Es ist insoweit nur konsequent - nach den Urteilen sollen öffentlich-rechtliche Anstalten durchaus für alle erreichbar sein -, wenn man dann sagt: Wir brauchen auch attraktive, gute Onlinejugendkanäle. Im Gegenzug gibt man ja zwei ältere Kanäle auf. Wir werden sehen, wie sich das auswirkt.
Sie kennen die Diskussion, die in diesem Bereich sehr intensiv war. Ich glaube, am Schluss haben die 16 Ministerpräsidenten in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Richtige umgesetzt. Es ist ein Kompromiss, der aber nach intensiver, sehr harter Diskussion gerade zwischen den Medienvertretern aller Fraktionen zustande gekommen ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Haase. - Für die FDPFraktion hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Dürr das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag schafft einmal mehr die Grundlage für eine Ausdehnung des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Angebots. Es soll ein weiteres Jugendangebot geben; das ist vorhin gesagt worden. Dagegen scheint die Programmreduktion in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sehr übersichtlich verankert zu sein.
Die längst überfällige umfassende Reform des teilweise ungerechten Rundfunkbeitragssystems ist allerdings nicht Bestandteil dieses Entwurfs. Das kritisieren wir ausdrücklich. Es gibt lediglich kosmetische Korrekturen bei der Beitragsfinanzierung. Die lange angestrebte Werbereduktion ist erneut nicht angefasst worden. Aus Sicht der Freien Demokraten besteht bei der Reform des
Rundfunkbeitrags insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Werbereduktion mittlerweile erheblicher Handlungsbedarf.
Stattdessen wird die jetzige Novelle mit einem Jugendangebot angereichert, das erst einmal toll klingt, aber vor allem ein Konkurrenzangebot zu den Privaten und Printangeboten darstellen wird - und das immerhin für 45 Millionen Euro Gesamtbudget im Jahr, meine Damen und Herren!
Das geplante Jugendangebot von ARD und ZDF soll - Zitat - „inhaltlich die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen als Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen...“ So heißt es in der Staatsvertragsnovelle. Es erlaubt damit aber den Anstalten, ein eigenes Angebot im Internet aufzubauen, dessen Inhalte auch über Drittplattformen wie Facebook, Twitter oder Instagram verbreitet werden dürfen. Das ist eine Wettbewerbsverzerrung, auch im Vergleich zu den Privaten. Diese sind bei der Verbreitung ihrer Inhalte auf Werbeeinnahmen angewiesen. Es ist sicherlich nicht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, soziale Netzwerke mit Inhalten zu bedienen, meine Damen und Herren.
Hinzu kommt - das zielt ein bisschen auf die Zwischenfrage des Kollegen Mohr ab -: Die Idee ist ja, man müsse jetzt, weil sich das Konsumverhalten insbesondere der 14- bis 29-Jährigen geändert hat, der vermeintlichen Zielgruppe hinterherlaufen. Ich prophezeie, was an dieser Stelle droht: Man versucht, hinterherzulaufen, ist aber schlicht langsamer als die Zielgruppe. Das wird am Ende vielleicht dazu führen, dass wir vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung, die der Kollege Haase zu Recht beschrieben hat, ein Programm, aber unter Umständen kein Publikum haben werden. Das kann nicht das Ziel der Veranstaltung sein.
Insbesondere in Zeiten, in denen sich junge Menschen ihre Angebote bei Netflix, Amazon Prime, YouTube und Co. holen - ich will gar keine Werbung machen; es gibt viele andere -, stelle ich mir die Frage, ob das sinnvoll sein kann. Auch wenn zur Finanzierung des Jugendkanals andere Programmangebote - EinsPlus und ZDFkultur sind genannt worden - eingestellt werden sollen, handelt es sich doch um unnötige Ausgaben, und zwar auf dem Rücken der Gebührenzahler. Das ist übri
gens auch der Grund, warum der Bund der Steuerzahler diese Ausweitung und die Einführung des Jugendkanals zu Recht kritisiert.
