Protokoll der Sitzung vom 10.09.2015

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer dann auch noch Kolleginnen und Kollegen in den eigenen Reihen hat, die gesagt haben: „Je teurer der Wohnungsbau ist, desto besser; denn dann wird mehr gebaut!“, der zeigt, wie zynisch er sich in diesem Thema bewegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gleiche gilt auch für die Nr. 1 Ihres Antrages; Kollege Schremmer hat das angesprochen. Daraus schließe ich, dass Sie anscheinend einen Teil Ihres Antrags mit sehr heißer Nadel gestrickt haben; denn der kann in der Fraktion nicht diskutiert worden sein. Ansonsten hätten sich nicht Teile der CDUFraktion ans Rednerpult gestellt und sich dafür ausgesprochen, dass alle Flüchtlinge zu einem gleich guten Standard untergebracht werden müssen, während sich aktuell der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion hier hingestellt und

gesagt hat, dass schon unterschieden werden soll: Die einen dürfen in geförderte Wohnungen, und die anderen, die vielleicht gar keine Bleibeperspektive haben, müssten irgendwo anders untergebracht werden. - Für uns sind das alles Menschen, die den gleichen Anspruch auf Unterbringung zu gleichen Kriterien haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Alle gleich in Zelten oder wie?)

Diese Kriterien hat die Landesregierung auf den Weg gebracht, indem sie vor der Sommerpause - nicht nach der Sommerpause, sondern vor der Sommerpause - dafür gesorgt hat, dass mit einem 400-Millionen-Euro-Programm die Voraussetzungen für 5 000 zusätzliche Wohnungen in Niedersachsen geschaffen wurden. Die NBank hat in dieser Woche dieses Programm durch ihre Gremien gebracht. Wir sind sehr dankbar dafür, dass die Landesregierung gezeigt hat, dass sie handelt. Und die Kommunen rufen - anders als es die Kollegin Bruns gerade gesagt hat - die Mittel ab. Sie haben die 40 Millionen Euro, die wir jährlich zur Verfügung stellen, für dieses Jahr abgerufen. Und es gibt etliche Anträge bei der NBank für die 400 Millionen Euro.

Wenn wir darüber reden, für welche Bedarfsgruppen diese Wohnungen sein sollen, dann sind wir sehr nah beim Flüchtlingsrat. Er hat deutlich gemacht, dass es darum geht, Wohnraum für alle Bedarfsgruppen zu schaffen, die Probleme haben, sich aus eigener Kraft auf dem Wohnungsmarkt zu versorgen. Das gilt für Flüchtlinge genauso wie für Studierende, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner und viele mehr. Wir zeigen, dass wir Verantwortung übernehmen. Wir haben vor der Sommerpause, in der Sommerpause und nach der Sommerpause Verantwortung übernommen. Aber eins brauchen wir nicht: kluge Ratschläge von der Opposition. Denn wir sind immer einen Schritt weiter.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Gero Hocker [FDP]: Das ist erbärmlich!)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Es liegt jetzt die Wortmeldung für die Landesregierung vor. Das ist in diesem Fall Frau Bauministerin Rundt. Bitte, Frau Ministerin!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zielt ausschließlich auf bleibeberechtigte Flüchtlinge ab, die - so wissen wir - ohnehin und selbstverständlich ein Recht auf eine eigene Wohnung haben.

Die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge muss also im Zusammenhang mit der allgemeinen Wohnraumsituation in Niedersachsen gesehen werden. Ich will ganz ausdrücklich sagen: Ich rede nicht über Billigwohnbau und Barackenlösungen ohne Zukunft zur vorübergehenden Nutzung, über gettoähnliche Übergangslösungen, die sehr schnell zu sozialen Brennpunkten werden. Ich rede über mittel- und langfristige, auf Dauer angelegte Lösungen.

Besonders groß ist natürlich die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, vor allem in städtischen Ballungsgebieten. Durch die hohen Flüchtlingszahlen nimmt dieser Bedarf an bezahlbarem Wohnraum naturgemäß noch einmal zu. Deshalb investieren wir in bezahlbaren Wohnraum 400 Millionen Euro und stocken damit das Wohnraumförderprogramm um das Zehnfache auf.

Unser Ziel ist, neben bezahlbaren Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen altersgerechten, barrierefreien Wohnraum zu schaffen, aber auch Wohnraum für Flüchtlinge. Die 400 Millionen Euro werden von der NBank aufgenommen und im Wohnraumförderfonds bewirtschaftet. Daneben stehen in den Jahren 2016 bis 2019 natürlich auch weiterhin jährlich 40 Millionen Euro Kompensationsmittel des Bundes zur Verfügung. Derzeit befinden wir uns in Gesprächen mit dem Bundesbauministerium bezüglich der dort angekündigten weiteren Aufstockung der Bundesmittel.

