Protokoll der Sitzung vom 08.03.2016

Der Preisträger erklärte hier allerdings:

„Bislang jedoch fehlt die eingehende Forschung, wie interkulturelle Kompetenz für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sein soll. Anhand dessen konzipierte ich meine Forschungsziele.“

Tatsächlich ist die Forschung in diesem Bereich - wenn man es so sagen will - etwas mau. Darauf verweist auch ein Forschungsprojekt aus Niedersachsen aus dem Jahre 2013.

(Glocke des Präsidenten)

Die Polizeiakademie Niedersachsen führte ein Forschungsprojekt zu dem Thema „Interkulturelle Qualifizierung der Polizei“ durch, in dem Erfahrungen von Polizistinnen und Polizisten zum Thema Vorurteile gesammelt wurden. Gemäß der Leiterin - das ist relativ spannend, aber irgendwie auch selbstverständlich - ist eines der Ergebnisse dieses Forschungsprojekts, dass es in den Köpfen von Polizistinnen und Polizisten all jene Klischees und ethnischen Vorbehalte gibt, wie sie auch in der deutschen Gesellschaft zu finden sind. Das ist im Grunde eine sehr natürliche Erkenntnis; denn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind Teil dieser Gesellschaft - mit all ihren Stärken, aber auch Schwächen, mit all der Polarisierung und Stigmatisierung, wie wir sie gerade erleben, aber auch mit allen ihren positiven Elementen wie der Willkommenskultur.

Genau diesem Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellen wir uns mit unserem Antrag. Die Anhörung und die Beratungen im Innenausschuss und in der Kommission für Fragen der Migration und Teilhabe, aber auch die vielen Stellungnahmen haben eindeutig gezeigt, wie elementar und wichtig das auch für die Optimierung der Arbeit ist.

(Glocke des Präsidenten)

- Abschließend, sehr geehrter Herr Präsident, möchte ich noch ein konkretes Beispiel aus Nie

dersachsen nennen, weil es auch in den Ausschussberatungen immer wieder Thema war: die sogenannten Moscheekontrollen von 2003 bis 2009, die glücklicherweise eingestellt worden sind. Darüber wird jetzt aktuell vielleicht diskutiert werden müssen. Wenn man alle anderen Probleme zur Seite schiebt, die grundgesetzlich verbriefte Freiheit der Religionsausübung, und sich nur auf die Terrorfahndung dort konzentriert, stellt man relativ deutlich fest, dass insgesamt null Fälle von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug - darum geht es ja -

Herr Kollege, jetzt müssen Sie wirklich zum Schluss kommen!

- gefunden worden sind, dass dort also Energie bei der Polizeiarbeit verpufft ist.

In diesem Sinne bitte ich um die Unterstützung unseres Antrags.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Onay. - Es liegt mir jetzt eine Wortmeldung des Abgeordneten Karsten Becker, SPD-Fraktion, vor. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben bei den Beratungen dieses Antrags im Ausschuss den Versuch der Oppositionsfraktionen erlebt, der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion das Label der Missachtung und des Misstrauens gegenüber der Polizei an die Backe zu kleben. Ich will gleich vorweg sagen: Über dieses schmale Brett werde ich nicht gehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Da sind Sie längst drüber!)

Ich will zunächst einmal feststellen, meine Damen und Herren, dass sich unsere Sicherheitsbehörden, sehr geehrter Herr Nacke, bereits seit vielen Jahren viel Mühe geben, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gutes Rüstzeug mit auf den Weg zu geben, um sie vor der Diskriminierungsfal

le zu schützen, der sie in ihrer beruflichen Praxis zwangsläufig ausgesetzt sind.

Das beginnt bereits mit der Personalauswahl. Schon im Einstellungsverfahren werden die sozialen Kompetenzen und die Einstellungen der Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst in strukturierten Interviews überprüft. Zudem erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern des Polizeidienstes einen Ausbildungsabschluss, der sie zu einer akademischen Ausbildung befähigt. Wir können also unterstellen, dass sie im beruflichen Alltag ein Maß an kritischer Selbstreflexion mitbringen, das sie in die Lage versetzt, sich mit solchen Herausforderungen vernünftig auseinanderzusetzen.

