- jetzt hören Sie genau zu - wurde auch sehr deutlich, dass dabei von unterschiedlichen Grundlagen ausgegangen wurde. Ich will nur ein Beispiel nennen: Der Landesrechnungshof ermittelt höhere Kosten für die Umstellung vom G 8 auf das G 9 bei Gesamtschulen, weil er davon ausgeht, dass beim G 9 281 Wochenstunden bis zum Abitur erteilt werden müssten. Das ist aber nicht richtig. Die Kultusministerkonferenz hat für Gymnasien und Gesamtschulen, ob bei G 8 oder G 9, die gleiche Vorgabe, nämlich 265 Wochenstunden. Woher der
Landesrechnungshof 281 hatte, konnte uns niemand belegen. Ich denke, dieses eine Beispiel macht schon deutlich: Die Diskrepanz, die Sie hier in der Finanzierung hochkochen und instrumentalisieren wollen, ist keine. Wir haben den Gesetzentwurf solide durchgerechnet.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie beschwören bei diesem Schulgesetz den Untergang des Gymnasiums, obwohl Sie doch genau wissen, dass die Schulträger darüber entscheiden, ob eine IGS gegründet wird oder ein Gymnasium erhalten bleibt oder wie die Schullandschaft gestaltet wird. Wir vertrauen den Schulträgern und sagen nicht: Ihr dürft das gar nicht erst denken.
Sie beklagen die zu schnelle Beratung, zu wenig Anhörung - immer wieder die gleichen formalen Vorwürfe, die, wenn man genau hinsieht, nicht den Tatsachen entsprechen. Und warum all diese Aufregung? Das fragt man sich dann ja. - Weil Sie keinen einzigen inhaltlichen Grund gegen die Schulgesetznovelle anführen können.
Vielleicht haben Sie ja die 20 Stellungnahmen gar nicht gelesen, die eingegangen sind. Gab es dort etwa nennenswerte Ablehnungen für die Rückkehr der Gesamtschulen zum G 9? - Das Gegenteil ist der Fall. Breite Zustimmung gab es. Und haben nicht die kommunalen Schulträger ausdrücklich die neue Flexibilität begrüßt, ja sogar in ihrer Loccumer Erklärung und in den Jahren davor schon eingefordert? - Für die neue Flexibilität, mit der sie jetzt ihre Schullandschaft so gestalten können, dass sie auch demografiefest aufgestellt ist, gibt es sehr viel Zustimmung. Aber Sie versuchen, alles madig zu machen.
Was wollen Sie eigentlich, Herr Försterling und Herr Seefried? - Sie haben keinen einzigen Änderungsantrag vorgelegt. Normalerweise macht man das als Opposition ja dann so, wenn man etwas anderes will. Ich glaube, Sie können einfach nicht ertragen, dass Sie jetzt nicht mehr die Mehrheit im Parlament besitzen. Das ist Ihr Drama, Herr Seefried.
Ich stelle fest: Sie sind mit Ihrer Politik der Ungleichbehandlung der Schulformen und mit der Politik des Turbostresses vollkommen gescheitert. Lassen Sie uns jetzt unseren Wählerauftrag erfüllen und diese Fehler korrigieren. Schluss mit der
Diskriminierung von Gesamtschulen! Gute Schulen für Niedersachsen! Wir freuen uns, dass wir heute dieser Schulgesetznovelle zustimmen können.
Meine Damen und Herren, auf den Beitrag der Kollegin Korter liegt eine Wortmeldung zur Kurzintervention von der Kollegin Bertholdes-Sandrock von der CDU-Fraktion vor. Sie haben das Wort.
auszuführen, dass wir alles aufgeführt hätten, um das Gesetz madig zu machen. Ich will dazu sagen: Wir wollen das Gesetz nicht madig machen, aber wir wollen der niedersächsischen Öffentlichkeit die Konsequenzen zeigen.
Im Übrigen war der Kollege Poppe mit seinen leisen Tönen da wesentlich geschickter, obwohl man natürlich auch ihn durchschauen kann.
Es geht in der Tat um das eine Kriterium bei der Dreizügigkeit für eine Gesamtschule, die dann dreizügig gegründet werden kann - es ist ausdrücklich gesagt worden: in der Fläche -, wenn in zumutbarer Entfernung keine Gesamtschule liegt.
Was ist denn nun mit dem sehr ländlichen Raum? Was macht man denn, wenn es vor Ort und in weiter Umgebung nur eine dreizügige Oberschule gibt und ein Gymnasium, das schon keine Dreizügigkeit mehr leisten kann? Was ist, wenn dort eine Gesamtschule gegründet wird? - Dann hat das Gymnasium nicht einmal mehr eine Zweizügigkeit und ist in seinem Bestand gefährdet.
Ich sage ausdrücklich: Hier geht es nicht um Großstädte wie Lüneburg oder Braunschweig, wo Sie die vorhandenen Schulen einfach kleiner machen durch Neugründung, sondern hier geht es - wie es Herr Poppe ja ehrlicherweise gesagt hat - um den sehr ländlichen Raum. Da denke ich z. B. - auch wenn es jetzt nicht um die Flut geht - an Lüchow, an Dannenberg und an vergleichbare Orte. Da sind die Gymnasien dann platt. Das wollen wir der Ehrlichkeit halber sagen. Das hat mit Madigma
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock, ich möchte einmal aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände kurz zitieren.
