Ich rufe die Nr. 42 der Eingabenübersicht auf. Das ist die Eingabe 01626 betr. „A 26 - Beidseitige Öffnung jetzt!“. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor. Er lautet auf Berücksichtigung des Anliegens der Petenten. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Jetzt lasse ich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen. Sie lautet: Die Eingabe wird für erledigt erklärt, und der Einsender wird über die Sach- und Rechtslage unterrichtet. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Von der FDPFraktion. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Der Beschlussempfehlung ist mit großer Mehrheit gefolgt worden.
Ich rufe die Nr. 43 auf: Eingabe 02023 betr. Verhalten der Kultusministerin gegenüber Schülerinnen und Schülern eines Gymnasiums. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor; er lautet auf Berücksichtigung des Anliegens. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet: Die Eingabe wird für erledigt erklärt und der Einsender über die Sach- und Rechtslage unterrichtet. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Von der FDP-Fraktion. Enthal
Damit haben wir die Beratung über die entscheidungsreifen Eingaben in diesem Plenarabschnitt abgeschlossen.
Tagesordnungspunkt 27: Abschließende Beratung: a) Die Energiewende im Gebäudebestand voranbringen und bezahlbaren Wohnraum schaffen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2893 - b) Auf drängende aktuelle Herausforderungen am Wohnungsmarkt reagieren - Sofortprogramm über 500 Millionen Euro für den Neubau bezahlbarer Wohnungen auflegen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3761 - c) Wohnraum für anerkannte Asylbewerber schaffen - Wohnraumförderprogramm des Landes ergänzen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4142 - d) Bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen in Niedersachsen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4366 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4537
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unverändert anzunehmen und die drei Anträge der Fraktion der CDU abzulehnen.
Wir treten in die Beratung ein. Zunächst hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Dr. Max Matthiesen um das Wort gebeten, dem ich das Wort erteile.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grüne verkünden mit ihrem Entschließungsantrag „bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen in Niedersachsen“. Herr Kollege Brunotte hat in der Sozialausschusssitzung am 29. Oktober die Auffassung vertreten, dass die Landesregierung alles getan hat. - Das spricht den Tatsachen Hohn. Mit dem Wohnungsbauprogramm 2014/2015 hat das Land nur einige Hundert neue Sozialmietwohnungen in städtischen Gebieten gefördert, genau 422. Bis August dieses Jahres sind noch einmal 299 hinzugekommen. Das
war es schon. Das Sozialministerium hat in der Sozialausschusssitzung am 29. Oktober eingeräumt, dass keine weiteren Anträge mehr in der Vorhabenerfassung sind. Es gibt keine neuen Förderanträge mehr - oder zumindest nicht in nennenswertem Umfang.
Schon vor dem großen Flüchtlingszustrom Mitte des Jahres hat der vorsichtig geschätzte Neubaubedarf bei mindestens 5 000 Sozialwohnungen jährlich gelegen. Die Flüchtlingszahlen seit Sommer zugrunde gelegt, sind in diesem Jahr mindestens weitere rund 15 000 Wohnungen zu bezahlbaren Mieten notwendig.
Ein kleines Schlaglicht: Nach dem Pestel Institut müssten in der Region Hannover allein in diesem Jahr nur für Flüchtlinge 5 390 Wohnungen gebaut werden. Aber es ist nichts erkennbar, womit das Land auf diese Herausforderung antworten kann. Mit dem, was bisher in der Wohnungsbauförderung läuft, kann es das jedenfalls nicht.
Das gilt auch für das viel gerühmte 400-MillionenEuro-Programm. Damit wird kaum etwas angekurbelt. Die Wohnungswirtschaft räumt in Gesprächen freimütig ein, dass die Wohnungen mit Sozialbindung für Mieten von 5,40 Euro oder auch von 7 Euro praktisch nicht gebaut werden. Grund ist die falsche Fördersystematik über Darlehen.
Der grüne Sozialdezernent der Region Hannover, Pico Jordan - er ist schon in der Asyldebatte vielfach zitiert worden -, kritisiert, dass neu gebaute Mietwohnungen ganz ohne Mietobergrenze - also für Mieten weit über 7 Euro - vermietet werden. Als Ersatz werden sogenannte Belegrechtswohnungen aus dem Altbestand angeboten, die dann sozial gebunden vermietet werden. Bei den meisten dieser Wohnungen wird die Miete dann auf bis zu 7 Euro angehoben. Da sagen diejenigen, die es wissen müssen: Das Instrument der mittelbaren Belegung muss an das angepasst werden, was im Moment auf dem Wohnungsmarkt los ist.
Demgegenüber hat die CDU-Landtagsfraktion mit verschiedenen Anträgen und Beiträgen ein Konzept für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus entwickelt, das endlich zu den notwendigen Stückzahlen an bezahlbaren Wohnungen führen soll. Wir haben dazu die Anträge vorgelegt, die gerade genannt wurden.
