Protokoll der Sitzung vom 18.02.2016

Sie schreiben stattdessen abstrakt, dass generell keine Schlechterstellung deutscher Institute kommen dürfe.

(Gerald Heere [GRÜNE]: So ist es!)

Warum Sie angesichts unseres zu diesem Punkt schon lange auf dem Tisch liegenden konkreten Vorschlags, angesichts der klaren eindeutigen Stellungnahmen der niedersächsischen Sparkassen- und Bankenverbände sowie angesichts der auf europäischer Ebene zu verzeichnenden sehr konkreten Diskussionslage dennoch Abstand davon nehmen, dieses Problem auch selbst konkret zu benennen und dazu Position zu beziehen, erschließt sich uns nicht. Das muss eine politische Absicht sein.

Eine Vergemeinschaftung von Bankenhaftungsrisiken schafft unserer Auffassung nach kein Vertrauen in die Bankenlandschaft, weder heute noch in Zukunft, weder in Europa noch in Deutschland und auch nicht in Niedersachsen.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Herr Kollege! Ihre Redezeit wird angehalten; ich achte darauf. Wir fahren aber erst dann fort, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. Ich weiß, einige sind sehr hungrig.

(Jens Nacke [CDU]: Korrekt beschrie- ben, Frau Präsidentin!)

Wenigen sieht man das an.

Wenn wir uns alle disziplinieren, gibt es auch bald etwas zu essen. Aber jetzt bitte etwas Ruhe und Aufmerksamkeit für den Kollegen! - Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Während die Rednerin der SPD-Fraktion bei der ersten Beratung noch auf eine konstruktive gemeinsame Lösung setzte, haben die Fraktionen von SPD und Grünen dann rund zwei Monate gebraucht, um endlich ihren Änderungsvorschlag vorzulegen.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist Ar- beitsverweigerung gewesen!)

Anstrengungen für eine gemeinsame Beschlussfassung gab es danach leider nicht mehr. Das liegt meiner subjektiven Einschätzung nach aber weniger an CDU, FDP und SPD. Angesichts der großen Zustimmung der heimischen Banken und Sparkassen im Zuge der schriftlichen Anhörung zu unserem Antrag ist das schade, zumal das, was Sie stattdessen vorgelegt haben, nicht nur einen Fehler beinhaltet, sondern auch weniger klar und weniger konkret ist.

(Christian Grascha [FDP]: Genauso ist es!)

Mit dem, was Sie hier heute mehrheitlich beschließen wollen und wahrscheinlich auch gleich beschließen werden, lässt sich in dieser Debatte wirklich kein Blumentopf gewinnen. Das macht nichts heil und auch nichts kaputt. Vielleicht muss man damit bei Ihnen aber auch schon zufrieden sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Besser wäre es, Sie würden unserem Entschließungsantrag folgen. Wir haben ihn noch einmal als Änderungsantrag eingebracht, um Ihnen die Chance zu geben, im Sinne der heimischen Sparkassen, der Genossenschaftsbanken, der niedersächsischen Privat- und Geschäftsbanken und vor allem auch im Sinne Millionen privater und gewerblicher Kunden abzustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rettungswesten deutscher Banken und Sparkassen sind sicher. Sie sind bezahlt und bewährt. Lassen Sie nicht den Eindruck zu - wenn Sie heute so beschließen -, dass Sie bereit sind, aus diesen Rettungswesten für die deutschen Sparer irgendwann einmal die Luft abzulassen!

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Mohr. - Für die SPDFraktion hat nun Frau Kollegin Geuter das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In seltener Einigkeit haben in den vergangenen Wochen und Monaten viele politische Akteure - der Bundestag, der Bundesrat, viele Länderparlamente, aber auch die Vertreter der Bankenverbände - erklärt, dass der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom November letzten Jahres zur Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems nicht akzeptabel ist. Die Einführung einer einheitlichen Bankenaufsicht innerhalb der Europäischen Union und die Errichtung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage geratene systemrelevante Banken sind eine wesentliche Voraussetzung für einen stabilen Bankensektor in Europa, weil Bankgeschäfte eben nicht an Ländergrenzen Halt machen. Deshalb sind grenzübergreifende Instrumente der Bankenaufsicht von zentraler Bedeutung.

(Zustimmung von Gerald Heere [GRÜNE])

Auch die mit der Einlagensicherungsrichtlinie von 2014 - wenn wir bei der numerischen Bezeichnung einen Fehler gemacht haben sollten, bitte ich um Entschuldigung; wir werden das prüfen - erfolgte weitreichende Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme mit dem Ziel, Einlagen zu schützen, ist grundsätzlich richtig. Deutschland hat seine Hausaufgaben gemacht und die Vorgaben dieser Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. In vielen anderen Ländern sind diese Systeme entweder noch im Aufbau begriffen oder noch gar nicht eingerichtet.

Auch Finanzminister Schäuble hat in einem Interview mit der FAZ am 25. Januar 2016 zu Recht darauf hingewiesen:

„Solange wir in Europa noch nicht so weit vorangekommen sind, müssen wir Fehlentwicklungen vorbeugen, indem wir zwischenstaatlich genau verabreden, was jeder... zu leisten hat, bevor wir die nächste Stufe der Vergemeinschaftung betreten.“

Ich stelle also fest: Mit unserem Antrag sind wir Herrn Schäuble deutlich näher als Sie. Aber das erleben wir ja nicht zum ersten Mal.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Das wollte ich gerade sagen! Das wä- re nichts Besonderes!)

