Protokoll der Sitzung vom 21.01.2016

Sie müssen sich vergegenwärtigen: Da will jemand eine Leitung bauen und an einer bestimmten Stelle im Fluss eine Lauge einleiten, die eine höhere Konzentration eines Schadstoffes enthält. Ich bin ziemlich sicher, dass es an dieser Einleitstelle zu einer Verschlechterung der Wasserqualität käme. Das ist aber nach dem Wasserrecht nicht zulässig.

Deswegen bin ich 100-prozentig sicher, dass ein solcher Versuch an dieser Stelle zu einem Klage

verfahren und zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen würde, die bis in die allerhöchsten Instanzen gehen würde. Deswegen kann ich dem Unternehmen nur dringend raten, alle technischen Optionen zur Vermeidung an der Quelle tatsächlich zu nutzen.

Dieses Unternehmen hat auch die Verantwortung und eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es kann nicht sein, dass man hierbei auf eine Karte setzt, mit der man noch 20 oder 30 Jahre lang Kasse macht und dann die Arbeitsplätze aufgibt. Nein, man ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die heute beste verfügbare Technik eingesetzt wird. Das ist auch im Sinne der Beschäftigten vor Ort.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Danke schön. - Es folgt die FDP-Fraktion. Herr Kollege Bode, bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Wenzel, Sie haben hier eben gesagt, dass Sie sich für eine Abdeckung des Kalibergs in Hessen und auch für andere technische Lösungen einsetzen, um das Einsickern von Wasser dort zu verhindern.

Vor dem Hintergrund, dass ich von Minister Lies am letzten Montag eine Antwort auf eine Schriftliche Anfrage zum Kaliberg in Wathlingen erhalten habe, in der die Landesregierung eine Abdeckung des Kalibergs durch eine Erhöhung um 10 m mit Bauschutt begrüßt und für richtig hält, obwohl dies mit der Bauschuttanlieferung durch Lkws über mehrere Jahrzehnte - alle fünf Minuten einer durch die Ortschaften Wathlingen und Nienhagen - und mit Staubbildung bei der Abdeckung verbunden ist, und zwar auch im Hinblick auf das direkt daneben liegende FFH-Schutzgebiet Brandt, möchte ich gerne wissen, ob sich die Landesregierung für andere technische Lösungen nur in Hessen oder auch in Niedersachsen einsetzt.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Bode, die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie gelten nicht nur in Hessen, sondern auch in Niedersachsen. Von daher sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dieselben. Jede Anlage, die nach dem Bergrecht zugelassen ist, benötigt auch einen Abschlussbetriebsplan. In jedem Planfeststellungsverfahren, das heute nach bergrechtlichen Bestimmungen durchgeführt wird, ist nach denselben Maßstäben abzuprüfen, nach denen auch Hessen abzuprüfen hat. In dem Verfahren ist dann abzuwägen, was unter den gegebenen Bedingungen geeignet ist, die rechtlichen Anforderungen einzuhalten.

Danke schön, Herr Minister. - Es folgt jetzt noch einmal die FDP. Kollege Grupe!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der Abgeordnete Limburg im November 2012 sagte, die Blockadehaltung von CDU und FDP begünstige den dreisten Plan des Landes Hessen und des Weltkonzerns K+S, die Laugeneinleitung an die niedersächsische Landesgrenze zu verlagern, frage ich die Landesregierung:

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE] - Helge Limburg [GRÜNE]: Genau! Sie sollten mich ruhig zitie- ren!)

Sieht man im Verhalten der grünen Umweltminister heute eine weniger dreiste Haltung? Sieht der grüne Umweltminister in Niedersachsen vielleicht irgendeine Möglichkeit der Einflussnahme auf die grüne Umweltministerin in Hessen,

(Hans-Joachim Janßen [GRÜNE]: Auf den Ministerpräsidenten in Hessen!)

diese Dinge wirklich mal zu ändern und nicht nur Lippenbekenntnisse abzugeben?

(Zustimmung bei der FDP)

Danke schön, Herr Grupe. - Für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister! Herr Meyer, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Äußerung des Kollegen Limburg natürlich sofort umgesetzt;

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

denn wir haben im Koalitionsvertrag 2013 vereinbart, dass wir die Einrichtung der kurzen Abwasserpipeline der K+S GmbH zur Oberweser bei Bad Karlshafen ablehnen und alle Möglichkeiten nutzen werden, den Bau dieser Pipeline zu verhindern, da dieses Projekt eben zu keiner Entlastung der Weser führen würde.

Das Unternehmen K+S - deswegen antworte ich an dieser Stelle - hatte am 28. November 2012 - also zu Ihrer Regierungszeit - bei der Regierungsvertretung Braunschweig - heute ArL Braunschweig - eine vorbereitende Unterlage zur Beantragung einer Antragskonferenz eingereicht, um an der Oberweser an der hessisch-niedersächsischen Grenze über eine Rohrleitung salzhaltige Abwässer in die Weser einzuleiten - also das, was Hessen nun wiederholt. Damals gab es zwei Trassenkorridore, von denen der eine, der kürzere, über niedersächsisches Gebiet, nämlich durch die betroffenen Landkreise Göttingen und Northeim, gehen sollte.