Es ging los mit dem Antrag „Die Energiewende im Gebäudebestand voranbringen und bezahlbaren Wohnraum schaffen“. Er enthält die Forderung, nach dem Vorbild der Sonderabschreibung gemäß § 7 k Einkommensteuergesetz in den 90er-Jahren in den ersten Jahren erhöhte Sonderabschreibungen zuzulassen; das waren damals in den ersten vier Jahren 10 % jährlich. Die Landesregierung ist gefordert, diese Möglichkeit auf den verschiedenen Ebenen noch stärker zu vertreten, als es unser lieber Ministerpräsident vor einigen Monaten beim Deutschen Mieterbund getan hat.
Mit dem vor der Sommerpause gestellten Antrag auf ein 500-Millionen-Euro-Sofortprogramm haben wir auf bezahlbare Mietwohnungen in städtischen Gebieten gezielt, ganz besonders für diejenigen, die jetzt Probleme haben: Familien mit Kindern, Flüchtlinge, Werkvertragsarbeitnehmer, betreutes Wohnen, sogar Frauen in Frauenhäusern, die da nicht herauskommen, weil es keine Wohnungen gibt. - Dieser Antrag ist nach wie vor aktuell.
In der Sondersitzung im September haben wir gesagt: Für die Flüchtlinge brauchen wir einen besonderen Förderzweig im sozialen Wohnungsbau. Da haben wir Standardabsenkungen ins Spiel gebracht - aber nicht Schlichtwohnungsbau, sondern guten Wohnraum, aber mit einfacheren Baustandards.
Ich fasse zusammen: Wir müssen uns der Erkenntnis beugen, dass die jetzigen zinslosen Darlehen nicht attraktiv genug sind, um den Bau von Sozialwohnungen für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen anzukurbeln und die Stückzahlen zu erreichen, die wir brauchen. Denn die meisten großen Wohnungsbaugesellschaften wollen, wie gesagt, keine günstigen Wohnungen mit Sozialbindung bauen. Deswegen - das sagen die Praktiker - sind Zuschüsse das Gebot der Stunde. Das sagen auch die Erfahrungen, die wir bereits in langen Jahren der Wohnungsbauförderung gemacht haben. Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahre beispielsweise gab es ein Programm, das innerhalb eines Jahres zu 30 000 neuen Wohnungen geführt hat, insbesondere durch Zuschüsse, durch Aufwendungszuschüsse. Das alles ist bekannt. Das könnte das Land machen.
jetzt noch nicht locken lassen. Sehr viele haben Interesse zu investieren - gerade angesichts der niedrigen Zinsen -, damit Geld wirken kann, indem in Wohnungen investiert wird. Damit können wir in diesem Bereich noch viele Bauherren in Niedersachsen ansprechen.
Auch im Bereich der Bestandsimmobilien gibt es noch viele nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten von Ersatzneubau, Ausbau und Umbau. Hierfür könnten wir das Zuschussinstrument schnell reaktivieren, um zu diesen Stückzahlen zu kommen. Wir könnten hierbei die Zuschüsse als neuen Förderzweig in das Wohnraumförderprogramm aufnehmen. Es wird ja derzeit überarbeitet. - Wir haben die Unterlagen bekommen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - An der Stelle könnte man noch ergänzen.
Soweit es bei zinslosen Darlehen bleiben soll, wäre noch eine Maßnahme möglich - das sagt auch die NBank -, dass man nämlich den Darlehensanteil von derzeit 65 % weiter anhebt, sodass ein noch höherer Darlehensanteil bei einer Förderung möglich ist für den, der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung bestehenden Wohnraums betreibt.
Ich komme auf die einfacheren Baustandards als weiteren möglichen Förderzweig zurück, womit deutlich reduzierte Baukosten - sagen wir 30 % - einhergehen, die mit einer Nachrüstungsverpflichtung verknüpft werden könnten, die zum Tragen kommt, wenn die Bedarfssituation vorüber ist. Dafür könnten Förderkredite eingesetzt werden, die mit einem Tilgungszuschuss für einen gewissen Zeitraum kombiniert werden. Ich habe es schon gesagt: Es geht nicht um Schlichthäuser, sondern um den Einsatz kostensparender Elemente, z. B. flexible Wohnungsgrundrisse und die industrielle Vorfertigung von Einzelbauteilen - darauf weist die Bauwirtschaft hin; wir haben das in den verschiedenen Statements gelesen -, aber auch um den Verzicht auf Keller wie in den Niederlanden.
