Protokoll der Sitzung vom 18.02.2016

Stichtag 15. September bekannt gibt, über den Presseverteiler vermailt.

Am 10. Februar, um 9.58 Uhr, also rund 17 Stunden später, wurde die Antwort auf die Anfrage „Statistische Schuldaten“, Drucksache 17/5150, an die Drucksachenstelle des Landtages gemailt. Diese Antwort umfasst 575 Drucksachenseiten.

Um 10.06 Uhr wurde die Antwort auf die Anfrage „Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2015/2016“, Drucksache 17/5153, an die Drucksachenstelle des Landtags abgegeben. Diese Antwort umfasst 144 Drucksachenseiten.

Schließlich wurde um 10.08 Uhr eine vierseitige Antwort auf die Kleine Anfrage „Der 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2015/2016“, Drucksache 17/5151, an die Landtagsdrucksachenstelle versandt.

Damit wurden auf 723 Seiten umfangreich und detailliert alle von den anfordernden Abgeordneten erbetenen Informationen gegeben, und dies nicht zwei Tage nach einer Pressemitteilung, sondern lediglich wenige Stunden später, im Übrigen nicht in einem auch nur annährend vergleichbaren Umfang zur Pressemitteilung und auch nicht mit einem übereinstimmenden Informationsgehalt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es macht doch wohl einen Unterschied, ob man lediglich zu acht Schulformen mit acht Zahlen die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung bekannt gibt oder ob man bis ins letzte Detail auf über 700 Drucksachenseiten Informationen über Schulformen, einzelne Schulen, Regionen usw. liefert.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das stimmt! Aber nicht Sie entscheiden, ob das re- levant ist!)

Die Landesregierung hat hier im Plenum wiederholt nachvollziehbar dargelegt, aufgrund welcher Umstände sie an einer früheren Beantwortung der Fragen zur Unterrichtsversorgung gehindert war.

(Ulf Thiele [CDU]: Sie brauchten das Zweite, um das Erste liefern zu kön- nen! Darum mussten Sie das Zweite haben!)

Dies vorausgeschickt, stelle ich daher richtig:

Erstens. Die von den Abgeordneten nachgefragten Daten bzw. Informationen wurden weder im angefragten Umfang noch im Detail per Pressemitteilung herausgegeben.

Zweitens. Die Antworten der Landesregierung auf die in Rede stehenden Kleinen Anfragen wurden nicht zwei Tage, sondern wenige Stunden nach einer die Thematik lediglich anreißenden Presseinformation an die Landtagsverwaltung übermittelt.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Ich stelle ferner fest: Die geprüfte und freigegebene Statistik lag am 9. Februar 2016 vor. Die Antworten auf die auf der Grundlage dieser Statistik beantwortete Kleine Anfrage wurden am frühen Morgen des 10. Februar durch den Vertreter der Amtschefin des MK schlussgezeichnet und zugleich an die Drucksachenstelle des Landtags abgegeben. Es besteht auch hier kein begründeter Anlass, die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung der Anfrage in Zweifel zu ziehen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Nacke. Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass es alle anderen Landesregierungen in Deutschland schaffen, Anfragen von Abgeordneten fristgerecht zu beantworten - Hamburg und Sachsen beispielsweise 2 600, während unsere Landesregierung mit 640 schon überfordert ist -, und dem Hintergrund der hier eben seitens der Kultusministerin vorgetragenen offenkundig verfassungswidrig ausgelegten Urteilsbegründung frage ich die Landesregierung: Herr Ministerpräsident, geschieht das eigentlich mit Ihrem Wissen und Wollen? Ist das eine Anweisung von Ihnen? Geht es tatsächlich in die Richtung, wie die Braunschweiger Zeitung schreibt: „Die Opposition muss machtlos sein; das bleibt jetzt so; wir werden uns weiterhin weigern, Anfragen ordentlich zu beantworten.“? Oder geht das alles auf die Kappe

Ihres offenkundig überforderten Chefs der Staatskanzlei?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Das waren zwei Fragen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Für die Landesregierung antwortet Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz. Bitte!

