- Es ist eine reine Zwischenlösung, nur für vier oder fünf Wochen, ohne dass dort intensive Integrationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Daraufhin habe ich mich noch einmal mit dem Landrat ausgetauscht. Wir haben uns für den 21. Januar verabredet.
(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Aber erst hatten Sie an der Zusammenar- beit doch kein Interesse! - Petra Em- merich-Kopatsch [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
Worum geht es überhaupt? - Es geht darum, dass nicht nur, wie bisher, Sprachkurse angeboten werden, vielleicht auch von der Agentur bzw. vom BAMF. Vielmehr geht es darum, dass wir sogar berufsbezogene Sprachkurse anbieten,
(Filiz Polat [GRÜNE]: Das haben wir doch auch schon! Das haben wir um eine halbe Million Euro aufgestockt! - Zurufe von der SPD - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
dass wir so schnell wie möglich feststellen, welche Qualifikation die Zugewanderten haben, und es geht darum, Weiterbildung berufsbegleitend umsetzen zu können.
Herr Kollege Schünemann, wir behandeln bei Kurzinterventionen alle gleich. Die 90 Sekunden sind abgelaufen. Vielen Dank.
- Das geht nicht, tut mir leid. Wir haben eine klare Regelung zu Kurzinterventionen: 90 Sekunden. Sie hatten 90 Sekunden Zeit für die Erwiderung. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen.
Es gibt innerhalb der Kurzintervention natürlich nicht die Möglichkeit zu Zwischenfragen. Das ist doch klar. Bei 90 Sekunden Zeitbegrenzung ist es nicht vorgesehen, innerhalb von Kurzinterventionen Zwischenfragen zu stellen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Das gibt die Geschäftsordnung nicht her.
Damit sind alle Diskussionsbeiträge der Fraktionen einschließlich der Kurzinterventionen abgearbeitet.
Ich weise noch einmal darauf hin: Wir sind in der ersten Beratung. Ich verstehe die engagierte Debatte. Aber wir werden die Gelegenheit haben, das alles in den Ausschüssen zu vertiefen und zu klären.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beginne damit, dass ich Herrn Thümler recht gebe. Erstens. Herr Thümler, Sie haben recht: Wir alle gemeinsam sind den Ehrenamtlichen, die sich hier engagieren, unglaublich dankbar für das, was Sie leisten.
Zweitens. Herr Thümler, Sie haben immer noch recht, wenn Sie sagen, dass Ehrenamt nicht erzwungen werden kann, nicht überlastet und nicht ausgenutzt werden darf. Dass das gerade aus Ihrem Munde kommt, finde ich ganz hervorragend. Denn meine Erfahrungen aus Ihrer Regierungszeit sind, dass das im sozialen Bereich gerade die Strategie der damaligen Landesregierung war.
(Björn Thümler [CDU]: Das ist falsch! - Christian Grascha [FDP]: Das sagt ei- ne, die hauptsächlich Landesgeld ge- kriegt hat? - Ulf Thiele [CDU]: Frau Ministerin, Sie sind bösartig!)
Wir müssen natürlich das Ehrenamt unterstützen, indem wir mehr Hauptamtliche im Bereich der Flüchtlinge beschäftigen. Auch darin sind wir uns, glaube ich, sehr einig; denn die Ehrenamtlichen brauchen hauptamtliche Unterstützung.
Die Einigkeit hört aber an der Stelle auf, wo es um den vorgelegten Gesetzentwurf geht; denn das Bundesgesetz für den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, das Aufenthaltsgesetz, mit seinen §§ 43 und 45 a bietet genau dafür längst einen Rahmen. Ein zusätzliches niedersächsisches Ausführungsgesetz scheint wenig sinnvoll und notwendig zu sein.
