Herr Jasper, Sie haben recht. Natürlich ist es bei den Punkten Ihres Änderungsantrags zur Heimpersonalverordnung so, wie Sie es sagen. Aber als jemand, der in diesen Bereichen sehr viel Wert auf den Einsatz von Fachkräften legt, bin ich schon der Meinung, dass das sichergestellt werden muss. Das gilt, wenn man sich die beiden Einrichtungsformen anschaut, insbesondere für die ambulanten Pflegedienste.
Ich halte es nicht für richtig, das in dem Gesetz zu regeln, finde es allerdings vom Anspruch her richtig, darauf zu achten. Deswegen ist es sehr wahrscheinlich notwendig, dass wir uns insgesamt noch einmal mit dem ganzen Pflegebereich auseinandersetzen. Wir diskutieren auch in anderen Zusammenhängen über Pflegehilfskräfte oder ausgebildete Pflegekräfte. Das wird sich in der Zukunft noch verdichten. An dieser Stelle sind wir uns im Grundsatz aber nicht ganz uneinig.
Vielen Dank, Herr Schremmer. - Die Wortmeldung der FDP-Fraktion wird von der Kollegin Sylvia Bruns wahrgenommen. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich will meinen Dank an alle weitergeben. Die Beratungen war lang und konstruktiv. Die Kommunikation war super. Wir hatten wirklich das Gefühl, dass man sich einig werden möchte. Vielen Dank dafür!
Nun zum Inhalt. Das alte Heimgesetz musste dringend erneuert werden. Deshalb begrüßen wir die Novellierung sehr.
Die FDP-Fraktion hat zu Anfang der Legislaturperiode eine Anfrage zur Entwicklung der Wohngemeinschaften in Niedersachsen gestellt. Aus der Antwort wurde deutlich, dass die Gründungszahlen nach einer relativ starken Gründungsphase wieder gesunken sind.
In dem Zusammenhang wurde oftmals das kritisiert, was wir angesprochen haben, z. B. dass es keine Rechtssicherheit für die Betreiber gibt, oder: „Man schläft in einer Wohngemeinschaft ein und wacht in einem Heim auf.“ Dementsprechend war es wichtig, tätig zu werden. Die Bewohner und die Betreiber benötigen dringend Rechtssicherheit.
Die noch gültige Rechtslage hat den Aufbau alternativer Wohnformen nachhaltig verhindert. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Gründung alternativer Wohnformen zu fördern und die bestehenden Hemmnisse zu beseitigen. Es sollten praxistaugliche Voraussetzungen geschaffen werden. - Das begrüßen wir sehr. Damit wird man dem Wunsch der Bevölkerung gerecht, solange wie möglich selbstbestimmt zu wohnen.
Hinsichtlich der Pflegeheime wird von den Bewohnern und den Pflegekräften häufig folgende Situation beschrieben: Man beginnt in einer WG und wandert dann in die Tagespflege. Sollte sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtern, wünscht man sich, verschiedene Leistungen hinzubuchen zu können. Die vollstationäre Einrichtung steht bei den meisten erst am Ende des Weges.
Das haben wir auch schon häufig besprochen: Die Verweildauer wird immer kürzer. Die Grenze zwischen vollstationären Einrichtungen und Hospizen ist manchmal fließend. „Selbstständig bis zum Lebensende“ ist das Credo.
Vor diesem Hintergrund ist die räumliche Nähe der Einrichtungen häufig sinnvoll. Für die FDP-Fraktion
spricht nichts dagegen, wenn ein Betreiber einer vollstationären Einrichtung dann, wenn er auf seinem Grundstück noch Platz hat, daneben auch noch eine Einrichtung für Tagespflege und für Wohngemeinschaften baut. Ich halte es für richtig, dass es keine räumliche Trennung zwischen Pflegeheim und Wohngemeinschaften geben muss. Das sollte auch nicht im Gesetz stehen. Aus diesem Grund lehnen wir den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab.
Das andere ist schon besprochen worden. Viele der Punkte des Änderungsantrags finden sich bereits im Gesetz. In der Intention sind wir aber tatsächlich ganz eng beieinander.
Der Leitsatz lautet „ambulant vor stationär“. Dazu möchte ich aber gerne Folgendes kritisch anmerken: Wenn wir ehrlich sind, hat die Politik den Leitsatz „ambulant vor stationär“ damals eingeführt, weil sie glaubte, damit würde man Geld sparen. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass dieser Leitsatz nicht für alle gilt. Ich stelle mir das in vielen Fällen nämlich so vor: Eine ambulant gepflegte ältere Dame ist den ganzen Tag allein in der Wohnung. Der einzige soziale Kontakt ist der Pflegedienst, der zwei- oder dreimal am Tag kommt. Aber die ältere Dame kann nicht einmal allein auf die Toilette gehen. - Ich glaube nicht, dass das das ist, was wir haben wollen. Soziale und emotionale Vereinsamung ist auch ein Thema. Dies sage ich aber nur am Rande. Darüber sollten wir uns einmal generell unterhalten.
Dem Antrag der Regierungsfraktionen „Keine Unterbringung im Doppelzimmer gegen den Willen der Betroffenen“ wird die FDP-Fraktion zustimmen. Für mich hat es auch etwas mit Menschenwürde zu tun, am Ende des Lebens nicht gegen den eigenen Willen im Doppelzimmer untergebracht zu werden. Allerdings kann es hier auch so sein, dass die Angehörigen aus einem schlechten Gewissen heraus sagen: Wenn Mutti schon ins Heim kommt, dann soll sie wenigstens in ein Einzelzimmer.