Grundsätzlich: Erneut wird über weitere öffentlichrechtliche Kanäle entschieden, ohne dass sich die Beitragszahler an dieser Diskussion auch nur beteiligen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich stelle mir unter dem Strich - das soll nicht polemisch klingen - die Frage: Man hat sich zwar einen Jugendkanal ausgedacht, aber hat man auch die Jugendlichen gefragt, ob sie dieses Angebot wirklich haben wollen? - Ich mache ein Fragezeichen dahinter, und meine Fraktion setzt heute ein Nein hinter den Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal Entschuldigung, dass ich eben nicht im Saal war, als ich aufgerufen wurde, um den Bericht zu erstatten. Aber ich glaube, es ist deutlich gesagt worden, dass wir uns im Ältestenrat mit Blick auf das, was wir heute noch beraten wollen, verständigt hatten, die Berichterstattung nicht vorzunehmen, sondern den Bericht zu Protokoll zu geben. Ich habe mich dann mit Minister Lies in einer Besuchergruppe etwas verquatscht. Ich bitte um Entschuldigung, freue mich aber, dass ich jetzt Gelegenheit habe, für die CDUFraktion noch kurz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Stellung zu nehmen.
Im Ergebnis wollen und werden wir dem zustimmen. Sie können der Vorlage entnehmen, dass wir uns im Ausschuss noch enthalten haben, weil wir es schon kritisch sehen, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst deutlich Punkte angesprochen hat, die er in dem gesamten Staatsvertragswerk kritisch sieht, und vor allen Dingen auch deutlich gemacht hat, dass der Ausschuss - in diesem Falle die Ausschussmehrheit - ihm nicht die Zeit gelassen hat, sich den Staatsvertrag ordentlich anzuschauen und ein umfassendes Statement dazu abzugeben. Wir kritisieren das und bitten darum, die Zeitabläufe anders vorzusehen. Das richtet sich auch an den zuständigen Ministerpräsidenten, der ins Gespräch vertieft ist. Dieses Par
lament ist kein Abnickverein für Staatsverträge, sondern es hat einen Anspruch darauf, sich sorgfältig mit den Dingen befassen zu können. Das gilt auch für den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.
Inhaltlich stimmen wir dem gleich zu. Die neu hinzugekommenen Regelungen für den Jugendschutz erscheinen vernünftig. Gleiches gilt auch für die Beitragssatzung. Bei den Beiträgen würden wir uns natürlich wünschen, dass sich die Ministerpräsidenten zukünftig an die Empfehlung der KEF halten. Es steht zu befürchten, dass da erneut ein Zugeständnis gemacht wird.
Kritischster Punkt war wahrscheinlich das Jugendangebot. Der Kollege Dürr hat es gerade schon angesprochen. Aber, lieber Kollege Dürr, am Ende liegen wir wohl genau in dieser Frage auseinander. Der Vorwurf an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - erste wie zweite Programme, sage ich einmal etwas begrenzt - ist ja immer, dass gerade für Jugendliche kein Angebot vorhanden ist, dass gerade dort zu wenig passiert. Wenn man dann aber der Argumentation folgt: „Das braucht man auch nicht, Jugendliche haben ja im privaten Markt genügend Möglichkeiten, sich über alles zu informieren“ und das etwas weiterdenkt, stellt man natürlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das duale System in Deutschland insgesamt infrage. Denn natürlich gilt dies auch für jeden anderen.
Wenn wir das nicht wollen, sondern wenn wir deutlich machen wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Gesamtversorgungsauftrag hat, der auch für Jugendliche gilt, dann ist der Gedanke „Können wir ein gesondertes, eigenständiges Angebot in einem Spartenkanal für Jugendliche machen?“ jedenfalls überlegenswert. Das wird dann hier auch passieren.
Ich bedauere in der Tat - der Kollege Mohr hat das auch mit seiner Zwischenfrage deutlich gemacht -, dass sich das Ganze im Ergebnis - so war es ja ursprünglich nicht gedacht - nun doch nur auf das Internet beschränkt. Dahinter, ob dies das ausreichende Angebot ist, um der Aufgabe gerecht zu werden, darf man jedenfalls ein Fragezeichen machen. Gleichwohl zu dem Betrag - ich glaube, es war in der FAZ; ich habe es jetzt nicht mitgebracht -: So manches Start-up-Unternehmen würde sich freuen, wenn es mit 45 Millionen Euro starten dürfte.
