„aber im Ergebnis wäre es dann so, dass man zukünftig nicht nur Islamfeindlichkeit, sondern beispielsweise auch Angriffe gegen Christen oder Juden - also egal aus welcher religiösen Motivation heraus - wird erfassen können.“
Das zeigt in der Gesamtschau, dass dieser Antrag nicht wirklich zu Ende gedacht ist und nicht wirklich auf die Probleme und Komplexität des Themas eingeht, sondern wirklich symbolisch ist. Sie wollen als Folge der Erkenntnisse aus der Beantwortung einer mündlichen Anfrage, die in der Tat bedenkenswert sind, ein Zeichen setzen. Aber ich glau
Man kann das so beschließen, sage ich einmal. Aber es hat keine Relevanz; denn was passiert hier? Der Bund wird aufgefordert. Der Innenminister wird sagen: Ja, das mache ich irgendwie, klar werde ich das in der IMK thematisieren.
Sie dürfen gleich noch einmal, wenn Sie wollen, denn es gibt jetzt zuerst einmal eine Kurzintervention von Herrn Onay. Bitte, 90 Sekunden!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Dr. Birkner, ich will Ihnen nur an der Stelle widersprechen, dass es ein Alleinstellungsmerkmal sei. Wir haben in der Statistik bereits Erfahrungen mit antisemitischen Straftaten. Richtigerweise werden die separat erfasst. Das ist übrigens auch für uns als politische Akteurinnen und Akteure interessant, weil wir daran ablesen können, was eigentlich in der Gesellschaft passiert, wo es Schwierigkeiten gibt, und wo Straftaten gegen Jüdinnen und Juden verübt werden.
Ich kann Ihnen nicht folgen, wenn Sie die Definition kritisieren. Bei aller berechtigten und möglichen Kritik, die es natürlich an Muslimen und am Islam geben muss, sind Schweinsköpfe, Sprengstoffanschläge, Schmierereien und blutverschmierte Moscheetüren kein Ausdruck wirklicher Kritik, sondern ganz klar Straftaten, Sachbeschädigungen oder Sonstiges.
Es soll - dies hatten Sie auch gesagt - eine statistische Erfassung geben. Den Titel hatte ich Ihnen ja genannt: „Konfrontation/politische Einstellung“. Aber auch das verkehrt völlig die Realitäten und ist sehr irreführend, weil wir hier keine Konfrontation auf der Opferseite haben, sondern Rassistinnen und Rassisten, die sich Menschen eines anderen Glaubens, in diesem Fall Muslime, als Ziel für ihre Straftaten auswählen.
Als Letztes zum Legalitätsprinzip - ich wiederhole das gerne -: Das gab es auch während der NSUMorde. Dort haben wir ja gesehen, dass es gehapert hat, dass es nicht gereicht und nicht funktioniert hat.
Das haben wir gemeinsam in der Geschäftsordnung so geregelt. - Herr Kollege Dr. Birkner möchte antworten. 90 Sekunden. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Onay, lassen Sie mich vielleicht nur auf die Problematik der Definition eingehen. Es wird eindeutige Fälle geben, in denen man überhaupt gar kein Problem hat zu definieren. Das ist spätestens bei dem Schweinskopf der Fall; denn da ist das völlig offensichtlich. Es wird aber andere Fälle geben, in denen das nicht ohne Weiteres möglich ist. Genau da stellen sich ja die definitorischen Probleme - nicht in den extremen, in den eindeutigen Fällen, sondern da, wo die Frage ist: Islamfeindlichkeit zu - - -
- Herr Onay, ich will mich hier gar nicht mit Ihnen über die Anfrage streiten. Ich glaube einfach, das ist ein sachliches Problem, auf das Sie keine Antwort haben. Vielmehr verweisen Sie auf Extremfälle, bei denen Sie sagen: Ja, aber das ist doch eindeutig. - Da stimme ich Ihnen sogar zu: Ja, das ist eindeutig. Aber es hilft uns ja bei der Qualität nicht weiter, diese Kriminalität zu erkennen, wenn wir keine Antwort auf die Frage haben, wie wir in den
Grenz- und Graubereichen definieren. Insofern, glaube ich, sind Sie da einfach noch nicht weit genug vorgedrungen, um diese Antworten tatsächlich geben zu können.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Die Kurzinterventionen sind damit abgearbeitet. Jetzt hat für die Landesregierung Herr Innenminister Pistorius das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundespräsident Joachim Gauck hat vor einigen Tagen - Wochen ist es schon her - davon gesprochen, dass es ein helles Deutschland gibt, aber eben auch ein dunkles Deutschland. Wir erleben tagtäglich das helle Deutschland, das in der übergroßen Mehrheit ist und z. B. großartige, einfühlsame und wichtige Arbeit leistet, um Flüchtlinge in allen Belangen zu unterstützen.