Selbstverständlich bemüht sich die Polizei - Herr Onay hat das gerade ausgeführt - um die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die selbst einen Migrationshintergrund aufweisen. Dass Niedersachsen auf diesem Weg inzwischen schon ziemlich weit vorangekommen ist, ist auch kein Zufall, sondern das Ergebnis eines strukturierten, zielgerichteten Prozesses. Niedersachsen gehört nämlich zu jenen sechs Ländern, die sich intensiv um eine Erhöhung der Bewerberzahlen von Menschen mit Migrationshintergrund bemühen. Niedersachsen zeichnet sich durch besondere Erfolge dabei aus. Mittlerweile haben 19 % der Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst ausländische Wurzeln; die Einstellungsquote liegt bei 13,1 %. Damit sind wir auch schon dicht dran an dem durchschnittlichen Bevölkerungsanteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen, der bei ungefähr 20 % liegt.

Damit ist die Polizei schon auf einem guten Weg - das will ich ganz ausdrücklich anerkennen - aus der Diskriminierungsfalle. Damit können wir ein Stück weit zufrieden sein, und darauf können wir vielleicht auch ein bisschen stolz sein, meine Damen und Herren. Jedenfalls kann ich gut verstehen, dass die Berufsvertretungen der Polizei diesen vergleichsweise hohen Standard der niedersächsischen Polizei - zu Recht - betonen. Es ist aber fraglich, ob der erreichte Standard in einer sozial und ethnisch immer ausdifferenzierteren Gesellschaft genügt oder ob wir weiter daran arbeiten müssen.

Meine Damen und Herren, wir müssen nämlich auch zur Kenntnis nehmen, dass es viele Menschen und eine Reihe ernst zu nehmender Institutionen gibt, die die Überwachungspraxis und die Legitimität von Polizeihandeln und Polizeikontrol

len im Hinblick auf eine damit verbundene Diskriminierung kritisch hinterfragen. Die Frage, die sich uns als Gesetzgeber stellt, ist: Wie gehen wir damit eigentlich um? - Den Beschwerden die Legitimation abzusprechen, ist jedenfalls keine angemessene Antwort, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Denn damit werden wir den Empfindungen und der Lebenssituation der betroffenen Menschen nicht gerecht. Aber damit werden wir auch der Polizei nicht gerecht, die mit einer kritischen Öffentlichkeit konfrontiert wird und der wir die Instrumente an die Hand geben müssen, mit der sie ihr Handeln erklären und rechtfertigen kann. Darum ist es richtig, wenn sich Polizei und Gesetzgeber aus sich heraus konstruktiv mit dem Handeln der Sicherheitsbehörden unter dem Aspekt von Legitimität und Akzeptanz auseinandersetzen, jedenfalls richtiger, als dass sich in einem Einwanderungsland, das wir heute mehr denn je sind, erst eine kritische Öffentlichkeit bildet, die der Polizei unter Aspekten von Diskriminierung auf die Finger schaut und diese mit Vorwürfen konfrontiert. Das scheint mir nämlich auch nicht gerade ein Ausweis von Wertschätzung und Fürsorge für die Polizei zu sein, sich damit schlicht nicht auseinanderzusetzen und den Dialog dazu zu verweigern, wie wir das im Ausschuss erlebt haben.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das ist ein pauschaler Vorwurf!)

- Herr Nacke, Sie hören mir nicht zu. Ich habe hier nicht einen pauschalen Vorwurf geäußert. Den werden Sie von mir auch nicht hören.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Sie pauschalieren und stigmatisieren durch den ganzen Antrag!)

- Meine Damen und Herren, Sie können das noch zehn Minuten behaupten. Das macht es nicht richtiger, Herr Nacke.

(Jens Nacke [CDU]: In Wirklichkeit schämen Sie sich doch für Ihre Kolle- gen!)

Wir alle wissen, dass das Kontrollhandeln der Polizei verstärkt auf kriminalgeografische Räume ausgerichtet ist, die im weitesten Sinne als Problemquartiere wahrgenommen werden. Wir wissen

auch, dass diese Quartiere ganz häufig durch soziale und ethnische Segregation geprägt sind. In der Folge heißt das aber, dass das Kontrollhandeln der Polizei bestimmte Menschen in unserer Gesellschaft viel intensiver trifft als andere.

