Protokoll der Sitzung vom 16.09.2015

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir haben im Bereich der Kinderbetreuung viel erreicht. Von 2007 bis 2015 hat Niedersachsen die Versorgungsquote fast verfünffacht. Es gibt einen stufenweisen Ausbau der dritten Kraft in den entsprechenden Gruppen. Ich glaube, wenn wir das so, wie es im Moment unter Kultusministerin Frauke Heiligenstadt passiert, weiter vorantreiben und zusätzlich die Mittel des Bundes aus dem ehemaligen Betreuungsgeld erhalten, haben wir in Niedersachsen eine Familienpolitik, die sich sehen lassen kann und die Gleichstellungpolitik mit einschließt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Wir können nun die Aktuelle Stunde beenden.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, möchte ich Sie darüber informieren, dass wir auch noch den Tagesordnungspunkt 4 vor der Mittagspause beraten werden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Meldewesens in Niedersachsen (NMeldNOG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3689 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/4190 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4241

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Im Hinblick darauf, dass diese Empfehlung einstimmig abgegeben wurde, hat der Ausschuss angeregt, den schriftlichen Bericht über die Ausschussberatungen mündlich vortragen zu lassen und auf dieser Basis auf eine Aussprache zu verzichten. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, diesem Vorschlag zu folgen.

Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesem Vorgehen fest und erteile der Berichterstatterin, Frau Janssen-Kucz, das Wort. Bitte, Frau Kollegin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, den vorliegenden Gesetzentwurf mit den aus der Drucksache 17/4190 ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen als Drucksache vor, ebenso auch der schriftliche Bericht.

Wie Sie daraus ersehen können, haben sowohl der federführende Ausschuss als auch der Haushalts- und der Rechtsausschuss dieser Beschlussempfehlung im Ergebnis jeweils einstimmig zugestimmt. Auch die Gründe für die empfohlenen Änderungen ergeben sich im Einzelnen aus dem schriftlichen Bericht, auf den ich an dieser Stelle verweise.

Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um kurz über den Inhalt des Gesetzentwurfes und der Ausschussberatungen zu berichten, weil der Gesetzentwurf ohne erste Beratung im Plenum direkt an die Ausschüsse überwiesen worden war.

Hintergrund für den Gesetzentwurf ist, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Meldegesetz von den Ländern auf den Bund übergegangen ist und der Bund danach das Bundesmeldegesetz erlassen hat. Dieses tritt zum 1. November 2015 in Kraft. In der Folge muss zu diesem Zeitpunkt das bisherige Niedersächsische Meldegesetz durch ein Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz ersetzt werden. Dieses finden Sie in Artikel 1 des Gesetzentwurfes.

Darin geht es vor allem darum, das Landesgesetz an die Regelungen des Bundesmeldegesetzes anzupassen, bundesgesetzlich vorgesehene Regelungsspielräume des Landes auszufüllen und Regelungen, die sich jetzt im Bundesmeldegesetz befinden, im Landesgesetz zu streichen. Außerdem sollen einige Regelungen, die bisher auf Verordnungsebene getroffen worden waren, in das Landesgesetz verlagert werden. In der Folge müssen zudem mehrere Landesgesetze und die Allgemeine Gebührenordnung geändert werden. Diese Änderungen sind in den Artikeln 2 bis 11 des Gesetzes vorgesehen.

Außerdem soll für eine kurze Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im

noch geltenden Niedersächsischen Meldegesetz die Grundlage für einen begrenzten Pilotbetrieb des Melderegisterdatenspiegels geschaffen werden. Die dafür erforderlichen Regelungen sind in Artikel 12 des Gesetzentwurfs enthalten.

Artikel 13 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes und das Außerkrafttreten des Niedersächsischen Meldegesetzes zum 1. November 2015.

Meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört. Von dieser Seite wurden keine Änderungswünsche vorgebracht. Auch sonst wurden während der Ausschussberatung keine rechtlichen oder praktischen Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen geltend gemacht.

Die gleichwohl unterbreiteten Änderungsempfehlungen des Innenausschusses sollen im Wesentlichen dazu dienen, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen redaktionell und sprachlich zu präzisieren, teilweise zu straffen und das jeweilige Regelungsziel klarer zum Ausdruck zu bringen. Alle Änderungsempfehlungen sind mit der Landesregierung abgestimmt worden. Inhaltliche Änderungen sind mit den Empfehlungen praktisch nicht verbunden.

Wie bereits erwähnt, ist der Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen in den Ausschüssen unstreitig beraten worden und auf einhellige Zustimmung gestoßen.

Lediglich hinsichtlich der Empfehlung zu Artikel 1 § 9 haben sich die Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen im federführenden Ausschuss der Stimme enthalten. Sie waren der Auffassung, der Hinweis auf die ergänzende Anwendbarkeit des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes sei an dieser Stelle entbehrlich und könne gestrichen werden.

Demgegenüber waren die Ausschussmitglieder der Mehrheitsfraktionen der Auffassung, dieser Hinweis sei für den Rechtsanwender hilfreich und sinnvoll. Sie sprachen sich deshalb für die Beibehaltung der Regelung in leicht geänderter Fassung aus.

Damit will ich meine Ausführungen schließen. Ich verweise wie vorab auf den schriftlichen Bericht und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und bei der Landtagsverwaltung für die Zuarbeit in dem engen Zeit

fenster bedanken. Mein Dank geht auch an alle Kolleginnen und Kollegen für die gemeinsame intensive und konstruktive Beratung.

Danke für die Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Her- vorragender Bericht!)

Das Präsidium dankt Ihnen, Frau Kollegin, für Ihren Bericht.

Wir kommen nunmehr zur Einzelberatung über den Gesetzentwurf. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, ihre Plätze einzunehmen. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 6. - Unverändert.

Artikel 7. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 8. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 9. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 10. - Unverändert.

Artikel 11. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ge

genprobe? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 12. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 13. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3949

Ich darf den Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz, den Präsidenten der Universität Hildesheim, begrüßen. Herr Professor Friedrich, herzlich willkommen!

(Beifall)