Aber es gibt eben auch die dunkle Seite: Menschen mit fremdenfeindlicher Gesinnung, mit rassistischem Gedankengut, die gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und häufig auch gegen den Islam als Religion hetzen. Wenn diese Menschen ihre Hassbotschaften verbreiten oder aufgrund rassistischer Motive insbesondere auch gegen die Religion Straftaten bis hin zu schwersten Gewalttaten begehen, dann müssen wir uns intensiv um eine umfassende Aufklärung dieser Taten und um die Ermittlung der Tatmotive kümmern.
Eine spezielle Erfassung islamfeindlicher Taten wurde schon vor einigen Jahren bei der Innenministerkonferenz erörtert. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es aber bisher nicht, wie Sie wissen.
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Bundestages hat das Thema aber wieder aufgegriffen, nachdem die schweren Straftaten der rechtsextremistischen Terrorzelle, des sogenannten NSU, bekannt wurden. Dazu wurden einige Empfehlungen ausgesprochen. Eine davon war die grundlegende Überarbeitung des sogenannten Themenfeldkatalogs bei der Erfassung der politisch motivierten Kriminalität, bei der PMK.
Um die Dimension der Kriminalität gegen den religiösen Glauben greifbar zu machen, ist es ein wichtiger, ein geradezu unverzichtbarer Schritt, neben antisemitischen auch islamfeindliche Straf
Die Innenministerkonferenz hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, Möglichkeiten zu einer differenzierten Erfassung von islamfeindlichen, antiziganistischen oder antichristlichen Taten zu prüfen. In dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern, aber auch Experten aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Ihre Ergebnisse werden für das Frühjahr 2016 erwartet.
Vonseiten der Justiz wurde zwischenzeitlich als gleichermaßen wichtiger Schritt die Erweiterung des § 46 des Strafgesetzbuchs in Kraft gesetzt. Diese Bestimmung sieht nunmehr vor, dass im Rahmen der Strafzumessung insbesondere auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe sowie die Ziele des Täters berücksichtigt werden sollen.
Neben der Gefahrenabwehr und der konsequenten Strafverfolgung setzt die Landesregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus zunehmend auch auf Prävention. Im Jahr 2014 wurde beim LKA eine Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität eingerichtet. Diese arbeitet auch mit dem Niedersächsischen Kultusministerium zusammen und hat ein entsprechendes Medienpaket gegen Islamfeindlichkeit zur Umsetzung an den Schulen empfohlen.
Dies ist ein wichtiger Beitrag, um insbesondere junge Menschen aufzuklären und Rechtsextremisten in dieser Zielgruppe frühzeitig das Wasser abzugraben. Wir stärken damit die Kompetenz, z. B. kritisch mit extremistischen Angeboten im Internet umzugehen und diese zu hinterfragen. Hier versuchen Rechtsextreme oft besonders dreist, ihre Propaganda ungefiltert zu verbreiten. Unser Medienpaket hat an den Schulen bisher eine sehr positive Resonanz erfahren.
Sehr geehrter Herr Präsident., meine Damen und Herren, die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit ist nicht nur als eine staatliche Aufgabe zu betrachten. Sie ist zugleich eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sie betrifft uns alle als Demokratinnen und Demokraten. Wir alle müssen uns dem gemeinsam stellen.
Lassen Sie uns deshalb mit der heutigen Beschlussfassung ein weiteres deutliches Signal gegen Islamfeindlichkeit in Niedersachsen setzen!
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich stelle fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und wir damit am Ende der Aussprache zu dieser zweiten Beratung angekommen sind.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/2888 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist gefolgt.