Am 23. Juni hat die Landesregierung dann den Entwurf eines Nachtragshaushalts vorgelegt. Der Landtag hat ihn am Dienstag beschlossen. Mit dem Nachtragshaushalt wurden 740 zusätzliche Planstellen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung bereitgestellt, darüber hinaus 5 Millionen Euro für diejenigen Lehrkräfte, die sich die im Schuljahr 2014/15 geleistete Mehrarbeit entgelten lassen möchten.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat in seiner Sitzung am 8. Juli einer Vorwegfreigabe zur sofortigen Besetzung der 740 Stellen zugestimmt. Die 740 freien Lehrerstellen werden für Neuausschreibungen, für die Beibehaltung beantragter Teilzeiten und für kurzfristige Teilzeiterhöhungen benötigt.
Darüber hinaus wird durch die Änderung der Niedersächsischen Arbeitszeitverordnung Schule die Möglichkeit eines speziellen Arbeitszeitkontos geschaffen. 150 Stellen sind bereits wenige Tage nach der Urteilsverkündung mit Erlass vom 12. Juni der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Verteilung an die Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen zur Verfügung gestellt worden. Hiervor sind zum heutigen Tage fast alle besetzt.
Weitere 300 Stellen zur Ausschreibung sind der Schulbehörde am 8. Juli unverzüglich nach Freigabe durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Verteilung an die Gymnasien, Kooperativen Gesamtschulen und Oberschulen mit Gymnasialzweig zugewiesen worden. Nach Schätzungen meines Hauses ist davon auszugehen, dass für die Beibehaltung der Teilzeitanträge auf der beantragten gewünschten wöchentlichen Stundenzahl sowie möglicher kurzfristiger Teilzeiterhöhungen rund 200 Stellen benötigt werden.
Diese Vorbemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren, verdeutlicht, dass ich umgehend Maßnahmen veranlasst habe. Im Grunde genommen habe ich sie schon veranlasst und auf den Weg gegeben, bevor Ihr Antrag überhaupt den Landtag erreicht hat.
Bereitstellung der 740 Stellen im Nachtragshaushalt die Bedarfe, die durch die Verringerung der Regelstundenzahl entstanden sind, vollständig kompensiert werden.
Der Planungswert von rund 100 % an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen kann dank dieses zügigen und sehr entschlossenen Handelns weiterhin bestehen bleiben und wird nicht, wie Sie ständig behaupten, unterschritten werden.
Ziel der Landesregierung ist es dabei, weiterhin guten Unterricht zu gewährleisten und zusätzliche Lehrkräfte an Gymnasien und Gymnasialzweigen einstellen zu können. Das Gesamtpaket der zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erforderlichen Maßnahmen ist im Übrigen sehr einvernehmlich mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Niedersächsischen Philologenverband, der Niedersächsischen Direktorenvereinigung und dem Schulleitungsverband auf zwei Sitzungen erörtert worden. Konsens besteht u. a. hinsichtlich einer möglichst hohen Anzahl von Neueinstellungen von Lehrkräften, einer fairen regionalen Verteilung der Stellen sowie der verlässlichen und flexiblen Ausgestaltung eines Arbeitszeitkontos für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16.
Die Schulleitungen der betroffenen Schulformen sind - anders, als von Ihnen behauptet - mit Erlass vom 8. Juli über die Möglichkeiten zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Rahmen der geplanten Änderung der Arbeitszeitverordnung Schule informiert worden. Damit haben die Schulen auch entsprechende Planungssicherheit erhalten.
Zu der Forderung nach der Erhebung über die tatsächliche Arbeitszeit der Lehrkräfte und Schulleiter aller Schulformen ist zu sagen, dass eine
wissenschaftliche Erhebung im Schuljahr 2015/16, wie im Entschließungsantrag gefordert, kurzfristig gar nicht durchführbar ist. Eine entsprechende wissenschaftliche Erhebung bedarf der gründlichen Vorbereitung unter Einbeziehung von und im Dialog mit den bildungspolitischen Verbänden und Gewerkschaften. Im Übrigen besteht auch darin Konsens in den Gesprächen, dass es zunächst um die Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zu Beginn des kommenden Schuljahrs geht und wir uns dann in Ruhe über die weiteren Schritte unterhalten.
