Protokoll der Sitzung vom 04.05.2016

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es schön, dass wir heute Nachmittag auch

einmal gemeinsam lachen, nach der durchaus intensiven Debatte, die wir vorher geführt haben. Vor allem bei einem bildungspolitischen Thema ist das immer etwas ganz Hervorragendes.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Was ist diese Schülersollstundenrelation überhaupt?)

Sehr geehrte Frau Kollegin Menge, ich will das einmal in den Zeitabständen deutlich machen. Im Jahr 2005 hatten wir eine Schülersollstundenrelation von 1,412. Das heißt, an den niedersächsischen Schulen gab es 1,412 Stunden pro Schüler. Das war noch zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung. Im Jahr 2010 sind wir auf 1,477 Schülersollstunden hochgegangen. Im Jahr 2013 sind wir auf 1,576 Schülersollstunden und im Jahr 2014 auf 1,619 Schülersollstunden gestiegen. Momentan sind wir bei 1,653 Schülersollstunden.

Nun mag der Abstand zwischen 1,477 und 1,653 nicht so groß erscheinen. Wenn man diesen Abstand allerdings insgesamt in Relation stellt, kann man feststellen, dass es seit 2005 eine Steigerung der Schülersollstunden um knapp 5 % gegeben hat. Das macht deutlich, welche Sollstundensteigerung insgesamt an unsere Schulen gekommen ist und damit jedem einzelnen Schüler und jeder einzelnen Schülerin zur Verfügung steht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Seefried. Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie haben hier dargestellt, dass Sie nicht wissen, wie sich die Schülerzahlen im Detail in der nächsten Zeit entwickeln werden. Sie wissen auch nicht, wie viele Schülerinnen und Schüler derzeit überhaupt bei uns in den Schulen sind. Sie wissen anscheinend aber auch nicht - - -

Und Sie kommen jetzt zur Frage!

Sie wissen anscheinend aber auch nicht - das resultiert aus den Fragen, die wir Ihnen konkret gestellt haben -, welche Konsequenzen bei den

Lehrereinstellungen aus den politischen Beschlüssen, die hier im Landtag gefasst und durch Ihre Regierungsverantwortung auf den Weg gebracht worden sind, notwendig sind. Wir wissen, dass durch die Einführung des G 9 -

Jetzt die konkrete Frage, Herr Kollege!

- sie kommt sofort, Frau Präsidentin - zusätzliche Lehrerstellen in Niedersachsen notwendig sind. Wir wissen nach allem, was bisher diskutiert worden ist, dass wir im Jahr 2020

(Unruhe bei der SPD und bei den GRÜNEN)

- ich muss die Zahl nennen, damit ich die Frage stellen kann - zusätzlich 1 295 Lehrerstellen für das Abitur benötigen.

Daher möchte ich jetzt von der Ministerin - die Berechnung, die sie vorhin hier dargestellt hat, hat ausgerechnet im Jahr vorher aufgehört; sie ist nicht in der Lage, uns heute hier die Schülerzahl für das nächste Jahr zu nennen; sie muss aber dazu in der Lage sein, hier und heute die Zahl zu nennen - die Schülerzahl wissen, von der im Schuljahr 2020/2021 auszugehen ist, wenn das neue G 9 voll greift, die Zahl, die wir nach dem Regierungswechsel wieder ausbaden müssen, weil Sie keine Vorsorge getroffen haben.

(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Herr Kollege Seefried, bei der nächsten Frage direkt auf den Punkt kommen! Das geht. - Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Seefried, ich hoffe, dass ich in etwa das treffe, was Sie meinen.

Ich habe ausgeführt, wie sich das Beschäftigungsvolumen bzw. die Zahl der Vollzeiteinheiten entwickeln wird: 60 186 Vollzeiteinheiten im Jahr 2016 - ich lasse jetzt einmal die Nachkommastellen weg -, 59 736 Vollzeiteinheiten im Jahr 2017, 59 736 Vollzeiteinheiten im Jahr 2018, 60 104 Vollzeiteinheiten im Jahr 2019.

Welche Positionen tragen zu den Veränderungen des Beschäftigungsvolumens bei?

(Kai Seefried [CDU]: Bis 2020/2021! Sie haben die Zahl nicht genannt!)

- Herr Seefried, ich will jetzt gerne noch weiter ausführen.

Von 2016 auf 2017 fallen 200 Vollzeiteinheiten beim Abbau der zur Rückführung der Arbeitszeitkonten befristet zugewiesenen Lehrerstellen weg. Rund 360 Vollzeiteinheiten kommen für die Fortführung des Ausbaus der inklusiven Schule hinzu. Rund 330 Vollzeiteinheiten fallen zum Abbau von Personalzuwächsen und zur Minderung von Risiken aus Tarifabschlüssen weg; das ist eine Vorgabe des Finanzministeriums im Rahmen der Kabinettsbeschlüsse zum Haushalt. Rund 150 Vollzeiteinheiten dienen der vorübergehenden Finanzierung der Konnexitätskosten der Inklusion aus G-9Lehrerstellen.

