Protokoll der Sitzung vom 17.02.2016

Herr Haase hat vorhin ausgeführt, das Ziel sei gewesen, ein modernes Mediengesetz zu schaffen. Aber gerade das ist es, mit Verlaub, am Ende des Tages nicht geworden. Ich werde dazu gleich noch etwas ausführen.

Die Frage ist doch, ob dieses Gesetz den Medienstandort Niedersachsen voranbringt, meine Damen und Herren. Aber das tut es nicht.

(Jörg Bode [FDP]: Genau!)

Ich will die fairen Gespräche mit den Kollegen Heere und Haase gemeinsam mit Herrn Nacke ausdrücklich loben. Auch was der GBD geleistet hat, war eine Mammutaufgabe. Das Gesetz war am Anfang so grottenschlecht, dass der GBD hier nicht nur Reparaturbetrieb war, sondern im Prinzip

ein komplett neues Gesetz schreiben musste. Von daher sage ich ganz herzlichen Dank für die Arbeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Haase und Herr Kollege Heere, wir haben gemeinsam festgestellt - diese Debatte gab es ja auch bei der Anhörung -, dass wir vor einer fundamentalen Änderung der Medienlandschaft stehen bzw. eigentlich schon mitten drin sind. Der Wettbewerb ist mittlerweile ein komplett anderer. Es gibt nicht mehr nur die Offline-Welt mit Zeitungen und Radio auf UKW-Frequenzen. Gerade das Internet ist reich an Medien, auch wenn man sich fragen kann, ob die immer die Qualität haben, die wir uns vorstellen. Aber diesem neuen Wettbewerb sehen sich insbesondere die Zeitungsverleger, die richtigerweise interveniert haben, ausgesetzt. Die Frage ist nun, ob wir mit diesem Gesetz unsere Wettbewerber am Standort Niedersachsen unterstützen. Ich sage: Das ist ausdrücklich nicht der Fall.

(Jörg Bode [FDP]: Genau!)

Ich will Ihnen zugute halten, dass eine grundsätzliche Novellierung, sozusagen eine Transferierung dieses Gesetzes in das Internetzeitalter, ausdrücklich wünschenswert und sinnvoll gewesen wäre. Deswegen haben wir auch lange auf den großen Wurf von Rot-Grün gewartet; denn das stand ja bereits in Ihrem Koalitionsvertrag. Am Ende ist es dieser große Wurf aber nicht geworden.

Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen. Wir haben in unserer Regierungszeit bewusst und zum Teil gegen den Widerstand der Grünen den lokalen kommerziellen Rundfunk eingeführt; Herr Nacke hat das vorhin gesagt. Das geschah in der Hoffnung, dass dadurch mehr vor Ort passiert. Ich hätte mir gewünscht, dass viele Radio- und sogar Fernsehsender vor Ort entstehen. Einige haben es gemacht. Andere haben nicht durchgehalten. Am Ende müssen wir feststellen, dass die Konkurrenz gerade durch das Internet so groß war, dass uns das nicht flächendeckend in Niedersachsen gelungen ist. Deswegen ist es unsinnig, die Hürden an dieser Stelle noch einmal höherzulegen.

Was wir gemeinsam wollen, ist ein erfolgreicher Medienstandort. Aber das gelingt mit diesem Gesetz, mit Verlaub, nicht.

(Beifall bei der FDP)

Während Anbieter im Internet quasi unreguliert arbeiten, wollen Sie Zeitungsverleger und private Sender immer stärker regulieren. Das ist genau der Punkt, um den es geht. Das hat Herr Nacke zu Recht kritisiert.

Einige Punkte des Gesetzentwurfs waren sogar rechtswidrig. Sie sind verbessert worden. Ich denke an die verrückte Debatte in der ersten Beratung, als es um die 42 % für den Bürgerrundfunk ging. Da hat Ihnen der Landesrechnungshof einen Strich durch die Rechnung gemacht.

(Gerald Heere [GRÜNE]: Der GBD fand es nicht rechtswidrig!)

Aber das Amüsanteste an dieser ganzen Debatte war die Zusammensetzung der Versammlung. Darum ging es ja auch in den heutigen Redebeiträgen.

Herr Kollege Heere, die Rechnung, die Sie hier aufzumachen versuchen, passt schlicht und einfach nicht. In der alten Versammlung hatten wir bei den Sozialpartnern eine Parität: zwei Vertreter der Unternehmerverbände auf der einen Seite und zwei Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf der anderen Seite. Das war vollkommen richtig.

(Anja Piel [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht! Herr Dürr, das ist falsch! Das ist gar nicht wahr!)

Aber ich will daran erinnern - das kann ich, weil das eine öffentliche Sitzung war -, dass der stellvertretende Ausschussvorsitzende das Wort ver.di bei der Beratung der Änderungsanträge schon in den Mund genommen hatte.

(Jörg Bode [FDP]: Aus Versehen!)

Aus Versehen natürlich! Denn da war von ver.di noch gar nicht die Rede. Uns war klar, dass es am Ende so kommen würde, und jetzt ist ver.di ja auch drin.

Was ich allerdings begrüßen möchte, ist, dass Sie auf den letzten Metern noch die Kurve gekriegt haben.

(Glocke des Präsidenten)

- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Dass die Unternehmerverbände wieder mit zwei Vertretern dabei sind, ist ausdrücklich richtig und sicherlich der Intervention der UVN und dem Vortrag von Dr. Müller im Rahmen der Anhörung zu verdanken.