Ich muss einen weiteren Aspekt herausgreifen, nämlich den Bereich energetischer Standards. Alle, die etwas davon verstehen, fordern, die EnEV 2016, die am kommenden 1. Januar in Kraft treten soll, auszusetzen, weil sie zu rund 10 % höheren Baukosten führt. Das hat die Bauministerkonferenz jüngst nicht beschlossen, obwohl SchleswigHolstein einen solchen Antrag vorgelegt hatte. Das hatte auch Frau Ministerin Rundt begrüßt. Aber das finde ich nicht gut. Jeder weiß, dass der jetzige
Jetzt komme ich zu einem weiteren sehr wichtigen Punkt, nämlich zum Thema Flächen. Deswegen plädieren wir, kurz gesprochen, für eine Zielvereinbarung zwischen Land und Kommunen, damit die Kommunen zügig zusätzliches Bauland ausweisen und dafür sorgen, dass es nicht zu Mondpreisen auf dem Markt kommt. Das ist mit der Regionalen Raumordnung verknüpft, z. B. in der Region Hannover. Es muss auch weiterhin in kleineren Ortsteilen außerhalb von städtischen Verdichtungsräumen und abseits der direkten Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr möglich sein, Baugebiete auszuweisen. Wir können nicht nur auf die Innenentwicklung und auf die Bebauung von Baulücken setzen. Neulich hatte ich übrigens mit Heiner Ehlen ein Gespräch, dass das so ist. In den ländlichen Bereichen muss mehr geschehen, damit die Kommunen dort atmen können. Das wieder aufzugreifen, passt jetzt hervorragend.
Die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen im Landtag tragen - wie wir alle - die Verantwortung für den sozialen Frieden im Land.
Sie müssen sich bewegen, bevor es zu spät ist! Peinlich ist es, wie Sie es bisher tun, nur auf den Bund und auf NBank-Kredite zu setzen. Das Land fordert jetzt eine erneute Aufstockung der Bundesmittel, obwohl der Bund gerade erst wieder aufgestockt hat und für das Land rund 40 Millionen Euro zur Verfügung stellt.
Niedersachsen ist aber nach der Föderalismusreform für den sozialen Wohnungsbau zuständig. Selbst etwas zu tun, ist jetzt das Gebot der Stunde. Wenn Sie es nicht tun wollen, dann machen wir es eben.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Matthiesen. - Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Thomas Schremmer das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da bin ich mal gespannt, lieber Max, wie ihr das machen wollt! Da kommt der Praktiker richtig
durch! - So sehr es auch schmerzt: Das hätte man im Prinzip auch vor zehn Jahren zum Primat erheben können. Das will ich mal wieder sagen.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Damals war es nicht notwendig!)
Jedes Mal wieder, wenn hier angeboten wird, 500 Millionen Euro als Zuschüsse zu verschenken, frage ich Sie allen Ernstes: Wieso haben Sie diesen Wohnraumfördertopf in den zehn Jahren geschleift? - Der Tiefpunkt der Förderzahlen war in den Jahren 2012 und 2013 erreicht. Wenn man sich das einmal überlegt! Jetzt sind an der Stelle die Elche selber welche. Das ist aus meiner Sicht eine einzige Katastrophe. Wir machen das einzig Richtige: Wir versuchen, diesen Pott wieder anzufüttern.
Ich will Ihnen sagen, was wir brauchen - da haben Sie recht, Herr Dr. Matthiesen -: Wir brauchen Mietwohnungsbau - die NBank hat das gesagt -, im Wesentlichen als Geschosswohnungsbau. Auch da kann ich immer wieder nur sagen: Die Förderkulisse hat sich geändert und muss sich ändern. Sie haben überwiegend Eigentum gefördert. Auch das ist ein Punkt, den man aufgreifen muss.
Es ist eine größere Dynamik im Bereich der Flächen erforderlich. Wir brauchen mehr kommunale Flächen. Auch das ist ein Punkt, der nicht allein mit Geld zu regeln ist, sondern damit, dass sich die Kommunen einsetzen.
Was leisten wir? - Ich will das nicht immer wieder unisono wiederholen. 400 Millionen Euro werden zusätzlich angeboten, das Sonderprogramm studentisches Wohnen, das Förderprogramm CO2Minderung, der Bund stellt 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Wir haben mit den 800 Millionen bis 1 Milliarde Euro, die die private Wirtschaft anbietet, genügend Kapital im System. Das sagen alle, sogar Sie sagen das. Aber das Kapital, das im System ist, reicht offensichtlich denjenigen, die bauen wollen oder müssen, nicht aus, sondern sie wollen das Geld sozusagen als Zuschüsse haben. Das kann ich verstehen. Die private Wohnungswirtschaft konzentriert sich naturgemäß auf die Ertragsfrage. Sie will die Normalabschreibungen herunterfahren, sie will eine höhere Förderung haben. Das alles kann ich verstehen. Aber Sie müssen dann auch sagen, wie Sie das bezahlen wollen. Es ist also genug Geld im System!
Ich will Ihnen eine Alternative vorstellen: Kommunale Initiativen scheitern am Eigenkapital. Der Landrat in Diepholz - er ist, glaube ich, von der CDU - schlägt jetzt vor, dass sich die Kommune selbst mit 2 Millionen Euro engagiert, die Investitionen auslösen. Auch dazu kann man sagen: Hätte man früher daran gedacht, die kommunalen Baugesellschaften nicht zu privatisieren, dann hätten wir jetzt eine andere Situation.