Wir sind in der Pflicht, uns um Flüchtlinge zu kümmern, wenn sie bei uns ankommen, und vor allem auch, wenn sie bei uns bleiben. Die Rechtslage, was die Wohnraumversorgung angeht, ist eindeutig: Wer als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt ist und bereits eine Aufenthaltserlaubnis hat, die noch mindestens ein Jahr gültig ist, kann in der Regel einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Problematisch ist es für die Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, von denen wir aber dennoch mit sehr großer Wahrscheinlich

keit annehmen, dass sie länger bei uns bleiben werden und eine positive Bleibeperspektive haben.

Wir wollen deshalb auch diesen Menschen die Möglichkeit geben, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Dazu werden wir die Wohnraumförderbestimmungen entsprechend ändern.

(Björn Thümler [CDU]: Wann denn?)

Zukünftig sollen die kommunalen Wohnraumförderstellen in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine positive Bleibeperspektive gegeben ist. Somit benötigen wir für diesen Personenkreis auch kein besonderes Förderprogramm. Flüchtlinge werden also von der geplanten Aufstockung der Wohnraumförderung genauso profitieren wie andere Haushalte mit kleinen oder mittleren Einkommen. Damit es nicht zu einem Förderstopp kommt, haben wir im Übrigen die NBank bereits ermächtigt, Mittelreservierungen für die vorliegenden und förderfähigen Anträge vorzunehmen.

Die im Entschließungsantrag der CDU geforderten Maßnahmen sind also weitgehend längst in Angriff genommen, und das mit einem Ministerpräsidenten, der - so nehme ich ihn zumindest wahr - genau weiß, was er will.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die erste Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mit dem Antrag zu befassen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt und so beschlossen.

Ich rufe dann auf den

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Deutschkurse für Flüchtlinge aller Altersgruppen einrichten - Ausstattung aller Bildungseinrichtungen überprüfen und den neuen Herausforderungen anpassen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4140 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4206

Zur Einbringung des Antrags hat für die antragstellende Fraktion der CDU der Abgeordnete Jörg Hillmer das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin wirklich sehr froh, dass Sie es sich in den letzten Tagen noch einmal anders überlegt haben mit der Sprachförderung für Flüchtlinge in Niedersachsen und diese jetzt doch ausbauen wollen. Sie setzen sich damit sogar über die mehrfach in diesem Hause - zum Teil in namentlicher Abstimmung - festgestellte Ablehnung durch die rot-grüne Landtagsmehrheit hinweg. Sie tun jetzt exakt das, was wir im Oktober 2014, im Dezember 2014 und zuletzt im Juni 2015 vorgelegt haben und was Sie bisher regelmäßig mit Ihrer Mehrheit abgelehnt haben.

Nehmen wir als erstes Beispiel die Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge! Frau Ministerin HeinenKljajić, ich erinnere daran, dass Sie noch vor knapp zwei Monaten, am 15. Juli 2015, unsere Vorschläge dazu abgelehnt haben, wie Sprachkurse für Flüchtlinge gemeinsam mit den Trägern der Erwachsenenbildung angeboten werden können. Es geht um die Drucksache 17/2158. Sie wollten weder mit dem Flüchtlingsrat noch mit den Verbänden und Akteuren der Erwachsenenbildung darüber sprechen und haben jegliche Anhörung abgelehnt, meine Damen und Herren von SPD und Grünen. Unsere Vorschläge haben wir übrigens bereits im Oktober 2014, also vor fast einem Jahr, vorgelegt. Jetzt, ein Jahr später, setzen Sie unseren Antrag 1 : 1 um.

Frau Ministerin Heinen-Kljajić, am 14. Juli 2015 hat dieser Landtag Ihnen im ersten Nachtragshaushalt 2015 immerhin 750 000 Euro für Sprachförderung zur Verfügung gestellt. Bis zur Ankündigung der heutigen Sondersitzung haben Sie keinen Handschlag unternommen. Bis zum heutigen Tage gibt es keine Richtlinie und kein Konzept. Bis heute ist noch kein einziger Euro verausgabt. Während täglich Hunderte Flüchtlinge zusätzlich nach Niedersachsen kommen, haben Sie erst mal acht Wochen lang den Sommer genossen.

Frau Ministerin, das muss besser werden! Ihr Haus soll jetzt erheblich mehr Geld bekommen. Wir erwarten von Ihnen persönlich, dass das bis zum Jahresende den Flüchtlingen vollständig zugutekommt. Also bitte mehr Einsatz!

Es freut mich für all die Flüchtlinge, die davon profitieren werden, wirklich sehr, dass die Landesver

waltung jetzt den Vorschlägen der CDU folgt und sich über die restriktiven Beschlüsse der rotgrünen Landtagsmehrheit hinwegsetzt. Es freut mich für all die Flüchtlinge, die davon profitieren werden, wirklich sehr, dass die Landesverwaltung jetzt den Vorschlägen der CDU folgt und sich über die restriktiven Beschlüsse der rot-grünen Landtagsmehrheit hinwegsetzt. Aber wie viele andere Menschen in Niedersachsen frage ich mich: Warum nicht gleich so?

