Im Sommer 2015 war der seinerzeitige Entwurf des Bewirtschaftungsplans sechs Monate lang öffentlich ausgelegt, um Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Unternehmen und weiteren Stakeholdern zu ermöglichen. Der Entwurf enthielt die oben genannten Zielwerte, die notwendig sind, um das anhängige Vertragsverletzungsverfahren mit der Europäischen Kommission zu beenden. Der Entwurf wurde von allen Ländern der Flussgebietsgemeinschaft getragen. Nach der Anhörung wurden die Stellungnahmen ausgewertet. Der Entwurf wurde zudem der EU-Kommission vorgestellt, die Konkretisierungen in Bezug auf die Maßnahmen für notwendig befand.
Parallel zu den Arbeiten der Flussgebietsgemeinschaft Weser hat sich der Niedersächsische Landtag mit der Weserversalzung intensiv auseinandergesetzt und dazu zum Teil fraktionsübergreifend Beschlüsse gefasst, zuletzt im Oktober 2014.
Die Landesregierung hat den Willen des Landtags in den Beratungen der Flussgebietsgemeinschaft mit Nachdruck vertreten. Die Beratungen der Flussgebietsgemeinschaft sind aber noch nicht abgeschlossen, weil es noch einer Ministerkonferenz bedarf, um eine abschließende Entscheidung zu treffen.
Vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch die Weserländer hat Niedersachsen in den Beratungen erreicht, dass ein anspruchsvolles Bewirtschaftungsziel an einer niedersächsischen Messstelle festgelegt werden sollte. Das entspräche 1 : 1 dem Willen des Landtags, sich gegenüber dem Land Hessen mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Land Hessen seiner Verantwortung als zuständige Genehmigungsbehörde für die Entsorgung der Produktionsabwässer gerecht wird und die Grenzwerte stufenweise so verschärft werden, dass die Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens im Jahr 2027 eingehalten werden. Wir hätten damit erreicht, dass sich die Firma Kali und Salz erstmalig mit der Problematik der Salzhalden befasst, und eine Oberweserpipeline verhindert. Auch das entspräche dem Wunsch des Landtags.
ternative zu einem sogenannten Werra-Bypass auf dem Tisch liegt, den Hessen favorisiert. Beide Maßnahmen sind optional.
Was den Regierungspräsidenten in Kassel nunmehr bewogen hat, auf Antrag von Kali und Salz ein Raumordnungsverfahren mit dem alten sogenannten Vierphasenplan und den darin noch enthaltenen hohen Salzbelastungen bis zur Mitte des Jahrhunderts und mit der Oberweserpipeline einzuleiten, ohne die Abstimmung der Flussgebietsgemeinschaft Weser zu berücksichtigen, ist für Niedersachsen unerklärlich. Es widerspricht der Vertrauensbasis, die mit dem bisherigen Entwurf des Bewirtschaftungsplans der Flussgebietsgemeinschaft Weser erreicht schien.
Das Vorgehen steht im Widerspruch zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans und den im Sommer öffentlich ausgelegten Zielwerten. Damit hat der Regierungspräsident die bisherige Linie der Flussgebietsgemeinschaft Weser verlassen. Niedersachsen hat daher gebeten, den Weserrat erneut einzuberufen. Wir haben zudem auf verschiedenen Ebenen sehr deutlich gemacht, dass das Vorhaben in keiner Weise akzeptiert werden kann und wir uns unter diesen Umständen gezwungen sehen, die Beschlussfassung abzulehnen.
Die Maßnahmen, die auf Antrag von Kali und Salz Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens in Nordhessen geworden sind, würden verhindern, den guten ökologischen Zustand der Weser bis 2027 zu erreichen, und damit gegen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen.
Ob es bis zu der abschließenden Weserministerkonferenz gelingt, dass der Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens, der noch die alten Pläne Hessens verfolgt, zurückgenommen wird, ist ungewiss.
Zu 1: Niedersachsen hat sich bei den bisherigen Beratungen der Flussgebietsgemeinschaft Weser erfolgreich dafür eingesetzt, dass die ursprünglich erwogene große Oberweserpipeline aus dem Bewirtschaftungsplan gestrichen wird. Im aktuellen Entwurf des Masterplans Salzreduzierung ist auf Vorschlag Hessens ein sogenannter Werra-Bypass als eine von zwei Optionen enthalten. Insofern verweise ich nochmals auf die Vorbemerkung. Diese Option soll nur für den Fall zum Tragen
kommen, dass die konkreten betrieblichen Reduzierungsmaßnahmen nicht ausreichend wirksam sind. Niedersachsen und andere Länder haben jedoch darauf gedrungen, dass für diesen Fall eine Produktionsdrosselung erfolgt. Hierüber sollte nach dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans im Jahr 2018 entschieden werden.