(Zurufe von der FDP und von Frank Oesterhelweg [CDU])

- Das bedarf nicht Ihrer Kommentierung, Herr Oesterhelweg. Die Landesregierung entscheidet, wer antwortet.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Das ist ja nicht schlimm! Wir freuen uns, die Mi- nisterin zu sehen!)

Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat die Entscheidung des Staatsgerichtshofs intensiv analysiert und die dort niedergelegten Grundsätze auf die Fragen, die Sie gestellt haben, angewendet. Die Antwort haben Sie eben gehört. Die Niedersächsische Landesregierung handelt nach Recht und Gesetz

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist neu!)

und wird das auch in Zukunft tun.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das hat das Verfassungsgericht doch anders festgestellt, Frau Ministerin!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Dr. Birkner.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade ausgeführt haben, die Landesregierung handelt nach Recht und Gesetz, ist ja schon bemerkenswert, dass es nicht nur diese fünf Fälle gibt, bei denen dokumentiert ist, dass Sie die Verfassung gebrochen haben, sondern

auch noch zwei weitere Fälle, bei denen Mitglieder der FDP-Fraktion geklagt hatten, nämlich einmal wegen einer verfassungswidrigen Antwort bezüglich der Amtsbezeichnung, die Herr Rüter geführt hat, im April 2013 und einmal wegen einer verfassungswidrigen Antwort Ihrerseits bezüglich des Prognosemoduls aus dem MK-Bereich im März 2015, wobei Sie jeweils eingeräumt haben, dass Sie die Verfassung gebrochen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie - - -

(Helge Limburg [GRÜNE]: § 48 Abs. 3 Satz 4! Zusatzfragen dürfen nicht ver- lesen werden! Sie brechen die Ge- schäftsordnung!)

- Genau das ist Ihr Problem. Wenn es kritische Fragen gibt, berufen Sie sich auf die Geschäftsordnung.

Nein, keine Kommentierungen! Sie stellen jetzt Ihre Frage, Herr Kollege.

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Aber nicht verlesen!)

Dann bitte ich, das auch sicherzustellen. Vielen Dank.

Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung in sieben dokumentierten Fällen die Verfassung gebrochen hat, frage ich Sie: Warum ist es eigentlich immer notwendig, dass wir erst zum Staatsgerichtshof gehen und klagen, bevor Sie in der Lage und bereit sind, unseren verfassungsmäßigen parlamentarischen Rechten tatsächlich nachzukommen?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Es antwortet für die Landesregierung Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anrufung des Staatsgerichtshofs ist nicht nur ein gutes Recht, sondern auch ein wichtiges Recht der Fraktionen und der Abgeordneten, das auch zur Rechtsfortbildung beiträgt.

(Lachen bei der FDP)

- Ja.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin - Christian Dürr [FDP]: Das Recht war schon vorher da!)

Die Niedersächsische Landesregierung ist bei den Entscheidungen, die der Staatsgerichtshof zu den ihm vorgelegten Fragen getroffen hat, jeweils nicht nur bereit, sondern sozusagen freudig unterwegs, die dort niedergelegten Grundsätze zu beachten. Sie wird das in Zukunft tun.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sie sollen die Verfassung beachten! Das reicht schon!)

Das wissen Sie auch, weil sie das bei den Fragen, die Sie gestellt haben, bereits in der Vergangenheit getan hat.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage für die FDPFraktion stellt nun Herr Kollege Grascha. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund des vom Kollegen Birkner gerade schon angesprochenen Organstreitverfahrens zwischen Herrn Dr. Birkner, meiner Person und der Niedersächsischen Landesregierung zu der von uns gestellten Frage, ob Herr Rüter die Amtsbezeichnung Staatssekretär führen darf, und unserer Frage, wie viele weitere Angestellte des Landes als Funktionsbezeichnung beamtenrechtliche Amtsbezeichnungen führen, sowie der Antwort, die die Landesregierung u. a. darauf gegeben hat, dass die Landesregierung wegen eines für diese Erhebung im Verhältnis zur Bedeutung unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer Erhebung absieht, frage ich die Landesregierung: Wie konnte man damals eigentlich zu dieser offensichtlich verfassungswidrigen Antwort kommen, und warum hat man sich hier nicht schon damals um eine verfassungsgemäße Antwort bemüht?

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)