Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich Herrn Oetjen ausdrücklich anschließen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist die beste Lösung, die unter den gegebenen Umständen möglich war. Wie Sie alle wissen, sind die Änderungen, die wir jetzt am Gesetz vornehmen, unter massivem Zeitdruck entstanden. Ich möchte mich ausdrücklich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanken, der seine Formulierungsvorschläge in einer sehr kurzen Zeit erstellt hat. Damit konnte das verfassungsrechtliche Restrisiko bezüglich unserer Änderungsvorstellungen minimiert werden.
Abschließend zu Herrn Adasch, der angemerkt hat, dass wir gefordert hätten, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Ich verweise insofern auf unseren Koalitionsvertrag. Darin wird nicht die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Aber wir brauchen natürlich einen Verfassungsschutz, der auf dem Boden der Verfassung agiert und insofern verfassungssicher ist.
Die Beratungen im Ausschuss haben ergeben, dass das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz ein - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - „verfassungsrechtliches Restrisiko“ birgt. Wir von den Regierungsfraktionen werden uns schnellstmöglich damit befassen müssen. Ich hoffe auch diesbezüglich auf eine breite Zustimmung hier im Landtag.
Herr Kollege Adasch, Sie haben sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So lange brauche ich gar nicht. Ich muss nur etwas zurückweisen.
Herr Kollege Onay, Sie haben das, was Sie gerade gesagt haben, vielleicht gar nicht so gemeint. Aber es hörte sich so an, als ob sich der Verfassungsschutz bislang nicht auf dem Boden unserer Verfassung bewegt hätte. Und das weise ich in aller Deutlichkeit zurück.
Ich habe auch nicht auf Ihren Koalitionsvertrag angespielt. Vielmehr habe ich daran erinnert, dass Sie monatelang durch das Land gezogen sind und überall gesagt haben, dass Sie den Verfassungsschutz abschaffen wollen. Ich will nicht noch einmal zitieren, wie sich Ihre heutige Fraktionsvorsitzende öffentlich über den Verfassungsschutz geäußert hat; denn sie hat sich dafür entschuldigt. Aber Sie wollen doch nicht allen Ernstes abstreiten, dass Sie wirklich häufig ein sehr fragwürdiges Verhältnis zum Verfassungsschutz offenbart und dies öffentlich kundgetan haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Adasch, das, was Sie als „fragwürdig“ bezeichnen, ist für uns ein kritischer Umgang mit dem Verfassungsschutz,
Ansonsten haben Sie mich tatsächlich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass der Verfassungsschutz außerhalb der Verfassung steht, sondern dass hier ein verfassungsrechtliches Restrisiko besteht, wie es auch der GBD bestätigt hat. Wir werden uns schnellstmöglich des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes annehmen, um es verfassungskonform zu gestalten und dieses verfassungsrechtliche Restrisiko zu minimieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich will zunächst einmal herzlich Danke sagen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer außerordentlich guten parlamentarischen Zusammenarbeit. Dafür sage ich namens der Landesregierung ein herzliches Dankeschön. Das ist auch deshalb keineswegs selbstverständlich, weil der Gesetzentwurf auch noch unter einem erheblichen Zeitdruck geschrieben und umgesetzt werden musste.
Lieber Herr Adasch, ich weise auf Folgendes hin: Es ist in der Tat so, dass die alte Landesregierung Zeit gehabt hätte, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, wenigstens einen ersten Entwurf. Das hätte die Weiterarbeit ein wenig erleichtert. Das ist jedoch unterblieben. Daher mussten wir uns noch mehr beeilen, als es ohnehin schon notwendig war.
Aber das ist verschüttete Milch. Wir sind jetzt an dem Punkt angekommen, dass wir nach guten Beratungen sagen können: Es gibt jetzt ein Gesetz, das den Verfassungsschutz und die Polizei in die Lage versetzt, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Arbeit zu machen, für die sie da sind.
In der Tat kann man sich über den angesprochenen Punkt streiten. Natürlich hat Herr Onay nicht gemeint, dass der Verfassungsschutz vor der Änderung dieses Gesetzes nicht auf dem Boden der Verfassung gestanden hat. Aber tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht nur eine Übergangsfrist eingeräumt.
Wenn sie abgelaufen wäre, hätte es einen rechtsfreien Raum gegeben, in dem die Behörden nicht mehr hätten agieren können. Insofern ist es gut, dass wir jetzt so pünktlich über die Runden gekommen sind.
Auch ich danke ausdrücklich dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der uns wirklich hervorragend beraten und unterstützt hat.
Ich bin froh, dass wir heute sagen können: Dieses Gesetz ist auf der Zielgeraden. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, und hoffe, dass wir demnächst bei den weiteren Vorhaben
zum Verfassungsschutz und zu anderen Fragen einen ähnlich breiten Konsens in diesem Hohen Hause erreichen können.
Danke, Herr Minister Pistorius. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Beratung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 2/1. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen gibt es nicht; denn das war einstimmig. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl bei Direktwahlen - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/25 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/237 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/269 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/295
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf Änderungen in den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Professor Janbernd Oebbecke von der Westfälischen Wilhelms-Universität hat in der Anhörung zu diesem Gesetz eine Forderung erhoben. Sinngemäß hat er gesagt: Wahlrecht braucht Kontinuität; die Regeln für Wahlen sollten daher nicht allzu oft geändert werden.