proaktiven Handeln der Kommission bei entsprechenden Untersuchungen? - Das sind eine Reihe von Punkten, die wir aufnehmen müssen, und zwar nicht, weil wir gegen Importe oder gegen den Welthandel wären - das sind wir gar nicht -, sondern weil wir Rahmenbedingungen haben wollen, die es uns ermöglichen, in Deutschland zu fairen Wettbewerbspreisen zu produzieren und am Markt zu sein. Das wird die große Herausforderung sein.
Ich will aber noch ein paar wenige Worte zu den weiteren Herausforderungen sagen. Natürlich wird das Thema „Klima und Energiekosten“ ein ganz großes Thema sein. Die Sicherung der Arbeitsplätze hängt in starkem Maße von der Bezahlbarkeit der Energie ab.
Ich will dazu auch sagen, meine Damen und Herren: Die Reform des europäischen Emissionshandels spielt dabei ebenfalls eine ganz große Rolle. Dazu will ich jetzt nur auf das gemeinsame Positionspapier der Landesregierung hinweisen, in dem wir ganz klar gesagt haben: Das Thema „Kostenfreie Zuteilung“ muss an Carbon-leakage-gefährdeten Unternehmen orientiert sein. Das gilt in besonderem Maße für die Stahlindustrie. Es hilft nicht, hier CO2-Emissionen zu sparen und Werke an anderen Stellen aufzubauen, wo dann bei der gleichen Produktion mehr CO2 erzeugt wird.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion und würde mich freuen, wenn wir mit einem starken, geschlossenen Signal aus Niedersachsen unserer Stahlindustrie in Niedersachsen helfen könnten.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Wir sind am Ende der Beratungen und kommen zur Ausschussüberweisung.
Federführend soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 39: Abschließende Beratung: Speicher sind notwendig für die Energiewende - Betreiber von Energiespeicheranlagen von
Netzentgelten befreien - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4352 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/4945 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5019
Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der Grünen zielt auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung.
Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitergehende Empfehlung. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Mit anderen Worten: Um zu einer Abstimmung über den von der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden.
Wer dieser folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4352 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit nicht gefolgt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/5019. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegen
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern habe ich unter dem Tagesordnungspunkt „Dringliche Anfragen“ folgende Anfrage an die Landesregierung gestellt:
„Nachdem wir von der Frau Ministerin gehört haben, wie wichtig die aktuelle Maßnahme zu sein scheint, von den Gymnasien an andere weiterführende Schulen zu versetzen und abzuordnen, frage ich die Landesregierung, warum eine Lehrkraft im Gymnasiallehramt mit der Fächerkombination Deutsch/ Sport und der Examensnote 3,3 von einer Oberschule, der Oberschule Badenhausen, jetzt ohne Zustimmung der Personalräte und ohne Einbindung der Landesschulbehörde, sondern auf direkte Weisung des Kultusministeriums an das Theodor-Heuss-Gymnasium nach Göttingen versetzt wird. Vorausgesetzt, dass die Frage beantwortet werden kann: Wer ist innerhalb des Kultusministeriums für die Weisung verantwortlich?“
„Herr Försterling, ich kann Fragen zu konkreten Einzelfällen jetzt hier im Plenum nicht beantworten. Aber ich kann das gerne nachliefern.“
Genau. - Ich beanspruche, dass nach Artikel 24 Abs. 1 die Landesregierung unverzüglich zu dieser Frage die Antwort gibt.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: „Unverzüg- lich“ heißt nicht „sofort“! - Johanne Modder [SPD]: Abenteuerlich!)
Diese Antwort muss auch möglich sein, weil mittlerweile nämlich im izn-Prognosemodul der Name dieser Lehrkraft beim Theodor-Heuss-Gymnasium in Göttingen bereits geführt wird. Also gehe ich davon aus, dass die Landesregierung hierzu auch Aussagen treffen kann.
Das ist wichtig, damit die betreffende Lehrkraft dort vor Ort zum 1. Februar 2016 neutral starten kann, weil es mittlerweile diverse Gerüchte vor Ort gibt, u. a. dass es sich bei dieser Lehrkraft um die Schwägerin der Wahlkreisbüroleiterin von der Ministerin handelt.
Herr Försterling, Sie haben einen Antrag auf sofortige Unterrichtung gestellt. Wir werden daher über diesen Antrag hier im Plenum abstimmen. Wer dem Antrag - - -
- Herr Kollege Nacke, Herr Försterling hat in seinem Beitrag zur Geschäftsordnung eine Unterrichtung gefordert. Das werten wir als einen Antrag, hier zu einer Unterrichtung zu kommen.
(Ulf Thiele [CDU]: Das ist ein verfas- sungsmäßiges Recht! Wohin kommen wir denn, wenn die Mehrheit des Landtags das Recht der Abgeordne- ten beschneiden kann?)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Fragerecht im Rahmen einer Dringlichen Anfrage, also im Rahmen der fünf Fragen, die einer Fraktion in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehen und für die sich für die FDP-Fraktion Herr Kollege Försterling gemeldet hat, ist nun ganz sicher kein Recht, das durch Mehrheitsbeschluss dieses Hauses „abgebrochen“ werden kann.
Der Kollege Försterling hat gestern diese Frage gestellt. Die Antwort der Landesregierung konnte nicht gegeben werden. Er wurde darauf vertröstet, dass diese Antwort zu einem späteren Zeitpunkt gegeben wird. Damit hat er doch wohl einen Anspruch, dass spätestens mit Abschluss dieses Plenarabschnitts diese Antwort gegeben werden muss.