Unter dem Strich bleibt: Dieses Gesetz ist kein großer Wurf. Bei Rot-Grün ist die Digitalisierung der Medienwelt nach wie vor nicht angekommen. Am Ende werden Sie dem Medienstandort Niedersachsen mit diesem Gesetz einen Bärendienst erweisen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dürr. - Jetzt hat sich der Ministerpräsident zu Wort gemeldet. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Gesetzentwurf schon sehr breit diskutiert worden ist, kann ich mich kurz fassen.

Für mich ist wichtig: Wir haben in Niedersachsen nicht nur eine besonders vielfältige Tageszeitungslandschaft - wahrscheinlich ist sie so vielfältig wie in keinem anderen Bundesland -, sondern auch eine besonders starke Präsenz der Bürgermedien. Das ist, glaube ich, in unserem Flächenland, dem zweitgrößten der Bundesrepublik, ein entscheidender medienpolitischer Faktor. Deswegen begrüße ich das Hauptanliegen des Gesetzentwurfs, und das ist und bleibt die Stärkung der Bürgermedien.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bürgermedien tragen ganz wesentlich zu dem gesellschaftlichen Diskurs in der unmittelbaren Nachbarschaft bei. Sie spielen in vielen Fällen mittlerweile eine wirklich bedeutende Rolle für die Meinungsvielfalt in unserem Land. Das ist im Grunde genommen ein Ziel, das wir alle miteinander anstreben und weiter verstärken sollten.

Mit der Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes - der „kleinen“ Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes, wie gesagt wurde - wird diese wichtige Rolle der nicht kommerziellen Sender durch eine Verlängerung der Zulassungsdauer von sieben auf zehn Jahre und Anpassungsregelungen bei der finanziellen Unterstützung durch die Landesmedienanstalt gewürdigt und abgesichert. Auch das ist, glaube ich, ein echter Fortschritt.

Ich weiß aus manchen Gesprächen in den vergangenen Jahren, dass die relativ kurzen Planungszeiträume und alle damit verbundenen Unsicher

heiten, insbesondere beispielsweise bei Personaldispositionen, immer wieder ein Problem gewesen sind, wenn es darum ging, noch junge Pflanzen zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Deswegen ist es richtig, an dieser Stelle mehr Zeit zu geben.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Zusammensetzung der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt ist ja ein besonders heißes Thema gewesen - das ist bereits hinreichend zum Ausdruck gekommen. Ich finde es richtig, dass das Gremium künftig besser als bislang die sehr unterschiedliche, ausdifferenzierte Gesellschaft bei uns in Niedersachsen repräsentiert, dass mehr gesellschaftlich relevante Gruppen vertreten sind. Sicherlich steigt die Zahl der Mitglieder, aber sie explodiert nicht.

Im Übrigen glaube ich - soweit ich es beurteilen kann - nicht, dass sich einzelne Repräsentanten dieser Gruppen gewissermaßen automatisch bestimmten politischen Fraktionen zuordnen ließen. Nach meinem Verständnis haben sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein ganz anderes Selbstbewusstsein. Das ist auch richtig; denn uns allen liegt an der Staatsferne der Medien. Das ist in Niedersachsen ein Eckpfeiler unserer Medienpolitik.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Kurz gesagt: Ich finde, es ist ein gutes Gesetz. Es wäre gut, wenn alle dem zustimmen könnten. Die zweitbeste Lösung ist, dass eine Mehrheit dem zustimmt.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die CDUFraktion hat um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung gebeten. Sie erhalten zwei Minuten, Herr Kollege Nacke. Bitte schön!

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Er hat doch schon 18 Minuten gehabt!)

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident, Sie haben sich ja zum ersten Mal zu diesem Gesetz, für das

die Staatskanzlei originär zuständig ist, eingelassen. Sie haben angesprochen, dass das Hauptanliegen des Gesetzes die Stärkung der Bürgermedien sei. Interessant, dass die Vertreter von SPD und Grünen diesen Aspekt, den Sie als Hauptanliegen bezeichnet haben, in ihren Redebeiträgen überhaupt nicht erwähnt haben.

(Filiz Polat [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!)

Das macht ja deutlich, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich mit diesem Gesetzentwurf nicht befasst haben. Denn der ursprünglich einmal als Stärkung der Bürgermedien daherkommende Eingriff in die Haushaltshoheit der Landesmedienanstalt ist von allen Beteiligten, einschließlich der Bürgermedien, zum Schluss verworfen worden. Deswegen ist er auch nicht mehr im Gesetz enthalten.

Im Übrigen ist das Gegenteil der Fall! Denn bislang stand in diesem Gesetz, dass die Existenz eines Bürgermediums derart zur Medienvielfalt beiträgt, dass sie eine vielfaltsichernde Maßnahme ersetzen kann. Diese Regelung ist gestrichen worden.

Nach der Lesart des Gesetzes von Rot-Grün sind Bürgermedien für die Medienvielfalt so unwichtig, dass sie gerade nicht dazu beitragen können. Deswegen wird das jetzt gestrichen, nämlich dass die Existenz eines Bürgersenders - und das gibt es nun wirklich überall; Ihr Beispiel, Herr Heere, war so absurd, dass es noch einmal deutlich gemacht hat, dass dieses Argument nicht greift - eine ersetzende vielfaltsichernde Maßnahme sein kann. Insofern greift dieses Argument aus meiner Sicht überhaupt nicht.