Protokoll der Sitzung vom 04.05.2016

Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer. - Für die Landesregierung antwortet Herr Wirtschaftsminister Lies.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will das noch einmal zusammenfassen: Wir lassen uns vor unseren Entscheidungen unabhängig beraten. Ich glaube, das ist der Kern der Botschaft, den Sie auch bekommen wollen. Darüber können Sie sicher sein. Insofern verstehe ich nicht, warum diese Frage mehrfach kommt. Das ist der entscheidende Punkt für die objektive, unabhängige Bewertung eines Sachverhaltes.

(Beifall bei der SPD - Dr. Stefan Birk- ner [FDP]: Ohne Angabe von Grün- den nicht beantwortet!)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die vierte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Bode.

(Präsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt keine weitere Frage dazu verschenken, inwieweit Ihre Berater auch weiter für Volkswagen tätig sind und ob das unabhängig ist oder nicht.

Ich möchte auf die Frage der Einbehalte der Vorstandsboni und der rechtlichen Möglichkeiten zu sprechen kommen. Herr Ministerpräsident und Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Mitglied des Corporate Government Kodex und das Leitungsmitglied am Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn dargelegt haben, dass nach §§ 76 und 93 des Aktiengesetzes die Pflicht für den Aufsichtsrat bestünde, den nachgewiesenen Schadensersatz in Gänze von allen Vorstandsmitgliedern einzufordern und dadurch einzubehalten, dass man schlicht und ergreifend nicht nur die Boni, sondern auch die normalen Vergütungen nicht mehr auszahlt, und das Gesetz hier auch von einer Beweislastumkehr ausgeht - also der Vorstand muss seine Unschuld beweisen und nicht anders herum -, frage ich Sie: Inwieweit wer

den Sie, genauso wie es bereits die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat angekündigt haben, den Schadensersatz bei den Vorstandsmitgliedern geltend machen und dabei auch auf den Einbehalt von Bezügen zurückgreifen?

(Zustimmung bei der FDP)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Wirtschaftsminister. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, vielleicht vorweg: Ohne eine Sachverhaltsermittlung lässt sich weder ein Kündigungsgrund noch eine Pflichtverletzung feststellen. Das ist ja genau das, was gerade passiert. Beide Möglichkeiten setzen damit voraus, dass vorher der Sachverhalt bekannt ist. Genau diese Sachverhaltsermittlung wird gerade von Jones Day durchgeführt. Sie läuft zurzeit. Ich glaube, das ist auch die Voraussetzung, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage stellt in der Reihenfolge der Anmeldungen Herr Toepffer. Er stellt die fünfte und damit letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die letzte Frage durchaus noch einmal im Rahmen der Unabhängigkeit stellen. Ich frage die Landesregierung: Sind Sie wirklich so gutgläubig, dass Sie glauben, dass ein Rechtsanwalt, der regelmäßig Aufträge von einem Konzernvorstand bekommt und sie auch weiterhin bekommen möchte, Sie in einer Frage seiner Vorstandsvergütung unabhängig berät?

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Toepffer. - Herr Ministerpräsident, bitte sehr!

Herr Kollege Toepffer, ich nehme ein weiteres Mal an, dass Sie davon ausgehen, wir hätten die Möglichkeit gehabt, jenseits der immanenten Faktoren auf der Basis des Vergütungssystems als Auf

sichtsrat tätig zu werden. Dafür bietet das Gesetz mit § 87 Abs. 2 des Aktiengesetzes unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit.

Wenn ich von einem Rechtsanwalt höre, dass es dafür die Voraussetzung ist,

(Zuruf von Dirk Toepffer [CDU])

- Moment, jetzt darf ich einmal ein bisschen ausführen! -, dass ein Unternehmen nicht ausschüttungsfähig ist, dann bin ich erstens auf der Basis dieser Beratung in der Lage, mich im Gesetz dessen zu vergewissern, und zweitens aufgrund meiner persönlichen Ausbildung auch zu der Überzeugung gelangt, dass die anwaltliche Rechtsauffassung zutreffend ist, ergo der Aufsichtsrat in dieser Hinsicht keinen Spielraum hat. Das ist, glaube ich, relativ einfach.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Bode. Das ist die fünfte Zusatzfrage der FDP-Fraktion. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident und Herr Minister Lies, aufgrund der Tatsache, dass Sie nach Ihrer unabhängigen juristischen Beratung eben auf meine Frage mit § 87 des Aktiengesetzes geantwortet haben, ich allerdings gar nicht nach § 87, sondern nach § 76 im Zusammenhang mit § 93 Abs. 2 gefragt habe, in denen es darum geht, dass eine Aufgabe des Vorstands die Sicherung der Legalität ist und diese offenkundig versagt hat, weil es zu Rechtsverstößen gekommen ist, und sie über Jahre versagt hat und es damit natürlich evident ist, dass die Kontrollmechanismen, die eventuell eingeführt worden waren, ebenfalls versagt haben und hiermit der Vorstand seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, und § 93 Abs. 2 von einer Beweislastumkehr ausgeht - also nicht Sie als Aufsichtsrat dem Vorstand nachweisen müssen, dass ein Sachverhalt zu ermitteln ist, sondern der Vorstand aufgrund dieses Sachverhaltes Ihnen darlegen müsste, dass er sich trotzdem rechtskonform verhalten hat -, würde ich gerne wissen: Sind Sie auf die Pflichten, dass Sie hier Schadensersatz hätten einfordern können und wahrscheinlich sogar Schadensersatz hätten einfordern müssen, bei Ihrer unabhängigen rechtlichen Beratung von Konzernanwälten hingewiesen worden?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Bode. - Für die Landesregierung antwortet Herr Wirtschaftsminister Lies. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, ob gegen den Vorstand gemäß § 93 Abs. 2 des Aktiengesetzes Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden müssen, wird ebenfalls zurzeit durch Gleiss Lutz auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse von Jones Day überprüft. Dabei wird selbstverständlich auch die Problematik der Verjährung von Ansprüchen im Auge behalten.