Die geltenden Paragrafen der Integrationsverordnung des Bundes zu diesen §§ 43 bis 45 a beinhalten bereits die in dem Gesetzentwurf der CDUFraktion angestrebten Ziele. So wird z. B. nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes die Integration der auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Ausländer gefördert und gefordert. Weiter geht es um die Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Es wird die Verpflichtung zu Integrationskursen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstrichen. Dieses kann sich dazu privater und öffentlicher Träger bedienen. Der Integrationskurs soll durch weitergehende Integrationsangebote des Bundes und der Länder, insbesondere sozialpädagogische migrationsspezifische Beratungsangebote, ergänzt werden. Und es wird ein Instrumentarium geboten, das keiner weiteren Ergänzungen bedarf.
Die Errichtung von Integrationszentren als wirklich zentrale Einrichtungen erscheint nicht praktikabel. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Unterbringung in solchen Zentren wirkt einer dezentralen Unterbringung entgegen, welche die Integration tatsächlich fördert und vom Land auch angestrebt wird.
Zentrale Lösungen stehen dem wichtigen direkten Kontakt der Flüchtlinge mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Wege. Eine dezentrale Verortung von Lernorten, z. B. Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Bildungsinitiativen, ist eindeutig vorzuziehen.
Und der unverzichtbare Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, wie z. B. der Sprachbegleiterinnen und Sprachbegleiter, lässt sich besser über örtliche Initiativen als über Zentren organisieren.
Mit der Einrichtung von Integrationszentren wären auch Doppelstrukturen, insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktintegration, zu befürchten, die die insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt schon sehr knappen Ressourcen aller dort aktiven Akteure möglicherweise noch verringern würden.
Niedersachsen verfolgt die Integration in vielfältiger Weise: Koordinierungsstellen in den Landkreisen, Beratungsstellen, Flüchtlingssozialarbeit, Stellen für Migration und Teilhabe, Integrationslotsinnen
und Integrationslotsen und, und, und. Damit sind die Integrations- und Partizipationsziele, wie sie der CDU-Gesetzentwurf formuliert, längst erreicht, sodass der CDU-Gesetzentwurf ins Leere läuft. Er wirkt auch in Anbetracht der sonstigen erkennbaren Haltung der CDU wenig glaubwürdig.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Landesregierung hat ihre Redezeit nur um wenige Sekunden überzogen. Die Fraktion der SPD hat durch die Abgeordnete Emmerich-Kopatsch um zusätzliche Redezeit gebeten. Frau Emmerich-Kopatsch erhält zwei Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin Rundt, ich kann das, was Sie hier gesagt haben, nur bestätigen. Bestätigt wird die Meinung der Landesregierung aber auch durch ein Schreiben des Landrates Thomas Brych vom 1. Dezember an den ehemaligen Minister Herrn MdL Uwe Schünemann, in dem er sagt, dass er seit Längerem ein Integrationszentrum plane und man sich gerne einmal darüber austauschen könne. Aber eigentlich steht in diesem Schreiben: Das, was du uns vorschlägst, brauchen wir nicht. - Darin steht nicht: Ich bin überfordert.
Auch der Kollege Uwe Schünemann möchte nach § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung zusätzliche Redezeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten ebenfalls zwei Minuten, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mir liegt natürlich das an mich gerichtete Schreiben vor.
Es ist richtig - da muss ich mich korrigieren -: Er hat nicht geschrieben, dass er überfordert ist. Das war eine Interpretation.
Aber der Satz lautet: Der in dem Konzept des BNW geschilderte interessante Ansatz kann im jetzigen Stadium vom Landkreis Goslar nicht geschultert werden. Dafür bitte ich um Verständnis. - Ich glaube, meine Interpretation war so schlecht nicht.
So, meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf angekommen.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, federführend den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration mit dem Gesetzentwurf zu befassen und mitberatend die Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt und getragen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Der Kollege Toepffer hat darum gebeten - das hätte auch zwischendurch erfolgen können -, nach Ende dieses Tagesordnungspunktes das Wort zur Geschäftsordnung zu erhalten. Herr Kollege Toepffer, Sie kennen das Prozedere: maximal fünf Minuten. Bitte schön!