Bei zwei Punkten zum Heimgesetz haben wir Bedenken. Der eine Punkt ist, dass der Bereich der Tagespflege direkt in den Bereich des Heimgesetzes fällt. Das hatten wir schon besprochen. Ich weiß, dass das auch vorher schon enthalten war.
und gesagt, wir gehen auf ein Jahr herunter. Der Mieterbund hat dazu eine eindeutige Stellungnahme abgegeben.
Aus diesen Gründen werden wir dem Gesetz nicht zustimmen, sondern uns enthalten. Ich wünsche aber trotzdem viel Erfolg.
Das war eine zeitliche Punktlandung, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Rundt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zuge der Föderalismusreform ist die Rechtsetzungskompetenz für das Heimrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Der damalige Niedersächsische Landtag hat daher das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz verabschiedet. Zentrale Aufgabe war und ist der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner.
Das Gesetz soll dabei aber auch das Entstehen neuer Wohnformen unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterschied das bisherige Gesetz zwischen selbstbestimmten und nicht selbstbestimmten Wohngemeinschaften.
Mittlerweile hat sich jedoch gezeigt, dass sich die Abgrenzungskriterien in der Praxis keineswegs bewährt haben. Sowohl die niedersächsische Wohnungswirtschaft als auch die Verbände der Pflegeanbieter haben bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass mit diesen Regelungen die Entstehung und Weiterentwicklung alternativer Wohnformen unnötig erschwert und teilweise sogar verhindert worden ist.
Die große Menge der pflegebedürftigen Menschen möchte, wie wir wissen, längstmöglich in einem häuslich-familiären Umfeld oder einer diesem Umfeld ähnelnden Pflegeumgebung betreut werden und eben nicht in stationären Einrichtungen der alten Prägung. In der Praxis standen nur sehr wenige Angebote selbstbestimmten Wohnens zur Verfügung. Auch die Gründung solcher bedarfsgerechten Wohnformen war den Interessentinnen und Interessenten aufgrund organisatorischer und logistischer Probleme in der Praxis kaum möglich. Ziel ist es daher, die Gründung und den Betrieb
Künftig haben die Anbieter von Wohnraum und die Träger ambulanter Dienste die Möglichkeit, bei der Leistungserbringung miteinander zu kooperieren oder Leistungen der Vermietung und Betreuung für einen eng begrenzten Zeitraum auch aus einer Hand anzubieten.
Wir wollen, dass die zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften entwickelten Grundsätze auf das betreute Wohnen übertragen werden.
Wir wollen, dass die für alternative Wohnformen pflegebedürftiger Menschen geltenden Regelungen auf alternative Wohnformen für Menschen mit Behinderungen übertragen werden, sodass auch hier die entsprechenden Wahlmöglichkeiten bestehen.
Menschen mit demenzbedingten Funktionsstörungen sollen künftig auch ein Recht auf ein Leben in alternativen Wohnformen haben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden, um echte Pluralität im Bereich der alternativen Wohnformen entstehen zu lassen. Die Menschen in Niedersachsen werden zukünftig passgenau auf sie zugeschnittene Angebote vorfinden. Sie werden vom Arbeits- und Organisationsaufwand entlastet, der mit der Gründung einer Wohngemeinschaft verbunden ist und bisher auch nur von den wenigsten geleistet werden konnte.
Herr Jasper, die eingeschränkte Geltung der Verordnungen wird in der Fachöffentlichkeit wesentlich unkritischer gesehen als von Ihnen. So stellt sich diese Tatsache beispielsweise sowohl für die niedersächsische Wohnungswirtschaft als auch für die betroffenen Verbände, nämlich den Sozialverband VdK, den SoVD oder das Forum Gemeinschaftliches Wohnen, als völlig unproblematisch dar. Große Trägerverbände wie die LAG FW, das Katholische Büro oder die Konföderation evangelischer Kirchen haben es sogar ausdrücklich begrüßt, dass die Geltung der Verordnung hier eingeschränkt ist.
Wir haben auch für ambulante Pflegedienste dezidierte Vorschriften, was die Fachkräfte betrifft. Insofern entsteht auch hier keine Regelungslücke.
Noch ein Wort zum Entschließungsantrag. Ich finde, dass auch sozialhilfeberechtigte Pflegebedürftige auf gar keinen Fall gegen ihren Willen in Doppel- oder Mehrbettzimmern untergebracht
werden dürfen. Hier gilt die Würde jedes Pflegebedürftigen - auch wenn er sozialhilfeberechtigt ist. Dies sollten alle Kommunen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung berücksichtigen, aber auch die kommunalen Spitzenverbände bei ihren entsprechenden Empfehlungen.
Ich erwarte, dass Niedersachsen mit diesem neuen Heimgesetz einen deutlichen Sprung machen wird in Richtung ambulante Wohnformen, die bereits in anderen Bundesländern üblich sind. Ich freue mich darauf, dass dieses Gesetz mit einer großen, deutlichen Mehrheit von allen Fraktionen getragen wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Im Rahmen der zweiten Beratung liegen keine Wortmeldungen mehr vor, sodass ich sie schließen kann.
Wir kommen jetzt zu der Einzelberatung und den entsprechenden Beschlüssen. Ich bitte dazu alle Kolleginnen und Kollegen, die teilnehmen möchten, auf ihren Plätzen zu verweilen. - Danke.
Artikel 1 Nr. 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt worden.