akteure, als Motoren weiter für die Energiewende einsetzen wollen.

Das finde ich auch in beiden Anträgen wieder. Offensichtlich ist dieser Punkt gar nicht strittig. Insofern wäre es richtig gut gewesen, wenn wir das auch gegenüber der Bundesregierung einheitlich - mit großer Zustimmung im Landtag - vertreten könnten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Gleiche gilt für das Grünstromprinzip. Auch da sehe ich hier gar keinen Dissens. Ich würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam so vertreten könnten.

Die Auswertung der Pilotausschreibung im Bereich Photovoltaik ist ein ähnlicher Punkt. Wenn man sich die Ergebnisse anguckt, zeichnen sich schon einige kritische Fragezeichen ab. Das zeigt, dass es notwendig ist, hier tatsächlich die Ausnahmemöglichkeiten zu nutzen und nicht jetzt in ein Abenteuer zu gehen, durch das am Ende die hoffnungsvolle Entwicklung der vergangenen Jahre möglicherweise plötzlich in die Schieflage gebracht werden könnte.

Interessant ist auch, wie in diesem Haus der Begriff „Markt“ diskutiert wird. Bei einigen Kollegen hier in der Mitte habe ich den Eindruck, dass sie mittlerweile nicht mehr richtig auf dem Schirm haben, was eigentlich Markt und Wettbewerb sind.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Auf jeden Fall nicht 20 Jahre Subvention, Herr Minister! Garantierte Rendite ist kein Markt!)

Wenn man sich die Stromversorgung - ich spreche ganz bewusst nicht von Markt - in den letzten Jahrzehnten einmal anguckt, stellt man fest, dass die Zeitpunkte, zu denen es wirklich einen Markt gab, verschwindend gering sind. Wir haben hier Flächenkonzessionen und Gebietsmonopole ge

habt. Das hatte alles ziemlich wenig mit Markt zu tun, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Erst die Erneuerbaren haben dafür gesorgt, dass hier ein Markt entstanden ist, weil Wettbewerber an den Markt gekommen sind, die es vorher nicht gab. Das ist der große Bereich, in dem die Energiewende dafür gesorgt hat, dass die Energieversorgung demokratisiert wird und hier überhaupt mehr Markt entsteht.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Herr Minister, eine kurze Unterbrechung: Herr Dr. Hocker möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Erlauben Sie das?

Ich bin jetzt eigentlich schon bei meinem letzten Satz und wollte sagen: Ich würde mich freuen, wenn wir an diesem zentralen Punkt hier weiterhin für die Energiewende an einem Strang ziehen könnten.

Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Frage kann ich mit Herrn Hocker am Rande erörtern.

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der auf Annahme in geänderter Fassung zielende Änderungsantrag entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3841 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Zweite war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen

und damit den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/2714 unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 41: Abschließende Beratung: „Fracking“ - Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2896 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/3764

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Marcus Bosse, SPD-Fraktion.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicherheit für Mensch und Umwelt - so lautet die Überschrift des Antrags - ist genau das, was wir alle, wie ich glaube, gemeinsam wollen. Ich denke, dass wir auch gut beraten sind, mit Tiefenbohrungen und den Arbeiten im vor- und nachgelagerten Bereich relativ sensibel umzugehen.

(Unruhe)

Herr Bosse, ich bitte um Entschuldigung. - Meine Damen und Herren, die Gespräche mit der Regierungsbank sind sicherlich interessant. Aber bitte führen Sie sie woanders. Es stört den Ablauf wirklich sehr. Das gilt für beide Seiten, links und rechts. - Bitte schön, Herr Bosse!

Vielen Dank, Herr Präsident.

Wer in einer Region wohnt, in der er abgelagerten Bohrschlamm vorfindet oder vorgefunden hat, wer erst vor Kurzem erleben musste, dass Erdbeben, und zwar durch Bohrungen verursacht, die Region erschüttern, wer mitbekommen hat, dass Leitungen für Lagerstätten Wasserleckagen aufweisen,

wodurch Erdreich und Bäche verseucht werden, der wird wohl kaum große Akzeptanz für die Fracking-Technologie haben.

Diverse Unglücksfälle, zu einem wesentlichen Teil durch Schlamperei verursacht, aber auch aufgrund von Altlasten, bei denen auf Mensch und Umwelt nur wenig und teilweise auch gar keine Rücksicht genommen wurde - erst nach und nach ist für dieses Problem sensibilisiert worden -, haben das Vertrauen der Bevölkerung in die Erdöl- und Erdgasindustrie durchaus erschüttert.

Dieses Misstrauen hat, wie ich finde, zu Recht stattgefunden. Nichtsdestotrotz ist die niedersächsische Erdgasindustrie in den letzten Jahrzehnten ein wichtiger Arbeitgeber geworden - noch dazu in einer strukturschwachen Region.

Wie in vielen Gesprächen, die wir mit den Unternehmen geführt haben, deutlich wurde, ist den Unternehmen sehr wohl bewusst, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht worden sind. Dieses Fehlverhalten muss aufgearbeitet werden. Dieses Fehlverhalten muss auch beseitigt werden.

Bei den Beratungen gab es an vielen Punkten große Einigkeit, und wir haben uns des Themas Fracking sehr intensiv angenommen. Niedersachsen ist von der Anpassung des Rechtsrahmens in besonderer Weise betroffen, da nahezu die gesamte bundesweite Erdgasförderung in Niedersachsen stattfindet.

Wir unterstützen die Entscheidung der Bundesregierung, nach der die Anwendung der FrackTechnologie in konventionellen Lagerstätten unter strengsten Auflagen ermöglicht werden soll. Die Erdgasförderung aus diesen sehr tief im geologischen Untergrund liegenden Sandsteinlagerstätten findet in Niedersachsen bereits seit mehr als 30 Jahren unter Einsatz der Frack-Technologie statt.

Entscheidend für diese Vorhaben ist, dass wir künftig nach einem äußerst transparenten Genehmigungsverfahren und einer umfassenden Prüfung mögliche Auswirkungen auf die Umwelt betrachten, wobei der Schutz von Grund- und Trinkwasser, der Natur- und Landschaftsschutz sowie der Erhalt der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unbedingt im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung zu stehen haben. Darum wird die UVP, die Umweltverträglichkeitsprüfung, eingeführt werden, die an der Stelle eine neue Transparenz möglich macht.