Auch das Land Hessen hat bei den bisherigen Beratungen ebenfalls signalisiert, dass auf den Bypass gänzlich verzichtet werden könne. Umso mehr ist aus meiner Sicht unverständlich und befremdlich, dass der Regierungspräsident in Kassel auf die alten hessischen Planungen mit deutlich höheren Grenzwerten für die Weser in Niedersachsen und eine große Weserpipeline zurückfällt.
Zu 2: Die Enthaltung Niedersachsens im Weserrat hatte keine Konsequenzen für die Entsorgungslösung. Sie ermöglicht aber eine Unterrichtung des Landtages ohne eine Vorfestlegung Niedersachsens. Die Entscheidung fällt in der Weserministerkonferenz.
Zu 3: Der Umweltminister hat sich in einer Reihe von Gesprächen mit seiner hessischen Amtskollegin und mit anderen zuständigen Amtskollegen im Sinne der vorliegenden Landtagsbeschlüsse eingebracht. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses haben in vielen Arbeitssitzungen ebenfalls entsprechende Verhandlungen geführt.
Vielen Dank, Herr Minister Wenzel. - Meine Damen und Herren, eine erste Zusatzfrage für die CDUFraktion stellt Herr Kollege Schünemann. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die eigentlich vernünftige Lösung die Salzreduzierung während des Produktionsprozesses ist, frage ich die Landesregierung: Warum haben Sie sich nicht nachhaltig dafür eingesetzt, dass das K-UTEC-Verfahren, das ja von einem Gutachter bereits als sinnvoll und machbar dargestellt worden ist, nicht weiter erforscht wird, und warum sind dafür in Niedersachsen keine Mittel im Haushalt eingestellt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schünemann, das K-UTEC-Verfahren ist sehr intensiv am Runden Tisch diskutiert worden. Seinerzeit ist auch erwogen worden, seitens des Runden Tisches ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das ist am Ende vom Runden Tisch verworfen worden. Aber wir haben in den Verhandlungen sehr energisch darauf gedrängt, dass die bestverfügbare Technik hier zur Anwendung kommt.
Die bestverfügbare Technik ist das, was weltweit machbar ist, was weltweit heute Stand der Technik ist, um beispielsweise Rückstandswässer zurückzuhalten. Das kann das K-UTEC-Verfahren sein, das kann aber auch ein anderes Verfahren sein, das in anderen Ländern dieser Erde zum Einsatz kommt. „Bestverfügbare Technik“ heißt, das, was dort tatsächlich vorliegt. Wir drängen und haben gedrängt, dass das in einem Prozess geschieht, der ja auch im europäischen Raum geregelt ist, bei dem ganz klar - z. B. für jeden Industriebetrieb, für viele Branchen - geregelt ist, dass, sobald ein Merkblatt vorliegt und von der Europäischen Kommission für verbindlich erklärt wurde, in der Regel nur vier Jahre bleiben, um das auch umzusetzen. Wir drängen darauf, dass das auch im Bereich des Bergbaus, Rückstandshalden, Produktion von Kali und den dabei entstehenden Abfällen geschieht.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Bosse, bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund dieser Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion frage ich die Landesregierung: Welche konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit den Salzeinleitungen von K+S aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier sind eigentlich von der Vorgängerlandesregierung in Niedersachsen bis zum Jahre 2012 um- und vor allen Dingen auch durchgesetzt worden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bosse, der letzte Bewirtschaftungsplan hat leider keine Maßnahmen enthalten, die geeignet gewesen wären, den guten ökologischen Zustand in dem Zeitraum zu erreichen, der laut Gesetz mit zweimaliger noch zulässiger Verlängerung die Deadline ist. Das hat die EU-Kommission im Jahr 2012 dann auch zum Anlass genommen, um das Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Aber der Bewirtschaftungsplan wurde seinerzeit natürlich ebenfalls von der Flussgebietsgemeinschaft auf den Weg gebracht und ist in dem Verfahren so erstellt worden, wie das jetzt auch in der Beratung passiert. Fakt ist: Das Ergebnis war für die EU-Kommission im Jahr 2012 Auslöser für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Das