Protokoll der Sitzung vom 18.06.2013

Ich kann jedenfalls zwei Dinge schlussfolgern:

Erstens. Über die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren an Integrierten und nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen besteht weitgehend Konsens. Auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat niemand ernstlich angezweifelt, dass die Möglichkeit der Rücknahme des Abiturs nach 12 Jahren an diesen Schulen sinnvoll ist. - Damit wurde das erste zentrale Wahlversprechen der Koalition erfüllt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Inzwischen fordern sogar einige Verbände, auch für die nach Schulzweigen gliederten Kooperativen Gesamtschulen und die Gymnasien wieder das Abitur nach 13 Jahren vorzusehen.

(Glocke des Präsidenten - Zuruf von der SPD: Wer hat das eigentlich ab- geschafft?)

Im Unterschied zu den genannten Gesamtschulen muss die Diskussion über die Dauer der Schulzeit bis zum Erwerb der Hochschulreife an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen vor dem Hintergrund der Entwicklung in den anderen Bundesländern geprüft werden, allerdings ohne Zeitdruck und mit ausreichend Sachargumenten. Denn in keinem der Bundesländer gibt es bisher einen parlamentarischen Beschluss, wieder von 12 auf 13 Schuljahre zurückzuführen. Deshalb werden wir den begonnenen Dialog in Ruhe und mit sehr viel sachlicher Expertise weiterführen.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Die Anhörung hat wieder bestätigt, was wir seit Jahren wissen: Auch vierzügige Gesamtschulen können pädagogisch erfolgreich arbeiten.

(Beifall bei der SPD)

Dies ist während der Beratung dieses Gesetzentwurfs nicht in Abrede gestellt worden. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulträger wollen die Möglichkeit eines flächendeckenden Angebots an Gesamtschulen. Sie haben lange darauf gewartet. Es ist daher richtig, die Mindestzügigkeit so schnell wie möglich wieder herabzusetzen. - Damit haben wir das zweite Wahlversprechen erfüllt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da über diesen beiden inhaltlichen Anliegen, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegen, in der Sache Einigkeit besteht, war ein schnelles Beratungs- und Entscheidungsverfahren zu vertreten, ja sogar geboten. Es hilft den Schülerinnen und Schülern an den Gesamtschulen und eröffnet den Schulträgern schnellstmöglich den größten Gestaltungsspielraum für die Errichtung von Gesamtschulen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wenn man den Entwurf dieses Gesetzes mit der bis 2003 geltenden Regelung vergleicht, stellt man zunächst fest, dass die vierzügige - im Ausnahmefall dreizügige - Gesamtschule nichts Neues ist. Die mit teilweise arg konstruierten Beispielen geführte Debatte sowie die geäußerte Befürchtung, die Ausnahme der Dreizügigkeit werde nun zum Regelfall, kann ich daher nicht nachvollziehen. Wichtig ist aber, dass die Möglichkeit der Dreizügigkeit wieder eröffnet wird, um gerade in den ländlich geprägten Gebieten, die stark vom demografischen Wandel betroffen sind, gleichwertige Bildungschancen zu ermöglichen. Gleichwertige Bildungschancen! Ich hoffe, Ihnen ist klar, dass die Chancen etwas anderes sind als die Ergebnisse.

(Beifall bei der SPD)

Es ist schon etwas Besonderes, dass Sie seitens der Opposition kritisieren, dass bei der Finanzfolgenberechnung nicht die Zahlen des Landesrechnungshofs zugrunde gelegt wurden, sondern die Zahlen, mit denen wir bei sogenannten Vollzeitlehrereinheiten üblicherweise arbeiten. Ich kann mich noch sehr gut an etliche Debatten erinnern, in denen Sie genau diese Argumentation zugrunde gelegt haben. Ein Beispiel ist die Berechnung der Finanzfolgen der Einführung der Oberschulen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Die Schulträger erhalten mit der vierzügigen Gesamtschule die Möglichkeit, die Schullandschaft flexibler zu gestalten und sie den regionalen Erfordernissen anzupassen. Sie werden in die Lage versetzt, den Gebäudebestand sinnvoll zu nutzen und Schulneubauten zu vermeiden. Zu einem erhöhten Raumbedarf aufgrund der Wiedereinführung von 13 Schuljahren an Gesamtschulen wird es in aller Regel nicht kommen, da sich der 12-jährige Bildungsgang bisher noch nicht ausgewirkt hat und kein Jahrgang weggefallen ist.

Ich bin daher überzeugt, meine Damen und Herren, dass die Schulträger die neuen Spielräume, die ihnen dieses Gesetz nunmehr eröffnet, klug nutzen werden.

Mein Fazit. Ich danke den Regierungsfraktionen für die Einbringung dieses wichtigen Gesetzentwurfes.

(Ulf Thiele [CDU]: Eingebracht haben sie ihn, geschrieben haben sie ihn nicht!)

Wir können gemeinsam feststellen: Nahezu in den ersten 100 Tagen wurden zwei zentrale Wahlversprechen umgesetzt und gehalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, würden Sie noch einen Moment stehen bleiben? Ich möchte Ihnen die Antwort auf eine in Aussicht gestellte Zwischenfrage ermöglichen. - Herr Försterling hat das Wort. Bitte!