Bei dem Betrag muss natürlich schon etwas rüberkommen; das sehe ich auch so. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht die gesamte Debatte wiederholen. Ich finde es im Ergebnis richtig, dass diese Möglichkeit jetzt bestehen soll. Ich hoffe, dass dabei etwas herauskommt, was Jugendliche dann auch tatsächlich abfragen und sehen möchten. Das ist eben kein Programm ohne Wert. Aber das kann man auch nur dann sehen, wenn man die Chance eröffnet, es auszuprobieren.
Ich glaube, mit Blick auf die Entscheidung der Regierungschefs sicher sagen zu können: Wenn das ein Programm wird, das Jugendlichen gefällt, dann ist es ganz bestimmt kein Programm, das Ministerpräsidenten gefällt. Aber das gehört zum öffentlichrechtlichen Rundfunk dazu.
Diesem Ministerpräsidenten wird es jedenfalls nicht gefallen, aber dieser Ministerpräsident interessiert sich ja auch im Wesentlichen nicht für Medienpolitik. Das haben wir in diesem Haus oft genug erleben dürfen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE] lacht - Miriam Staudte [GRÜNE]: Er hat viel- leicht nicht viel Zeit zum Fernsehen, aber das ist etwas anderes! - Helge Limburg [GRÜNE]: Es fing an, zu harmonisch zu werden!)
Im Ergebnis wird die CDU-Fraktion dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei allen Bedenken, die wir hinsichtlich des Beratungsverlaufes haben, zustimmen. Insofern, lieber Kollege Haase, wird es zu der breiten Mehrheit kommen, die Sie sich gerade so sehr gewünscht haben. Das war aber auch ein frommer Wunsch; ich hatte ja vor der Tür schon gesagt, dass wir zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Nacke. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Heere das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nimmt einige offene Fäden aus der Vergangenheit auf und führt sie zu einer aus unserer Sicht sinnvollen Weiterentwicklung des deutschen Rundfunks zusammen.
Auch ich beginne gerne mit dem Jugendangebot. Das ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Anders als die FDP habe ich auch keine finanziellen Bedenken. Sie suggeriert ja, dass es da Probleme geben könnte. Das Modell ist kostendeckend; es ist kein Fass ohne Boden. Es stehen - das ist angesprochen worden - 45 Millionen Euro aufgrund der Einstellung von EinsPlus und ZDFkultur zur Verfügung, die kostenneutral bereitgestellt werden. Es ist auch kein Zugriff auf die Überschüsse möglich, da sie auf einem Sperrkonto liegen.
Zu dem Vorwurf, Herr Dürr, dass die Beitragszahler nicht beteiligt werden: Sie wissen, dass für die Beantwortung der Frage, was der öffentlichrechtliche Rundfunk kosten soll, die KEF verantwortlich ist. Das ist eine unabhängige Kommission, die die Beitragszahlersicht an der Stelle berücksichtigt. Das ist ein eingefahrenes Instrument. Insofern sind diese Vorwürfe haltlos.
Ich finde es schwierig, dass die FDP offensichtlich beim Thema Jugendangebot argumentiert - das haben Sie hier ausgeführt -, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Angebot die Gefahr der Konkurrenz zu privaten Angeboten besteht.
Ich habe den Eindruck, Sie meinen, dass Angebote für junge Menschen marktgängig sind und dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk deshalb da zurückhalten soll. In der Konsequenz wären nach Ihrer Argumentation möglicherweise Angebote für Ältere weniger marktgängig. Diese Argumentation, die man an dieser Stelle bei Ihnen heraushört, finde ich schwierig.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Qualitätsanspruch. Auch viele junge Menschen zahlen Rundfunkbeiträge; sie profitieren aber deutlich weniger von den bisherigen Angeboten als andere Beitragszahlerinnen und -zahler.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege Heere! - Es ist jetzt wirklich sehr unruhig im Plenarsaal, sodass es sehr schwierig ist, dem Redner zu folgen. Ich bitte daher noch einmal um Ruhe.
Auch junge Leute profitieren natürlich vom Qualitätsjournalismus der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten; das ist richtig.
Aber ein konkretes qualitatives Unterhaltungsangebot für junge Leute fehlt bislang. Stattdessen muss man konstatieren, dass ARD und ZDF überwiegend ein älteres Publikum haben. Daher ist ein Jugendangebot richtig, und zwar natürlich auf anderen Kanälen und nicht im Fernsehen, nämlich dort - das ist schon ausgeführt worden -, wo sich die jungen Menschen tummeln.