Es gab ja Kritik - ich glaube, auch aus CDU- und FDP-Reihen im Landtag - an der Regelung des Bundes, dass man die Blühstreifen bis zum 1. April aussäen muss. Diese Kritik teile ich. Wer am niedersächsischen Blühstreifenprogramm teilnimmt, hat bei schlechtem Wetter die Möglichkeit, bis 15. Mai auszusäen.
Deshalb ist unser Blühstreifenprogramm deutlich erfolgreicher als das, was der Bund dort mit seinen überbürokratischen Regelungen gemacht hat. Wir sind den Vorschlägen der Landwirte gefolgt und können mitteilen, dass es 2012/2013 in Niedersachsen bei den Blühstreifen ungefähr 9 000 ha gab, die gefördert wurden, und schon im ersten Jahr der neuen EU-Förderperiode wurde die Fläche von 9 000 ha auf 14 000 ha gesteigert.
Somit geben wir jetzt 9,8 Millionen Euro Zuwendungen den Landwirten, die in Niedersachsen etwas für Bienen, für die Artenvielfalt tun. Das ist fast eine Verdoppelung des Betrages, der unter der Vorgängerregierung gezahlt wurde. Damals wurden 5,22 Millionen Euro für Blühstreifen ausgegeben.
Mit 3 152 Anträgen, also landwirtschaftlichen Betrieben, nehmen auch deutlich mehr Betriebe als zuvor an der Maßnahme teil.
Ich bin sehr froh, dass viele Landwirte in Niedersachsen bei diesem Agrarumweltprogramm mitmachen, und zwar deutlich mehr, als es in Ihrer Regierungszeit der Fall war.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie den Totaleinbruch bei den Anträgen zum AFP hier mit der Aussage abfeiern, dass Sie alle Anträge hätten bedienen können, statt zuzugeben, dass das in einem Desaster zusammengebrochen ist, und vor dem Hintergrund, dass Sie das AFP vom Volumen her von 40 Millionen Euro - das hat ein Investitionsvolumen von etwa 250 Millionen Euro hervorgerufen -, auf 10 Millionen Euro zusammengestrichen haben
und deswegen dieser Posten vielleicht nur noch als Merkposten zu verzeichnen ist, frage ich Sie: Wie viele Jahrzehnte wird es dauern, bis man überhaupt nur erste Anfänge dieses Programms in der Umgestaltung von Ställen erwarten kann?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können die ersten Auswirkungen schon sehen. Nachdem wir nach 2014 zweimal zwei Förderantragsdurchläufe hatten, können seit 2014 erstmals neue tierschutzgerechte Schweinemastställe mit AFP-Mitteln gefördert werden. Je nach Stalltyp gibt es 30 % oder 40 % der Nettobaukosten als Zuschuss. Junglandwirte kriegen in der Regel 40 %. Damit wollen wir für mehr Tierwohl in den Ställen sorgen.
Das, was Sie bisher gefördert haben, waren überwiegend konventionelle Kuhställe. Dafür gingen zwei Drittel der AFP-Gelder drauf. Sie können sich, glaube ich, denken, wo heute der Milchpreis wäre, wenn wir weiterhin den massiven Ausbau der Milchproduktion wie Sie gefördert hätten, und zwar ohne zusätzliche Tierschutzkriterien.
Es gibt viele Beispiele: Herr Wilken Rippe aus Nienburg sagt in Land & Forst: Für mich geht die Rechnung mit der neuen AFP-Förderung auf.
Er hatte einen konventionellen Schweinemaststall mit 1 500 Plätzen geplant. Der war eigentlich schon genehmigt. Mit der AFP-Förderung hat ihn das neue Konzept überzeugt: 20 % mehr Platz, 50 % Ökospaltenanteil. Der konventionelle Stall hätte knapp 700 000 Euro gekostet. Die Mehrkosten für den gleichen Stall mit tiergerechter Ausgestaltung bezifferte er mit ca. 50 000 Euro für Stalleinrichtung, Anträge und Beratung. Durch den AFP-Zuschuss werden sich die Gesamtkosten für ihn jetzt deutlich reduzieren. Dafür kann er jedoch nur noch auf 1 216 Plätzen Schweine mästen statt auf vorher geplanten 1 500. Im ökonomischen Vergleich steht er damit aber deutlich besser, und er weiß eben auch, dass Tierwohl eine große Chance ist.
Ich verwahre mich auch noch einmal dagegen, dass gesagt wird, dass es irgendwie einen Zusammenbruch in der Stallhaltung gäbe. Sie haben ja in Ihrer Anfrage immer sehr verkürzt zitiert, es gäbe einen Rückgang bei der Zahl der Schweinehalter in Niedersachsen um 3,4 %, und suggeriert, ich wäre dafür verantwortlich.
