Protokoll der Sitzung vom 21.01.2016

Ich sage es einmal so: Das war eben nicht astrein. Aber wir sind unendlich großzügig, und Frau Ministerin antwortet jetzt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das mache ich sehr gerne, auch wenn wir dazu in mehrfachen Antworten auf Kleine Anfragen und auch im Ausschuss gegenüber der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Stellung bezogen haben.

Wie bereits erläutert, hat der Schulversuch ProReKo seinerzeit gezeigt, dass die eigenverantwortliche Personalbewirtschaftung und unmittelbare Verfügung über Stellen und Mittel zu einem bedarfsgerechten Handeln und Entscheiden vor Ort führen können. Die guten Erfahrungen, die wir in diesem Modellversuch gemacht hatten, haben sich in der Folgezeit aber nicht in allen Teilbereichen für alle berufsbildenden Schulen bestätigt, und die Auslastung des den Schulen zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellten Beschäftigungsvolumens ist seit der Verlagerung der Stellenbewirtschaftung auf die berufsbildenden Schulen im Jahr 2011 - somit bereits vor der Regierungsübernahme durch die jetzige Landesregierung beginnend - kontinuierlich gesunken, was u. a. zu einem Absinken der Unterrichtsversorgung führte.

(Kai Seefried [CDU]: Ich habe nach den Stellen gefragt!)

Die Umsetzung der Vorschläge einer Arbeitsgruppe zur Optimierung der Stellenausnutzung, die bereits im Jahr 2012 eingesetzt wurde, brachte auch nicht die erhoffte bessere Ausnutzung der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Stellen.

(Kai Seefried [CDU]: Wie viele Stellen sind gestrichen?)

Aufgrund der dargestellten Entwicklung im Bereich der Personalbewirtschaftung wurde daher die Bewirtschaftung von freien Stellen und Stellenanteilen mit Erlass vom 30. Juli 2014 im Kultusministerium vorübergehend zentralisiert.

(Kai Seefried [CDU]: Das habe ich ja nicht gefragt! - Jörg Hillmer [CDU]: Sie haben den falschen Sprechzettel!)

Ziel der zentralen Stellenbewirtschaftung ist es, die Auslastung und die Bewirtschaftung der Stellen und Mittel z. B. durch Zusammenfassung freier Stellenanteile und auch durch Nutzung der bisher nicht genutzten Stellen zu optimieren.

(Jörg Hillmer [CDU]: Die Frage wurde nicht gestellt! - Ulf Thiele [CDU]: Frau Heiligenstadt, Sie haben den falschen Sprechzettel gegriffen! - Kai Seefried [CDU]: Wie viele Stellen sind gestri- chen?)

Der Kern des ProReKo-Gedankens bleibt bei dieser Entscheidung erhalten. Die Schulen sind weiterhin verantwortlich für die Personalplanung - auf

der Basis ihrer Stellenpläne - sowie für die Auswahl und die Entscheidung über das einzustellende Personal.

(Kai Seefried [CDU]: Das ist ja un- glaublich!)

Das Stellenausgleichsverfahren bleibt also als transparentes Instrument der Stellenplanung bestehen. Vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird deutlich, dass es sich um einen lange andauernden Prozess handelt, sodass Fortschritte auch nur langsam zu erkennen sind.

(Kai Seefried [CDU]: Wie viele Stellen fehlen im Haushalt?)

Die Unterrichtsversorgung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen wird, wie ich in meinen einleitenden Bemerkungen bereits ausgeführt habe, zum 15. November 2015 aktuell geprüft. Die Daten werden wir voraussichtlich im ersten Quartal 2016 veröffentlichen.

(Ulf Thiele [CDU]: Wie viele Stellen haben Sie gestrichen? - Kai Seefried [CDU]: Einfache Frage!)

Sie haben 360 Stellen über kw-Vermerke im Rahmen der Arbeitszeitkonten abgeschafft bzw. wir mussten das dann erfüllen.

(Kai Seefried [CDU]: Sie haben doch darüber hinaus gestrichen!)

Es sind einige Sachen aus Ihrer Erblast entsprechend übernommen worden. Außerdem haben wir ungefähr 320 Stellen an den Finanzminister zurückgegeben, weil rund 800 Stellen, die wir den berufsbildenden Schulen zur Verfügung gestellt haben, durch die damalige dezentrale Stellenbewirtschaftung nicht in Anspruch genommen worden sind.

(Ulf Thiele [CDU]: Das mussten Sie nicht? Das haben Sie gemacht!)

Wenn man die Stellen nicht in Anspruch nimmt, kann man natürlich einige zurückgeben. Wir haben das entsprechend getan.

(Kai Seefried [CDU]: Sie haben dar- über hinaus gestrichen!)