Herr Präsident! Frau Ministerin, leider hat Ihr Beitrag dazu geführt, dass einige Fragen bei mir offengeblieben sind. Sie haben in Ihrer Rede anfangs von einem „Konsens“ gesprochen. Da habe ich mich gefragt: Wenn bei dieser Frage solch ein großer Konsens besteht, warum machen Sie es dann nicht so, wie sonst bei Ihrer Regierung üblich, dass Sie den Konsens pflegen und alle zur Anhörung einladen, um sich abfeuern - - - abfeiern zu lassen?

(Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

- Da war wahrscheinlich der Wunsch der Vater des Gedankens.

(Petra Tiemann [SPD]: Das wäre ja noch schlimmer!)

Warum kommt es jetzt zu der schulrechtlichen Änderung nach Artikel 2 des Gesetzentwurfs, obwohl sie erst zum 1. August 2014 greift? Warum kann man da kein reguläres Verfahren - - -

Herr Kollege Försterling, die Geschäftsordnung spricht von einer Zwischenfrage. Sie fangen jetzt mit der dritten Frage an.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Die Frage- stunde ist am Freitag!)

Ich darf darum bitten, jetzt der Ministerin die Gelegenheit zu geben, die bisher gestellte Zwischenfrage zu beantworten. Ansonsten müssten Sie zusätzliche Redezeit beantragen, und das in Schriftform. Aber jetzt muss ich Sie leider abbrechen. Sie haben mehr als eine Zwischenfrage gestellt, Herr Försterling.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Försterling, ich will gerne versuchen, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen des geltenden Schulgesetzes näherzubringen. Ich hoffe, dass wir jetzt die Zeit nicht allzu sehr überziehen.

In einem Punkt können Sie sicher sein: Der erwähnte Konsens bezieht sich auf die beiden inhaltlichen Punkte, die in diesem Gesetzentwurf genannt sind. Ich dachte eigentlich, ich hätte das ausgeführt.

(Petra Tiemann [SPD] - zu Björn Försterling [FDP] -: Jetzt hören Sie doch zu, wenn sie antwortet!)

Es ist der weitestmögliche Konsens.

Natürlich gibt es einige Verbände wie den Philologenverband, die gesagt haben, sie seien mit dieser gesetzlichen Regelung nicht einverstanden. Ich nenne aber einmal die kommunalen Spitzenverbände, die es ausdrücklich begrüßt haben, dass den Schulträgern nunmehr endlich ausreichend Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Schullandschaft vor Ort gegeben wird. Dort, meine Damen und Herren, wurde das sehr begrüßt. Und der Landeselternrat hat zum Thema Schulzeitverlängerung ausdrücklich gesagt: Das ist, was wir seit Jahren gefordert haben.

Es gibt keinen großen Aufschrei, der durch dieses Gesetz hervorgerufen wird. Im Gegenteil: Es gibt das große Aufatmen, dass in Niedersachsen endlich auch im ländlichen Raum wieder eine Entwicklung der regionalen Schullandschaft möglich ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ingrid Klopp [CDU]: Ha- haha!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Abzug der Redezeit, die Frau Ministerin verwendet hat, um die Zwischenfrage des Kollegen Försterling zu beantworten, hat sie die Redezeit, die für die Landesregierung vorgesehen war, um rund vier Minuten überzogen. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache erteile ich dem Kollegen Försterling aufgrund seiner Wortmeldung eine zusätzliche Redezeit von zwei Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Abschluss der Debatte

nur feststellen, dass weder Herr Poppe noch Frau Korter

(Zuruf von der SPD: Noch Herr Försterling!)

sagen konnte, wie die Ausnahmeregelungen für die Bildung von dreizügigen Gesamtschulen auszulegen sind.

(Zuruf von den GRÜNEN: Nachlesen!)

Auch Frau Heiligenstadt konnte eben keine Ausführungen dazu machen, wann es zu einer Anwendung kommt und wann nicht.

Deswegen gehe ich nach wie vor fest davon aus, dass für Frau Heiligenstadt, wie es der Kollege Seefried schon gesagt hat, in abgewandelter Weise der Satz von Pippi Langstrumpf gilt: Ich mache mir die Gesamtschulwelt, wie sie mir gefällt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zusätzliche Redezeit beantragt, die ich Frau Korter in Analogie für zwei Minuten erteile. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Försterling, wir haben die Ausnahmen bei der Gesetzesberatung im Ausschuss sehr intensiv besprochen. Wir haben nicht genügend Redezeit, um hier jede einzelne Ausnahme detailliert auszuführen. Sie können es im Protokoll sehr genau nachlesen. Ich denke, im Ausschuss ist alles gesagt worden. Alle Voraussetzungen stehen im Erlass zur Arbeit an den Gesamtschulen. Sie können sich noch solche Mühe geben, durch Kurzinterventionen, Reden und sonst etwas im Lande Konfusion zu säen, damit ja keiner versteht, worum es geht!