Von 2017 auf 2018 gibt es lediglich interne Verschiebungen, die nicht zu einer Veränderung des Beschäftigungsvolumens führen, z. B. rund 330 zusätzliche Vollzeiteinheiten für den Ausbau der inklusiven Schulen und eine entsprechende Lehrerstellenreduktion zur Finanzierung der Konnexitätskosten der Inklusion. Rund 140 Vollzeiteinheiten sind von der Rückführung der vorübergehend eingesetzten Mittel betroffen. Rund 110 Vollzeiteinheiten kommen für die Fortführung des Ausbaus der Gesamtschulen hinzu.

Zum 1. Januar 2019 kommen rund 170 Vollzeiteinheiten für die Fortführung des Ausbaus der inklusiven Schule und rund 107 Vollzeiteinheiten für die Fortführung des Ausbaus der Gesamtschulen hinzu. 635 Vollzeiteinheiten fallen als Konsolidierungsbeitrag weg. Rund 510 Vollzeiteinheiten sind von der Rückführung der vorübergehend für inklusionsbedingte Kosten eingesetzten Mittel betroffen; in den ersten Jahren nehmen wir eine Finanzierung vor, in den folgenden Jahren stellen wir wieder zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung.

Wir haben also eine ganze Menge Bewegung im Bereich des Beschäftigungsvolumens.

Zu der weiteren Prognose kann ich nur ausführen, dass wir natürlich zum einen den zusätzlichen Abiturjahrgang haben. Er ist in den Berechnungen berücksichtigt. Das habe ich auch anhand der Schülerzahlen deutlich gemacht, die ich in der Antwort auf eine der Fragen vorgestellt habe. Zum anderen aber haben wir insgesamt eine negative

demografische Entwicklung. Das muss man immer gemeinsam betrachten.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Försterling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Frau Kultusministerin eben sehr ausführlich die Lehrersollstunden darstellen konnte, frage ich: Wie haben sich seit dem Schuljahr 2012/2013 die Lehreriststunden und die Schüleriststundenrelation ohne die Zusatzbedarfe entwickelt?

(Jörg Bode [FDP]: Endlich fragt ein- mal einer nach dem Ist!)

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine sehr umfangreiche Statistik. Bis man die richtige Seite gefunden hat, dauert es einen Moment.

(Jörg Bode [FDP]: Das Problem ken- ne ich!)

Sehr geehrter Herr Kollege Försterling, Sie können das in der Tabelle 15.2 der aktuellen Statistik

(Björn Försterling [FDP]: Ist das schon 2015/2016? Die haben wir gedruckt noch nicht bekommen!)

2013/2014 nachlesen. Ich kann Ihnen das auch gerne jetzt hier vortragen. Mit Ihrem Einverständnis beginne ich wieder bei 2005, weil ich das bei den Sollstunden auch gemacht habe.

2005 waren es 1 320 348 Lehreriststunden. 2010 war es 1 296 809. 2011 waren es 1 281 438. 2012 waren es 1 287 988. 2013 waren es 1 296 789. Da steigt die Zahl also wieder an, nachdem sie vorher etwas gesunken ist.

(Björn Försterling [FDP]: Das ist die falsche Zeile! Sie wird ja wohl die rich- tige Zeile heraussuchen können! Ich habe „ohne die Zusatzbedarfe“ ge- fragt!)

Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Onay. - Moment, bitte! Frau Ministerin, wollen Sie noch ergänzen?

Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte noch das Jahr 2014 ergänzen, da uns auch diese Zahl vorliegt. Da waren es insgesamt 1 311 599 Lehreriststunden.

(Björn Försterling [FDP]: Danach habe ich nicht gefragt! Ich habe „ohne die Zusatzbedarfe“ gefragt!)

Vielen Dank. - Jetzt, Herr Onay, haben Sie das Wort.

(Björn Försterling [FDP] - auf eine Ta- belle deutend -: Das ist die erste Zei- le, nicht die Zeile da unten!)

- Offenbar gibt es hier Unklarheiten. Herr Kollege Försterling, vielleicht nutzen Sie die Möglichkeit, noch einmal nachzufragen. Aber nun hat sich Herr Kollege Onay zur Frage gemeldet. - Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe eine Frage zum Bereich der Flüchtlinge. Frau Ministerin, mich treibt vor allem die Frage um: Wie geht es nun mit den Sprachlernklassen weiter?

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Onay, die Beantragung von Sprachlernklassen ist natürlich weiterhin möglich. Zur Einrichtung einer Sprachlernklasse ist die Mindestzahl von zehn Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache notwendig, die ohne zusätzliche Hilfen zum Teil noch nicht am Regelunterricht teilnehmen können. Darüber hinaus müssen natürlich auch sächliche und räumliche Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist schon auch notwendig, dass eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. In der Vergangenheit konnten wir einige Anträge auf Sprachlernklassen nicht bewilligen,

weil keine zusätzlichen Räume zur Verfügung standen.