Wir haben aber, wenn ich mich richtig erinnere, z. B. im Gegensatz zu dem durchschnittlichen Einstellungsverfahren von rund 300 Stellen unter dezentraler Stellenbewirtschaftung erstmalig im Rahmen des zentralen Einstellungsvorganges

etwas mehr als 500 Stellen besetzen können und damit sehr erfolgreich dazu beigetragen, dass mehr Stellen besetzt wurden, obwohl haushaltsrechtlich weniger Stellen zur Verfügung gestanden haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Hillmer [CDU]: Wie viele Stellen haben Sie gestrichen? Das ist eine einfache Frage!)

Die Frage ist beantwortet worden, Herr Kollege Hillmer. Das ist zwar umfangreich begründet worden. Aber die konkret gestellte Frage wurde im Rahmen dieser Darstellung eben beantwortet.

(Johanne Modder [SPD]: Der sollte mal zuhören!)

Zumindest habe ich das mit meinem laienhaften Sachverständnis der Thematik so mitbekommen.

(Jörg Bode [FDP]: Das soll so sein! Das glaube ich auch!)

- Ja, es soll so sein!

Herr Kollege Försterling, Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte!

(Christian Grascha [FDP]: Kommen- tiert der Präsident das denn auch, wenn die Frage nicht beantwortet wurde? - Unruhe)

- Sie setzen jetzt bitte schön mit Ihrer Zusatzfrage fort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir von der Ministerin gehört haben, dass es an Gesamtschulen schon ausreicht, mit einer rechnerischen Unterrichtsversorgung von 70 % den Pflichtunterricht zu erteilen, frage ich die Landesregierung: Wie sieht dieser Wert für alle anderen Schulformen aus?

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben, wenn wir ausschließlich die Stundentafel, also den Pflichtstundenbereich, zuweisen, im Primarbereich eine Abdeckungsmöglichkeit von rund 81 %, bei den Hauptschulen von rund 74 %, bei den Realschulen von rund 87 %,

bei den Oberschulen von rund 72 %, bei den KGSen von rund 84 %, bei den IGSen von rund 70 %, bei den Abendgymnasien und Kollegs - zusammengefasst - von rund 91 % sowie bei den Förderschulen von 84 %. Wenn Sie die entsprechenden Zusatzbedarfe noch dazurechnen, d. h. entsprechende Zuschläge, also Pflichtstunden und Zusatzbedarfe, dann haben Sie natürlich höhere Werte. Im Primarbereich ist das dann der 100-%Wert. Deswegen stellen wir die Grundschulen immer so, dass wir die 100 % in jedem Fall erreichen. Ansonsten haben wir allerdings bei keiner einzigen Schulform einen Wert von über 97 %.

Danke, Frau Ministerin. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion: Herr Försterling, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir von der Frau Ministerin gehört haben, wie wichtig die aktuelle Maßnahme zu sein scheint, von den Gymnasien an andere weiterführende Schulen zu versetzen und abzuordnen, frage ich die Landesregierung, warum eine Lehrkraft im Gymnasiallehramt mit der Fächerkombination Deutsch/Sport und der Examensnote 3,3 von einer Oberschule, der Oberschule Badenhausen, jetzt ohne Zustimmung der Personalräte und ohne Einbindung der Landesschulbehörde, sondern auf direkte Weisung des Kultusministeriums an das Theodor-Heuss-Gymnasium nach Göttingen versetzt wird. Vorausgesetzt, dass die Frage beantwortet werden kann: Wer ist innerhalb des Kultusministeriums für die Weisung verantwortlich?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Jörg Bode [FDP]: Das ist ja ein Ding!)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Försterling, ich kann Fragen zu konkreten Einzelfällen jetzt hier im Plenum nicht beantworten. Aber ich kann das gerne nachliefern. 1

1 siehe Unterrichtung durch die Landesregierung, Drs. 17/5043

(Christian Dürr [FDP]: Wann bekom- men wir denn die Antwort, Frau Minis- terin? - Christian Grascha [FDP]: Kriegen wir eine Antwort?)

Vielen Dank. - Die ebenfalls fünfte und letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion: Herr Kollege Seefried. Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung, wie sich die Konsequenzen des OVG-Urteils an den berufsbildenden Schulen in Form von Stellen ausgewirkt haben. Wie viele Stellen sind notwendig, um die Konsequenzen des OVG-Urteils auszugleichen, und sind diese Stellen den BBSen zusätzlich zur Verfügung gestellt worden?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An den BBSen haben wir vor der Erhöhung der Unterrichtungsverpflichtung für die Gymnasiallehrkräfte nichts weggenommen. Das heißt, dass wir ihnen nachher nichts zuweisen können. Wir haben dort aber, wenn man die Stunden pro Lehrkraft entsprechend hochrechnet, Anteile von etwa 50 Stellen. Das ist jedoch über das individuelle Arbeitskonto abzudecken.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich stelle fest, dass zu der dritten der Dringlichen Anfragen keine Wortmeldungen für Zusatzfragen mehr vorliegen. Darum schließe ich die Besprechung und damit den Punkt der Dringlichen Anfragen für diesen Plenarsitzungsabschnitt in Gänze.

Ich rufe auf den