Wir haben im Einvernehmen mit dem Umweltministerium unsere Haltung mitgeteilt, nämlich dass wir erhebliche Bedenken haben. Wir haben gesagt, eine Pipeline an die Oberweser wäre mit dem Wasserrecht nicht vereinbar. Daraufhin haben wir das Unternehmen gebeten, uns doch erst einmal zu sagen, inwiefern es das mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie für vereinbar hält. Wir haben - anders, als Sie es vielleicht gemacht hätten - kein Verfahren eröffnet, um eine Oberweserpipeline über niedersächsisches Gebiet zu realisieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Anfang 2014 hat dann K+S beim Regierungspräsidium Kassel eine Musterunterlage zur Vollständigkeitsprüfung für die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens eingereicht. Gegenstand waren weiterhin eine Oberweserpipeline und die sogenannten Speicherbecken, also diese „toten Meere“. Wie Sie wissen, führt die Weser nicht immer gleichmäßig Wasser; deshalb muss man für den Fall von Niedrigwasser große Becken einrichten. Sie waren auf niedersächsischem Gebiet geplant; diese Planung haben wir gestoppt und das verhin

dert. Hessen hat dann 2014 - weil Niedersachsen das abgelehnt hat - einen längeren Korridor gehabt, er ging nur noch über hessisches Gebiet.

Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass eine Oberweserpipeline mit der Wasserrahmenrichtlinie nicht vereinbar ist. Wir haben gleich nach Regierungsantritt gehandelt; ich weiß nicht, wie Sie es gemacht hätten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Ich rufe Herrn Otto Deppmeyer, CDU-Fraktion, auf. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Diejenigen, die sich seit Langem mit dieser Problematik beschäftigen, gewinnen immer mehr den Eindruck, dass K+S auf Zeit spielt und eventuell von all den diskutierten Maßnahmen so gut wie nichts umsetzen wird.

(Johanne Modder [SPD]: Ach!)

Ich frage deswegen die Landesregierung, was sie dazu beiträgt, damit es am Ende nicht dazu kommt, dass die Allgemeinheit die restlichen Kosten übernehmen muss. Und die restlichen Kosten sind nicht wenig; das wird sehr viel Geld für viele Jahrzehnte sein.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Herr Minister Wenzel, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Deppmeyer, ich teile Ihre Einschätzung. Auch ich habe genau die Befürchtung, die Sie geäußert haben. Deswegen habe ich in den Verhandlungen viel Wert darauf gelegt, dass wir länderübergreifend zu einer gemeinsamen Festsetzung von Zielen und Zeitpunkten kommen, zu denen das erfolgt.

Ich bin sehr froh - ich glaube, das ist ein großer Fortschritt -, dass wir von Bayern über SachsenAnhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Thüringen bis hin zu Hessen bei der Unterlage, die im Sommer sechs Monate ausge

legt wurde, Einstimmigkeit erzielen konnten. Umso mehr bedauere ich, dass der Regierungspräsident jetzt von dieser Linie abgewichen ist; das nährt genau die Befürchtungen, die Sie ausgesprochen haben. Insofern wäre ich sehr froh, wenn wir als Landtag an der Stelle gemeinsam an einem Strang ziehen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Bäumer. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Umweltbundesamt im Oktober 2014 zu folgender Erkenntnis kam - ich zitiere -:

„Es gibt jedoch derzeit keine erkennbare Bereitschaft bei K+S oder an anderer Stelle, die für die Eindampfungslösung noch erforderlichen Untersuchungen für die Abwasseraufbereitung und den Versatz sowie für Machbarkeitsstudien als Grundlage für seriöse Kostenschätzungen und darauf beruhenden Unternehmensentscheidungen zu finanzieren.“,

frage ich die Landesregierung: Halten Sie es für denkbar, dass, sollten CDU und FDP einen Antrag in diesem Landtag stellen, der genau das fordert, nämlich dass das Land Niedersachsen, um diese Technik von K-UTEC zum Stand der Technik zu machen, Geld einstellt, der Abgeordnete Schminke diesem Antrag von CDU und FDP zustimmen wird,

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

und werden Sie, Herr Minister, so, wie Sie es vorhin gesagt haben, dem Bewirtschaftungsplan im Weserrat die Zustimmung verweigern?

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])

Danke, Herr Kollege. - Ja, Herr Watermann, wenn jemand die fünfte Frage stellt, kann er die sechste, siebte, achte gleich mitabdonnern. Wir haben keine Chance, das zu korrigieren.

(Jens Nacke [CDU]: Vielen Dank für den Hinweis, Herr Präsident! Auf die Idee war ich noch nicht gekommen!)

Ob Seelen- bzw. Gedankenerforschung möglich ist, wird uns Herr Minister Wenzel beantworten.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bäumer, für mich war gerade das UBA-Gutachten ein Beleg dafür, dass das technisch machbar ist. Da wurde ja insbesondere die Frage aufgeworfen, in welchem Zeitraum die Rahmenbedingungen für eine großtechnische Anwendung geprüft werden können. Ich habe an der technischen Machbarkeit als solcher aber keinen Zweifel.

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, werden wir ihn selbstverständlich sehr sorgfältig prüfen. Wenn er uns dabei unterstützt, einen Schritt voranzukommen, hätte ich da überhaupt keine Bedenken.