Deswegen möchte ich Sie ermuntern: Folgen Sie unserem Änderungsantrag, den wir hier gleich einbringen werden, zur Gleichbehandlung der Schulen in freier Trägerschaft und damit auch der kirchlichen Schulen! Wenn Sie dem nicht zustimmen, wird nämlich einfach deutlich, dass es doch ein System hat und dass es eine Strategie ist, dass diese Schulen bei dieser Landesregierung bewusst schlechtergestellt werden.
Herr Santjer hat davon geredet, dass er niemanden ausgrenzen will: Die SPD grenzt niemanden aus. - Sie grenzen hier ganz bewusst eine deutli
che Anzahl unserer Schulen aus. Dabei kann ich eigentlich nur zu dem ermuntern, was wir schon einmal hier im Landtag hatten, nämlich dass auch die Träger sagen: Stehen Sie auf, und wehren Sie sich! - Das würde dann ein Stück weit zu dem passen, was Uwe Santjer in der Vergangenheit auch hier geprägt hat.
Sie stellen bewusst diese Schulen schlechter. Sie reden so viel von Inklusion. Inklusion heißt doch, dass wir versuchen wollen, alle gleichermaßen zu unterstützen. Hier machen Sie genau das Gegenteil, indem Sie eine Gruppe ganz bewusst ausgrenzen.
Diese Schlechterstellung wollen wir nicht tolerieren. Machen Sie das, was Sie immer sagen: Gleichheit für alle, Gleichberechtigung für alle. Das muss für die Schulen in freier Trägerschaft genauso gelten. Deswegen beantragen wir für unseren Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung.
Vielen Dank, Herr Kollege Seefried. - Es gibt auf Ihre Rede zunächst eine Wortmeldung zur Kurzintervention. Das Wort hat der Abgeordnete Politze, SPD-Fraktion.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Seefried, Sie haben mich ja gerade persönlich angesprochen. Es ging um die Evangelische IGS Wunstorf. Da ging es mitnichten um Inklusionskinder, sondern um Kinder, die sprachlichen Förderbedarf haben, nämlich um Flüchtlingskinder. Ich habe mich erstaunt darüber geäußert, dass diese Schule keine Sprachlernklasse haben möchte, weil sie mit den normalen Instrumenten der Landesregierung bestens zurechtkommt. Deshalb war ich verwundert. Das hat bewiesen, dass das, was Sie immer fordern, eigentlich völlig überflüssig ist.
Aber die Kurzintervention sollte sich auf etwas ganz anderes beziehen, nämlich darauf, dass Sie von einem völlig falschen Grundsatz ausgehen.
Diese Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in das Verfahren eingebracht, der sich auf Artikel 57 Abs. 4 unserer Landesverfassung bezieht. Die Regelung in diesem Paragrafen betrifft lediglich die öffentlich-rechtlichen Schulen. Deswegen kann sich das, was im Gesetzgebungsverfahren ist, auch nur auf die öffentlich-rechtlichen Schulen beziehen, und deswegen haben wir an dieser Stelle niemanden ausgeschlossen. Das Thema Konnexität bezieht sich ausschließlich auf Schulen aus dem öffentlich-rechtlichen Raum. Das haben wir im Ausschuss vom GBD gehört, und das hat das Ministerium entsprechend ausgeführt. Von daher ist es richtig, wie das Ministerium verhandelt hat und wie es seine Anhörungen durchgeführt hat.
Ein zweiter Punkt, den Sie dargestellt haben, ist auch nicht richtig. Sie haben keine Anhörung durchgesetzt, sondern wir haben sie gemeinsam beschlossen. Wir haben in großer Einmütigkeit beschlossen, dass wir so anhören wollen, wie angehört worden ist. Natürlich wird die Ministerin, wenn dieses Gesetz heute verabschiedet ist, auch mit den Trägern der kirchlichen Schulen und mit den freien Trägern ins Gespräch darüber kommen, welche Auswirkungen die Inklusion hat. Das ist ein Folgegrundsatz hieraus.
Die Finanzhilfe ist im Land Niedersachsen im Übrigen immer regelmäßig angestiegen, ich glaube, in der Vergangenheit sogar sehr erheblich, sodass die Schulen in freier Trägerschaft nicht benachteiligt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir werden das weiterhin im Blick haben.
Vielen Dank für die Kurzintervention. - Ich frage, ob die CDU-Fraktion darauf erwidern möchte. - Das ist der Fall. Herr Seefried, Sie haben für 90 Sekunden Gelegenheit dazu. Bitte!