Die Zahl ist richtig. Sie stammt aus einer Mitteilung des Landvolk Presse Dienstes, bei der aber der Punkt ist, dass bundesweit im letzten Jahr 4,8 % aufgaben,
also deutlich mehr als in Niedersachsen. In Niedersachsen waren es nur 3,4 %, wenn man es so bezeichnen will.
In dem Artikel vom Landvolk Presse Dienst stehen als Ursachen zum einen das Wegbrechen von Exportmärkten und zum anderen die geringe Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Schweinefleisch sowie die mangelnde Honorierung von mehr Tierwohl durch Politik und Handel. Also: Das sind doch die Antworten, die wir unseren Schweinemästern geben müssen, nämlich dass man mit mehr Qualität einen höheren Preis erzielen kann.
- Ja, aber bundesweit - - - Wie erklären Sie denn, dass die Niedersächsische Landesregierung dafür verantwortlich sein soll, dass bundesweit mehr schweinehaltende Betriebe aufgeben als in Niedersachsen?
Jetzt ist der Kollege Hans-Joachim Janßen mit einer Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Teilt die Landesregierung meine Einschätzung, dass Tierschutzmaßnahmen wie z. B. der Verzicht auf das Kupieren von Ringelschwänzen oder auf das Abschneiden von Schnäbeln bei Legehennen nicht nur von den Verbrauchern gefordert werden, sondern mittlerweile auch von den Institutionen der Tierhalter wie der ISN oder aber auch vom Verband der Geflügelschützer -
- der Geflügelzüchter gefordert werden und dass hier nur noch die Opposition - CDU, Herr Dammann-Tamke z. B., und FDP - sowie die Funktionäre des Niedersächsischen Landvolks anderer Auffassung sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landvolk muss man da in Schutz nehmen, weil die im Rahmen des Tierschutzplans in allen Gremien und in den Arbeitsgruppen intensiv beteiligt sind.
zugang für Enten ist, ob es das Verbot des Schnabelkürzens ist, wobei die Geflügelwirtschaft jetzt erklärt hat, sie wollten sogar noch schneller sein als der Tierschutzplan. Sie wissen, im Tierschutzplan haben wir angekündigt, das Verbot ab dem 31. Dezember 2016 in Kraft zu setzen.
Die Vereinbarung mit den Schweinehaltern, mit der ISN, haben wir angesprochen. Gestern - wenn Sie das gesehen haben sollten - ist eine Einladung herausgegangen, wonach wir mit allen landwirtschaftlichen Verbänden und den Schlachthofkonzernen eine Vereinbarung treffen wollen, um auch dem Problem des Schlachtens trächtiger Rinder endlich Herr zu werden. Niedersachsen ist da beim Tierschutzplan im Konsens weit, weit vorn.
Herr Abgeordneter Dr. Birkner, Sie müssen das Gespräch mit Herrn Dürr einstellen, wenn Sie jetzt Ihre Zusatzfrage stellen wollen. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 9. Januar 2015, wonach die Einführung von Gebühren für amtliche Regelkontrollen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich eine Verstärkung der amtlichen Überwachung erlaube, frage ich Sie: Wie viele Lebensmittel- und Futtermittelskandale wurden denn durch die zusätzlichen Kontrollen bisher aufgedeckt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor wir hier darüber sprechen, was ein „Skandal“ ist, frage ich: Was heißt: „aufgedeckt“? - Wir haben einiges im Vorfeld erreicht. Zum Beispiel im letzten Jahr kriegten wir durch die Verstärkung der Importkontrollen auch im Ökobereich Warnmeldungen aus anderen Bundesländern, dass Sonnenblumenkerne aus der Ukraine für unsere Biolegehennen mit hohen Pestizidwerten belastet seien. Daraufhin haben wir mit unseren amtlichen Kontrollen alle unsere Futterwerke kontrolliert. Alle waren sauber, wie man loben muss. Wir haben in Brake, also im Futtermittelhafen, alle Schiffe aus der Ukraine beprobt und haben z. B. verhindert, dass dieses Futter unsere Betriebe belastet hätte und so zu wirtschaftlichen Schäden geführt hätte. Wir konnten diese Chargen sperren, sodass es eben nicht zu einem großen Skandal gekommen ist. Wir mussten lediglich Betriebe sperren, die in den Niederlanden eingekauft hatten. Das wissen auch Sie. Das ist die Meldung. Wir haben einiges im Vorfeld gemacht.
Ich sage noch einmal: Die Lebensmittelwirtschaft kann am besten dann geschützt werden, wenn man einen Missstand, die Überschreitung eines Grenzwertes - sei es Dioxin, sei es Aflatoxin - am Anfang der Kette aufdeckt. Am teuersten wird es, wenn die Milch und die Eier erst in den Regalen stehen und man einen teuren Rückruf vornehmen muss. Das führt zu einer Verunsicherung der Verbraucher.