(Jörg Bode [FDP]: Hier wird eine An- waltskanzlei genannt, und vorher wird gesagt, es darf nicht geantwortet wer- den! Möchten Sie die Antwort von vorhin noch korrigieren, nachdem der Wirtschaftsminister eine Kanzlei ge- nannt hat? - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Was für Kriterien sind denn das?)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich den Tagesordnungspunkt „Dringliche Anfragen“ hiermit für beendet erkläre.

(Zuruf von Jörg Bode [FDP])

- Es ist Schluss!

Meine Damen und Herren, mir liegt noch eine Wortmeldung der Abgeordneten Anja Piel zu einer persönlichen Bemerkung nach § 76 der Geschäftsordnung vor. Ich gehe davon aus, dass der Inhalt und Umfang des § 76 bekannt sind. Bitte sehr, Frau Piel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren, insbesondere Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Nach der ausführlichen und sachlichen Beantwortung der Fragen durch die Landesregierung möchte ich an dieser Stelle nur einmal kurz darauf hinweisen, dass ich zwar Fraktionsvorsitzende bin, aber Parlamentarierin und nicht Mitglied der Landesregierung. Wenn es erklärungsbedürftige Aussagen in meinen Interviews gibt, steht es Ihnen immer frei, mich danach zu fragen.

(Heiterkeit bei Miriam Staudte [GRÜ- NE] - Zuruf von Dr. Stefan Birkner [FDP)

Ich glaube, in meiner Eigenschaft als Parlamentarierin kann ich Ihnen auf Aussagen, die ich in Interviews mache, selber antworten. Ich stehe immer gern zur Verfügung, wenn Sie von mir selber wissen wollen, was ich mit einer Äußerung gemeint habe.

Danke schön.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Nein, das wol- len wir gar nicht! - Zuruf von Christian Dürr [FDP] - Jörg Bode [FDP] meldet sich zu Wort)

Herr Kollege Bode, wir sind nicht in der Fragestunde, aber Sie wollen auch noch etwas nach § 76 der Geschäftsordnung sagen? Sind Sie angegriffen worden? - Dann legen Sie es bitte dar.

Herr Präsident! Liebe Frau Piel, ich habe Ihrer persönlichen Bemerkung eben entnommen, dass Sie sich durch die Fragestellung getroffen oder verletzt gefühlt haben,

(Johanne Modder [SPD]: Nein!)

und möchte mich dafür natürlich entschuldigen. Wir hatten auch keinen Fragebedarf an Sie, den wir indirekt über Dritte weitertragen wollten, sondern wir wollten eigentlich nur wissen, wie andere auf Ihre Aussage reagieren. Wenn Sie das verletzt hat, dass wir einfach fragen, was Ihre Aussagen bei Dritten auslösen, dann tut uns das Leid. Aber wir werden das als Parlamentarier trotzdem weiterhin tun.

(Zustimmung bei der FDP - Lachen bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. Geschäftsordnung hin oder her: Für Entschuldigungen finden wir immer einen Paragrafen.

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: War das eine?)

- Ja, das ist dann auch noch interpretationsfähig.

Meine Damen und Herren, wir wollen weitermachen, und ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5: Mündliche Anfragen - Drs. 17/5645

Wie Sie aus der Einladung zu dieser Sitzung wissen, haben sich die Fraktionen im Ältestenrat darauf verständigt, auf die Durchführung der Fragestunde zu verzichten. Die Antworten der Landesregierung auf sämtliche eingereichten Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung werden als Unterrichtung in der Drucksache 17/5675 veröffentlicht.

Mit Blick auf diese Vorgehensweise wurde im Ältestenrat ferner vereinbart, dass das Rotationsverfahren nach § 47 Absatz 2 Satz 7 unserer Geschäftsordnung für diesen Tagungsabschnitt ausgesetzt wird. Im Juni geht es also so weiter, wie es diesen Monat schon hätte weitergehen sollen.

Meine Damen und Herren, wir gehen über zu:

Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: TTIP: Niedersachsens Chancen nutzen - Europäische Standards wahren - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5634

Eingebracht wird der Antrag für die CDU-Fraktion vom Abgeordneten Dirk Toepffer. Bitte sehr!