- Die Landesregierung würde selbstverständlich alles tun, um die Kommunen zu unterstützen. Aber wir sind selber - wenn ich das noch einmal in Erinnerung rufen darf - nicht im Ruhemodus, sondern im Krisenmodus. Auch unsere Kapazitäten sind längst limitiert. Das, was darüber hinaus noch möglich ist - es ist nicht abzuschätzen, wie viel das sein kann -, wird gerne auch gegenüber den Kommunen geleistet werden. Aber es bleibt abzuwarten, was abgefragt wird. Denn die Kommunen sind sehr nah dran an der Realität.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Ross-Luttmann, CDUFraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Sie sind eben auf einen finanziellen Unterschied zwischen Ihrem Vertragsangebot an die Kommunen und dem Amtshilfeersuchen eingegangen. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen: Ist das Land im Nachhinein zur vollen Kostenerstattung bereit,
wenn Kommunen bei diesem Flüchtlingszustrom gezwungen sind, Turnhallen und Dorfgemeinschaftshäuser zu belegen und dort Schäden entstehen?
Soweit dort Sachschäden auftreten, ist das Land bereit, einzuspringen. Klar muss aber sein: Die Auswahl der Einrichtungen und der Standorte obliegt den Kommunen.
Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die Aufnahmebehörde in Braunschweig-Kralenriede seit Monaten überfüllt ist und gestern in der Braunschweiger Zeitung Leserinnen und Leser Vorschläge dazu gemacht haben, wo man Ausweichquartiere schaffen könnte, ob diese genannten Ausweichquartiere in den letzten Wochen und Monaten schon vom Innenministerium geprüft worden sind und was möglicherweise dazu geführt hat, dass man diese Ausweichquartiere - z. B. leer stehende Seniorenheime, leer stehende Kasernen, leer stehende Baumärkte - nicht genutzt hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, die Landesverwaltung, das Innenministerium, die Landesaufnahmeeinrichtungen prüfen alle Einrichtungen, die zur Entlastung der Landesaufnahmeeinrichtung Braunschweig angeboten werden. Ziel ist aber nicht - um da allen Missverständnissen vorzubeugen -, die Kapazität der Landesaufnahmeeinrichtungen zu erhöhen, sondern es geht nur darum, für vorübergehende Entlastung zu sorgen. - Das muss klar sein. Die Zahlen sollen insgesamt nicht steigen, sondern im Gegenteil sinken.
Denn wir sind uns alle darüber im Klaren, dass die Landeserstaufnahmeeinrichtungen Braunschweig, Friedland und Bramsche längst über das Limit gefüllt sind und es dringend geboten ist, die Belegungszahlen zurückzufahren. Wenn dazu vorübergehend Liegenschaften ohne großen Aufwand und vor allem ohne zeitlichen Verzug in Anspruch genommen werden können, werden wir das selbstverständlich nach kurzer, sorgfältiger Prüfung in Betracht ziehen und dann umsetzen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Zu seiner zweiten Zusatzfrage hat nun Herr Kollege Adasch, CDUFraktion, das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass auch das Thema Straftaten in und um Aufnahmeeinrichtungen heute schon angesprochen wurde - zum Teil wurde ja in den Medien suggeriert, dass manche Straftaten möglicherweise unter dem Deckel gehalten werden -, frage ich die Landesregierung, welche konkreten Erkenntnisse es über Straftaten in und um Aufnahmeeinrichtungen gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Adasch, zunächst einmal weise ich die implizite Behauptung - die ich schon ziemlich heftig finde, wenn ich das einmal sagen darf - mit Entschiedenheit zurück,
dass irgendjemand in der Polizei aus eigenen Stücken oder gar, weil er dazu angehalten wurde, irgendetwas „unter dem Deckel“ hält. Ich finde, das ist eine ziemlich dreiste Behauptung gegenüber der niedersächsischen Polizei, meine Damen und Herren.
Zweitens gibt es auch keinen Grund, das zu tun. Denn - und so gut müssten Sie mich inzwischen kennen - ich bin jemand, der die Dinge immer anspricht, der nichts tabuisiert, aber auch nichts dra
matisiert. Und wenn es Kriminalität in den Einrichtungen gibt - und die gibt es -, dann wird sie thematisiert, und dann wird dagegen vorgegangen. Niemand wird angehalten, das zu verschweigen, niemand bekommt einen Maulkorb umgehängt oder was sonst für ein Tinnef verbreitet wird.
Das passiert nicht, nicht unter mir, nicht auf meine Anweisung hin - damit das völlig klar ist, meine Damen und Herren.
Und wenn Sie mich nach dem Kriminalitätsgeschehen in den Einrichtungen fragen - ich glaube, dazu gab es auch eine Mündliche oder Kleine Anfrage -: Diese Zahlen habe ich nicht abrufbereit im Kopf; das werden Sie mir nachsehen. Das ist nun wirklich nichts, was im Rahmen einer Mündlichen Anfrage unter normalen Umständen beantwortet werden kann. Wenn Sie das wissen möchten, stellen Sie die Frage zu den Erstaufnahmeeinrichtungen noch einmal schriftlich, dann beantworte ich sie gerne im Rahmen des Kriminalitätslagebildes.