Mit den Verbänden besteht ein Konsens dahin gehend, dass die Bewertung der Arbeitszeit der Lehrkräfte im Rahmen eines sehr gründlich durchdachten Prozesses, der auch einen gewissen Zeitumfang erfordern wird, zu erfolgen hat. Dabei sind die Aspekte zu beachten, die sich auch aus den Gründen des Urteils des OVG Lüneburg ergeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend lassen Sie mich sagen: Es mutet schon sehr merkwürdig an, wenn diejenigen, die die Klassenteiler auf 32 erhöht haben, das G 8 überstürzt eingeführt haben und die Orientierungsstufe abgeschafft haben, über die Belastungen von Lehrkräften sprechen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Nur Nebelkerzen! - Widerspruch bei der CDU - Christian Grascha [FDP]: Schwächer geht es nicht!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Um zusätzliche Redezeit hat jetzt die FDP-Fraktion gebeten. Herr Försterling, 1:30 Minuten!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wenn Sie sich weniger in die Vergangenheit flüchten würden,
Nachdem gerade die beiden Regierungsfraktionen immer wieder eingefordert haben, dass wir uns mit allen Schulformen auseinandersetzen sollen, kann die Frau Kultusministerin vielleicht die Frage beantworten, warum bei allen Stellenzuweisungen, die jetzt gemacht werden, die beruflichen Gymnasien keine Rolle spielen. Erklären Sie, warum die berufsbildenden Schulen für die beruflichen Gymnasien keine zusätzlichen Stellen bekommen. Warum lassen Sie die allein?
Ebenfalls um zusätzliche Redezeit hat die CDUFraktion gebeten. Herr Seefried, Sie haben 2:30 Minuten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde jetzt gerne so anfangen wie die Ministerin gerade aufgehört hat. Dann könnte ich beginnen mit landesweiten Demonstrationen von zahlreichen Lehrkräften mit weit über 10 000 Teilnehmern, mit landesweiten Schülerdemonstrationen, mit Petitionen von weit über 100 000 Menschen, die sich gegen Ihre Bildungspolitik an den Landtag wenden, mit Schülerinnen und Schülern, denen der Zugang zur Förderschule verwehrt wird und mit einem G 9, welches jetzt mit großen Problemen eingeführt wird und von dem die Schulen nicht wissen, wie sie es umsetzen sollen.
Ich könnte es endlos fortsetzen. Es hilft nichts, Frau Ministerin, wenn Sie immer wieder versuchen, sich in die Vergangenheit zu retten und bei den Vorgängern die Schuld suchen.
Ich will noch einmal unterstreichen: Unsere Forderungen, die jetzt auch in unserem Antrag stehen, sind nicht erst mit dem Antrag am 7. Juli auf die Tagesordnung gekommen. Die haben wir bereits drei Tage nach der Entscheidung des OVG im Kultusausschuss deutlich formuliert. Wir haben Sie die ganze Zeit vor uns hergetrieben, damit diese Landesregierung überhaupt etwas tut und damit der Taumelkäfer wach wird und versteht, in welcher Dimension das Gericht gerade entschieden hat.
besetzt worden sind. Diese 150 Stellen waren schon lange vor dem OVG-Urteil vorgesehen. Sie waren vorher schon lange für die Nachsteuerung auf dem Weg. Es sind lange nicht alle Gymnasien in Niedersachsen dabei. Es gibt sogar ganze Regionen, die gar keine von diesen 150 Stellen abbekommen haben.
Die einzige Chance, die Sie jetzt noch haben und zu der Sie sich zu retten versuchen, ist, dass das G 9 Ihnen durch die Reduzierung der Wochenstundenzahl hilft, die frei werdenden Stundenkapazitäten bei den Lehrkräften zu nutzen, damit Sie die Unterrichtsversorgung nach den Sommerferien hinbekommen. Das kann der einzige Trick sein, wie Sie es nach den Sommerferien hinbekommen können.
Hier nochmals deutlich die Warnung: Nehmen Sie nicht wieder einen Dispo auf dem Rücken der Lehrkräfte auf! Wir werden sehr genau hinschauen. Sie müssen die Probleme, die Sie sich selbst eingebrockt haben, lösen, aber nicht auf dem Rücken unserer Lehrkräfte.
Vielen Dank, Herr Seefried. - Jetzt hat Herr Scholing das Wort. Sie haben auch 1:30 Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 9. Juni ist das Urteil vom OVG bekannt gegeben worden. Ich glaube, drei Tage später kam der Antrag von der FDP-Fraktion zur Arbeitszeiterhebung. Er war ein bisschen aufgefrischt. Den Antrag kannten wir schon.
Kurze Zeit darauf kam das Sofortprogramm der CDU. Sie hängen sich populistisch an ein Urteil, das Sie noch gar nicht zur Kenntnis nehmen konnten.
Wir aber haben sehr schnell eine Position gefunden. Diese Landesregierung hat sehr schnell gesagt: Wir setzen um, werden allerdings noch prüfen, ob wir gegebenenfalls eine Nichtzulassungsklage einreichen. - Die Landesregierung hat sich dann entschieden. Diese Überlegung würde jeder
Privatmensch treffen. Aber von einer Landesregierung wird erwartet, dass sie das nicht macht. Das finde ich ein bisschen merkwürdig.