war die Situation, Herr Bosse, die wir vorgefunden haben und die uns veranlasst hat, noch einmal sehr energisch, auch im Kreis der Länder - - - Es sind ja auch sehr unterschiedliche Länder dabei. Da ist Bayern dabei, da ist Thüringen - damals noch in einer anderen Regierungskonstellation - dabei, da ist Sachsen-Anhalt dabei, da ist Nordrhein-Westfalen als altes Bergbauland dabei. Das ist durchaus eine sehr heterogene Konstellation. Aber auf das, was jetzt auf dem Tisch liegt, was über die Sommerzeit sechs Monate lang ausgelegt wurde, mit diesen Zielen für den guten ökologischen Zustand ab 2027, konnten wir uns eben mit diesen sieben Ländern einigen, auch mit der CSU in Bayern.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Karsten Becker, SPDFraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Konsequenzen aus dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten sind, wenn sich die Flussgebietsgemeinschaft nicht auf eine der EU-Kommission tragfähig erscheinende Lösung für die Versalzungsproblematik verständigen kann.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Becker, die Kommission könnte eine begründete Stellungnahme abgeben. Kommt ein Staat den Auflagen dieser Stellungnahme dann nicht innerhalb einer von der Kommission gesetzten Frist nach, dann würde die Kommission voraussichtlich den Europäischen Gerichtshof anrufen, und der könnte am Ende Strafzahlungen festsetzen, die eine empfindliche Höhe erreichen können.
Wir müssen natürlich auch immer beachten, dass wir es mit einer Materie zu tun haben, bei der man nicht heute den Schalter umlegen kann, worauf morgen das Problem beseitigt ist. Aufgrund der Historie müssen wir vielmehr immer mit einem Vorlauf arbeiten und haben es mit gewaltigen Zeiträumen zu tun. Das macht es auch so dringlich, jetzt zu handeln und hier keinen Aufschub mehr zu gewähren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt noch eine Frage aus der SPD-Fraktion. Kollege Ronald Schminke, bitte sehr!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf das zurückkommen, was Herr Schünemann angesprochen hat, nämlich auf die Firma K-UTEC. Warum, Herr Minister, ist es nicht möglich, dass wir,
bevor wir überhaupt über andere Lösungen, über Pipelines und andere Dinge, nachdenken, die im Maßnahmenkatalog stehen, sagen: „Vermeidung geht vor Entsorgung, und deshalb erwarten wir, dass zuallererst dieses Gutachten von K+S in Auftrag gegeben wird, was übrigens auch mit niedersächsischer Stimme am Runden Tisch so beschlossen worden ist.“? Warum verlangen wir das nicht?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schminke, wir verlangen die beste verfügbare Technik. Sie haben wahrscheinlich der Presse entnommen, dass das Unternehmen immer wieder in Zweifel zieht, dass die eine oder andere Maßnahme, die wir verlangen, um den guten ökologischen Zustand bis 2027 zu erreichen, tatsächlich machbar ist. Wir haben deshalb sehr wohl sehr genau geprüft, was heute technisch abgefordert werden kann und was an technischen Lösungen bereitsteht. Dazu gehört auch die Eindampfung von Produktionsabwässern, beispielsweise das, was das Unternehmen K-UTEC vorgeschlagen und an anderen Stellen realisiert hat. Das ist Teil dessen, was heute weltweit als beste verfügbare Technik vorliegt, und das muss im Zweifel auch von dem Unternehmen K+S eingesetzt werden.
Wir haben von daher über den Hebel der Nutzung der besten verfügbaren Technik die Möglichkeit, hier alles zu verlangen, und zwar nicht nur das, was K+S selbst macht, sondern auch das, was andere Unternehmen heute an technischen Lösungen realisiert haben. So wird in der Industrie verfahren. Deswegen mussten z. B. Unternehmen Asbeststoffe innerhalb von vier Jahren ausbauen; mit einer geringen Verlängerungsmöglichkeit.
Das gilt auch für die zweimalige Verlängerungsmöglichkeit, die wir hier im Bereich des Wasserrahmenrechts haben. Der gute ökologische Zustand sollte bereits 2015 erreicht werden. Eigentlich hätte das schon in den alten Plänen stehen müssen. Jetzt gibt es die zweimalige Verlängerungsmöglichkeit. Nun muss das Unternehmen das auch tatsächlich tun.