- Ich kann das auch nachliefern. - Aber ich verbitte mir wirklich die Behauptung, irgendjemand kehre etwas unter den Teppich. Das geschieht nicht, und das ist eine sehr unfaire Behauptung gegenüber der Polizei und all ihren Dienststellen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Schönecke, CDU-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass die Kommunen jetzt um Amtshilfe gebeten worden sind, frage ich die Landesregierung erstens: Haben Sie Kenntnis davon, ob Ihnen Liegenschaften innerhalb des gesamten Portfolios der Landesregierung zur Unterbringung von Flüchtlingen hier in Niedersachsen angeboten worden sind? Wir haben ja Tausende von Liegenschaften im Umweltministerium, Landwirtschaftsministerium, Wissenschaftsministerium, Kultusministerium, Finanzministerium, Sozialministerium. Sind Ihnen aus diesen Bereichen Liegenschaften angeboten worden?
Die zweite Frage möchte ich gleich anschließen: Wie viele Mitarbeiter hat man Ihnen aus diesen Ministerien konkret angeboten, um die Bewältigung der Flüchtlingsaufgabe hier in Niedersachsen zu schaffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Schönecke, zur Frage 1: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums und der Landesaufnahmeeinrichtungen nehmen sämtliche ihnen angebotene Gebäude und Liegenschaften in Augenschein - entweder direkt, oder sie lassen sich zunächst entsprechende Zeichnungen vorlegen. Jede Liegenschaft wird geprüft, auch die der anderen Ressorts. Ich nenne ein aktuelles Beispiel: Gerade wird das ehemalige Finanzamt Osnabrück-Land in Osnabrück geprüft, das eine geeignete Größe hat, um Flüchtlinge unterzubringen.
Wir nehmen also wirklich jedes Angebot ernst, aber nicht jedes Angebot ist auch ernst gemeint. Auch das gibt es leider - es gibt den einen oder anderen, der glaubt, er könne sich in dieser Phase mit seiner Schrottimmobilie noch eine goldene Nase verdienen. Darauf werden wir natürlich nicht eingehen - Ihr Einverständnis vorausgesetzt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Inwieweit von den anderen Ministerien Personal abgestellt worden ist, würde ich gerne schriftlich nachreichen. Das habe ich auch nicht im Kopf. Es ist aber kein Problem, das zu liefern.
Wie gesagt: Das Finanzamt Osnabrück-Land ist das jüngste Beispiel. Ich würde Ihnen aber auch gerne nachliefern, welche sonstigen Liegenschaften aus den anderen Ressorts überprüft, angenommen oder verworfen worden sind.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Bruns, FDP-Fraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass das Robert Koch-Institut ab Oktober zu Grippeschutzimpfungen rät - Virologen bezeichnen ja vor allem Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen und die
Helfer dort als besonders gefährdet -, würde mich interessieren, welche Maßnahmen es gibt, um die Menschen aufzuklären und zu animieren, sich impfen zu lassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Bruns, wir sind in ganz, ganz enger Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut. Dort wird eine bundesweite Lösung dazu erarbeitet, welche Impfungen für sämtliche Aufnahmeeinrichtungen empfohlen werden. Das ist kurz vor der Abstimmung; ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen die entsprechenden Empfehlungen vorliegen werden, die wir dann auch in Niedersachsen umsetzen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Försterling, FDP-Fraktion. Das ist dann Ihre zweite, Herr Försterling.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Innenminister mehrfach von 100 000 Flüchtlingen, die nach Niedersachsen kommen werden, gesprochen hat, frage ich die Landesregierung, welche Auswirkungen das auf die niedersächsischen Schulen haben wird; denn da ist bisher immer nur von einer Gesamtsumme von 80 000 Flüchtlingen und 30 000 schulpflichtigen Flüchtlingskindern ausgegangen worden. Wird es auch dort zu einer erneuten Nachsteuerung kommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Försterling, wir berechnen zurzeit noch auf der Basis von 80 000 Flüchtlingen. Wir gehen davon aus, dass gut ein Drittel
der Flüchtlinge Kinder unter 18 Jahren sind, davon ungefähr 20 % schulpflichtig und 10 % unter sechs Jahren, also im Elementarbereich. Das sind in etwa die Prozentsätze, wobei natürlich angesichts der derzeitigen Flüchtlingssituation niemand so genau sagen kann, wie sich die Flüchtlinge tatsächlich verteilen. Und es gibt sehr viele alleinstehende junge Männer in einzelnen Regionen.
Wir werden allerdings - das habe ich mehrfach betont - bei dem klaren Kurs, den wir haben, bleiben. Wenn Nachsteuerungen notwendig sind, werden wir diese notwendigerweise veranlassen müssen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Fredermann, CDU-Fraktion. Es ist auch Ihre zweite Frage. Bitte, Herr Kollege!