Das hat nun zwei Effekte, meine Damen und Herren: Zum einen laufen natürlich auch Polizeibeamte, wie jeder andere Mensch in dieser Gesellschaft, Gefahr, in gewisser Weise Stereotype oder vielleicht sogar Vorurteile auszuprägen. Zum anderen nehmen die so besonders häufig von Kontrollen betroffenen Menschen diese Kontrollen und die Polizistinnen und Polizisten, die sie durchführen, eben gerade auch als von Stereotypen und Vorurteilen geprägt wahr. Das prägt natürlich Misstrauen bei den betroffenen Menschen aus. Dazu braucht man nicht sonderlich viel Empathie und Fantasie.

Das ist umso mehr der Fall, als ein solches Kontrollhandeln individuell in der Verantwortung der eigentlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten liegt und weniger in der Verantwortung der Institutionen, also der Behörden. Wie berechtigt oder unberechtigt ein solcher Vorwurf im Einzelfall auch immer sein mag - Herr Nacke, das geht jetzt in die Richtung, die Sie mir immer dazwischen rufen -, spielt überhaupt keine Rolle.

(Zuruf von der CDU: Er ruft doch gar nicht!)

Entscheidend ist, dass in jedem Einzelfall ein Verlust in das Vertrauen in die Polizei eintritt. Das muss uns kümmern, meine Damen und Herren. Dem wollen wir nämlich vorbeugen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich will das noch einmal an einem praktischen Beispiel deutlich machen. Ich würde das lieber an einem praktischen Beispiel aus Niedersachsen oder aus Deutschland deutlich machen. Das geht aber leider nicht, weil es keine aus wissenschaftlichen Untersuchungen belegten Beispiele gibt. Aus der Polizeiforschung im angelsächsischen Raum wissen wir aber, dass Menschen mit schwarzer Hautfarbe deutlich häufiger kontrolliert werden als solche mit weißer Hautfarbe. In England ist das beispielsweise achtmal so häufig der Fall.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Stimmt!)

Was das mit Menschen macht, die außer, dass sie eine andere Pigmentierung haben, keinen Anlass zu einer solchen Kontrolle gegeben haben, kann man sich leicht vorstellen.

Ich will an dieser Stelle nur feststellen, dass wir für Deutschland und für Niedersachsen solche Zahlen nicht kennen,

(Jens Nacke [CDU]: Das ist jetzt aber kein pauschaler Vorwurf, oder?)

weil wir die Zahlen nicht erheben und dazu auch keine Untersuchungen anstellen.

Anstelle aber die Augen vor dem offensichtlichen Phänomen zu verschließen, sollten wir dazu forschen und eine vernünftige Strategie entwickeln. Das ist jedenfalls klüger, meine Damen und Herren, als die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit diesem Problem allein zu lassen und dann, wenn das Kind - üblicherweise anlässlich eines Einzelfalls - in den Brunnen gefallen ist, einen Unterrichtungsantrag zu schreiben, in dessen Begründung man dann rückblickend seine Sorge zum Ausdruck bringt, dass mit der Polizei möglicherweise irgendetwas nicht stimmen könnte. Wir schauen da lieber im Sinne einer konstruktiven Arbeit für die Polizei und im Sinne eines Schutzes für die einzelnen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten voraus, der mir und der uns sehr wichtig ist. Wir werden diesem Anspruch gerecht.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Gewunden wie ein Aal!)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. - Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Thomas Adasch.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei uns in Niedersachsen darf es selbstverständlich keinerlei Diskriminierung, egal aus welchen Gründen, geben. Ich denke, darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig. Bereits bei der ersten Beratung des vorliegenden Entschließungsantrages von SPD und Grünen im Juli 2015 habe ich allerdings darauf hingewiesen, dass diesen Antrag leider wieder einmal eine pauschalisierende, verallgemeinernde und unsachliche Stigmatisierung unserer niedersächsischen Polizei und unseres Verfassungsschutzes durchzieht.

(Beifall bei der CDU)

Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt erneut das tief sitzende Misstrauen Ihres grünen