Zwischenstaatliche Entscheidungen auf europäischer Ebene setzen zwingend eine Verlässlichkeit bei der Umsetzung voraus. Sonst könnten keine funktionierenden Strukturen entstehen, und das beeinträchtigt das gegenseitige Vertrauen in Europa. Die Absicht der Europäischen Kommission, jetzt die Gleichbehandlung aller nationalen Einlagensicherungssysteme herbeiführen zu wollen, würde genau die nationalen Einlagensicherungssysteme benachteiligen, die bereits in der Vergangenheit Mittel angespart und ihre Hausaufgaben gemacht haben.

(Zustimmung von Adrian Mohr [CDU])

Stabile und leistungsfähige Bankensysteme wie unser deutsches Drei-Säulen-Modell müssten für instabile Systeme haften, ohne einen Einfluss auf deren Risikosteuerung zu besitzen. Mit der beabsichtigten gemeinsamen Haftung würde sogar risikoreiches Verhalten noch begünstigt. Insoweit setzt der Kommissionsvorschlag falsche Anreize und falsche Prioritäten. Er wird von uns konsequent abgelehnt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung von Adrian Mohr)

Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Einlagensicherungssystem, basierend auf gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung. Unser bewährtes Einlagensicherungssystem gerade auch der Sparkassen und Volksbanken steht daher für uns auf keinen Fall zur Disposition.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Gemeinsam lehnen alle vorliegenden Anträge die jetzt beabsichtigte Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ab. In dieser Zielrichtung sind wir uns einig, auch wenn wir in den einzelnen Bereichen dann doch noch zu unterschiedlichen und differenzierten Betrachtungen kommen.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist falsch, Frau Kollegin!)

Die unterschiedliche Betrachtung liegt auch darin, dass während der laufenden Antragsberatung tatsächlich mit dem neuen Richtlinienentwurf ein neuer Sachverhalt auf dem Tisch lag, von dem wir der Meinung waren, dass er zu berücksichtigen ist.

(Zustimmung von Gerald Heere [GRÜNE])

Trotz der vielen Gemeinsamkeiten, die wir weiterhin haben, stehen bestimme Unterschiede einem gemeinsamen Antrag entgegen. Es gilt jetzt, so wie es der Bundesrat beschlossen hat, die Bestrebungen der Kommission zu begleiten mit dem Ziel, Risiken zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bankensektor zu gewährleisten. Aber alle Schritte einer möglichen Verringerung von Risiken dürfen - das wiederhole ich gerne - das bewährte Drei-Säulen-System des deutschen Bankenwesens nicht infrage stellen. Die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Bankensektor muss endlich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung tragen.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen aus unserer Sicht darin, die Chancengleichheit zwischen kleinen und mittleren Banken einerseits und international tätigen Großbanken andererseits herzustellen. Gerade in unseren Städten und Kreisen mit regional ausgerichteten Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind diese durch zahlreiche aufsichtsrechtliche Vorgaben und durch anhaltend niedriges Zinsniveau zusehends betroffen und stehen schon genug in einem schwierigen Marktumfeld. Deshalb gilt es, sie ausdrücklich zu schützen. Dazu bedarf es differenzierter Regelungen; denn schon die vorhandene Regulatorik und ihre Umsetzung belasten die regionalen Institute überproportional. Hier gilt es, das in der Regulierungspraxis vorgesehene Proportionalitätsprinzip stärker als bisher zu nutzen.

Der Verordnungsvorschlag der Kommission - so die Zielsetzung - soll die Bankenunion vollenden, indem die nationalen Einlagensicherungen in einem europäischen Einlagensicherungssystem zusammengeführt werden. Das würde aber - das hat die Bundeskanzlerin Anfang des Jahres zu Recht festgestellt - nicht die Risiken im Finanzsektor weiter abbauen, sondern hätte das Gegenteil zur Folge.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie von Adrian Mohr [CDU])

Aber auch die Bundeskanzlerin hat in dem gleichen Interview nicht ausgeschlossen, dass wir in späteren Jahren einmal, wenn andere Voraussetzungen bestehen, auch über andere Gemeinschaftlichkeiten reden.

(Adrian Mohr [CDU]: Sie kann ja nicht übers Wasser gehen!)

Europäische Lösungen - das gilt heute mehr denn je - können immer nur dann funktionieren, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten akzeptiert werden. Maßnahmen, bei denen eines oder wenige Länder die Lasten zu tragen haben - das wäre das Ergebnis des jetzigen Kommissionsvorschlages -, verhindern die notwendige Akzeptanz, aber auch einen fairen Wettbewerb. Wir unterstützen daher alle Aktivitäten unserer Landesregierung, aber auch der Bundesregierung gegen diese Kommissionspläne.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Geuter. - Für die FDPFraktion spricht nun Herr Kollege Grascha.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Geuter, auch ich hatte in der ersten Beratung hier im Plenum den Eindruck, dass wir die gleichen Ziele verfolgen. Dieses Gefühl hatte ich auch in der Ausschussberatung, zumindest bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Als Sie dann aber Ihren Änderungsvorschlag vorgelegt haben, ist dieser Eindruck leider verschwunden. Denn das, was Sie vorgelegt haben, ist ein reiner Wischiwaschi-Antrag, der die deutsche Position in Brüssel eindeutig schwächt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Richtig! Wischiwaschi!)

Zwischen dem CDU-Antrag und Ihrem Änderungsvorschlag, der dann zur Beschlussempfehlung geworden ist, gibt es einen Unterschied: In dem CDU-Antrag, den wir ganz klar unterstützen, wird die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung generell abgelehnt. Sie hingegen sagen, Sie lehnen den Vorschlag zur Vergemeinschaftung, der jetzt auf dem Tisch liegt, ab. Aber Sie haben uns noch nicht verraten, welche Form der Vergemeinschaftung Sie befürworten würden. Das geht aus Ihrem Antrag nicht hervor.