Zwischen dem CDU-Antrag und Ihrem Änderungsvorschlag, der dann zur Beschlussempfehlung geworden ist, gibt es einen Unterschied: In dem CDU-Antrag, den wir ganz klar unterstützen, wird die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung generell abgelehnt. Sie hingegen sagen, Sie lehnen den Vorschlag zur Vergemeinschaftung, der jetzt auf dem Tisch liegt, ab. Aber Sie haben uns noch nicht verraten, welche Form der Vergemeinschaftung Sie befürworten würden. Das geht aus Ihrem Antrag nicht hervor.
Der Landtag spricht sich gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in der am 24.11.2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Form aus.“
„Den Einlagensicherungssystemen des deutschen Kreditwesens... dürfen durch europäische Regelungen keine Nachteile entstehen.“
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf den Bund dahingehend einzuwirken, dass er Lösungen nur akzeptiert, wenn dadurch keine negativen Folgen auf die Institutssicherungssysteme von Genossenschaftsbanken und den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe ausgehen.“
Aber was sind denn negative Folgen, meine Damen und Herren? - Auch da bleiben Sie eine Antwort schuldig.
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, auf den Bund dahingehend einzuwirken, dass die von Staaten für Banken ausgehenden Risiken durch weitere Maßnahmen wirksam reduziert werden.“
Da frage ich Sie: Welche Risiken meinen Sie eigentlich? Die Staatsverschuldung? - Sie machen doch selbst hier im Land trotz Rekordsteuereinnahmen und trotz Zinsminderausgaben weiter Schulden. Sie sollten sich einmal an die eigene Nase fassen und erkennen, welche Risiken Sie für unser Bankensystem verursachen!
Sie hätten in Ihrem Änderungsvorschlag Klartext schreiben sollen: dass Sie Ja zu einer Einlagenrückversicherung und damit Ja zu einer Transferunion sagen, dass Sie grundsätzlich Ja zu einer Vergemeinschaftung sagen, dass Sie sagen, dass mit der deutschen Einlagensicherung marode südeuropäische Banken gerettet werden sollen.
Und Sie sagen kein Wort zu den privaten Banken! Das heißt, die Einlagensicherungssysteme der privaten Banken sind Ihnen völlig egal. Das hätten Sie auch so klar in Ihren Änderungsvorschlag hineinschreiben sollen, meine Damen und Herren.
Die Kollegin Geuter hat eben zu Recht auf den Bundesfinanzminister hingewiesen. Auch Wolfgang Schäuble darf an der Stelle nicht die Büchse der Pandora öffnen. Ich zitiere aus dem gleichen Interview, aus dem die Kollegin Geuter schon zitiert hat:
„Die Vergemeinschaftung von Haftung muss nicht zwangsläufig zu Fehlanreizen führen, wenn die institutionellen Voraussetzungen für die Einhaltung und Durchsetzung gemeinsamer Regeln und Entscheidungen gegeben sind.“
Ich, meine Damen und Herren, bin seit der EuroKrise sehr skeptisch, ob gemeinsame Regeln dazu führen, dass es tatsächlich nicht zu Fehlanreizen kommt. Wir brauchen gemeinsame Regeln, aber keine Vergemeinschaftung der Haftung, meine Damen und Herren.
Wir lehnen die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ab, weil damit diejenigen bestraft würden, die - so wie Deutschland - ihre Hausaufgaben schon gemacht haben, und diejenigen belohnt würden, die ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht haben. Der CDU-Antrag formuliert hier eine ganz klare Ablehnung. Dieser klaren Ansage können wir uns als FDP-Fraktion anschließen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Heere das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns im Grundsatz einig: Die deutsche Einlagensicherung ist weltweit vorbildlich. Dieses System stärkt das Vertrauen in den lokalen Sparkassen- und Bankensektor, aber darüber hinaus auch in den Banken- und Wirtschaftsstandort Deutschland. Versuche der EUKommission in der Vergangenheit, auf dieses Einlagensicherungssystem zuzugreifen, sind parteiübergreifend zurückgewiesen worden - zum Glück mit Erfolg.
Was in der Vergangenheit galt, gilt auch für die aktuellen weitgehenden Pläne der EU aus dem November 2015. Die EU-Kommission will hier drei Stufen einführen - von der Rück- über die Mit- zur Vollversicherung - und damit am Ende eine vollständige Integration der nationalen Einlagensysteme. Das wollen wir hier alle gemeinsam nicht.
Aus diesem Grund haben wir eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vorliegen, mit der diese Pläne der Kommission eindeutig abgelehnt werden. Dem Einlagensicherungssystem des deutschen Kreditwesens - das ist eben schon zitiert worden -, insbesondere dem der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, dürfen durch europäische Regelungen keine Nachteile entstehen. Die rot-grünen Fraktionen stehen in dieser Angelegenheit eindeutig hinter unseren lokalen Banken, und das ist auch gut so.
Es ist bedauerlich, dass sich die Oppositionsfraktionen im Ausschuss dieser Beschlussempfehlung nicht anschließen konnten. Ich finde, es wäre der Wichtigkeit des Themas und der konkreten Vorhaben der Kommission - die in dem CDU-Antrag noch gar nicht enthalten waren, aber die über unseren Änderungsvorschlag jetzt mit aufgenommen
sind - angemessen, wenn Sie sich noch anders entscheiden würden und wir ein großes gemeinsames Signal aus dem Landtag Richtung Europa senden könnten.
Herr Mohr hat dagegengehalten, dass Sie einen eigenen Antrag vorgelegt haben, dem wir uns doch anschließen sollten. Das können wir leider nicht. Vieles in Ihrem Antrag ist zwar richtig. Allerdings liegt das Entscheidende wie immer im Detail; denn Sie, liebe CDU, lehnen in Ihrem Antrag europäische Lösungen ohne jegliche Differenzierung ab. Für eine - vielleicht ehemalige - Europapartei ist das schon bezeichnend. Natürlich müssen wir uns gegen schlechte europäische Pläne wenden. Dafür sind wir auch, und das tun wir mit dieser Beschlussempfehlung ausdrücklich. Aber die riesige Dimension der Banken- und Staatsschuldenkrise des vergangenen Jahrzehnts hat doch deutlich gemacht, dass rein nationale Lösungen auf Dauer unzureichend sind. Insofern sollten wir uns guten gesamteuropäischen Lösungen
Damit keine Missverständnisse aufkommen, weil das ja gleich von Herrn Mohr wieder vorgebracht wird: Für uns Grüne kann eine solche gute gesamteuropäische Lösung ganz sicher keine vergemeinschaftete Einlagensicherung sein. Da sind wir alle völlig einer Meinung.
Und völlig klar ist auch: Bei Schieflagen von Banken anderer Länder darf nicht in die Einlagensicherung von Sparkassen und Volksbanken oder auch Privatbanken in Deutschland gegriffen werden.
- Das steht da drin. Das ist Bestandteil der Pläne der EU-Kommission in der dritten Säule, die wir ausdrücklich nicht wollen. Genau das steht in der Beschlussempfehlung drin.
Rückversicherung überhaupt zu diskutieren, dann ist das kurzsichtig; denn wenn wir Systeme schaffen, die eben kein Durchgriffsrecht in die nationalen Systeme beinhalten - - -