Sehr gerne, Herr Präsident, vielen Dank. Ich hätte es gerne in Form einer Zwischenfrage behandelt; denn CDU-Abgeordnete sind auch in der Lage, Zwischenfragen zu beantworten. Aber dann machen wir es jetzt im Wege der Kurzintervention.
Herr Politze, Sie haben aus Ihrer Sicht noch einmal dargestellt, wie gut das vorbereitet worden ist, wie alle beteiligt worden sind und dass richtig verhan
delt worden ist. Aber man muss ganz deutlich sagen: Nein, es ist unzureichend vorbereitet worden. Sie haben einen ganz wichtigen Partner in unserer Bildungslandschaft von diesen Gesprächen, von diesen Verhandlungen ausgeschlossen, indem Sie eben nicht mit den freien Trägern gesprochen haben. 6 % unserer Schulen sind in freier Trägerschaft oder auch in kirchlicher Trägerschaft. Wir haben Konkordatsschulen, die faktisch die gleichen Aufgaben übernehmen wie öffentliche, staatliche Schulen. Sie alle sind bei dem, was Sie hier auf den Weg bringen, nicht berücksichtigt. Deswegen muss man noch einmal sagen: Es ist einfach unzureichend von dieser Landesregierung vorbereitet worden. Wenn man es einfach sehen will, kann man sagen: Sie haben schlicht und einfach vergessen, dass es sie gibt. - Sie wackeln so mit dem Kopf. Sie haben sie nicht vergessen, was noch einmal belegt, dass eben doch ein System dahintersteckt und dass es Absicht ist, diese Schulen daran nicht zu beteiligen.
Es ist doch ein Witz, dass diese Debatte hier im Parlament aufkommt und dass die Verbände zu Recht ihren Unmut darüber zum Ausdruck bringen, wie mit ihnen umgegangen wird. Regelmäßig sitzen die Verbände doch auch mit der Ministerin zusammen. Über ein Jahr lang wird verhandelt. Den Verbänden ist nichts von dem erzählt worden, was hier getan wird und wie hier verhandelt wird. Sie sind nicht im Geringsten beteiligt worden. Dann ist es doch ein Witz - - -
Herr Kollege, das war es. 90 Sekunden, das ist so in der Geschäftsordnung geregelt. Wir haben eine Absprache getroffen, dass wir alle uns daran halten wollen.
Damit sind die Kurzinterventionen abgearbeitet, und es geht in der Debatte mit einer Wortmeldung aus der FDP-Fraktion weiter. Das Wort hat der Kollege Björn Försterling.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann das Gesetz eigentlich wie folgt zusammenfassen: Das Gesetz kommt zu spät, und das Gesetz ist sehr schlecht. Dass es zu spät kommt, kann man sagen, weil dieses Haus die Mittel bereits im Dezember letzten Jahres zur Verfügung gestellt hat. Scheinbar ist dann irgendwann
im Laufe des Jahres jemandem im Ministerium aufgefallen, dass man noch eine gesetzliche Grundlage zur Auszahlung dieser Millionen benötigt. Dann wurde sehr schnell ein Gesetzentwurf verfasst. Dieser wurde auch relativ schnell hier eingebracht und im beschleunigten Verfahren - dem haben wir zugestimmt, damit die Kommunen tatsächlich noch an das Geld kommen können - mehr oder weniger durch den Landtag gepeitscht.
Auf der anderen Seite ist das Gesetz schlecht, weil wir im Laufe der Beratungen festgestellt hat, hier fehlt eben sehr wohl ein essenzieller Partner in der Bildungslandschaft unseres Bundeslandes, und das sind die Schulen in freier Trägerschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie finden dort keine Berücksichtigung.
Es ist schon sehr merkwürdig, wenn Herr Politze darauf abstellt, dass dieses Gesetz ausschließlich für die öffentlichen Schulen gedacht ist; denn die spannende Frage ist: Warum hat denn das Kultusministerium ganz kurzfristig noch die Verbände der Schulen in freier Trägerschaft zu Gesprächen eingeladen? - Damit man in der heutigen Rede sagen kann - was wir von dieser Landesregierung so oft hören -, man sei bereits im Dialog?
Wir werden bestimmt gleich hören, dass man bereits im Dialog mit den Schulen in freier Trägerschaft ist; denn man hat endlich gemerkt, dass man diesen wichtigen Partner in der Bildungslandschaft einfach vergessen hat. Man hat gemerkt, dass auch dort Inklusionskinder zur Schule gehen, dass das aber bisher in der Finanzhilfe nicht dargestellt ist und dass man die Schulen in freier Trägerschaft mit diesem Gesetz vernachlässigt.