„Ziel ist es, ein Schulangebot möglichst wohnortnah zur Verfügung stellen zu können. Dies betrifft grundsätzlich alle Schulformen von der Grundschule bis zum Gymnasium bzw. zur Gesamtschule. Auch außerhalb der großen Städte muss es bei entsprechendem Bedarf möglich sein, das vor Ort gewünschte Schulangebot vorzuhalten.“
Das sagt doch ganz deutlich, Frau BertholdesSandrock, dass die Schulträger sehr genau gucken werden: Wie können wir unsere Schullandschaft vernünftig aufstellen, qualitätsvoll und demografiefest? Dabei werden die Schulträger - da trauen wir ihnen sehr viel Weitsicht zu - genau im Auge behalten, wie das zu passieren hat und welche Schulformen sie erhalten wollen, in Abstimmung mit den Eltern, weil der Elternwille dabei ganz entscheidend ist.
Mir liegt jetzt noch die Wortmeldung der FDP-Fraktion vor. Für sie erteile ich dem Kollegen Försterling das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfangs der Diskussion über dieses Gesamtschulerrichtungsgesetz habe ich mich ja immer gefragt: Warum scheut eigentlich die Regierungskoalition die öffentliche Auseinandersetzung
mit diesem Gesetz? - Anfänglich der Beratungen im Ausschuss meinte ich auch, ich hätte den Grund erkannt, nämlich den Grund, der mit dem schönen Satz beschrieben wird: Denn sie wissen nicht, was sie tun.
Da wurden in die Gesetzesbegründung Kostenersparnisse für das Land bei der Umstellung vom Abi nach 12 Jahren auf das Abi nach 13 Jahren von über einer halben Million Euro hineingeschrieben. Dann kam der Landesrechnungshof und hat gesagt: Nein, über 1 Million Euro Mehrkosten verursacht diese Änderung. - Dann musste selbst das Ministerium in den Beratungen zugestehen, dass es definitiv keine Kostenersparnis, Herr Finanzminister, geben wird, sondern, wenn überhaupt, bleiben die Kosten gleich; aber eher werden die Kosten steigen.
Entsprechende Hinweise der kommunalen Spitzenverbände, die aus meiner Sicht sehr berechtigt dargestellt haben, dass man dann, wenn man mehr Jahrgänge in einer Schule hat, eigentlich auch mehr Räume für die Schülerinnen und Schüler braucht - ich weiß nicht, wo Rot-Grün die Schülerinnen und Schüler unterrichten will; vielleicht im Freien; das geht bei diesem Wetter, aber im Winter wird das schwierig -, werden einfach beiseite gewischt. Da wird gar nicht mehr über die Konnexität geredet.
Wenn dann die Kollegin von der Union in der Ausschussberatung aus der Gesetzesbegründung vorliest, kommt der empörte Zwischenruf eines SPD-Kollegen: Das entspricht doch nicht der Wirklichkeit! - „Ja“ - habe ich gesagt -, „das entspricht nicht der Wirklichkeit“. Das, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, entspricht nicht der Wirklichkeit in Niedersachsen. Das entspricht einzig und allein Ihrer Ideologie, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie haben nämlich nach wie vor das Ziel, das differenzierte, gegliederte Schulwesen zu zerschlagen. Dieses Gesetz gibt Ihnen das Rüstzeug für Ihren Kreuzzug gegen das gegliederte Schulwesen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Eben war klar: Herr Poppe hatte keine konkreten Antworten auf die Frage, wie eigentlich diese Ausnahmeregelungen angewandt werden sollen. - Das soll frei und willkürlich entschieden werden, Hauptsache, jeder SPD-Abgeordnete, jeder Abgeordnete von den Grünen, der im Wahlkampf eine, zwei, drei, vier Gesamtschulen versprochen hat, bekommt auch seine Gesamtschule, damit er vor Ort gut dasteht. Welche anderen Auswirkungen das für das Schulwesen in Niedersachsen hat, ist Ihnen doch vollkommen egal.
Wenn im eigenen Gesetzentwurf von 50 neuen Gesamtschulen gesprochen und dann in den Beratungen im Ausschuss gesagt wird, dass es so kalkuliert worden ist, dass von diesen 50 geplanten Gesamtschulen 15 dreizügig sind - also bei der Gesamtzahl von 50 15-mal die Anwendung der Ausnahmeregelung -, dann ist das, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine Ausnahmeregelung mehr. Das wird der Regelfall sein, um Ihre Genossen vor Ort ruhigzustellen!
Es zeichnet sich doch bereits das im Land ab, was Ihr Schritt zwei sein wird: Bei den Einstellungen zum 1. August 2013 werden über 100 Stellen an den Gymnasien nicht wiederbesetzt, weil Sie Stellen in die Ganztagsbetreuung an den Gesamtschulen verlagern. Ihre Politik ist: weniger Unterricht am Gymnasium, mehr Ganztagsbetüdelung an den Gesamtschulen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist keine verantwortungsvolle Bildungspolitik.
Dann sprechen Sie die ganze Zeit davon, wenn wir über unseren Antrag reden, alle Ressourcen sollen im System bleiben: Der Kultushaushalt ist ausgepresst. Wir haben keine Möglichkeiten mehr für Gestaltung in der Bildungspolitik. Wir hätten einen Scherbenhaufen hinterlassen. - Und dann schreiben Sie in der Begründung zum Gesetzentwurf: Die neuen Gesamtschulen sorgen für Mehrkosten in Höhe von 12,7 Millionen Euro. - Dafür ist dann plötzlich das Geld da! Wenn es Ihrer Ideologie