Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Mir persönlich liegen die Erkenntnisse vor, dass der größte Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden sehr wohl eine zusätzliche Altersversorgung bekommt, die allerdings in den letzten Jahren deutlich reduziert werden musste, sehr zum Bedauern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Inwieweit diese in Verwendungsnachweise oder Ähnliches eingegangen sind, kann ich Ihnen nicht sagen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Ganze hat ja auch eine politische Dimension, nicht nur eine rechtliche.
Vor dem Hintergrund, dass die Mittel an die Verbände pauschal gezahlt werden und dass es, wie die Ministerin ausgeführt hat, keine Einzelverwendungsnachweise gibt - dass also auch die damalige Ministerin und die damalige schwarz-gelbe Landesregierung gar nicht im Detail wissen konnte, wofür das ausgegeben wurde, und es der Landesrechnungshof jetzt erst herausgefunden hat -, frage ich die Landesregierung, ob sie tatsächlich der Auffassung ist, dass die Anschaffung von Dienstwagen ein wohlfahrtspflegerischer Zweck ist, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Filiz Polat [GRÜNE]: Schreien Sie nicht so! Was schreien Sie denn so? - Helge Limburg [GRÜNE]: Wer zahlt eigentlich Ihren Dienstwagen, Herr Dürr?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie sehen, welche Arbeiten in der Wohlfahrtspflege geleistet werden - dass z. B. Beispiel Mahlzeitendienste fahren, die Autos benötigen, dass Pflegedienste fahren, die Autos benötigen -, sehe ich im Moment überhaupt kein Problem.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Es ging um Verbandsfunktionäre! - Christian Dürr [FDP]: Es geht um die Funktionäre, Frau Ministerin!)
Danke schön, Frau Ministerin. - Insbesondere an Sie gerichtet, lieber Herr Kollege Hilbers: Wir sind in einer Fragestunde, nicht in einer Zwischenrufestunde. - Seine zweite Zusatzfrage möchte jetzt der Kollege Volker Meyer, CDU-Fraktion, stellen.
(Jens Nacke [CDU]: Es ist doch inte- ressant, dass Sie Ihren Dienstwagen als „Essen auf Rädern“ bezeichnen! Das ist doch lächerlich!)
Herr Präsident! Da in der Vergangenheit die Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege lediglich über 67 % der Finanzmittel einen Verwendungsnachweis einreichen mussten - was ja auch speziell vom Landungsrechnungshof kritisiert wird -, frage ich die Landesregierung, ob künftig beabsichtigt ist, auch für die übrigen 33 % Verwendungsnachweise anzufordern.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Christian Grascha [FDP]: Sehr gute Frage! Oder kriegen die weiter einen Blankoscheck?)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, da haben Sie etwas verwechselt. Die 67 % beziehen sich darauf, dass für 67 % bereits im Vorhinein festgelegt werden muss, für welche Bereiche der Richtlinie diese Mittel verwendet werden. Natürlich müssen diese Bereiche dann nachträglich auch nachgewiesen werden, auch die, die vorher nicht festgelegt waren. Also mit anderen Worten: Natürlich muss das Ganze zu 100 % nachgewiesen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Stand dem Vorstandsmitglied Rundt ein Dienstwagen zur Verfügung, und wenn ja, welchen Modells, mit oder ohne Fahrer,
- ja, es war vielleicht nicht „Essen auf Rädern“, Frau Modder -, und kann die Landesregierung ausschließen, dass in die Unterhaltung und den Betrieb dieses Fahrzeuges und in die Investitionskosten öffentliche Mittel geflossen sind?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt finde ich es ja langsam interessant, dass die Neiddiskussion aufgemacht wird.
(Lachen bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: Das sagen die Richtigen! - Jörg Hillmer [CDU]: Gab es Grund zu Neid?)
Also, es ist so, dass ich als Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen Dienstwagen hatte: zunächst einen A 4, danach einen A 6.
- Entschuldigung! Und auf die zweite Frage, die dann zusätzlich kam: Der war natürlich ohne Fahrer. Das hätte sich ein Wohlfahrtsverband gar nicht leisten können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, auch vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf staatliche Leistungen: Was würde passieren, wenn den Wohlfahrtsverbänden die Mittel nicht mehr zur Verfügung gestellt werden würden?
(Christian Dürr [FDP]: Das steht doch gar nicht in Rede! Was würde passie- ren, wenn sie endlich mal für die Zwe- cke ausgegeben würden, für die sie gedacht sind?)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wohlfahrtsverbände unterscheiden sich ja von den privatgewerblichen Anbietern genau dadurch, dass sie eben auch Leistungen erbringen - zum Wohle der Menschen, gerade auch hier in Niedersachsen -, die nicht refinanziert sind. Wir wissen, dass die Privatgewerblichen nur in die Bereiche hineingehen, in denen sie auch wirtschaftlich erfolgreich sein können, während die Wohlfahrtsverbände einen völlig anderen Auftrag haben. Dahinter steht nämlich nicht etwa Gewinnerzielungsabsicht, sondern eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung in allen sozialen und gesundheitlichen Angelegenheiten.
Das heißt, in dem Moment, wo die Finanzhilfe wegfallen würde, wären natürlich genau diese Leistungen, die sich nicht selber refinanzieren, gefährdet. Deswegen ist es sehr wichtig, dass diese Leistungen bleiben, damit wir wirklich eine flächendeckende Versorgung mit sozialen Dienstleistungen im Land haben, insbesondere mit sozialen Dienstleistungen, für die es keine Entgelte gibt, die das Ganze finanzieren würden.
Danke schön. - Es kommt jetzt eine Zusatzfrage von der Fraktion der Grünen. Kollegin Twesten, bitte!
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sie haben schon darauf hingewiesen, Frau Rundt, dass sich seit 1956 die Rechtslage geändert hat. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie,
inwieweit die Mittelvergabe aus der Glückspielabgabe seitens des Landes Niedersachsens an die Wohlfahrtsverbände gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.