Angesichts dessen stellt sich sehr wohl die Frage: Warum wollen Sie unserem Änderungsantrag heute nicht zustimmen und nicht bereits heute dafür sorgen, dass auch für das Jahr 2015 die Schulen in freier Trägerschaft Geld bekommen?
Ich kann es Ihnen sagen: Weil Sie diese Millionen schon 1 : 1 den Kommunen versprochen haben. Das, was man von Ihnen hört, ist: Wir können die Schulen in freier Trägerschaft jetzt gar nicht mit hineinnehmen; denn dann würden die Kommunen weniger bekommen, und das können wir uns nach den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht erlauben. - Das heißt, Sie machen eine verfehlte Politik, und die Schulen in freier
Nach den sehr blumigen Worten des Kollegen Santjer kann ich Ihnen hier heute nur sagen: Ja, viele Kommunalpolitiker werden künftig weniger über die Umsetzung der Inklusion schimpfen. Aber glauben Sie nicht, dass mit dem heutigen Tag in Sachen Inklusion Ruhe in der niedersächsischen Schullandschaft ist. Es wird weiter Petitionen bzw. Eingaben von besorgten Eltern geben, die merken, dass die sonderpädagogische Grundversorgung für die Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend ist, dass die Klassen für eine erfolgreiche Inklusion zu groß sind und dass es an qualifizierten Schulbegleitern und an Sozialpädagogen in den Schulen fehlt. Diese Petitionen, diese Eingaben werden Sie alle weiter bekommen, und im Übrigen auch die Eingaben der Eltern, die sich für den Erhalt der Förderschule einsetzen.
Das alles wischen Sie heute nicht vom Tisch. Sie haben noch viele Hausaufgaben bei der Inklusion zu machen. Wir wollen Ihnen zum Wohle der Kinder gerne dabei helfen. Aber hören Sie auf, so zu tun, als sei die Welt ab heute in Ordnung! Hören Sie auf, in blumigen Worten über Inklusion zu reden! Das ist und bleibt eine Mammutaufgabe, der wir uns stellen müssen, aber nicht mit solch schlechten Gesetzentwürfen.
Danke, Herr Försterling. - Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Julia Willie Hamburg.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Försterling, hören Sie bitte auf, so zu tun, als würden wir nicht mit Eltern und Schülern reden und als würden wir uns im Land nicht bewegen und uns nicht mit Inklusion auseinandersetzen!
Im Jahr 2012 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur inklusiven Schule verabschiedet. Das war bei allen Unzulänglichkeiten eine wegweisende Entscheidung von großer Tragweite. Gleichzeitig waren aber die liegen gebliebenen Aufgaben bei Regierungsantritt der rot-grünen Landesregierung erheblich: das Fehlen eines klaren Leitbildes, ungenügende Ressourcen, fehlendes qualifiziertes Personal, Unklarheiten bei der weiteren Steuerung der inklusiven Schule. Ich könnte noch deutlich länger dazu ausführen. Schließlich sind auch Unklarheiten im Hinblick auf eine mögliche Konnexität zu nennen. In Ihrem Gesetzentwurf vom 26. Oktober 2011 hatten die Fraktionen von CDU und FDP, also Sie, zu den Kosten der Schulträger geschrieben - ich zitiere -:
„Die aufgrund der Einführung der inklusiven Schule notwendigen Aufwendungen sind nicht erheblich im Sinne von Artikel 57 Abs. 4 NV.“
Damit haben Sie eine Konnexität schlichtweg bestritten. Über die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Gesetzentwurf verstoße in diesem Punkt gegen die Niedersächsische Verfassung, hat sich die damalige schwarz-gelbe Regierungskoalition einfach hinweggesetzt, Herr Seefried. Und was sagen Sie jetzt dazu? - Das würde mich interessieren.
Diese Auseinandersetzung führte schließlich dazu, dass stellvertretend für zahlreiche Kommunen 13 Kommunen Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht haben. Eines muss hier ganz deutlich betont werden: Die Klage richtete sich gegen eine Landesregierung, die das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule auf den Weg gebracht hat und neben zahlreichen anderen Fragen die Frage nach einer möglichen Konnexität liegen gelassen hat.
Meine Damen und Herren und Herr Seefried, das war nicht die rot-grüne Landesregierung. Die Weiterentwicklung der inklusiven Schule braucht die gemeinsam wahrgenommene Verantwortung von Land und Kommunen, und sie braucht gewiss keine Verfassungsklage.