Als zweites Beispiel, bei dem ich froh bin, dass Sie es sich mit der Sprachförderung für Flüchtlinge anders überlegt haben, möchte ich die Sprachlernklassen an den Schulen nennen. Frau Ministerin Heiligenstadt, letzte Woche haben wir Ihnen zum Schuljahresbeginn vorgerechnet, dass aufgrund der angehobenen Prognosen der Flüchtlingszahlen bei 30 000 erwarteten Flüchtlingskindern schon rein rechnerisch ca. 3 000 Sprachlernklassen nötig wären. Frau Ministerin, Sie planen jetzt 550. Das reicht nicht. Es kann nicht sein, dass die Schwächsten in unserer Gesellschaft, nämlich die Kinder, die aus Kriegs- und Krisengebieten kommen und bei uns Schutz suchen, unter Ihrer verkorksten Schulpolitik leiden müssen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, ich erinnere Sie daran, dass Sie Ende März auf unsere Anfrage hin zugeben mussten, dass allein in Stadt und Region Hannover an 26 Schulen Sprachlernklassen abgelehnt wurden. Landesweit gab es 35 Ablehnungen innerhalb von zwölf Monaten. Wir hatten bereits im Dezember 2014 für die damals noch viel geringeren Flüchtlingszahlen 4 Millionen Euro zusätzlich für Sprachförderung an den Schulen vorgeschlagen. Meine Damen und Herren, auch das haben Sie in namentlicher Abstimmung abgelehnt und erst einmal mit mickrigen 500 000 Euro geplant. Jetzt, nach einem Jahr, sind Sie zur Vernunft gekommen und wollen mehr als das Zwanzigfache dieser Summe aufwenden. Na endlich! Wie viele andere Menschen in Niedersachsen frage ich mich auch bei diesem Thema: Warum nicht gleich so?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich nicht mehr hören kann, sind Ihre ständigen Rufe nach dem Bund. Es ist traurig, dass Sie einfach nicht begreifen wollen, was Ihre Aufgabe ist. Sie alleine sind in Verantwortung und müssen dafür sorgen, dass alle Kinder in Niedersachsen einen guten Schulunterricht haben. Sie müssen dafür sorgen, dass auch die Flüchtlingskinder Deutsch lernen können. Daher appelliere ich an Sie: In

unserem Antrag, den wir heute beraten, finden Sie viele weitere gute Vorschläge, wie wir die aktuelle Situation bewältigen können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, bisher war es doch so, dass die CDU mit klugen Vorschlägen vorweggegangen ist, die Sie reflexhaft zunächst abgelehnt haben.

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Was? Das habe ich noch gar nicht gemerkt!)

- Ja, Herr von Holtz, Sie auch - in namentlicher Abstimmung. Erinnern Sie sich daran!

Die Landesverwaltung ist dann irgendwann unter dem Druck der Fakten auf unsere Linie umgeschwenkt, und Sie als Landtagsfraktion laufen blamiert hinterher.

(Zurufe von der CDU: Immerhin lern- fähig!)

Es ist doch schon peinlich, den Bürgern Niedersachsens erklären zu müssen, warum aus Ihrer Sicht die Sprachförderung für Flüchtlinge vor elf Monaten unnötig war, vor neun Monaten nicht finanzierbar war, vor zwei Monaten keine Priorität hatte und jetzt auf einmal doch der wichtigste Baustein für eine erfolgreiche Integration ist. - Wir haben das immer gesagt.

(Beifall bei der CDU)

Heute haben Sie die Gelegenheit, einmal vorne mit dabei zu sein, indem Sie unseren Antrag zur Sprachförderung unterstützten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hillmer. - Aufgrund der Tatsache, dass die FDP einen Änderungsantrag vorgelegt hat, wird sie jetzt als nächste Fraktion sprechen, um diesen einzubringen und zu begründen. Das soll in zwei Wortmeldungen geschehen, die ich wunschgemäß der Reihe nach aufrufe. Es beginnt die Kollegin Almuth von Below-Neufeldt, die jetzt zunächst das Wort hat. Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberalen haben einen Änderungsantrag eingebracht, die Drucksache 4206. Dieser Änderungsantrag bietet eine richtig gute Chance.

Ich habe Sie von den Regierungsfraktionen heute die ganze Zeit in einer Zuschauerrolle wahrgenommen. Sie haben immer auf die Vergangenheit geschielt, Sie haben immer wieder dargestellt, was schon alles gelaufen ist, aber Sie haben heute keinerlei Ansatz gezeigt, mit eigenen Anträgen die Zukunft zu gestalten.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)